Zu Beginn des Jahres fand durch die ADD eine Überprüfung statt, ob Bengel aktuell noch die Voraussetzungen erfüllt, die zum Tragen des Titels: “Staatlich anerkannter Erholungsort“ berechtigen.
Das Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort“ wird an Ortschaften vergeben, deren Luftqualität und Klima Eigenschaften aufweisen, die der Erholung, z.B. im Rahmen eines Erholungsurlaubs, förderlich sind.
Als Grundlage dienen das Kurortegesetz, sowie Bestimmungen des Deutschen Heilbäderverband e.V. und des Deutschen Tourismusverband e.V. In der letzten Woche ging uns die positive Beurteilung durch die ADD zu, sodaß wir auch weiterhin den Titel tragen dürfen.