Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Kinheim waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 26.06.2024 auf den 03.07.2024, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Josef-Bechtel-Haus Kinheim, Schulgasse 4, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 28.06.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:10 Uhr
Anwesend:
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Franzen
Ratsmitglied Frank Ames
Ratsmitglied Stefan Kaufmann
Ratsmitglied Carmen Leyendecker
Ratsmitglied Sascha Mach
Ratsmitglied Katja Molitor
Ratsmitglied Stefan Molitor
Ratsmitglied Bernd Rieth
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Johannes Rieth (bis TOP 3 3. Ortsbeigeordneter)
Ratsmitglied Andreas Roth
Ratsmitglied Christoph Zender (ab 18:18 Uhr)
Ratsmitglied Kerstin Zenz (ab TOP 3 3. Ortsbeigeordnete)
Außerdem anwesend:
Achim Blumberg (bis TOP 3 2. Ortsbeigeordneter)
Bürgermeister Marcus Heintel
Schriftführer Sachgebietsleiter Steffen Beck
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Kinheim war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
| 3. | Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt - 1. Beigeordnete/r - 2. Beigeordnete/r - 3. Beigeordnete/r |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Kinheim |
| 5. | Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse a) Bauausschuss b) Rechnungsprüfungsausschuss c) Werbe- und Tourismusausschuss |
| 6. | Wahl der Mitglieder des KiTa-Beirates |
| 7. | Wahl der Mitglieder des Arbeitskreises Sportplatz |
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
| 8.1 | Außerplanmäßige Sitzung |
| 8.2 | Bewilligungsbescheid PEK-RP |
| 8.3 | Tablets für Ratsmitglieder |
| 8.4 | Konzept Wohnmobilstellplatz hinsichtlich Gästebeitrag |
| 9. | Verleihung der Sucellus-Ehrennadel |
| 10. | Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitglieder |
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Ortsgemeinde Kinheim die anwesenden neu gewählten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO – Treuepflicht, § 22 GemO – Ausschließungsgründe und § 30 GemO – Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.
Die Verpflichtung von Herrn Christian Franzen erfolgte durch den 2. Ortsbeigeordneten Achim Blumberg.
2. Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Für die Wahl des Ortsbürgermeisters anl. der Kommunalwahlen am 09.06.2024 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht, somit hat die Wahl nicht stattgefunden.
Gemäß § 53 Abs. 2 GemO wird in diesem Fall der Bürgermeister durch den Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der geschäftsführende Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl des Bürgermeisters bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen.
Der 1. Ortsbeigeordnete Christian Franzen fordert die anwesenden Ratsmitglieder zur Abgabe von Wahlvorschlägen auf. Hierbei werden keine Vorschläge eingereicht.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Vertagung der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
- 1. Beigeordnete/r
- 2. Beigeordnete/r
- 3. Beigeordnete/r
Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der Beigeordneten bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen.
Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw.).
Die Ratsmitglieder Andreas Roth und Frank Ames wurden seitens des 1. Ortsbeigeordneten Christian Franzen zu Wahlhelfern bestimmt.
1. Ortsbeigeordnete/r
Für das Amt der/s 1. Ortsbeigeordneten wird durch das Ratsmitglied Johannes Rieth der bisherige 1. Ortsbeigeordnete Christian Franzen vorgeschlagen.
Die Wahl des 1. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
| abgegebene Stimmen: | 11 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| ungültige Stimmen: | 0 |
| gültige Stimmen: | 11 |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
Damit ist Herr Christian Franzen für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zum 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Kinheim gewählt. Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den 2. Ortsbeigeordneten Achim Blumberg, dass er die Wahl annimmt.
Nunmehr ernennt der 2. Ortsbeigeordnete Achim Blumberg Herrn Christian Franzen zum 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Kinheim, indem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird er in sein Amt eingeführt.
2. Ortsbeigeordnete/r
Vor der Wahl der/s 2. Ortsbeigeordneten wird Herr Christoph Zender durch den Vorsitzenden auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (vgl. TOP 1) verpflichtet.
