Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 25.06.2024 auf den 02.07.2024, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Burg (Mosel), Schulstraße 8, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 28.06.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 21:00 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Rudolf Bucher
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Christ
Ratsmitglied Inga Desch
Ratsmitglied Karin Klein
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Peter Meurer
Ratsmitglied Klaudia Morsch
Ratsmitglied Christoph Müller
Ratsmitglied Lothar Nahlen
Ratsmitglied Manfred Schorn
Außerdem anwesend:
Bürgermeister Marcus Heintel
Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Ernennung des Ortsbürgermeisters |
| 3. | Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt - 1. Beigeordnete/r - 2. Beigeordnete/r |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) |
| 5. | Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse a) Bau- und Wirtschaftswegeausschuss b) Rechnungsprüfungsausschuss c) Fremdenverkehrs- und Weinwerbeausschuss |
| 6. | Sängerheim Burg (Mosel);Beratung über die weitere Vorgehensweise zur Sanierung der Kegelbahn |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
| 7.1 Vorstellung der "SOS-Dose" für Seniorinnen und Senioren |
| 7.2 Weiterentwicklung der Ortsgemeidne Burg (Mosel) |
| 7.3 Wirtschaftswegeunterhaltung |
| 7.4 Instandsetzung Wassertretbecken |
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Ortsgemeinde Burg (Mosel) die neu gewählten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO – Treuepflicht, § 22 GemO – Ausschließungsgründe und § 30 GemO – Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters
Die Wahl des Ortsbürgermeisters am 09. Juni 2024 brachte folgendes Ergebnis:
Von den insgesamt 180 gültigen Stimmen stimmten mit Ja für den Bewerber Rudolf Bucher 130 Wählerinnen und Wähler (72,2 %) und mit Nein 50 Wählerinnen und Wähler (27,8 %).
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 festgestellt, dass damit der Bewerber Rudolf Bucher mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit gewählt ist. Der Bewerber Rudolf Bucher hat erklärt, dass er die Wahl annehme.
Der urgewählte Ortsbürgermeister Rudolf Bucher ist gemäß § 54 GemO in der konstituierenden Sitzung des neugewählten Ortsgemeinderates zu ernennen.
Der 1. Ortsbeigeordnete Wilhelm Christ händigte dem wiedergewählten Ortsbürgermeister Rudolf Bucher die Ernennungsurkunde aus. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen nach § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO Vereidigung und Amtseinführung.
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
| - | 1. Beigeordnete/r |
| - | 2. Beigeordnete/r |
Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der Beigeordneten bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen.
Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw.).
1. Ortsbeigeordnete/r
Für das Amt des 1. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied Peter Meurer der bisherige 1. Ortsbeigeordnete Wilhelm Christ vorgeschlagen.
Die Wahl der/s 1. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
| abgegebene Stimmen: | 8 |
| ungültige Stimmen: | 0 |
| gültige Stimmen: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
Damit ist Wilhelm Christ für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zur/m 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Burg (Mosel) gewählt.
Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass sie/er die Wahl annimmt.
Nunmehr ernennt Ortsbürgermeister Rudolf Bucher Ratsmitglied Wilhelm Christ zum 1. Orts-beigeordneten der Ortsgemeinde Burg (Mosel), in dem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt.
Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen nach § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO Vereidigung und Amtseinführung.
2. Ortsbeigeordnete/r
Für das Amt der/s 2. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied und 1. Ortsbeigeordneten Wilhelm Christ Ratsmitglied Peter Meurer vorgeschlagen. Ratsmitglied Manfred Schorn schlägt Ratsmitglied Inga Desch vor.
Ratsmitglied Peter Meurer erklärt, dass er für die Wahl nicht zur Verfügung steht.
Die Wahl der 2. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
| abgegebene Stimmen: | 8 |
| ungültige Stimmen: | 0 |
| gültige Stimmen: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
Damit ist Ratsmitglied Inga Desch für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zur/m 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Burg (Mosel) gewählt.
Die Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass sie die Wahl annimmt.
Nunmehr ernennt Ortsbürgermeister Rudolf Bucher Frau Inga Desch zur 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Burg (Mosel), in dem er die Ernennungsurkunde verliest und der/m Gewählten die Urkunde aushändigt.
Anschließend wird sie vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Burg (Mosel)
Gem. § 37 GemO beschließt der Gemeinderat im Rahmen der Bestimmungen der Gemeindeordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung gilt für die Wahlzeit des Gemeinderates.
