Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 07.06.2023 auf den 15.06.2023, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in die Bürgerhalle Hontheim, Bertricher Straße 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 09.06.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:25 Uhr
Anwesend:
Außerdem anwesend:
Entschuldigt:
Gäste:
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, die Tagesordnung um den TOP. 12 „Spendenannahme“ zu ergänzen. Der bisherige TOP. 12 „Mitteilungen und Anfragen“ wird TOP. 13
Anschließend begrüßt Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen den Verbandsgemeinderat zur heutigen Sitzung in Hontheim. Sie stellt kurz ihre Ortsgemeinde vor und wünscht der Sitzung einen guten Verlauf.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates |
| 3. | Mobilitätskonzept für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse und Beratung über das weitere Vorgehen inkl. evtl. Auftragserteilung |
| 4. | Information des Verbandsgemeinderates zur Stromproduktion und -versorgung |
| 5. | Solidarpakt Erneuerbare Energien |
| 6. | Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR - II. Satzungsänderung |
| 7. | Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse Traben-Trarbach; Unterrichtung gem. § 33 GemO |
| 8. | Dienstanweisung über die Verrechnung interner Leistungsbeziehungen |
| 9.1 | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk |
| 9.2 | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk |
| 10. | Ergänzungswahl zum Werkausschuss |
| 11. | Kommunales Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI) |
| 12. | Spendenannahme |
| 13. | Mitteilungen und Anfragen |
| 13.1 | Resolution des VG-Rates zur "Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln" |
| 13.2 | Zuweisung für den Betrieb des Seniorenbusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| 13.3 | Partnerschaft Verbandsgemeinde Traben-Trarbach mit Selles sur Cher |
| 13.4 | Teilnahme an der Aktion "Stadtradeln 2023" |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 16.03.2023 wurden keine Einwendungen erhoben.
3. Mobilitätskonzept für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse und Beratung über das weitere Vorgehen inkl. evtl. Auftragserteilung
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 die Auftragsvergabe für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes beschlossen.
Dabei sollte die Auftragsvergabe modular erfolgen, d.h. nach Vorlage erster Ergebnisse sollte durch den Verbandsgemeinderat eine Weiterbeauftragung beraten und ggf. beschlossen werden.
Zwischenzeitlich wurden die Untersuchungsergebnisse der Module A-C zusammengestellt. Diese sollen in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vorgestellt werden.
Für die Beauftragung der Module D und E werden weitere Finanzmittel in einem Umfang von ca. 25.000 € benötigt. Die bisherige Ermächtigung liegt bei 50.000 €. Haushaltsmittel für diese Ausgaben sind eingeplant.
Nunmehr erläutern Prof. Dr. Heiner Monheim und Ba. Sc. Geogr. Lars Möller dem Verbandsgemeinderat anhand einer Präsentation die vorliegenden Untersuchungsergebnisse.
Fragen der Ratsmitglieder werden zu deren Zufriedenheit beantwortet. Der Verbandsgemeinderat ist einhellig der Auffassung, dass nunmehr auch eine Maßnahmenempfehlung und der Schlussbericht beauftragt werden soll.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der inhaltlichen Ausarbeitungen der bisher erzielten Arbeitsergebnisse der Firma raumkom. Der Bürgermeister wird zur Beauftragung der Module D und E bis in einer Höhe von 25.000 ermächtigt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 26 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Information des Verbandsgemeinderates zur Stromproduktion und -versorgung
Im Rahmen der bisherigen Beratungen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Hinblick auf regenerative Energien wurde mehrfach um eine Information hinsichtlich der Nutzung und des Weitertransportes des erzeugten Stromes gebeten.
Nunmehr erläutern die Herren Felten und Stoffel von der Westenergie anhand eines Vortrags dem Verbandsgemeinderat die derzeitige Situation der Stromerzeugung, -versorgung und -verteilung im hiesigen Bereich. Auch hier werden Fragen zur Zufriedenheit der Ratsmitglieder beantwortet.
5. Solidarpakt Erneuerbare Energien
Der Ausbau von Anlagen zur Gewinnung von Strom durch Windenergieanlagen oder Freiflächenphotovoltaik soll in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorangebracht werden. Zum Zwecke der größtmöglichen Teilhabe aller Bürger der Verbandsgemeinde am Ausbau dieser Anlagen und zur Vereinfachung des organisatorischen Ablaufs wird ein Solidarpakt begründet. Dieser sieht vor, die Einnahmen aus der Pacht und der Einspeisevergütung nach § 6 EEG nach dem folgenden Verteilungsschlüssel zu vergeben: Die Einnahmen aus Verpachtung und Einspeisevergütung verbleiben zu 70 % bei den Ortsgemeinden bzw. der Stadt, die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR (EG TT AöR) sowie die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erhalten jeweils 15 % der Einnahmen. Für bereits bestehende Anlagen findet der genannte Verteilungsschlüssel im Rahmen eines Repowerings bzw. einer erneuten Verpachtung Anwendung. Die Einnahmen, welche der EG TT AöR zukommen werden zu 75 % auf die teilnehmenden Ortsgemeinden bzw. der Stadt umverteilt. Maßgeblich ist hierbei die Einwohnerzahl.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Teilnahme der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach am „Solidarpakt Erneuerbare Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach“ in der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR. Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 26 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR - II. Satzungsänderung
Die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR soll weitere Aufgaben erfüllen. Die neuen Aufgaben stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und dem Solidarpakt, welcher in diesem Rahmen begründet werden soll. Des Weiteren ist die Aufnahme von weiteren Kommunen aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgesehen. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich. Verwaltungsseitig wurden in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich diverse Punkte klarer definiert und abgestimmt. § 2 Abs (6) befindet sich aktuell noch in der Abstimmung mit der Kreisverwaltung und der ADD bzgl. seiner Zulässigkeit. Entsprechende Beschlüsse sollten dies berücksichtigen. In der vorgelegten Anlage befinden sich die Änderungen zur zweiten Satzungsänderung der EG TT AöR.
Beschlussfassung:
Abstimmungsergebnis:
Mit 26 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse Traben-Trarbach;
Unterrichtung gem. § 33 GemO
Die Verbandsgemeindekasse Traben-Trarbach wurde in der Zeit vom 10.10.2022 bis 03.01.2023 durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich geprüft.
Der entsprechende Prüfbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung wurden den Ratsmitgliedern vorgelegt.
Gem. § 33 GemO hat der Bürgermeister den Verbandsgemeinderat über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten.
8. Dienstanweisung über die Verrechnung interner Leistungsbeziehungen
Gem. § 4 Abs. 10 GemHVO regelt der Bürgermeister die Grundsätze über die Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen in einer Dienstanweisung und legt sie dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vor.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die vorgelegte Dienstanweisung vom 17. Mai 2023 zur Kenntnis.
9.1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk
Auf die Beratungen im Werkausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss wird verwiesen.
Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschafts-prüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt.
Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen. Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.
Beschlussempfehlung:
Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Wasserwerk zum 31.12.2021 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 30.117.889,42 € ab, wobei ein Jahresverlust in Höhe von 26.573,10 € entstanden ist. Der Verlust ist nicht ausgabewirksam.
Der Werkausschuss beschließt, den Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31. Dezember 2021 dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung zu empfehlen.
Darüber hinaus empfiehlt der Werkausschuss den eingetretenen Jahresverlust 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Werkausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2021 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 25 Ja-Stimmen 1 Befangenheit einstimmig angenommen
Bürgermeister Marcus Heintel sowie die Beigeordneten Eugen Klein, Anja Bindges und Wilhelm Müllers haben gem. § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehen Teil des Sitzungssaales aufgehalten. Den Vorsitz führte das Ratsmitglied Erwin Haussmann.
9.2. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk
Auf die Beratungen im Werkausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss wird verwiesen.
Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt.
Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen. Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.
Beschlussempfehlung:
Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserwerk zum 31.12.2021 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 46.890.679,74 € ab, wobei ein Jahresgewinn in Höhe von 188.847,95 € entstanden ist.
Der Werkausschuss beschließt, den Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31. Dezember 2021 dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung zu empfehlen.
Darüber hinaus empfiehlt der Werkausschuss den eingetretenen Jahresgewinn 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Werkausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2021 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 25 Ja-Stimmen 1 Befangenheit einstimmig angenommen
Bürgermeister Marcus Heintel sowie die Beigeordneten Eugen Klein, Anja Bindges und Wilhelm Müllers haben gem. § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehen Teil des Sitzungssaales aufgehalten. Den Vorsitz führte das Ratsmitglied Erwin Haussmann.
10. Ergänzungswahl zum Werkausschuss
Aufgrund der Zustimmung des Werkausschusses zur Bestellung von Andreas Römer zum stellvertretenden Werkleiter zum 01.07.2023 ist für den Werkausschuss ein neuer Beschäftigtenvertreter zu wählen.
Das Vorschlagsrecht steht dem Personalrat der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach zu.
Der Personalrat hat als Beschäftigtenvertreterin das bisherige stellvertretende Mitglied Iris Bindges und als neues stellvertretendes Mitglied Tina Hild vorgeschlagen.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl in offener Abstimmung und „en bloc“ durchzuführen.
