Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Errichtungsbehörde gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m.
§ 4 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) gibt hiermit Folgendes bekannt:
2. Änderung der Verbandsordnung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
(Verbandsordnung vom 17.07.2023)
Aufgrund der §§ 1 und 6 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der derzeit geltenden Fassung und § 13 der Verbandsordnung des „Kindertagesstätten-Zweckverbandes Verbandsgemeinde Traben-Trarbach“ hat die Verbandsversammlung und des Ortsgemeinderates Kinderbeuern mit übereinstimmenden Beschlüssen am 30.06.2026 die Aufnahme der Ortsgemeinde Kinderbeuern in den Zweckverband und die folgende 2. Änderung zur Zweckverbandsordnung des „Kindertagesstätten-Zweckverbandes Verbandsgemeinde Traben-Trarbach“ beschlossen und dessen Feststellung beantragt.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als die nach § 5 KomZG zuständige Behörde stellt hiermit aufgrund § 6 (2) KomZG folgende 2. Änderung zur Verbandsordnung fest:
Die Präambel wird in Absatz 2 wie folgt ergänzt:
Dem Kindertagesstätten - Zweckverband gehören ab dem 01.08.2026 an,
die Ortsgemeinde Flußbach,
die Ortsgemeinde Irmenach,
die Ortsgemeinde Kinderbeuern,
die Ortsgemeinde Lötzbeuren und
die Stadt Traben-Trarbach.
Der letzte Absatz enthält folgende Fassung:
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als die nach § 5 (1) KomZG zuständige Behörde ändert hiermit gem. § 4 (2) KomZG mit Wirkung vom 01.08.2026 und ändert aufgrund übereinstimmender Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Ortsgemeinderates Kinderbeuern die Verbandsordnung des Kindertagesstätten-Zweckverbands der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 17.07.2023 wie folgt:
§ 1 (Verbandsmitglieder) erhält folgende Fassung:
Mitglieder des Verbandes sind die die Ortsgemeinden Flußbach, Irmenach, Kinderbeuern, Lötzbeuren, und die Stadt Traben-Trarbach.
§ 3 (1) S. 1 (Zweck und Aufgaben des Verbandes) erhält folgende Fassung:
(1) Der Verband hat die Aufgabe, die bestehende Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Kita „Arche Noah“, Flußbach,
Kita „Zauberwald“, Kinderbeuern
Kita „Dorfkrümel“, Lötzbeuren,
Kita „Schatzinsel“, Traben-Trarbach und
Kita Rappelkiste, Traben-Trarbach
zu betreiben (Betriebsträgerschaft).
§ 6 (2), (3) (Verbandsversammlung) erhält folgende Fassung:
(2) Die Verbandsmitglieder haben insgesamt 100 Stimmen. Es entfallen daher derzeit auf
die Ortsgemeinde Flußbach mit — 7 Stimmen,
die Ortsgemeinde Irmenach mit — 9 Stimmen,
die Ortsgemeinde Kinderbeuern mit — 14 Stimmen
die Ortsgemeinde Lötzbeuren mit — 6 Stimmen,
die Stadt Traben-Trarbach — 64 Stimmen
(3) Die Stimmverteilung wird jeweils für neue Wahlzeit der kommunalen Vertretungen – erstmals für das Jahr 2029 – an die Entwicklung der Summe der Kind/Monate der 5 vorvergangenen Jahre – erstmals der Jahre 2023 bis 2028 – angepasst.
§ 10 (5) (Deckung des Finanzbedarfs/Aufteilung des Eigenkapitals) erhält folgende Fassung:
(5) Der Anteil der Zweckverbandsmitglieder am Eigenkapital des Zweckverbandes bemisst sich anhand des vorläufig ermittelten Finanzierungsanteils wie folgt:
die Ortsgemeinde Flußbach mit — 7,91 %,
die Ortsgemeinde Irmenach mit — 10,41 %,
die Ortsgemeinde Lötzbeuren mit — 6,75 %,
die Stadt Traben-Trarbach mit — 74,93 %.
ab dem 01.01.2027:
die Ortsgemeinde Flußbach mit — 6,69 %,
die Ortsgemeinde Irmenach mit — 8,91 %,
die Ortsgemeinde Kinderbeuern mit — 13,62%
die Ortsgemeinde Lötzbeuren mit — 6,54 %,
die Stadt Traben-Trarbach mit — 64,24 %.
§ 14 (Schlussbestimmungen) erhält folgende Fassung:
Soweit die Rechtsverhältnisse des Verbandes in der vorstehenden Verbandsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung, sowie das Kindertagesstätten-Gesetz.
§ 16 (Inkrafttreten) erhält folgende Fassung:
Die Änderung der Verbandsordnung bedarf der Feststellung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Sie tritt zum 01.08.2026 in Kraft.