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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach vom 11.12.2025

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 04.12.2025 auf den 11.12.2025, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeindehaus Starkenburg, Burenstraße 13, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 05.12.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 19:25 Uhr

Anwesend:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Anja Bindges

Ratsmitglied Frank Ewein

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach

Ratsmitglied Martin Kirst

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Christian Müllers

Ratsmitglied Vera Reichert

2. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Joachim Weinmann

CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Frank Ames

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roland Bender

Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Desire Beth

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Ferdinand Dimmig

Ratsmitglied Frank Ehses

Ratsmitglied Knut Georg

Ratsmitglied Sarah Haussmann-Keller

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Thomas Kaufmann

Ratsmitglied Klaus Dieter Müllen

Ratsmitglied Hans Theodor Schenk

Ratsmitglied Katrin Schühlein, bis einschl. TOP 14 öffentlich

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Karl Josef Simon

Ratsmitglied Florian Stroh

FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

3. Beigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Müllers

Ratsmitglied Rolf Pohl

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.

Ratsmitglied Gerhard Lettl

FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT

2. Beigeordnete und Ratsmitglied Dajana Hermann

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Heiko Jäckels

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein

3. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Edgar Koch

Außerdem anwesend:

1. Beigeordnete Elke Schnabel

Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe

Ortsvorsteherin Silke Simon

Fachbereichsleiter Frank Koch

Fachbereichsleiter Frank Thullen

Werkleiter Jens Burch

Schriftführerin Mara Ackermann

Entschuldigt:

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Mike Ewein

3. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christoph Groh

Ratsmitglied Anne Schabinger

Ratsmitglied Bernd Fröhlich

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

Gäste:

Ursula Bartz, Trierischer Volksfreund

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

3.

VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

4.1

Brandschutz in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

a) Sachstand Feuerwehrbedarfsplanung

b) weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Beschaffung von Fahrzeugen

4.2

Vergabe von Arbeiten und Aufträgen;

Beschaffung von Überjacken und -hosen für die Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehren

5.

Brandschutz - Sicherstellung der Löschwasserversorgung;

-Sondergebiet Walderholung Scheiwelroth, Kröv

6.

Schaffung von weiteren Klassenräumen an der Grundschule Traben-Trarbach;

Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

7.

Vergabe von Arbeiten und Aufträgen;

Zusammenführung der IT-Infrastruktur von Verbandsgemeindeverwaltung und VG-Werke sowie Auftragsvergaben

8.

Grundsatzbeschluss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zu Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung und der Umsetzung;

Beantragung von Mitteln nach dem Konnexitätsausgleich durch das Land

9.

Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2024 und Erteilung der Entlastung

10.

Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2026Wasserversorgung

11.

Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2026Abwasserbeseitigung

12.

Wirtschaftsplan 2026, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

13.

Wirtschaftsplan 2026, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

14.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026

15.

Mitteilungen und Anfragen

15.1

Zuwendung des Landes für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aus Mitteln der Feuerschutzsteuer

15.2

Terminankündigung: 35 Jahre Partnerschaft Selles-sur-Cher

15.3

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen;

Veröffentlichung von Tagesordnungen im Mitteilungsblatt

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 02.10.2025 werden keine Einwendungen erhoben.

3. VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

In der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sind u.a. Regelungen zu Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigkeiten insbesondere im Bereich des Brandschutzes, Zivil- und Katastrophenschutzes getroffen. Aufgrund der Neufassung des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) war eine Aktualisierung notwendig. Durch die Einführung des „Leiter des Atemschutzes“ und Strukturänderungen in den Werkstätten/Teams wurden notwendige Änderungen eingearbeitet und weitere klarstellende Änderungen vorgenommen. Zur Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit und des Ehrenamtes sowie zur Steigerung der Attraktivität dieser Sonderaufgaben und -funktionen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren ist diese Anpassung der Hauptsatzung erforderlich.

Der Entwurf der VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach lag den Ratsmitgliedern vor.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der vorgelegten Form.

Dabei tritt die VIII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach tritt am 01.10.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4.1. Brandschutz in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

a) Sachstand Feuerwehrbedarfsplanung

b) weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Beschaffung von Fahrzeugen

a) Auf die bisherigen Beratungen, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe vom 28.10.2025 und 20.11.2025 wird verwiesen.

In diesem Zeitraum haben weitere Gespräche hinsichtlich der Abstimmung des vorliegenden Konzeptentwurfs stattgefunden. Die sich zwischenzeitlich noch ergebenden Änderungen und Ergänzungen werden in das Konzept eingearbeitet. Die Präsentation zu dem ersten Entwurf wurde bereits zur Verfügung gestellt.

Bürgermeister Heintel erläutert dem Verbandsgemeinderat den derzeitigen Sachstand und verweist auf das Gespräch beim Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Die Ergebnisse dieses Gespräches werden durch die Kommunalberatung in den vorliegenden Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes eingearbeitet. Gleiches gilt auch für weitergehende Stellungnahmen und Anregungen, wie z. B. der Brandschutzdienststelle.

Verwaltungsseitig ist eine weitere Beratung dann zunächst mit der Wehrleitung, anschließend im Ältestenrat (vorauss. 19.02.2026), im Brandausschuss (vorauss. 25.02.2026) im Haupt- und Finanzausschuss (vorauss. 05.03.2026) und final im Verbandsgemeinderat (vorauss. 19.03.2026) vorgesehen. Dabei soll neben der Beschlussfassung des Feuerwehrbedarfskonzeptes eine Priorisierung sowohl hinsichtlich der Beschaffungs- als auch der Baumaßnahmen erfolgen. Vorbereitend soll die Verwaltung hierfür etwaige Kosten ermitteln und Zuweisungsmöglichkeiten eruieren. Dabei geht die Verwaltung davon aus, dass Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes ggf. mit Verwendung finden können.

