Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Irmenach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 25.06.2024 auf den 02.07.2024, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeindehaus Irmenach, kleinen Saal, Burgstraße 1, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 28.06.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:20 Uhr
Anwesend:
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Wedertz
Ratsmitglied Astrid Christ
Ratsmitglied Thomas Fink
Ratsmitglied Carsten Hammen
Ratsmitglied Christoph Kirst
Ratsmitglied Renate Kirst
Ratsmitglied Dietmar Müller
Ratsmitglied Holger Schell
Ratsmitglied Eckhard Schneider
Ratsmitglied Markus Tatsch
Ratsmitglied Andreas Wedertz
Ratsmitglied Sven Wedertz
Außerdem anwesend:
Bürgermeister Marcus Heintel
Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Irmenach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
| 3. | Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt- 1. Beigeordneter- 2. Beigeordneter |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Irmenach |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die III. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Irmenach |
| 6. | Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse |
| a) Rechnungsprüfungsausschuss |
| b) Hallenausschuss für die Hirtenfeldhalle Kleinich |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
| 7.1 Teilnahme an der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen |
| 7.2 Gewährung einer Zuwendung für das Quartierskonzept Irmenach |
| 7.3 Aktivitäten der "Dorfkinder Irmenach" |
| 7.4 Eilentscheidung über die Auftragsvergabe zur Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung |
| 7.5 Eilentscheidung über die Annahme einer Spende |
| 7.6 Kommende Sitzung des Ortsgemeinderates und weitere Termine |
| 8. | Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder |
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende Christian Wedertz namens der Ortsgemeinde Irmenach die neu gewählten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Insbesondere wies der/die Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO - Treuepflicht, § 22 GemO - Ausschließungsgründe und § 30 GemO - Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.
Anschließend verpflichtet das älteste Ratsmitglied Holger Schell den 2. Ortsbeigeordneten Christian Wedertz als Ratsmitglied gem. 30 GemO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
2. Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Für die Wahl des Ortsbürgermeisters anl. der Kommunalwahlen am 09.06.2024 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht, somit hat die Wahl nicht stattgefunden.
Gemäß § 53 Abs. 2 GemO wird in diesem Fall der Bürgermeister durch den Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der geschäftsführende Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl des Bürgermeisters bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen.
Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw.).
Nunmehr wird aus dem Ortsgemeinderat für die Wahl der/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters Christian Wedertz vorgeschlagen.
Dieser erklärt auf Befragen, dass er derzeit für eine Wahl zum Ortsbürgermeister nicht zur Verfügung stehe. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat Irmenach beschließt, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
- 1. Beigeordneter
- 2. Beigeordneter
Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der Beigeordneten bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen.
Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw.).
1. Ortsbeigeordnete/r
Für das Amt des 1. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied Renate Kirst der bisherige 2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Christian Wedertz vorgeschlagen.
Die Wahl der/s 1. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
| abgegebene Stimmen: | 12 |
| ungültige Stimmen: | 0 |
| gültige Stimmen: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
Damit ist Ratsmitglied Christian Wedertz für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zum 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Irmenach gewählt. Der Gewählte erklärte auf Befragen durch das vom Ortsgemeinderat einstimmig beauftragte Ratsmitglied Holger Schell, dass er die Wahl annimmt.
Nunmehr ernennt das beauftragte Ratsmitglied Holger Schell Ratsmitglied Christian Wedertz zum 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Irmenach, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird er vereidigt und in sein Amt eingeführt.
2. Ortsbeigeordnete/r
Für das Amt des 2. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied Astrid Christ das Ratsmitglied Christoph Kirst vorgeschlagen.
Die Wahl des 2. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
| abgegebene Stimmen: | 12 |
| ungültige Stimmen: | 0 |
| gültige Stimmen: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
Damit ist Ratsmitglied Christoph Kirsts für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zur/m 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Irmenach gewählt.
Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass sie/er die Wahl annimmt.
Nunmehr ernennt der 1. Ortsbeigeordnete Christian Wedertz Ratsmitglied Christoph Kirst zum 2. Orts- beigeordneten der Ortsgemeinde Irmenach, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird er vereidigt und in sein Amt eingeführt.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Irmenach
Gem. § 37 GemO beschließt der Gemeinderat im Rahmen der Bestimmungen der Gemeindeordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung gilt für die Wahlzeit des Gemeinderates.
Nach der Neuwahl hat der Ortsgemeinderat über die Geschäftsordnung neu zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung des Gemeinderates. Kommt die Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung nicht innerhalb eines halben Jahres zustande, gilt die seitens des Ministeriums des Innern und für Sport erlassene Mustergeschäftsordnung.
Aufgrund der Vereinheitlichung des Sitzungsdienstes innerhalb der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wird von einer Anpassung des § 19 Abs. 3 b), bisher Anfragen am Anfang der Sitzung zu beantworten, abgesehen. Nunmehr erfolgt die Umsetzung der Mustergeschäftsordnung Anfragen am Ende der Sitzung zu beantworten.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport in der derzeit gültigen Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Beratung und Beschlussfassung über die III. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Irmenach
Mit den Neuregelungen der Gemeindeordnung anl. der Corona-Pandemie wurde zum einen die Möglichkeit der digitalen öffentlichen Bekanntmachung eröffnet. Danach besteht die Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen elektronisch im Internet zu vollziehen. Neben Fragen der Rechtssicherheit und Kosten werden mit dieser Möglichkeit auch verwaltungsvereinfachende Effekte erzielt. Für eine Umsetzung ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Zur Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben und zur Entlastung des Ortsbürgermeisters besteht die Möglichkeit, sog. Geschäftsbereiche für Beigeordnete zu bilden, in denen der jeweilige Beigeordnete als ständiger Vertreter des Ortsbürgermeisters die Ortsgemeinde nach außen vertritt und im Rahmen der rechtlichen Regelungen Entscheidungsbefugnis hat. Auch besteht die Möglichkeit, einen weiteren Beigeordneten zu bestimmen, um auch hier die Aufgabenerfüllung der Ortsgemeinde auf eine breitere Basis zu stellen. Auch hierzu ist eine Regelung in der Hauptsatzung notwendig. Der anliegende Entwurf der Hauptsatzung eröffnet diese Möglichkeit, eine Umsetzung ist aufgrund der Formulierung „ … bis zu …“ jedoch nicht zwingend.