Nach der Neuwahl hat der Ortsgemeinderat über die Geschäftsordnung neu zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung des Gemeinderates. Kommt die Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung nicht innerhalb eines halben Jahres zustande, gilt die seitens des Ministeriums des Innern und für Sport erlassene Mustergeschäftsordnung.
Aufgrund der Vereinheitlichung des Sitzungsdienstes innerhalb der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wird von einer Anpassung des § 19 Abs. 3 b), bisher Anfragen am Anfang der Sitzung zu beantworten, abgesehen. Nunmehr erfolgt die Umsetzung der Mustergeschäftsordnung Anfragen am Ende der Sitzung zu beantworten.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport in der derzeit gültigen Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse
a) Bau- und Wirtschaftswegeausschuss
b) Rechnungsprüfungsausschuss
c) Fremdenverkehrs- und Weinwerbeausschuss
Die Mitglieder der Ausschüsse und Ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenden politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung werden vom Gemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
b) Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter
(zu b) Mitglieder nur aus der Mitte des Gemeinderates)
a) Bau- und Wirtschaftswegeausschuss mit 4 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter
c) Fremdenverkehrs- und Weinwerbeausschuss mit 6 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter
(zu a) und c) Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates, der Rest aus wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, entsprechendes gilt auch für die Stellvertreter.)
Zunächst wird im Hinblick auf eine mögliche Änderung der Namen, Aufgaben und Besetzung der Ausschüsse eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes beantragt Dieser Antrag wird mit 3 Ja-, 5-Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung abgelehnt. Dabei ist sich der Ortsgemeinderat einig, im Rahmen der bevorstehenden Änderung der Hauptsatzung des Fremdenverkehrs- und Weinwerbeausschuss umzubenennen.
a) Bau- und Wirtschaftswegeausschuss
| Bau- und Wirtschaftswegeausschuss | ||||||
| Mitglied |
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| Stellvertreter |
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| Lfd.- Nr. | Name | Vorname | Status | Name | Vorname | Status |
| 1 | Müller | Robert | SB | Müller | Phillip | SM |
| 2 | Müller | Christoph | RM | Klein | Karin | RM |
| 3 | Schorn | Manfred | RM | Morsch | Klaudia | RM |
| 4 |
|
|
|
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|
Der Ortsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl offen und als gemeinsamen Wahlvorschlag durchzuführen. Anschließend erfolgt die Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.
Ortsbürgermeister Rudolf Bucher hat an der Wahl gem. § 36 (3) GemO nicht teilgenommen.
Die Wahl des vierten Ausschussmitglieds incl. Stellvertreter soll in der kommenden Sitzung des Ortsgemeinderates erfolgen.
b) Rechnungsprüfungsausschuss
| Rechnungsprüfungsausschuss | ||||||
| Mitglied |
|
| Stellvertreter | ||
| Lfd.- Nr. | Name | Vorname | Status | Name | Vorname | Status |
| 1 | Schorn | Manfred | RM | Müller | Christoph | RM |
| 2 | Morsch | Klaudia | RM | Müller | Christoph | RM |
| 3 | Klein | Karin | RM | Müller | Christoph | RM |
| 4 | Nahlen | Lothar | RM | Müller | Christoph | RM |
Der Ortsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl offen und als gemeinsamen Wahlvorschlag durchzuführen. Anschließend erfolgt die Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.
Ortsbürgermeister Rudolf Bucher hat an der Wahl gem. § 36 (3) GemO nicht teilgenommen.
b) Fremdenverkehrs- und Weinwerbeausschuss
| Fremdenverkehrs- und Weinwerbeausschuss | ||||||
| Mitglied |
|
| Stellvertreter | ||
| Lfd.- Nr. | Name | Vorname | Status | Name | Vorname | Status |
| 1 | Meurer | Peter | RM | Schorn | Manfred | RM |
| 2 | Müller | Christoph | RM |
|
|
|
| 3 | Klein | Karin | RM | Morsch | Klaudia | RM |
| 4 | Bucher | Christian | SB | Knod | Rainer | SB |
| 5 | Conrad | Phillip | SB | Conrad | Ursula | SB |
| 6 | Daun | Marco | SB | Hirschen | Rainer | SB |
Der Ortsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl offen und als gemeinsamen Wahlvorschlag durchzuführen. Anschließend erfolgt die Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.