Vor der finalen Beschlussfassung in den v. g. Gremien soll den Ratsmitgliedern eine Einsichtnahme in den vollständigen Feuerwehrbedarfsplan ermöglicht werden.

b) Im Hinblick auf die Fortsetzung von Beschaffungen soll unter Zugrundelegung des vordringlichen Bedarfes und auf der Basis des Konzeptentwurfs eine Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Beschaffung von dringend benötigten Fahrzeugen erfolgen.

Durch den Vorsitzenden und die Ratsmitglieder wird sich für die Anschaffung der bereits seit längerer Zeit geplanten und dringend benötigten zwei Rettungsboote (RTB 2) für die Wehren in Kröv und Reil ausgesprochen.

Die weiteren Fahrzeugbeschaffungen werden im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Feuerwehrbedarfskonzeptes und der daraus resultierenden Priorisierung voraussichtlich in der März-Sitzung des Verbandsgemeinderates erfolgen.

Beschlussfassung:

a)

Der Verbandsgemeinderat schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise an und beauftragt die Verwaltung mit der Überarbeitung des vorliegenden Konzeptentwurfes sowie eines Vorschlags zur Priorisierung der Maßnahmen inkl. Kosten und Finanzierung.

b)

Der Verbandsgemeinderat beschließt, im Vorgriff auf das Feuerwehrbedarfskonzept die Anschaffung der beiden RTB 2 für die Wehren in Kröv und Reil und stimmt der Auftragsvergabe für das Vergabeverfahren an die Kommunalberatung RLP zu.

Abstimmungsergebnis:

Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4.2. Vergabe von Arbeiten und Aufträgen;

Beschaffung von Überjacken und -hosen für die Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehren

Als Ergebnis aus der Zukunftswerkstatt und nach Festlegung der Wehrleitung sollte in den nächsten Jahren sukzessive die Überbekleidung der Atemschutzgeräteträger auf ein neues Modell umgestellt werden. Seit 2024 wurden daher 76 Sätze der Überbekleidung des Herstellers Viking angeschafft und ausgegeben.

Im Rahmen der diesjährigen Durchführung einer Brandcontainerübung Ende August wurde festgestellt, dass die vorhandene bisherige Überbekleidung, aber auch die vorhandenen bisherigen Atemschutzhandschuhe und Flammschutzhauben nicht den gewünschten Schutz für die Feuerwehrangehörigen bieten. Bzgl. der Atemschutzhandschuhe und Flammschutzhauben befinden sich entsprechende Maßnahmen bereits in Durchführung.

Im Rahmen des monatlichen Jour fixe zwischen Bürgermeister, Beigeordneten, Wehrleitung und Fachbereich wurde gemeinsam entschieden, die restliche bisherige Überbekleidung der Atemschutzgeräteträger komplett auszutauschen.

Bürgermeister Marcus Heintel erläutert dem Verbandsgemeinderat die Notwendigkeit der Beschaffung.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen jedoch noch nicht sämtliche haushaltsmäßigen- und vergaberechtlichen Voraussetzungen vor.

Es wird angeregt, bei der Beschaffung bereits jetzt eine gewisse Reserve an Überkleidung für Atemschutzgeräteträger mitanzuschaffen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat fasst folgenden Beschluss:

Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, mit Vorliegen der haushaltsmäßigen Ermächtigung sowie den vergaberechtlichen Erfordernissen, die entsprechende Auftragsvergabe für die Anschaffung von Überbekleidung der Atemschutzgeräteträger zu erteilen.

Bei der Beschaffung soll bereits jetzt eine gewisse Reserve an Überkleidung für Atemschutzgeräteträger mitangeschafft werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Brandschutz - Sicherstellung der Löschwasserversorgung;

-Sondergebiet Walderholung Scheiwelroth, Kröv

Diese Maßnahme hat finanzielle Auswirkungen i.H.v:  —  102.000,00 €

Die Brandschutzdienststelle bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens eine unzureichende Löschwasserversorgung für den gesamten Planbereich des „Sondergebietes Walderholung Scheiwelroth Kröv“ festgestellt. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1997 enthielt zu dem Thema „Brandschutz“ lediglich die Aussage, dass für die erste Brandbekämpfung „Feuerlöscher im ausreichenden Umfang“ vorzuhalten sind. Zur Sicherstellung des öffentlichen Brandschutzes sind keine Aussagen getroffen.

Die Brandschutzdienststelle teilt mit, dass gemäß § 15 (1) LBauO die baulichen Anlagen so angeordnet und beschaffen sein müssen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren durch wirksame Löscharbeiten möglich ist. Angesichts der Tatsache, dass die baulichen Anlagen mitten im Wald liegen, erfolgt zusätzlich die Einschätzung einer erhöhten Waldbrandgefahr.

In diesem Bereich steht eine ausreichende leitungsgebundene Löschwasserversorgung nicht zur Verfügung. In verschiedenen Terminen mit der Brandschutzdienststelle, der Wehrleitung, den Verbandsgemeindewerken und der -verwaltung, hat man sich auf den Bau eines Löschwasserbehälters verständigt. Das IB Reihsner wurde mit der Planung beauftragt. Die Ausführungsplanung einschl. Kostenberechnung liegt vor. Grunderwerb konnte zwischenzeitlich realisiert werden.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, zur Sicherstellung der Pflichtaufgabe Brandschutz für das Sondergebiet Walderholung Scheiwelroth in der Gemeinde Kröv einen Löschwasserbehälter zu verbauen. Der Verbandsgemeinderat billigt die vorgelegte Planung. Die Verwaltung wird beauftragt -nach gesicherter Finanzierung- das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durchzuführen.

Bürgermeister Heintel, im Benehmen mit den Beigeordneten, wird ermächtigt, den Auftrag gemäß Vergabevorschlag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 27 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen

6. Schaffung von weiteren Klassenräumen an der Grundschule Traben-Trarbach;

Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Auf die bisherige Beratung in der Sitzung des Schulträgerausschusses vom 30.10.2025 wird verwiesen.