Nach dem Inkrafttreten des III. Nachtrages kann in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates ein dritter Beigeordneter gewählt und entsprechende Geschäftsbereiche gebildet werden.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die III. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Irmenach in der in der Anlage beigefügten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse
a) Rechnungsprüfungsausschuss
b) Hallenausschuss für die Hirtenfeldhalle Kleinich
Die Mitglieder der Ausschüsse und Ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenden politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung werden vom Gemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
a) Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter
b) Hallenausschuss mit 2 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter
(zu a) und b) Mitglieder nur aus der Mitte des Gemeinderates)
Die Zahl der Ratsmitglieder nach § 29 Abs. 2 GemO bildet die maßgebende Berechnungsgröße für die Ausschüsse. Die Sitzverteilung der politischen Gruppen entsprechend dem Stärkeverhältnis gemäß Berechnungsverfahren erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Verfahren Sainte-Laque/Schepers).
a) Rechnungsprüfungsausschuss
| Mitglied | Stellvertreter | ||||
| Lfd.- Nr. | Name | Vorname | Status | Name | Vorname | Status |
| 1 | Wedertz | Andreas | RM | Schneider | Eckhard | RM |
| 2 | Hammen | Carsten | RM | Fink | Thomas | RM |
| 3 | Christ | Astrid | RM | Schell | Holger | RM |
| 4 | Müller | Dietmar | RM | Tatsch | Markus | RM |
b) Hallenausschuss
Hallenausschuss
| Mitglied | Stellvertreter | ||||||
| Lfd.- Nr. | Fraktion | Name | Vorname | Status | Fraktion | Name | Vorname | Status |
| 1 |
| Kirst | Christoph | RM |
| Kirst | Renate | RM |
| 2 |
| Müller | Dietmar | RM |
| Schneider | Eckhard | RM |
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahlen öffentlich und en bloc durchzuführen.
Anschließend wählt der Ortsgemeinderat den Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig.
Danach werden die Mitglieder und Stellvertreter für den Hallenausschuss für die Hirtenfeldhalle einstimmig gewählt
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen jeweils einstimmig angenommen
7. Mitteilungen und Anfragen
7.1. Teilnahme an der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen
Der Ortsgemeinde Irmenach wurden aus dem Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen eine Zuweisung i.H.v. 19.430 € bewilligt.
7.2. Gewährung einer Zuwendung für das Quartierskonzept Irmenach
Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass der Ortsgemeinde Irmenach mit Bescheid vom 29.04.2024 eine Zuweisung i.H.v. 9.750 € zur Erstellung eines Quartierskonzeptes bewilligt wurde.
Ergänzend teilt der Vorsitzende Christian Wedertz mit, dass die Auftaktveranstaltung am Donnerstag, den 11.07.2024 stattfindet.
7.3. Aktivitäten der "Dorfkinder Irmenach"
Dem Ortsgemeinderat wird der Inhalt einer E-Mail von Frau Jenifer Goeres über die Aktivitäten und Teilnehmerzahlen der „Dorfkinder Irmenach“ seit September 2023 bekannt gegeben.
7.4. Eilentscheidung über die Auftragsvergabe zur Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung
Fachbereichsleiter Frank Koch informiert den Ortsgemeinderat über eine Eilentscheidung vom 16.04.2024 zur VG-weiten Vergabe der Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltungsarbeiten.
7.5. Eilentscheidung über die Annahme einer Spende
Der 1. Ortsbeigeordnete Christian Wedertz informiert den Ortsgemeinderat über die Eilentscheidung vom 07.05.2024 zur Annahme einer Sachspende i.H.v. 803,25 € für die Erstellung einer Planung für die Forstscheune.
7.6. Kommende Sitzung des Ortsgemeinderates und weitere Termine
Aus dem Ortsgemeinderat wird für die kommenden Sitzung u.a. die Beratung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung im Hinblick auf die zukünftige Möglichkeit halbanonymer Bestattungen vorgeschlagen.
Ergänzend teilt der Vorsitzende mit, dass für den 15.09.2024 ein Flohmarkt des Arbeitskreises Dorfentwicklung geplant sei. Der alljährliche „Irmenacher Glühweinabend“ ist für den 28.12.2024 vorgesehen.
8. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder
Der Vorsitzende, 1. Ortsbeigeordneter Christian Wedertz verabschiedet die aus dem Rat ausgeschiedenen Mitglieder sowie Ortsbürgermeister Ingo Noack und den bisherigen 1. Ortsbeigeordneten Udo Neu und bedankt sich im Namen der Ortsgemeinde bei Ihnen für Ihren Einsatz für die Ortsgemeinde.
Anschließend überreicht Bürgermeister Marcus Heintel noch langjährigen Ratsmitgliedern die Dankurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz