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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 30/2022
Burg - amtlich
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Niederschrift

-öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) vom 11.07.2022

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 04.07.2022 auf den 11.07.2022, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Burg (Mosel), Schulstraße 8, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 08.07.2022 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 21:40 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Christ

Ratsmitglied Patrick Franzen

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Joachim Morsch

Ratsmitglied Christoph Müller

Ratsmitglied Lothar Nahlen

Ratsmitglied Manfred Schorn

Außerdem anwesend:

Bürgermeister Marcus Heintel

Schriftführerin Hannah Pistorius

Entschuldigt:

Ratsmitglied Jens Amann

Ratsmitglied Peter Meurer

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 8 „Bauangelegenheiten“ zu erweitern. Der Ortsgemeinderat beschließt die Erweiterung der Tagesordnung einstimmig. Gleichzeitig wird die Dringlichkeit gem. § 34 (7) GemO anerkannt.Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Mitteilungen und Anfragen

3.1

5-G-Funkmast

3.2

Ehrenamtsprojekt "Über der Kirch"

3.3

Bekanntgabe der Eilentscheidung Forsteinrichtungswerk

3.4

Überörtliche Haushalts- und Wirtschaftsprüfung

3.5

Klage durch die Sägeindustrie

3.6

Rückschnitt- und Säuberungsarbeiten "In der Olk" und "Raiffeisenstraße"

3.7

Erschließungsbeiträge Enkircher Weg und Kapellenweg

3.8

Säuberung von Grundstücken

3.9

Wassertretanlage

3.10

Glockenturm am Bürgerhaus

3.11

Bodenrichtwertermittlung

3.12

Energieeinsparungen Kläranlage

3.13

Flächen für Photovoltaikanlagen

3.14

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B53 entlang der Ortslage

3.15

Bauangelegenheit Am Sportplatz

3.16

Wohnmobilstellplatz

4.1

5. Nachtrag zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Burg (Mosel)

4.2

Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Burg (Mosel) (Beitragshebesatz-Satzung)

5.

Errichtung einer E-Ladestation

6.

Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die Freizeitanlage

7.

Unterhaltungsmaßnahme Graubach;

Vergabe von Arbeiten und Aufträgen

8.

Bauangelegenheiten Gemarkung Burg Flur 5, Flurstück 144/3 (In der Olk)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Der Ortsgemeinderat wurde nach dem Sachstand der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED gefragt. Ortsbürgermeister Bucher teilte mit, dass die Straßenbeleuchtung bereits in den Jahren 2018/2019 umgerüstet wurde.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.04.2022 werden keine Einwendungen erhoben.

3. Mitteilungen und Anfragen

3.1. 5-G-Funkmast

Ortsbürgermeister Bucher teilte den Ratsmitgliedern den geplanten Standort des 5-G-Funkmastes im Gebiet „Falkley“ mit. Es wurde angeregt, sich über eine mögliche Pacht zwischen dem Betreiber des Funkmastes und der Ortsgemeinde zu erkundigen und zu beraten.

3.2. Ehrenamtsprojekt "Über der Kirch"

Frau Maria Hill führt zurzeit ein ehrenamtliches Projekt „Über der Kirch“ durch. Hierfür habe sie einen Zuschuss von Innogy in Höhe von 2.000,00 € erhalten.

3.3. Bekanntgabe der Eilentscheidung Forsteinrichtungswerk

Die Eilentscheidung der Auftragsvergabe zur Erstellung des Forsteinrichtungswerkes vom 08.06.2022 wurde durch den Vorsitzenden bekanntgegeben. Mit Mail vom 20.06.2022 wurde die Eilentscheidung an die Ratsmitglieder übersandt.

3.4. Überörtliche Haushalts- und Wirtschaftsprüfung

Bürgermeister Heintel informierte den Gemeinderat über den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Jahre 2016 – 2020.