Seit der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2025 kam es zu Veränderungen der Sachlage, sodass derzeit die Prüfung von alternativen Standorten für die vorübergehende Unterbringung von Kindergartenkindern aus dem Kindergarten Traben erfolgt.

Sofern einer dieser alternativen Lösungen herangezogen werden kann, entfiele die Notwendigkeit der jetzigen Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat von vorübergehenden Containerlösungen im Bereich der Grundschule Traben-Trarbach.

Der Tagesordnungspunkt wird auf Wunsch der Ratsmitglieder in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben, um genauere Auskünfte zu dem derzeit noch unklaren Sachstand geben zu können.

7. Vergabe von Arbeiten und Aufträgen;

Zusammenführung der IT-Infrastruktur von Verbandsgemeindeverwaltung und VG-Werke sowie Auftragsvergaben

Diese Maßnahme hat finanzielle Auswirkungen i.H.v: —  geschätzt 250.000 €.

Im Jahre 2019 wurde im Bereich der VG-Werke das vorhandene Client/Server-System durch eine neue Server-Infrastruktur, bestehend aus einem Cluster mit zwei Host-Servern, auf denen jeweils einen Hypervisor mit mehreren virtuellen Maschinen (VMs / Servern) eingerichtet sind, ersetzt.

Dieses IT-System wird komplettiert durch einen SAN (Speicherlaufwerk), einen Backupserver und ein Bandlaufwerk zur Datensicherung, zwei USV´s (Unterbrechungsfreie Stromversorgung/Akku), sowie eine davor geschaltete Firewall.

Ein von der Struktur identisches IT-System, lediglich mit etwas höherem Arbeits- und Festplattenspeicher, ist bei der VG-Verwaltung seit 2020 in Betrieb, ebenfalls 24 Stunden pro Tag und 7 Tage die Woche.

Eine Zusammenfassung der beiden Systeme erfolgte zum damaligen Zeitpunkt vor dem Hintergrund der Bildung einer „Werke-AÖR“ mit der VG Wittlich-Land nicht.

Die Hardwareserviceverträge mit Dell (Hersteller der Server) sind nach 5 Jahren 2024 bzw. 2025 abgelaufen und konnten nochmals um 1 Jahr verlängert werden. Unabhängig von diesem auslaufenden Hardwaresupport ergeben sich zwischenzeitlich zum einen Kapazitätsprobleme durch neuere und immer mehr Speicher- und Leistungsfordernde Software, zum anderen durch ablaufenden Softwaresupport bei der Betriebssystemsoftware. Anmerkung: Software für die kein Support (Updates oder Patches) Seitens des Herstellers mehr zur Verfügung gestellt werden bieten Angriffsziele für Hacker).

Seit mehr als zwei Jahren finden in regelmäßigen Abständen Arbeitstreffen zwischen Büroleitung, IT-Abteilung und Werkleitung statt. Ziel ist es durch gezielte und gemeinsame Maßnahmen die IT-Strukturen sicherer und effizienter zu gestalten. Die ersten Synergieeffekte konnten durch die „Fusion“ des Exchange-Server (E-Mail, Terminverwaltung, etc.) erreicht werden, ein weiterer großer Schritt war die gemeinsame Nutzung der DMS-Software Regisafe.

Da nunmehr auf beiden Seiten die Investition in neue Hardware ansteht und zukünftige noch weitere Software gemeinsam genutzt und dadurch auch Lizenzkosten eingespart werden sollen, ist der nächste Schritt die gemeinsame Beschaffung der Hardware und in der Folge dann auch die entsprechende Betriebssystem-, Office-, Datenbanksoftware, etc.

Als Dienstleister für die Beratungen im Bereich der IT Hard- und Software, sowie für die danach folgende Installation und Einrichtung hat sich von Seiten der VG-Werke die Kommunalberatung RLP bewährt, welche auch auf Seiten der Verwaltung schon verschiedene Teilprojekte unterstützt hat.

In mehreren Online-Meetings und jetzt auch einem vor Ort Termin wurden die Gegebenheiten eruiert, die Möglichkeiten erörtert und letztendlich eine Strategie für die Umsetzung gemeinsam festgelegt.

Sowohl bei der Hard- als auch bei der Software können wir als Verwaltung auf die vom LDI abgeschlossenen Rahmenverträge zurückgreifen und hierüber Bestellungen ausführen, ohne jeweils eine eigene Ausschreibung durchführen zu müssen.

Der Rahmenvertrag für die Hardware endete allerdings zum 30.11.2025. Laut Informationen der Kommunalberatung ist die Ausschreibung und Submission des neuen Rahmenvertrages erfolgt, allerdings hat ein Anbieter hier gegen Einspruch eingelegt, über den bei der Vergabekammer des Landes entschieden werden muss. Bereits zweimal wurde die Verhandlung verschoben. Die Hintergründe hierzu sind auch der Kommunalberatung nicht bekannt; auch nicht das Ausschreibungsergebnis oder der aktuelle Mindestbieter. Nun wurde der bestehende Rahmenvertrag für die Hardware jedoch bis zum 31.01.2026 verlängert.

Die Kommunalberatung erwartet allerdings mit der neuen Ausschreibung ein höheres Preisniveau; zudem könnte es sein, dass nicht wie jetzt, mit der Firma RedNet, ein Deutsches und in Mainz ansässiges Unternehmen den Zuschlag erhält. Die Firma RedNet hat sich in den letzten Jahren als sehr zuverlässiger, leistungsstarker und auch sehr schnell agierender Partner herausgestellt. (Auch die Hardware 2019/2020 lieferte die Firma RedNet). Die Firma RedNet hat zudem DELL als Hauptkooperationspartner, welcher sich durch einen sehr guten Support und langlebige und zuverlässige Hardwarekomponenten auszeichnet. Dies können wir nur aus eigener Erfahrung bestätigen, seit 2019 setzen wir die DELL-Hardware ein, ohne nennenswerte Ausfälle / Schäden!