Für das Amt der/s 2. Ortsbeigeordneten wird durch den 1. Ortsbeigeordneten Christian Franzen Ratsmitglied Johannes Rieth vorgeschlagen.
Die Wahl des 2. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
| abgegebene Stimmen: | 12 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| ungültige Stimmen: | 0 |
| gültige Stimmen: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
Damit ist Herr Johannes Rieth für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zum 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Kinheim gewählt. Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt.
Nunmehr ernennt der 1. Ortsbeigeordnete Christian Franzen Herrn Johannes Rieth zum 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Kinheim, indem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird er vereidigt und in sein Amt eingeführt.
3. Ortsbeigeordnete/r
Für das Amt der/s 3. Ortsbeigeordneten wird durch den 2. Ortsbeigeordneten Johannes Rieth Ratsmitglied Kerstin Zenz vorgeschlagen.
Die Wahl der 3. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
| abgegebene Stimmen: | 12 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| ungültige Stimmen: | 0 |
| gültige Stimmen: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
Damit ist Frau Kerstin Zenz für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zur 3. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Kinheim gewählt. Die Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass sie die Wahl annimmt.
Nunmehr ernennt der 1. Ortsbeigeordnete Christian Franzen Frau Kerstin Zenz zur 3. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Kinheim, indem er die Ernennungsurkunde verliest und der Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird sie vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
Beschlussfassung:
Siehe oben.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Kinheim
Gem. § 37 GemO beschließt der Gemeinderat im Rahmen der Bestimmungen der Gemeindeordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung gilt für die Wahlzeit des Gemeinderates.
Nach der Neuwahl hat der Ortsgemeinderat über die Geschäftsordnung neu zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung des Gemeinderates. Kommt die Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung nicht innerhalb eines halben Jahres zustande, gilt die seitens des Ministeriums des Innern und für Sport erlassene Mustergeschäftsordnung.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport in der derzeit gültigen Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse
a) Bauausschuss
b) Rechnungsprüfungsausschuss
c) Werbe- und Tourismusausschuss
Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenden politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.
Gemäß § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung werden vom Gemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
b) Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter
(zu b) Mitglieder nur aus der Mitte des Gemeinderates)
a) Bauausschuss mit 8 Mitgliedern
c) Werbe- und Tourismusausschuss mit 7 Mitgliedern
(zu a) und c) Mindestens die Hälfte der Mitglieder aus der Mitte des Gemeinderates, der Rest aus wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde)
| a) Bauausschuss | |||
| Bauausschuss | |||
|
| Mitglied |
|
|
| Lfd.- Nr. | Name | Vorname | Status |
| 1 | Mach | Sascha | RM |
| 2 | Molitor | Katja | RM |
| 3 | Rieth | Bernd | RM |
| 4 | Rieth | Johannes | RM |
| 5 | Fritzen | Jörg | SB |
| 6 | Junglen | Anja | SB |
| 7 | Legrand | Christian | SB |
| 8 |
|
|
|
| b) Rechnungsprüfungsausschuss | ||||||
| Rechnungsprüfungsausschuss | ||||||
|
| Mitglied | Stellvertreter | ||||
| Lfd.- Nr. | Name | Vorname | Status | Name | Vorname | Status |
| 1 | Roth | Andreas | RM | Molitor | Stefan | RM |
| 2 | Kaufmann | Stefan | RM | Leyen- decker | Carmen | RM |
| 3 | Ames | Frank | RM | Rieth | Bernd | RM |
| c) Werbe- und Tourismusausschuss | |||
| Werbe- und Tourismusausschuss | |||
|
| Mitglied |
|
|
| Lfd.- Nr. | Name | Vorname | Status |
| 1 | Zender | Christoph | RM |
| 2 | Molitor | Stefan | RM |
| 3 | Zenz | Kerstin | RM |
| 4 | Leyendecker | Carmen | RM |
| 5 | Kaufmann | Susanne | SB |
| 6 | Zeimet | Silvia | SB |
| 7 | Pohl | Rolf | SB |
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die v.g. Besetzung der Ausschüsse.