3.5. Klage durch die Sägeindustrie

In der Sitzung vom 17.01.2022 wurden die Ratsmitglieder über die Klage der Sägeindustrie informiert. Durch Bürgermeister Heintel wurde der aktuelle Sachstand bekanntgegeben.

3.6. Rückschnitt- und Säuberungsarbeiten "In der Olk" und "Raiffeisenstraße"

Durch ein Ratsmitglied wurde aufgeführt, dass viele Grundstücke innerhalb und außerhalb der Ortslage durch Grün bewuchert und ungepflegt seien. Über weitere Maßnahmen soll beraten werden.

3.7. Erschließungsbeiträge Enkircher Weg und Kapellenweg

Auf den Beschluss des Tagesordnungspunktes 6 der Sitzung vom 17.01.2022 wird verwiesen. Die Verwaltung wird gebeten eine Prüfung über die Veranlagung von Erschließungs-/Ausbaubeiträgen für Grundstücke außerhalb der bebauten Ortslage vorzunehmen.

3.8. Säuberung von Grundstücken

Auf die Beratungen unter Tagesordnungspunkt 7.1. der Sitzung vom 04.04.2022 wird verwiesen. Der Ortsgemeinderat spricht sich für die Ermittlung der Eigentümer aus, nachdem ein Bereich zur Aufforderung zur Säuberung ausgewählt wurde. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt sich diesbezüglich mit dem Fachbereich 2 – natürliche Lebensgrundlagen und Bauen - der Verbandsgemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.

3.9. Wassertretanlage

Durch Ratsmitglied Manfred Schorn wurde angefragt, ob die Pumpen- und Filteranlage für die Wassertretanlage bereits getestet wurde. Der Vorsitzende teilte mit, dass dies bisher nicht geschehen ist.

3.10. Glockenturm am Bürgerhaus

Ratsmitglied Schorn erkundigte sich, ob die Arbeiten am Glockenturm am Bürgerhaus abgeschlossen seien. Der Ortsbürgermeister informierte, dass noch Verschönerungsarbeiten folgen.

3.11. Bodenrichtwertermittlung

Im Gemeinderat wurde angeregt, dass die Verteilung der Bodenrichtwerte innerhalb der Ortslage sehr ungleich sei. In einem Teil des Ortes betragen die Bodenrichtwerte 40,00 € /m² und in dem Anderen 50,00 €/m². Durch die Verwaltung sollen die Gründe hierfür beim Vermessungs- und Katasteramt angefragt werden.

3.12. Energieeinsparungen Kläranlage

Ein Ratsmitglied erkundigte sich über die Wärmerückgewinnung der Kläranlage. Bürgermeister Heintel informierte die Ratsmitglieder, dass bereits Stromgasturbinen in der Kläranlage eingebaut seien. Durch die Verbandsgemeindewerke soll die Möglichkeit zur Wärmerückgewinnung und daher gehender Energieeinsparung geprüft werden.

3.13. Flächen für Photovoltaikanlagen

Ortsbürgermeister Bucher teilte den Ratsmitgliedern den aktuellen Sachstand mit. Weitere Informationen folgen nach der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 12.07.2022. Außerdem soll durch Herrn Ortner, VG-Entwickler, das Konzept des Solidarpaktes im Ortsgemeinderat vorgestellt werden.

3.14. Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B53 entlang der Ortslage

Ratsmitglied Lothar Nahlen zeigt auf, dass es von Vorteil wäre auf der B53 entlang der Ortslage Burg (Mosel) eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h in Betracht zu ziehen. Hier soll eine Anfrage an den Landesbetrieb Mobilität oder an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hinsichtlich der Machbarkeit erfolgen. Durch die Ratsmitglieder wird eine schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle gewünscht. Der o. g. Teil der B53 bei Burg ist einer der wenigen Abschnitte, in dem bisher keine Geschwindigkeitsbegrenzung erlassen wurde.