Der Empfehlung der Kommunalberatung RLP folgend haben wir kurzfristig gemeinsam die erforderlichen IT-Komponenten ermittelt und wurde aktuell als Angebots-Anfrage an die RedNet bzw. neuer und korrekter Name Converge Technology Solutions, Mainz übersandt.

Hierfür wurden von der Kommunalberatung folgende Komponenten ermittelt:

1.)

2 x Cluster-Server für verschiedene virtuelle Server

2.)

1 x SAN (Storage Area Network)

3.)

1 x Backup-Server

4.)

1 Bandlaufwerk

Die entspr. Angebots-Anfrage liegt dem derzeitigen Rahmenvertragspartner vor. Mit einem Angebotseingang wird in Kürze gerechnet. Die Auftragserteilung unter Inanspruchnahme des Rahmenvertrages muss voraussichtlich kurzfristig erfolgen.

Die Gesamtsumme der ermittelten Hardware kann aufgrund des ausstehenden Angebotes noch nicht benannt werden. Ein detaillierterer Verteilungsschlüssel muss nach Fertigstellung aller Einzelelemente, der Hard- und Software noch erarbeitet und festgelegt werden.

In 2026 folgen noch weitere Beschaffung an Hardwarekomponenten (Switche, USV, etc.), sowie diverser Software und Lizenzen. Hierzu folgen entsprechend dann weitere Beschlüsse und Informationen.

Durch die Verbandsgemeinde wurde im Rahmen des Landesprogrammes „Zukunft.Nachhaltig.Gestalten“ eine Förderung im Rahmen der aufgelegte Maßnahmenkataloge beantragt. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass zumindest ein Teil der in Rede stehenden Investitionen aus diesem Programm gefördert werden kann.

Aus der Mitte des Rates wird angeregt, die Aufnahme der benötigten IT-Infrastruktur aus dem Feuerwehrbedarfsplan in der Beschaffung zu prüfen.

Beschlussfassung:

1.) Der Verbandsgemeinderat beschließt die Zusammenführung und gemeinsame Nutzung der IT-Infrastruktur von VG-Verwaltung und VG-Werken. Dabei soll die Administration zukünftig durch die VG-Verwaltung erfolgen. Weitere Beschaffungen und die Weiterentwicklung der Anlage werden in enger Zusammenarbeit und in Absprache zwischen Verwaltung und VG-Werken durchgeführt.

Der aus der Zusammenlegung entstehende Investitionsanteil und zukünftige entstehende Aufwand wird anteilig direkt bzw. mittels Verwaltungskostenbeiträgen von den VG-Werken erstattet.

Die Verteilungsschlüssel werden noch mittels einer gesonderten Vereinbarung zwischen VG-werken und Verwaltung festgelegt.

2.) Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Haupt- und Finanzausschuss zur jeweils einzelnen Auftragsvergabe für die erforderliche Hardware der Nr. 1.) bis 4.) auf der Grundlage des seitens der Kommunalberatung erstellten Konzeptes im Rahmen des bestehenden Rahmenvertrag des Landes. Hierzu wird voraussichtlich am 29.01.2026 eine außerplanmäßige Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses stattfinden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Grundsatzbeschluss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zu Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung und der Umsetzung;

Beantragung von Mitteln nach dem Konnexitätsausgleich durch das Land

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Mit Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen hat der Bund die Länder verpflichtet Regelungen zu erlassen, welche eine flächendecken Wärmeplanung durch die Kommunen sicherstellt. Nach WPG müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern Ihren Wärmeplan bis zum 30.06.2026 beschließen und veröffentlichen. Für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Verpflichtung zum 30.06.2028. Die landesrechtliche Regelung zur Ausführung wurde durch das Ausführungsgesetz zum WPG (AGWPG) in der ersten Jahreshälfte 2025 geschaffen. Das AGWPG schafft die rechtliche Grundlage auf Landesebene und bestellt die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach als planungsverantwortlich Stelle.

Die kommunale Wärmeplanung ist dabei eine strategische Planung und kein detailliertes Ausführungsprojekt. Beinhaltet sind folgende Aspekte:

-

Bestandsanalyse der Wärmeverbräuche, Heizsysteme und Infrastrukturen

-

Potenzialanalyse für erneuerbare Wärmequelle und Effizienzmaßnahmen

-

Entwicklung eines Zielszenarios (treibhausneutrale Wärmeversorgung, meist bis spätestens 2045)

-

Erstellung eines Maßnahmenprogramms (z.B. mögliche Wärmenetzgebiete, dezentrale Versorgungsgebiete, Priorisierung und Zeithorizonte)

-

Beteiligung der relevanten Akteure

-

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die kommunale Wärmeplanung steht in einem Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der dortigen Verpflichtung die Heizsysteme auf erneuerbare Energie umzustellen bzw. stetig mit steigenden Anteilen von erneuerbaren Energien zu versorgen (der Höchstsatz beträgt hier 65 %). Die Planung schafft dabei Klarheit, wo zukünftig Wärmenetze aufgebaut bzw. erweitert werden sollten und wo dezentrale Wärmeerzeuger überwiegend (z.B. Wärmepumpen, Biomasse) zur Wärmeversorgung sinnvoll sind.

Das AGWPG regelt die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung über Konnexitätszahlungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Höhe bemisst sich im Wesentlichen nach der Einwohnerzahl und soll eine kostendeckende Durchführung ermöglichen. Eine Förderung zur freiwilligen Durchführung der kommunalen Wärmeplanung hat die Verbandsgemeinde nicht erhalten.

Nun hat der Koalitionsausschuss jedoch in seiner Sitzung am 10.12.2025 beschlossen, dass das Gebäudeenergiegesetz geändert werden soll. Da das Wärmeplanungsgesetz Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz nimmt und derzeit nicht abgeschätzt werden kann, welche Änderungen sich hieraus ergeben, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Beschlussfassung:

Aufgrund der jüngst im Koalitionsausschuss beschlossenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz beschließt der Verbandsgemeinderat, den entsprechenden Tagesordnungspunkt bis zur offiziellen Bekanntgabe der Änderungstexte zu vertagen.

Zur fristgerechten Sicherung möglicher Fördermittel wird der Bürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten, ermächtigt, die erforderlichen Anträge zu stellen.

Die abschließende Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme verbleibt beim Verbandsgemeinderat.

Abstimmungsergebnis:

Mit 28 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2024 und Erteilung der Entlastung

Der Jahresabschluss, einschließlich der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2024, wurde am 01.12.2025 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Knut Georg, gibt dem Verbandsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führt aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben haben.

Beschlussfassung:

Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Knut Georg, beschließt der Verbandsgemeinderat die Jahresrechnung 2024 incl. Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Entlastung zu erteilen.

Gleichzeitig beschließt der Verbandsgemeinderat den im Haushalt 2024 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben nachträglich zuzustimmen.

Der Bürgermeister und die Beigeordneten haben bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt. Der Vorsitz wurde vom ältesten anwesenden Ratsmitglied, Herrn Edgar Koch, geführt.

Die Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnung 2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Mit 23 Ja-Stimmen 5 Befangenheit einstimmig angenommen

Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

Ehemalige 1. Beigeordnete und Ratsmitglied Anja Bindges

1. Beigeordnete Elke Schnabel

2. Beigeordnete und Ratsmitglied Dajana Hermann

3. Beigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Müllers

10. Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2026

Wasserversorgung

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.

Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2026 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2024 – 31.07.2025. Der Preisindex beträgt am 31.07.2025 = 136,1 Punkte; am 01.08.2024 betrug er 132,1 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 3,028 % erhöht.

Bisher galt ein Beitragssatz von 4,47 €/netto/qm, neu ab 2026 = 4,61 €/netto/qm

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Beitragssatz für den einmaligen Beitrag Wasserversorgung ab dem Jahr 2026 auf 4,61 €/netto/qm pro Quadratmeter Veranlagungsfläche festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 27 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen

11. Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2026

Abwasserbeseitigung

a) Schmutzwasser,

b) Oberflächenwasser,

c) Straßenoberflächenentwässerung

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.

Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2026 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2024 – 31.07.2025. Der Preisindex beträgt am 31.07.2025 = 136,1 Punkte; am 01.08.2024 betrug er 132,1 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 3,028 % erhöht.

zu a)

(Schmutzwasser)

bisher galt ein Beitragssatz von 5,45 €/qm,

neu ab 2026 = 5,62 €/qm

zu b)

(Oberflächenwasser)

bisher galt ein Beitragssatz von 17,59 €/qm,

neu ab 2026 = 18,12 €/qm

zu c)

(Straßenoberflächenentwässerung)

bisher galt ein Beitragssatz von 35,87 €/qm,

neu ab 2026 = 36,96 €/qm

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Beitragssätze für die einmaligen Beiträge ab dem Jahr 2026 wie folgt festzusetzen:

Schmutzwasser = 5,62 € je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für die Anzahl der Vollgeschosse (je Vollgeschoss 15 v.H.)

Oberflächenwasser = 18,12 € je Quadratmeter der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche

Straßenoberflächenentwässerung = 36,96 € je Quadratmeter entwässerter Straßenfläche (einschl. Bürgersteiganlagen und sonstigen Flächen)

Abstimmungsergebnis:

Mit 27 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen

12. Wirtschaftsplan 2026, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 wurde den Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat fasst folgenden Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2026 der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Wasserwerk, wird wie folgt festgesetzt:

a)

Erfolgsplan

Erträge

4.235.500,00 €

Aufwendungen

4.388.400,00 €

Jahresverlust

152.900,00 €

b)

Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)

6.392.000,00 €

Ausgaben (Bedarfsmittel)

6.392.000,00 €

Für 2027 und die Folgejahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.435.000,00 € erforderlich.

c)

Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan 2026 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes wird festgesetzt auf:

langfristige Kredite 4.822.000,00 € (hiervon 1.385.000,00 € zinslose Kredite Land)

Kassenkredite

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung des Betriebes der eingerichteten Sonderkasse des Eigenbetriebes Wasserwerk im Wirtschaftsjahr 2026 wird festgesetzt auf

5.000.000,00 €

d)

Stellenplan

Der Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 27 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen

13. Wirtschaftsplan 2026, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 wurde den Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat fasst folgenden Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2026 der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Abwasserwerk, wird wie folgt festgesetzt:

a)

Erfolgsplan

Erträge

6.470.500,00 €

Aufwendungen

6.719.000,00 €

Jahresverlust

248.500,00 €

b)

Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)

6.003.000,00 €

Ausgaben (Bedarfsmittel)

6.003.000,00 €

Für 2027 und die Folgejahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.450.000,00 € erforderlich.

c)

Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan 2026 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes wird festgesetzt auf:

langfristige Kredite 3.273.000,00 € (hiervon 0,00 € zinslose Darlehen Land

Kassenkredite

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung des Betriebes der eingerichteten Sonderkasse des Eigenbetriebes Wasserwerk im Wirtschaftsjahr 2026 wird festgesetzt auf

5.000.000,00 €

d)

Stellenplan

Der Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 27 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen

14. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026

Den Ratsmitgliedern wurde der Haushaltsplan 2026 vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. Eine intensive Beratung erfolgte in der gemeinsamen Sitzung der Fraktionen.

Nunmehr erläutert Bürgermeister Marcus Heintel den Haushaltplan aus seiner Sicht:

„Sehr geehrte Beigeordnete,

liebe Ratsmitglieder,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

bei der heutigen Beratung des Haushalts der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Jahr 2026 möchte ich in aller Kürze auf die Schwerpunkte eingehen, erlaube mir aber auch, auf gemeinsame Leistungen und Errungenschaften hinweisen.

2025 war ein Jahr großer finanzieller und organisatorischer Herausforderungen.

Gleichzeitig haben wir aber auch viele Fortschritte erzielt:

Wir sind beim Aufbau der Erneuerbaren Energien in unserer Verbandsgemeinde wichtige Schritte vorangekommen, alle Gemeinden gehören unserem Solidarpakt an und alle sind Teil unserer „Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR“.

Mit großem Engagement der Feuerwehrleute aus der Verbandsgemeinde, den Wehrführungen, der Wehrleitung und der Verwaltung wurde durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz ein Entwurf für einen Bedarfs- und Entwicklungsplan erarbeitet, der im neuen Jahr finalisiert wird.

Das Graue-Flecken-Programm zum Breitbandausbau wird unter organisatorischer Federführung des Landkreises mit finanzieller Unterstützung der Verbandsgemeinde in Wolf, Reil, Burg, Lötzbeuren und Starkenburg fort- und umgesetzt.

Unsere Generationenparlamente arbeiten mit viel Engagement, Spaß und Erfolg für ihre Zielgruppen und mit Unterstützung der Verwaltung.

Wir freuen uns über die Förderungen durch das Zukunftsprogramm „Region. Zukunft. Nachhaltig.“, für den wir vergangenen Freitag den offiziellen Bescheid erhalten haben, sowie im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Verwaltungsvereinfachung und Straßenzustandsbewertung. Dort ist sicherlich das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht; weitere Kooperationsmöglichkeiten sind denkbar und müssen geprüft werden.

Wir haben unsere Partnerschaft mit Selles-sur-Cher weiter vertieft und dürfen im kommenden Jahr unser 35jähriges Jubiläum feiern.

Viele Initiativen werden bei ihren Aktivitäten durch die VG unterstützt, zum Beispiel bei den mittlerweile regelmäßig stattfindenden Elektroschrott-Sammeltagen.

Der Ergebnishaushalt 2026 weist Erträge von rund 15,42 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 15,35 Millionen Euro aus.

Unterm Strich ergibt sich ein Überschuss von etwa 73.000 Euro.

Im Finanzhaushalt planen wir mit einem Investitionsvolumen von knapp 3,3 Millionen Euro, bei erwarteten Einnahmen von etwas über 900.000 Euro.

Daraus ergibt sich eine Kreditaufnahme von rund 2,36 Millionen Euro.

Wegen dieser gestiegenen Aufwendungen führt an einer Erhöhung der VG-Umlage auf 37,5 Prozent leider kein Weg vorbei.

Angesichts der Kostenentwicklung in nahezu allen Bereichen ist das unausweichlich – und dennoch liegt die Umlage weiterhin unter früheren Werten.

Die kommunale Haushaltslage, und damit meine ich die verbandsangehörigen Gemeinden und die Verbandsgemeinde selbst, können wir nur verstehen, wenn wir sie im größeren Zusammenhang betrachten.

Das gemeinsame Papier der größten kommunalpolitischen Vereinigungen in Deutschland zeigt sehr deutlich, dass die übergeordneten Ebenen schnellstens und dringend handeln müssen.

Auch wenn ich einige Punkte bereits in meiner letztjährigen Haushaltsrede erwähnt habe, so gilt es – weiterhin und mit Nachdruck – zu fordern und zu unterstreichen:

  • ein zusätzlicher Festbetrag aus der Umsatzsteuer, der Kommunen direkt stärkt,
  • eine befristete Absenkung der Gewerbesteuerumlage, damit von dem vor Ort erwirtschafteten Geld auch mehr vor Ort bleibt,
  • eine spürbare Bundesbeteiligung an den stark steigenden Sozialausgaben, etwa in der Eingliederungshilfe; das betrifft zwar in erster Linie den Landkreis, aber das wirkt sich natürlich immer auch auf den kreisangehörigen Bereich über die Kreisumlage aus,
  • eine Lösung der Altliquiditätsschuldenfrage, wie sie die Bundesregierung angekündigt hat und in Rheinland-Pfalz bereits umgesetzt ist,
  • und eine bessere Liquiditätslage durch frühere Auszahlungen sowie weniger Bürokratie bei Europa- und Bundesförderprogrammen.

Mit dem für Sommer 2026 geplanten „Zukunftspakt“ von Bund, Ländern und Kommunen soll zudem die langfristige Aufgabenteilung im Sozialstaat neu geordnet werden.

Das ist richtig und notwendig, aber wichtig ist vor allem eines: Neue Aufgaben dürfen nur dann übertragen werden, wenn ihre Finanzierung gesichert ist und es nicht nur Pauschalen gibt, mit denen die Kommunen am Ende das Nachsehen haben.

Nach meiner Meinung brauchen wir sogar eine direkte Beteiligung der Kommunen bei bundespolitischen Entscheidungen, zum Beispiel ganz so, wie die Kommunen in der Schweiz, in Finnland oder den skandinavischen Staaten eine eigene staatliche Ebene darstellen und auf Staatsebene in Entscheidungen direkt eingebunden sind.

Viele unserer lokalen Kostensteigerungen haben strukturelle Ursachen.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz warnt schön länger, dass trotz großer Anstrengungen auch des Landes rund 40 Prozent der Kommunen ihre Aufgaben nicht aus eigener Kraft finanzieren können.

2024 lag der Finanzierungssaldo der Kommunen erneut bei über minus 630 Millionen Euro – ein weiteres deutliches Warnsignal.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund spricht inzwischen sogar von einer „kommunalen Finanzkrise historischen Ausmaßes“ und fordert mehr Verlässlichkeit in der Konnexität, eine stärkere Beteiligung der Kommunen an Gemeinschaftssteuern und ein sofort wirksames Entlastungs- und Bürokratieabbauprogramm.

Diese Einschätzungen decken sich mit unseren Erfahrungen vor Ort, weshalb wir ja auch in der letzten Sitzungsrunde die Initiative „Jetzt reden wir!“ unterstützt haben.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir hier vor Ort verlässlich und zukunftsorientiert planen.

Ein zentraler Bereich ist und bleibt unser Brand- und Katastrophenschutz.

Die Feuerwehren waren 2025 erneut stark gefordert, mit 174 Einsätzen, gerechnet bis einschließlich dem vergangenen Wochenende – darunter 110 technische Hilfen und 50 Brandeinsätze.

Nach dem Rekordjahr 2024 mit 219 Einsätzen ist diese Entspannung sicherlich gut für alle Beteiligten!

Allen Aktiven und Einsatzkräften unserer 19 Einheiten danke ich an dieser Stelle sehr herzlich für ihre immerwährende Einsatzbereitschaft und das Engagement für die Sicherheit in unserer Verbandsgemeinde.

Besonders erwähnen möchte ich die Feuerwehr in Bengel, die in diesem Jahr den VG-Feuerwehrtag ausgerichtet hat.

Ich möchte ihr nicht nur dafür danken, sondern auch die Solidarität zu AdFire, zur Villa Kunterbunt und zur Stefan-Morsch-Stiftung, denen sie am Samstag nächster Woche den Erlös ihrer Feierlichkeiten zum 100jährigen Jubiläum übergeben wird.

Für 2026 stellen wir deshalb umfangreiche Mittel bereit:

  • über 100.000 Euro für Atemschutz und Ausstattung,
  • 70.000 Euro für Aggregate,
  • und Investitionen in die Gerätehäuser Bengel, Irmenach, Reil und Trarbach.

Die angesetzten laufenden Ausgaben in Höhe von rund 1,4 Mio. und die Investitionen von fast 1,5 Mio. Euro im Feuerwehretat zeigen, wie wichtig uns die Wehren und deren Ausstattung sind, insbesondere wenn man sich vor Augen führt, dass diese Zahlen fast eine Verdreifachung bzw. Vervierfachung der Mittel innerhalb der letzten zehn Haushaltsjahre bedeuten.

Hinzu kommen die Aufstockung des Personals im Feuerwehrverwaltungsbereich, die Einführung der Hauptamtlichkeit durch 2 Gerätewart-Stellen sowie die Neubeschaffungen für die Atemschutzgeräteträger, über die wir soeben beraten und einen Beschluss gefasst haben.

Zudem wollen wir nach der internen Vorbereitung, der Beratung im Brandausschuss und finalen Beschluss des Rates im neuen Jahr den Feuerwehrbedarfsplan Schritt für Schritt gemeinsam umsetzen.

Das ist auch wichtig und nötig, ebenso wie die Fortsetzung unserer Planungen zur Einrichtung eines Krisenmanagement-Verwaltungsstabes.

Unsere Grundschulen bleiben ein weiterer Schwerpunkt.

2026 investieren wir rund 190.000 Euro in die Aufwertung des Schulhofs der Grundschule Alftal – unterstützt durch Bundes- und Kreisfördermittel.

Hinzu kommen Investitionen in Ausstattung, digitale Infrastruktur und energetische Maßnahmen.

Im Hinblick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung stehen noch organisatorische und bauliche Aufgaben vor uns, die wir gemeinsam mit den Schulen und dem Landkreis bewältigen werden.

Zudem steht auch in diesem Bereich der Beschluss des endgültigen Entwicklungsplans mit der Umsetzung notwendiger Maßnahmen im nächsten Jahr auf der Tagesordnung; die Ausarbeitung nach der Entwurfsvorlage Mitte des ablaufenden Jahres und den anschließend eingegangenen Stellungnahmen sowie den aktualisierten Zahlen dauert noch an.

Auch unsere Bäder entwickeln wir maßvoll weiter.

Die Moseltherme und das Freibad Kröv erhalten 2026 notwendige Modernisierungen in Technik und Substanz.

Glücklicherweise wirken sich die gesunkenen Energiekosten durch günstigere Strompreise und auch durch die von uns umgesetzten energiesparenden Maßnahmen positiv aus.

Der Zuschussbedarf bleibt aber dennoch bestehen – aber durch den Gästebeitrag und die neuen Eintrittspreise können wir bereits Entlastungen erzielen, denn sonst läge die VG-Umlage noch höher.

Aber um dies auch hervorzuheben: Durch unsere Initiative zu einer gesetzlichen Anpassung des Kommunalabgabengesetzes waren wir die erste Verbandsgemeinde in ganz Rheinland-Pfalz, die den Gästebeitrag und dazu begleitend (und aus unserer Sicht auch unabdingbar) eine Gästekarte eingeführt hat – inklusive ÖPNV-Integration für alle Übernachtungsgäste.

Mein besonderer Dank gilt Frank Koch und Wiebke Pfitzmann sowie Ihnen allen, für die Vorbereitungen und Verhandlungen und dass Sie diesen Weg mit Überzeugung mitgegangen sind.

Wir werden in dieser Frage landesweit als Vorreiter wahrgenommen – zu Recht!

Mit der Einführung des Dokumentenmanagementsystems und der vollständigen Umstellung auf die neue Finanzsoftware haben wir intern eine enorme Kraftanstrengung geleistet.

Sie war notwendig, um langfristig effizienter arbeiten zu können.

Und auch die Zentrale Vergabestelle geht im neuen Jahr an den Start.

Parallel beschäftigen wir uns – neben den vielen angesprochenen Punkten – mit der Zukunft der Verwaltungsstandorte und planen eine notwendige Machbarkeitsstudie ein.

Es wird also auch im Jahr 2026 nirgends in der Verwaltung langweilig werden!

Und es bleibt dabei: wir bilden konsequent junge Menschen aus, damit wir aus eigener Kraft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zukunft unserer Verwaltung selbst qualifizieren können.

Apropos: Die Zukunftsgestaltung bleibt unsere Aufgabe und Auftrag.

Die Entwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien setzen wir Schritt für Schritt bei der Windkraft und der Photovoltaik in der Verbandsgemeinde mit den Gemeinden fort.

Wir haben bei der VG-Entwicklung aufgestockt und wir werden uns personell beim Energiemanagement und beim Klimaschutzmanagement neu aufstellen.