Der Verbandsgemeinderat wählt anschließend als Beschäftigtenvertreterin das bisherige stellvertretende Mitglied Iris Bindges und als neues stellvertretendes Mitglied Tina Hild in den Werkausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Mit 25 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Der Vorsitzende, Bürgermeister Marcus Heintel, hat an der Beschlussfassung und Wahl gem. § 36 (3) GemO nicht teilgenommen.
11. Kommunales Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI)
Das Gesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation wurde am 10.05.2023 im Landtag beschlossen. Durch das Gesetz werden Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen bereitgestellt. Über die Inhalte des Gesetzes wird in der Sitzung berichtet.
Des Weiteren wird verwiesen auf die Beratungen in der Sitzung vom 15.03.2023.
VG-Entwickler Malter Ortner erläutert unter Bezugnahme auf die bisherigen Beratungen des Verbandsgemeinderates den Sachstand. Er weist darauf hin, dass auch nach der ersten Informationsveranstaltung eine Vielzahl von konkreten das Zuweisungsverfahren betreffende Fragen ungeklärt sind. Entsprechende Anfragen wurden seitens der Verwaltung an die Energieagentur Rheinland-Pfalz, die federführend das Programm betreut, gestellt. Verwaltungsseitig gehe man derzeit davon aus, dass in der Positiv-Liste sich befindliche Maßnahmen trägerüberreifend ungeachtet unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse als eine Maßnahme beantragt werden können. Außerdem besteht für die Ortsgemeinden die Möglichkeit, eigene Maßnahmen im sog. KIPKI-Wettbewerbsverfahren anzumelden. Sofern hier eine Zuweisung nicht erfolgen sollte, sei anschließend ggf. noch die Bezuschussung im Rahmen des KIPKI-Pauschalförderprogrammes möglich. Insofern sollten etwaige Wettbewerbsvorschläge der Gemeinden kurzfristig an die Verwaltung gemeldet werden.
Verwaltungsseitig wird ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Vorgehensweise dem derzeitigen Kenntnisstand entspricht. Dabei gehe man davon aus, dass in der kommenden Sitzungsrunde des VG-Rates weiterer Beratungs- und Entscheidungsbedarf bestehen wird.
Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Zuweisungsanträge für das sog. KIPKI-Pauschalförderprogramm sowie für das KIPKI-Wettbewerbsprogramm zu stellen. Eine weitergehende Beratung soll in der Sitzung des Verbandsgemeinderates im September dieses Jahres erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 26 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
12. Spendenannahme
Der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurden folgende Spende angeboten:
| Spender | Betrag | Spende/ Zusage vom | Spenden- empfänger | Spenden- zweck | Be- ziehungs- ver- hältnis |
| West- energie AG | 3.500,- € | 31.05. 2023 | Verbands- gemeinde Traben- Trarbach | Parkplatz- be- leuchtung Mosel- therme | Liefe- rant |
| West- energie AG | 5.000,- € | 15.06. 2023 | Verbands- gemeinde Traben-Trarbach | Skate Aid Ver- anstaltung | Liefe- rant |
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Verbandsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach beschließt die Spenden anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 26 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
13. Mitteilungen und Anfragen
13.1. Resolution des VG-Rates zur "Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln"
Unter Hinweis auf die Beschlussfassung einer Resolution des VG-Rates zur „Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ informiert der Vorsitzende über eine Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Ophelia Nick. Danach ist das Ziel zur Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um die Hälfte aus Sicht der Bundesregierung richtig und notwendig. Daher wird der vorgelegte Verordnungsentwurf grds. begrüßt, in einigen Punkten wird jedoch noch Verbesserungsbedarf gesehen.
13.2. Zuweisung für den Betrieb des Seniorenbusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom LBM Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 eine Zuweisung i.H.v. 5.262,44 € (30 % der zuweisungsfähigen Kosten) bewilligt wurde.
13.3. Partnerschaft Verbandsgemeinde Traben-Trarbach mit Selles sur Cher
Der Vorsitzende, Bürgermeister Marcus Heintel teilt mit, dass sich die Partnerschaft mit Selles sur Cher Ende September/Anfang Oktober wieder erheblich intensiviert habe. Derzeit werde ein Besuch der französischen Partnergemeinde vorbereitet.
13.4. Teilnahme an der Aktion "Stadtradeln 2023"
Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach nimmt lt. Bürgermeister Marcus Heintel an diesjährigen Aktion „Stadtradeln 2023“ teil. Verwaltungsseitig seien bereits Radelteams gemeldet worden. Gleichzeitig fordert er die Ratsmitglieder auf, ebenfalls an der Aktion, die bis z um 22.07.2023 läuft, teilzunehmen.