3.15. Bauangelegenheit Am Sportplatz

Durch Ratsmitglied Christoph Müller wurde der Sachstand zum Bauvorhaben auf dem Sportplatz angefragt. Der Vorsitzende teilte mit, dass es seit der letzten Beratung keinen neuen Sachstand gibt.

3.16. Wohnmobilstellplatz

Aus der Mitte des Rates wurde die Herstellung eines Wohnmobilstellplatzes angesprochen. Ortsbürgermeister Bucher erklärte, dass durch die Ortsgemeinde Flächen für einen möglichen Wohnmobilstellplatz im Moselvorgelände und am Sportplatz gemeldet wurden.

4.1. 5. Nachtrag zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Burg (Mosel)

Die gemäß § 22 GemO ausgeschlossenen Ratsmitglieder Rudolf Bucher, Wilhelm Christ, Christoph Müller und Manfred Schorn haben an der Beratung zum Tagesordnungspunkt 4.1. „5. Nachtrag zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Burg (Mosel)“ nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.

Der 2. Ortsbeigeordnete Joachim Morsch übernahm den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt.

Auf die bisherige Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 19.10.2020 wird verwiesen.

Durch das zeitweilige Ausbleiben des regulär erwarteten Tourismus im Corona-Jahr 2020 ist der Vorteilssatz nach § 3 Abs. 3 und § 3a Abs. 3 i. V. m. der Anlage 1 zur TBS wegen durchgreifender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich zu korrigieren.

Gemäß einer Statistik des statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz ergab sich für den Landkreis Bernkastel-Wittlich im Jahr 2020 gegenüber 2019 ein Rückgang bei den Gästen von -32,1 %, bei den Übernachtungszahlen von -26,7 %, im Durchschnitt also ein Rückgang im Tourismusbereich von -29,4 %.

Resultierend aus einer Verzerrung des bestehenden Vorteilsgefüges unter den Beitragspflichtigen ist jedoch keine gleichmäßige Minderung der Vorteilssätze quer über alle Branchengruppen (A-F) vorzunehmen.

Während bei der Branchengruppe A, deren Geschäft ausschließlich in Touristenbeherbergung besteht, der Vorteilssatz naturgemäß unverändert bleiben muss, waren in einigen übrigen Branchengruppen Einbrüche und Minderungen zu verzeichnen.

Diejenigen Branchen (Betriebsart A), an die sich das Öffnungsverbot gerichtet hat, erzielten im Shutdown-Zeitraum überhaupt keinen Umsatz, weder mit Touristen noch mit Einheimischen.

Daher ist bei diesen Betriebsarten die Verhältnisrechnung zwischen touristischem und nicht-touristischem Umsatz de facto allein auf den übrigen Teil des Jahres 2020 konzentriert. Das bedeutet im Ergebnis, dass bei ihnen der Vorteilssatz nicht zu mindern ist.

Demgegenüber wirkt sich bei denjenigen Branchen, die ihren Geschäftsbetrieb auch im Shutdown-Zeitraum weiterführen dürfen, der Shutdown anders aus.

Da diese Betriebe weiterhin am örtlichen Wirtschaftsleben teilnehmen, entfällt im Shutdown-Zeitraum nicht der Umsatz schlechthin, sondern nur der Umsatz mit Touristen.

Da somit die Berechnung des tourismusbedingten Anteils eine „breitere“ Bezugsgröße – den ganzjährigen Umsatz – hat, wirkt die Corona-Krise sich hier, im Gegensatz zu den o. g. öffnungsverbotsunterworfenen Branchen, auf den tourismusbedingten Anteil am Gesamtumsatz evtl. mindernd aus (jedoch nicht in allen Betriebsarten).

Die o. g. Verzerrung des Vorteilsgefüges wurde bei der Neukalkulation der Vorteilssätze für das Erhebungsjahr 2020 aufgrund von Corona in der vorgelegten Betriebsartentabelle berücksichtigt.