Ortsbürgermeister Rudolf Bucher hat an der Wahl gem. § 36 (3) GemO nicht teilgenommen.
Die Wahl zweiten stellvertretenden Ausschussmitglieds soll in der kommenden Sitzung des Ortsgemeinderates erfolgen.
6. Sängerheim Burg (Mosel);
Beratung über die weitere Vorgehensweise zur Sanierung der Kegelbahn
Ortsbürgermeister Rudolf Bucher informiert den Ortsgemeinderat über den Sachstand:
Am 11. Juni 2024 fiel bei einem Kegelwurf die Stellautomatik der Kegelbahn aus. Auch ein herbeigerufener Sachkundiger konnte die Funktion der Kegelbahn nicht wiederherstellen. Die Suche nach einer Spezialfirma konnte dann aus alten Unterlagen ausfindig gemacht werden. Diese Firma untersuchte die Anlage im Beisein von Willi Christ und mir und stellte einen Schaden am Motor und an der Elektronik fest. Da es für diese ca. 60 Jahre alte Anlage keine Ersatzteile mir gibt, baten wir um ein Angebot zu Herstellung einer neuen Anlage, welches sie Firma uns am 16.06.2024 zuschickte. Das Angebot beläuft sich auf brutto 9.565,22 €.
Zwischenzeitlich hat Gerald Hoogendiyk (Fachmann für Elektronik) angeboten, sich die Anlage mal anzuschauen und hat dann auch einige defekte Bauteile gefunden. Die Vermutung, dass der Motor defekt ist, konnte er widerlegen, er läuft. Derzeit versucht er noch einige defekte Bauteile der 60 Jahre alten Anlage zu besorgen.
Der neue Ortsbürgermeister von Bengel, Carlo Simon, hat von der defekten Kegelbahn Kenntnis erlangt. Er weiß, wo derzeit eine Kegelbahn ausgebaut und verschrottet wird. Eventuell sind davon brauchbare Ersatzteile zu bekommen.
Nunmehr beantragt er die Reparatur der Kegelbahn.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Reparatur der Kegelbahn dem Grunde nach. Sollte eine Reparatur in Eigenleistung nicht möglich sein, soll der Auftrag wie vorliegend zur Reparatur an die Fa. K.T.D. GmbH, Dortmund zum Angebotspreis von 9.565,22 € incl. MwSt. vergeben werden.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt.
Gleichzeitig ist der Ortsgemeinderat der Auffassung, in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates über die Anpassung der Gebühren für die Nutzung des Sängerheimes zu beraten und beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen und 1 Nichtteilnahme mehrheitlich angenommen
Ratsmitglied Manfred Schorn hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Anmerkung der Verwaltung:
Zwischenzeitlich konnte die Kegelbahn mit einem relativ geringen Aufwand für Ersatzteile durch Herrn Hoogendiyk wieder in Betrieb gesetzt werden.
7. Mitteilungen und Anfragen
7.1. Vorstellung der "SOS-Dose" für Seniorinnen und Senioren
Ein Ratsmitglied regt an, im Rahmen einer örtlichen Veranstaltung die SOS-Dose für Senioren, die im Übrigen auch durch den Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde ausgehändigt wird, vorzustellen.
7.2. Weiterentwicklung der Ortsgemeinde Burg (Mosel)
Aus der Mitte des Rates wird wg. der weiteren Entwicklung der Ortsgemeinde Burg (Mosel) sowie der Arbeit im Ortsgemeinderat angefragt. Der Ortsgemeinderat ist nach eingehender Beratung der Auffassung, dass man zunächst eine Ortsbegehung machen sollte um sich anschließend intern über die Aufgabenschwerpunkte der nächsten Zeit auszutauschen. Dabei soll es auch Gesprächskreise zu verschiedenen Themen sowie Alters- und Teilnehmergruppen geben.
7.3. Wirtschaftswegeunterhaltung
Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass an den Wirtschaftswegen als auch Wasserabläufen in den Weinbergen erheblicher Unterhaltsaufwand besteht. Der Ortsgemeinderat wird sich im Rahmen einer Ortsbegehung der Thematik annehmen.
7.4. Instandsetzung Wassertretbecken
Ortsbürgermeister Rudolf Bucher informiert auf Nachfrage über die Instandsetzung des Wassertretbeckens.