des Wahlleiters der Ortsgemeinde Diefenbach zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
Am Sonntag, dem 23. März 2026, von 08.00 bis 18.00 Uhr findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Diefenbach und am Sonntag, dem 12. April 2026 von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Diefenbach statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum Montag, den 19.01.2026, 16 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Am Markt 3 in 56841 Traben-Trarbach zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach erhalten.