Unter Normalbedingungen des Wirtschaftslebens wurde als – von der Rechtsprechung gebilligte – Datengrundlage für die Gewinnsätze in der Anlage zur TBS die bei Beginn des Erhebungsjahres jeweils aktuellste veröffentlichte Fassung der Richtsatzsammlung verwendet.

Der Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es jedoch, auch die Gewinnsätze in der Anlage 1 zur TBS für das Jahr 2020 nachträglich und rückwirkend zu ändern und zwar in Form der „Richtsatzsammlung 2020“.

Die Richtsatzsammlung 2020 vom Bundesministerium der Finanzen ist seit dem 20.12.2021 veröffentlicht und wurde in der vorgelgten Betriebsartentabelle berücksichtigt.

Die Maßstabskomponenten Vorteilssatz und Gewinnsatz werden gem. § 3a Abs. 3 und Abs. 4 der TBS für das Erhebungsjahr 2020 für endgültig bestimmt.

Die Satzungsänderung in Form der Anlage 1, Betriebsartentabelle entfaltet nur Gültigkeit für das Erhebungsjahr 2020. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.

Das Außerkrafttreten lässt die spätere Vollziehbarkeit dieser Satzung in Bezug auf Beitragsansprüche, die während des o. g. Geltungszeitraums entstanden sind, unberührt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den 5. Nachtrag zur Tourismusbeitragssatzung in Form der Anlage 1, Betriebsartentabelle für das Erhebungsjahr 2020 in vorliegender Form.

Die Maßstabskomponenten Vorteilssatz und Gewinnsatz werden gem. § 3a Abs. 3 und Abs. 4 der TBS für das Erhebungsjahr 2020 für endgültig bestimmt.

Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Mit 3 Ja-Stimmen 4 Befangenheit einstimmig angenommen

4.2. Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Burg (Mosel) (Beitragshebesatz-Satzung)

Auf die bisherige Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung am 19.10.2020 wird verwiesen.

In dieser erfolgte die Beschlussfassung eines vorläufigen Hebesatzes für das Erhebungsjahr 2020 mit der Maßgabe, dass nach Vorliegen der endgültigen Bemessungsgrundlagen eine Prüfung der Kalkulation und eine erneute Beratung über den Hebesatz 2020 durch den Stadtrat erfolgen wird.

Die Umsätze der Beitragspflichtigen für das Erhebungsjahr 2020 liegen mittlerweile vor. Außerdem wurden die Vorteils- und Gewinnsätze in der Betriebsartentabelle (Anlage 1 zur TBS) im Rahmen des 5. Nachtrages zur Tourismusbeitragssatzung an die Corona-Lage angepasst.

Die tourismusbedingten Aufwendungen auf Basis des Rechnungsergebnisses 2020 unter Berücksichtigung der Lockdown-Phase 2020 wurden gem. beiliegender Kalkulation ermittelt.

Aufgrund der vorliegenden endgültigen Bemessungsgrundlagen und einer notwendig gewordenen Neukalkulation des Tourismusbeitrages für das Erhebungsjahr 2020 wird der endgültige Hebesatz für 2020 auf 5,9 % festgesetzt.

Die Festlegung erfolgt im Rahmen der Beitragshebesatzsatzung, welche den Ratsmitgliedern vor der Sitzung zugegangen ist.

Der vorläufig kalkulierte und bisher nicht angewandte Hebesatz lt. Ratsbeschluss vom 19.10.2020 betrug 12,8 %.

Die Vorausleistungen für 2020, die nunmehr abzurechnen sind, wurden mit einem Hebesatz von 9,48 % auf Basis des letzten abgerechneten Jahres 2019 festgesetzt.

Die Beitragshebesatzsatzung bedarf folgender Änderung:

In § 1 der Beitragshebesatzsatzung (Beitragssatz für den Tourismusbeitrag) vom 09.11.2020 wird Satz 2 wie folgt ersetzt:

Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) beträgt für das Erhebungsjahr 2020 5,9 % und wird für endgültig bestimmt.