Der offene Platz im Bauausschuss soll in der kommenden Sitzung des Ortsgemeinderates nachgewählt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Wahl der Mitglieder des KiTa-Beirates
Der Vorsitzende erläutert, dass die Trägervertreter für den Kita-Beirat neu zu wählen sind.
Vorgeschlagen werden der 1. Ortsbeigeordnete Christian Franzen und Ratsmitglied Carmen Leyendecker.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Abstimmung offen und en bloc durchzuführen. Anschließend beschließt der Ortsgemeinderat die vorgeschlagenen Christian Franzen und Carmen Leyendecker in den Kita-Beirat zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Wahl der Mitglieder des Arbeitskreises Sportplatz
In der Vergangenheit wurde ein Arbeitskreis Sportplatz gebildet. Diesem gehörten seitens der Ortsgemeinde Kinheim in der Vergangenheit neben den Beigeordneten weiterhin 2 Ratsmitglieder an. Aufgrund der Kommunalwahlen ist eine Neubesetzung erforderlich.
Der Vorsitzende schlägt vor, den Arbeitskreis weiterhin durch die 3 Beigeordneten sowie 2 Ratsmitglieder zu besetzen. Hierzu werden die Ratsmitglieder Andreas Roth und Katja Molitor vorgeschlagen.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Abstimmung offen und en bloc durchzuführen. Dabei wird einstimmig beschlossen, den Arbeitskreis Sportplatz durch die Beigeordneten sowie die Ratsmitglieder Andreas Roth und Katja Molitor zu besetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Mitteilungen und Anfragen
8.1. Außerplanmäßige Sitzung
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für Donnerstag, den 25.07.2024, eine außerordentliche Sitzung des Ortsgemeinderates angesetzt wird.
8.2. Bewilligungsbescheid PEK-RP
Bürgermeister Marcus Heintel gibt den Bewilligungsbescheid des Finanzministeriums im Rahmen des Programms „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“ bekannt. Danach beläuft sich das endgültige Entschuldungsvolumen der Ortsgemeinde Kinheim auf 463.509 €.
8.3. Tablets für Ratsmitglieder
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Andreas Roth erläutert Bürgermeister Heintel, dass seitens der Verwaltung in Kürze eine gesonderte Information zur (Neu-) Ausstattung der Tablets zur digitalen Ratsarbeit erfolgen soll.
8.4. Konzept Wohnmobilstellplatz hinsichtlich Gästebeitrag
Ratsmitglied Stefan Molitor führt aus, dass derzeit an einem Konzept zur Vereinnahmung der Gästebeiträge auf dem Wohnmobilstellplatz gearbeitet wird. Die erste Konzeption soll im August stehen. Die entsprechenden Beschlussfassungen sollen in der 2. Jahreshälfte erfolgen, sodass die Konzeption im kommenden Jahr umgesetzt werden kann.
9. Verleihung der Sucellus-Ehrennadel
Der 1. Ortsbeigeordnete Christian Franzen verleiht Herrn Ignaz Rieth als Anerkennung für umfangreiche ehrenamtliche Aktivitäten, die der Erhöhung der touristischen Attraktivität der Ortsgemeinde Kinheim dienen, die Sucellus-Ehrennadel.
Er spricht Herrn Rieth im Namen der Ortsgemeinde seinen Dank für die geleistete Arbeit aus und überreicht ihm neben der Ehrennadel ein kleines Präsent der Ortsgemeinde.
10. Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitglieder
Der 1. Ortsbeigeordnete Christian Franzen verabschiedet die ausgeschiedenen Ratsmitglieder Achim Blumberg, Reinhard Molitor und Bruno Vogt.
Weiterhin werden Walter Klink, Reinhard Molitor und Johannes Rieth für ihre langjährige kommunalpolitische Tätigkeit durch Bürgermeister Marcus Heintel namens des Gemeinde- und Städtebunds geehrt.
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