Damit machen wir uns fit bei ganz wichtigen und zentralen Zukunftsthemen.

Im Ehrenamt freuen wir uns, die Aktiven aus der Verbandsgemeinde wieder zu einem Ehrenamts-Dankeschön-Abend einzuladen.

Dieser findet am 18. Juni in Flußbach gemeinsam mit dem Förderverein für Ehrenamt und Kultur statt.

Und das Ehrenamt in der Verbandsgemeinde erhält mit dem 4. Freiwilligen-Mitmachtag am 24. Oktober wieder eine besondere Bühne zur Darstellung, zur Vernetzung und zur Umsetzung kreativer Ideen.

Auch unsere Wasser- und Abwasserwerke bleiben ein großer Investitionsblock.

Leitungsnetze, Pumpwerke, Kanalisation und Kläranlagen müssen kontinuierlich modernisiert werden, um Versorgungssicherheit und gesetzliche Standards zu gewährleisten.

Die Kosten bewegen sich seit Jahren im mehrstelligen Millionenbereich – und auch 2026 bleibt dieses Niveau bestehen.

Wir investieren viel – aber wir investieren gezielt, verantwortungsvoll und in die Zukunft unserer Verbandsgemeinde.

Der Haushalt 2026 ist kein Haushalt großer Schlagzeilen.

Aber er ist ein Haushalt der Verlässlichkeit, der strategischen Weiterentwicklung und der realistischen Perspektiven.

Wir investieren in Sicherheit, Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung sowie in unsere touristische und kulturelle Identität.

Und wenn wir dann auf der Kreisebene eine Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen vereinbart haben, steht auch dort noch einiges zur Umsetzung ins Haus.

Immerhin geht es um 98,3 Mio. Euro für den ganzen Landkreis für die nächsten 12 Jahre, die investiert werden wollen; hierzu laufen bereits interne Vorbereitungen.

Legen wir also heute gemeinsam die Grundlage dafür, dass unsere Verbandsgemeinde auch im kommenden Jahr handlungsfähig bleibt und sich positiv weiterentwickeln kann.

Vaclav Havel hat es treffend formuliert:

„Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas einen Sinn hat, egal, wie es ausgeht.“

Ich bitte also um Zustimmung zum Haushalt 2026.

Ich möchte mich zunächst bei Frank Koch für die Ausarbeitung des Haushalts und die verständlichen Erläuterungen bedanken.

Mein Dank gilt ebenso den Fachbereichsleitungen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und der Zweckverbände, die mit ihrem Engagement das vergangene Jahr geprägt haben.

Auch den Fraktionen, den Ortsgemeinden und der Stadt danke ich für das konstruktive Miteinander.

Ebenso gebührt allen Bürgerinnen und Bürgern Anerkennung für ihren Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwesen und zur Stärke unserer Kommunen.

Ein besonderer Dank richtet sich an die vielen Ehrenamtlichen – in unserer Blaulichtfamilie, in Vereinen und Initiativen, an die Fahrerinnen und Fahrer des Seniorenbusses, den Seniorenbeirat und das Jugendparlament.

Danke auch an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Gemeinden sowie an die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden, die täglich zum wirtschaftlichen Fundament unserer Region beitragen.

Allen – den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, den Beschäftigten in Rettungs- und Sozialdiensten, den zahlreichen Vereinen, Initiativen, Ehrenamtlichen, Unternehmen und natürlich allen Bürgerinnen und Bürgern – wünsche ich von Herzen erholsame Festtage und einen guten Start in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2026, getragen von Zuversicht und Hoffnung.

Darüber hinaus möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für die große Anteilnahme im vergangenen Oktober bedanken.“

Vielen Dank.

Anschließend geben in folgender Reihenfolge die Fraktionen ihre Stellungnahme ab, die zu den

Akten genommen und im Mittelungsblatt veröffentlicht werden:

Fraktionssprecherin Desire Beth für die CDU-Fraktion,

Fraktionssprecher Hans-Joachim Weinmann für die SPD-Fraktion,

Stv. Fraktionssprecher Heiko Jäckels für die FWG-Fraktion,

Fraktionssprecher Rolf Pohl für die FDP-Fraktion und

Stv. Fraktionssprecher Gerhard Lettl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussfassung:

Nach Beratung der Haushaltssatzung und -plan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2026 wird dieser wie in der Sitzung vorgestellt beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen mehrheitlich angenommen

15. Mitteilungen und Anfragen

15.1. Zuwendung des Landes für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aus Mitteln der

Feuerschutzsteuer

Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder über den am 06.10.2025 eingegangenen Förderbescheid über die Zuwendung des Landes für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aus Mitteln der Feuerschutzsteuer i. H. v. 141.866,19 €.

15.2. Terminankündigung: 35 Jahre Partnerschaft Selles-sur-Cher

Bürgermeister Marcus Heintel informiert über das in 2026 anstehende 35. Jubiläum der Partnerschaft mit Selles-sur-Cher. Hier wird es eine Fahrt in die französische Partnergemeinde vom 30.04.2026 bis zum 03.05.2026 geben.

15.3. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen;

Veröffentlichung von Tagesordnungen im Mitteilungsblatt

Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird nach dem derzeitigen Sachstand betreffend Veröffentlichungen von Tagesordnungen im Mitteilungsblatt gefragt.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.09.2025 wurde verwaltungsseitig die Prüfung einer kostenneutralen und nicht rechtsverbindlichen Veröffentlichung der Tagesordnung in den Printmedien zugesagt.

An einer solchen Lösung wird derzeit noch gearbeitet. Zwischenzeitlich wurde die Verbandsgemeinde jedoch auch von der LINUS WITTICH Medien KG hinsichtlich einer Neuausrichtung des Mitteilungsblattes angeschrieben. Hierüber wird in der ersten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung in 2026 informiert. In der ersten Sitzungsrunde des Verbandsgemeinderates wird eine Beratung und Beschlussfassung hierüber erfolgen.