§ 3 erhält folgende Neufassung:

(1) Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.

(2) Das Außerkrafttreten lässt die spätere Vollziehbarkeit dieser Hebesatzsatzung in Bezug auf Beitragsansprüche, die während des von Absatz 1 bestimmten Geltungszeitraums entstanden sind, unberührt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag in beigefügter Form.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft

Außerdem bittet der Ortsgemeinderat um Mitteilung, ob eine Gutschrift/Verrechnung oder eine Rückerstattung des zu viel gezahlten Hebesatzes erfolgen wird.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Errichtung einer E-Ladestation

In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates wurde die Errichtung einer E-Ladestation besprochen. Ein Standort am Bürgerhaus bzw. der alten Schule wurde ausgewählt (siehe vorgelegter Lageplan).

Eine Prüfung der Verwaltung ergab, dass es grundsätzlich eine Fördermöglichkeit für die Errichtung von E-Ladesäulen angeboten wird. Die Förderung basiert auf der Förderrichtlinie „öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen vom 13.07.2021 und läuft bis zum 31.12.2025. Eine Förderung von max. 60 %, bzw. max. 2.500,00 € kann gewährt werden. Gegenstand der Förderung ist die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses. Förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Beschaffung, Montage, und Installation von Normal- oder Schnellladepunkten und den Netzanschluss.

Da sich die Antragsfenster nur sporadisch und zu bisher unbekannten Zeiten öffnen, ist unklar wann ein Förderantrag gestellt werden kann und wann die Maßnahme ausgeführt werden würde.

Die Fa. Westenergie, die bereits in anderen Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde E-Ladestationen aufgestellt hat, übersandte eine Informationsbroschüre (siehe vorgelegte Anlage). Die angebotenen Produkte entsprechen den Vorgaben aus der Förderrichtlinie. Auf Wunsch kann das Thema „Ladeinfrastruktur für Kommunen“ durch einen Vertreter von Westenergie vorgestellt werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung kann außerdem bei der Antragsstellung durch die Fa. Westenergie unterstützt werden.

Die anfallenden Aufwendungen und Kosten werden zunächst außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt ein grundsätzliches Interesse an der Errichtung einer E-Ladestation an den Parkplätzen am Bürgerhaus. Sobald ein neues Antragsfenster geöffnet ist, soll durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Fa. Westenergie ein Förderantrag gestellt werden.

Das Vorhaben soll durch einen Vertreter von Westenergie in einer Ortsgemeinderatssitzung vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen

6. Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die Freizeitanlage

Die Freizeitanlage der Ortsgemeinde Burg (Mosel) kann für Veranstaltungen oder Feste benutzt werden. Bisher wurde das Entgelt für die Benutzung in Höhe von 15,00 € durch den Ortsbürgermeister bar kassiert. Nach der Haushalts- und Finanzprüfung durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wurde gefordert, das Abrechnungssystem ohne Barzahlungen zu gestalten. Um die Benutzungsgebühren durch einen Gebührenbescheid abrechnen zu können, muss eine Satzung erlassen werden. Die Satzung wurde als Anlage vorgelegt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung wie vorliegend mit einer pauschalen Benutzungsgebühr in Höhe von 25,00 € pro Tag. Die Satzung soll am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Unterhaltungsmaßnahme Graubach;

Vergabe von Arbeiten und Aufträgen

Mittig der Vorflutung „Graubach“ verläuft die Gemarkungsgrenze Reil – Burg (Mosel). Entsprechend steht die Anlage je zur Hälfte im Eigentum der Gemeinde Reil und der Gemeinde Burg (Mosel). Im Jahr 2019 wurde die Wiederherstellung und Renaturierungsmaßnahme „Graubach“ fertiggestellt. Die nicht durch Zuwendungen gedeckten Kosten wurden je zur Hälfte durch die Gemeinden getragen. Bereits im Feststellungsbeschluss des Flurbereinigungsverfahrens Burg (Mosel) Mitte der 1970-er Jahre (damals wurde der Graubach mit Betonhalbschalen ausgebaut und die Vorflutung hergestellt) wurde die gemeinsame Unterhaltungspflicht der Gemeinden Reil und Burg (Mosel) festgestellt.

Nunmehr sind Anlandungsmassen angefallen, die, damit ein ordnungsgemäßer Abfluss und

Funktion gewährleistet bleibt, geräumt werden müssen. Nach entsprechendem Hinweis durch

Frau Ortsbürgermeisterin Elke Schnabel hat die Verbandsgemeindeverwaltung bei 3 Tiefbaufirmen Angebote für diese Arbeiten angefordert. Zwei Angebote wurden abgegeben. Die Firma Schanz aus Enkirch bietet als günstigster die Räumung für 2.082,50 Euro an. Die Verwaltung empfiehlt die notwendigen Räumungsarbeiten am Grenzvorfluter „Graubach“ durch die Tiefbaufirma Schanz aus Enkirch ausführen zu lassen.

Beschlussvorschlag/Beschlussfassung:

Auf der Grundlage der gemeinsamen Unterhaltungspflicht für die Anlage finden fortan jährliche

gemeinsame Begehungen von Vertretern der Gemeinde Reil und Burg (Mosel) statt. Anlässlich

dieser Begehungen wird der Unterhaltungsaufwand/-maßnahmen festgestellt. Die Kosten werden jeweils hälftig durch die Ortsgemeinden Reil und Burg (Mosel) getragen.

Die Ortsgemeinde beschließt, zur ordnungsgemäßen Funktion der Anlage, die Anlandungsmassen an dem Grenzvorfluter „Graubach“, Gemarkungsgrenze Burg Mosel-Reil,

im Zuge der Unterhaltungspflicht räumen zu lassen.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Auftrag für die Räumungsarbeiten an die mindestbietende Firma Schanz aus Enkirch zum Angebotspreis von 2.082,50 Euro zu vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden zunächst überplanmäßig zur Verfügung gestellt und

ggf. in einem Nachtragshaushalt veranschlagt.

(Hinweis: Die vorstehende Vorgehensweise ist mit der Gemeinde Reil abgestimmt. Die Ortsbürgermeisterin Elke Schnabel hat mit Email vom 21.6.2022 zugestimmt. Der Ortsgemeinderat Reil hat in seiner Sitzung am 27.6.2022 einen gleichlautenden Beschluss gefasst.)

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Bauangelegenheiten Gemarkung Burg Flur 5, Flurstück 144/3 (In der Olk)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung eines vorhandenen Weingutes mit Wohnungen und Gästezimmern zu einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung Burg Flur 15, Flurstück 144/3 (In der Olk). Das Vorhaben liegt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage und wird bauplanungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch beurteilt. Im Rahmen der Umnutzung plant der Bauherr die barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses durch eine Rampe und die Umgestaltung des Bads der Wohnung II. Ansonsten werden keine Veränderungen an der bestehenden Grundrissaufteilung vorgenommen. Die Fassade und die Tragstruktur des Gebäudes bleibt unverändert. Das Vorhaben ist im Außenbereich auf der Grundlage des § 35 Absatz 2 in Verbindung mit § 35 Absatz 4 Baugesetzbuch genehmigungsfähig. Ein entsprechender Stellplatznachweis ist geführt, diese stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Beschlussfassung:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob durch eine Umnutzung von ehemals privilegierten Objekten, die außerhalb der bebauten Ortslage an Wirtschaftswegen liegen, eine Pflicht zur Erschließung der Wirtschaftswege und einer daher gehenden Pflicht zur Erhebung von Beiträgen entsteht. Auf die Beratungen von Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung vom 17.01.2022 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 3 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen