Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 24.06.2025 auf den 02.07.2025, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 27.06.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 19:45 Uhr
| Anwesend: | |
| Ortsbürgermeister Heiko Jäckels |
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| Ratsmitglied Alexander Bastgen |
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| Ratsmitglied Dajana Hermann |
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| 1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein |
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| Ratsmitglied Peter Linden |
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| Ratsmitglied Jörg Ludwig |
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| Ratsmitglied Jens Neumann |
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| Ortsvorsteher und Ratsmitglied Tim Neumann |
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| Ratsmitglied Alexa Roth |
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| Ratsmitglied Josef Schäfer |
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| Ratsmitglied Jürgen Schäfer |
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| 2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels |
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| Ratsmitglied Dirk Schneider |
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| Ratsmitglied Nina Steffens |
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| Außerdem anwesend: | |
| Bürgermeister Marcus Heintel | bis TOP 4 öffentlich |
| Fachbereichsleiter Jürgen Trarbach | zu TOP 3 öffentlich |
| Schriftführer Patrick Stoffel |
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| Entschuldigt: | |
| Ratsmitglied Andreas Kiesgen |
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| Ratsmitglied Nadine Schmitt |
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| Ratsmitglied Dirk Steinmetz |
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| Gäste: | |
| René Simon | zu TOP 4 öffentlich |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Schulentwicklungsplanung |
| 4. | Neubau eines Mehrgenerationenspielplatzes im Bereich des Sportplatzes; weitere Vorgehensweise |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026 |
| 6.1 | Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 20, Flurstück 45 (Unterm Bergfried) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
| 6.2 | Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 12, Flurstück 44/1 (Mittelflur) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
| 6.3 | Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 130/1 (Mittelflur) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
| 6.4 | Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 11, Flurstück 32 (Kondelstraße) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
| 7. | Visualisierung des Friedhof-Konzeptes - Beauftragung |
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
| 8.1 | Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bausendorf; hier: Neubau Kindertagesstätte |
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende, die Tagesordnung um den Punkt „Neubau eines Mehrgenerationenspielplatzes im Bereich des Sportplatzes; weitere Vorgehensweise“ zu erweitern. Der Tagesordnungspunkt soll im Anschluss an den Tagesordnungspunkt „Schulentwicklungsplanung“, welcher als neuer TOP 3 behandelt werden soll, abgehandelt werden. Die Änderung der Tagesordnung erfolgt einstimmig.
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Seitens der anwesenden Einwohner wurden keine Fragen gestellt.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Es wurden keine Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben.
3. Schulentwicklungsplanung
Fachbereichsleiter Jürgen Trarbach präsentiert den derzeitigen Sachstand der Schulentwicklungsplanung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, insbesondere in Bezug auf die Grundschule Alftal. Im Übrigen wird auf die Präsentation in der vorangegangen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde sowie des Schulträgerausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach verwiesen.
Die Schulentwicklungsplanung basiert im Wesentlichen auf prognostischen Entwicklungen der Schülerzahlen. Sie berücksichtigt außerdem die Neuerungen des Ganztagsförderungsgesetzes, nach dem für jedes Kind ab der 1. Klasse ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Ganztagsbetreuung sicher zu stellen ist.
Sie geht für die Grundschule Alftal davon aus, dass die Kapazitäten in Bausendorf und Kinderbeuern für die prognostizierten Schülerzahlen künftig nicht mehr ausreichen werden. Nach dem derzeitigen Stand empfehlen die Schulentwicklungsplaner einen Aus- bzw. Erweiterungsbau am Standort Kinderbeuern, an welchem dann die erwartete Schülerzahl aus dem Einzugsbereich komplett untergebracht und betreut werden könnte.
Die vorgestellte Schulentwicklungsplanung ist Grundlage für weitere Beratungen.
Aus der Mitte des Rates wird angeregt, die Schülerzahlen nicht nur nach einzelnen Grundschulen, sondern zusätzlich ortsgemeindespezifisch aufzuführen. Im Übrigen nimmt der Rat die Ausführungen zur Kenntnis; Fragen der Ratsmitglieder wurden durch Fachbereichsleiter Jürgen Trarbach beantwortet. Im weiteren Verlauf sollen Einwände, Ideen, Vorstellungen der Ortsgemeinde im Rat bis zur nächsten Sitzung erarbeitet werden, um diese nach der Sommerpause an die Verbandsgemeinde heranzutragen. Diese können dann in die weitere Schulentwicklungsplanung einfließen.
4. Neubau eines Mehrgenerationenspielplatzes im Bereich des Sportplatzes;
weitere Vorgehensweise
Auf die bisherigen Informationen, Beratungen und Beschlussfassungen wird verwiesen.
Mittlerweile liegt die Planung des Mehrgenerationenspielplatzes vom Architekturbüro Simon vor.
Der Entwurf der Planung vom 27.06.2025 und ein Spielgerätekatalog lagen den Ratsmitgliedern vor.
Herr René Simon, Architekturbüro Simon, stellt den Planentwurf im Rat vor.
Die Errichtung des Mehrgenerationenplatz ist nach dem Planentwurf im Bereich entlang des Sportplatzes, neben dem vorhandenen Bouleplatz sowie dem geplanten Kleinspielfeld mit eigener Erschließung zur Straße „Im Mühlenflur“ geplant. Eine grobe Kostenschätzung geht von Kosten in Höhe von rd. 500.000 € aus.
Die Dringlichkeit ist damit begründet, dass der Fördermittelantrag im Rahmen der Dorferneuerung für die Errichtung des Mehrgenerationenspielplatzes bis 15.09.2025 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vorliegen muss um noch in die Förderrunde 2026 aufgenommen werden zu können.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat Bausendorf beschließt die vorgestellte Planung als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel im Rahmen der Dorferneuerung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom zum Lieferbeginn ab 01.01.2026
In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach und Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.
Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann. Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, werden die Kosten für die Bündelausschreibung durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach übernommen.
Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht) um ein weiteres Jahr (2028).
Es können Normalstrom und/oder Ökostrom gewählt werden.
Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an vier (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption für 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.
Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120).
Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.
Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot (keine Losbildung, folglich nur 1 Auftragnehmer) für folgende Stromteilmengen zu erhalten:
| • | SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr) |
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| als Normalstrom und als Ökostrom |
| • | LM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung; monatliche Abrechnung) als Normalstrom und als Ökostrom |
| • | Straßenbeleuchtung |
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| als Normalstrom und als Ökostrom |
Die Verbandsgemeinde(-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beschlussfassung:
| 1. | Die Ortsgemeinde überträgt gemäß § 67 Abs. 5 GemO sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt. |
| 2. | Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption zur Kenntnis. |
| 3. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 4. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach den folgenden Maßgaben erfolgen: |
Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms
SLP
Ökostrom
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)
RLM (nur sofern auch RLM-Zähler bei Gemeinden installiert)
Ökostrom
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)
Straßenbeleuchtung
Ökostrom
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)
Abstimmungsergebnis:
Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6.1. Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 20, Flurstück 45 (Unterm Bergfried)
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Bausendorf Flur 20, Flurstück 45 (Unterm Bergfried) innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bausendorf „Hypperich III“. Das Vorhaben weicht von der Festsetzung des Bebauungsplanes „B 2“ ab, wonach Nebenanlagen im Sinne des § 17 Baunutzungsverordnung nur innerhalb der festgesetzten Baufenster zulässig sind. Der Antragsteller plant den Standort wie im Lageplan dargestellt und beantragt entsprechend Befreiung. Der Geräteschuppen selbst ist kleiner als 50 m³ umbauter Raum und somit baugenehmigungsfrei.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat der Befreiung wie vor dargestellt zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6.2. Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 12, Flurstück 44/1 (Mittelflur)
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Der Bauherr stellt den Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Gemarkung Bausendorf Flur 12, Flurstück 44/1 (Mittelflur). Der Carport soll mit den Maßen 6,75 m x 11,99 m und einer Höhe von 3,19 m mit einem Abstand zur Nachbargrenze von 0,25 m errichtet werden. Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bausendorf „Auf´m Mittelflur/ Auf´m Hageflur“ und entspricht dessen Festsetzungen. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 30 Baugesetzbuch.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6.3. Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 130/1 (Mittelflur)
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Der Bauherr plant auf dem Grundstück Gemarkung Bausendorf Flur 23, Flurstück 130/1 (Mittelflur) die Umnutzung vorhandener Lagerräume im Obergeschoss zu einer Betriebsleiterwohnung. Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Auf’m Mittelflur / Auf’m Hageflur“ der Ortsgemeinde Bausendorf und wird bauplanungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch beurteilt. Auf der Grundlage des § 8 Absatz 3 Nr: 1 Baunutzungsverordnung kann in einem Gewerbegebiet eine Betriebsleiterwohnung ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Wohnung u.a. dem Betriebsleiter zugeordnet und in Grundfläche und Baumasse dem Gesamtobjekt untergeordnet ist. Die geplante Betriebsleiterwohnung dient laut den Antragsunterlagen ausschließlich des Betriebsleiters und dessen Familie, eine andere Nutzung ist ausgeschlossen.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Ausnahme nach § 8 Absatz 3 Nr: 1 der Baunutzungsverordnung zuzulassen und das Einvernehmen zum Vorhaben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6.4. Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 11, Flurstück 32 (Kondelstraße)
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Der Bauherr stellt die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an das vorhandene Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Bausendorf Flur 11, Flurstück 32 (Kondelstraße).
Der Anbau ist mit einer Grundfläche vom 11,0 m x 7,0 m geplant, wobei ein Raum mit den Maßen 3,5 m x 3,5 m aufgestockt werden und mit einem Flachdach versehen werden soll. Durch die geplante Aufstockung wird ein Fenster an der nördlichen Giebelwand verschlossen und im Dach eine Gaube eingebaut. Jetzt bestehende Firsthöhen werden durch den An-/ Umbau nicht überschritten. Das Vorhaben liegt außerhalb der rechtskräftigen Ortslagenabrundungssatzung der Ortsgemeinde Bausendorf im Außenbereich und wird bauplanungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch beurteilt. Gemäß § 35 Absatz 2 Baugesetzbuch können Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Tatbestandvoraussetzungen nach § 35 Absatz 3 Nr: 1 Baugesetzbuch, das eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegt sind nicht erkennbar.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Visualisierung des Friedhof-Konzeptes - Beauftragung
Auf die bisherigen Beratungen wird verwiesen.
Beigeordneter Marc Schiffels informiert über die aktuellen Gegebenheiten auf dem Friedhof Bausendorf. Bei den Bürgerinnen und Bürgern bestehe erhöhter Bedarf an alternativen Bestattungsformen. In diesem Zusammenhang besteht die Planung einer Neugestaltung eines Urnenareals. Dabei sollen mit halbanonymen Urnengräbern sowie einer erweiterbaren Urnenstele zwei alternative Bestattungsmöglichkeiten angeboten werden. Zudem sollen Ruhebänke errichtet werden.
Bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 17.04.2025 wurde abgestimmt, dass die Planung den Bürgerinnen und Bürgern in einer Infoveranstaltung vorgestellt werden und ggf. dort angebrachte Anregungen und Vorschläge in der weiteren Planung aufgenommen werden sollen.
Eine visualisierte Aufarbeitung des aktuellen Planungsstandes bietet die Fa. Rinn zum Angebotspreis von 451,50 € netto an.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Erstellung einer Visualisierung der bisherigen Planungen zum Friedhofkonzept. Der Auftrag wird an die Fa. Rinn zum Angebotspreis von 451,50 € netto vergeben.
Die erforderlichen Mittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt; die Deckung ist im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Mitteilungen und Anfragen
8.1. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bausendorf;
hier: Neubau Kindertagesstätte
Die Ortsgemeinde Bausendorf prüft zurzeit den Neubau einer Kindertagesstätte in Verbindung mit einem Pflegeheim auf den Flurstücken 5/3, 5/4 und 5/5, Flur 14, Gemarkung Bausendorf. Das Flurstück 5/3 liegt innerhalb der Ortsabrundungssatzung Bausendorf, die anderen beiden Flurstücke liegen im Außenbereich.
Unabhängig davon muss der Bereich bauplanungsrechtlich gesichert werden (= Aufstellung eines Bebauungsplans). Hierzu kommt, dass auf Ebene der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach der Flächennutzungsplan für diesen Bereich entsprechend fortgeschrieben werden muss, da Bebauungspläne nach § 8 Absatz 2 des Baugesetzbuches (kurz: BauGB) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
In diesem Zusammenhang wurde zunächst seitens der Verwaltung der derzeit gültige Raumordnungsplan der Planungsgemeinschaft Trier geprüft. In diesem ist für den betroffenen Bereich ein offenzuhaltendes Wiesental festgesetzt. Dies bedeutet, dass wie bei der Erweiterung des Bebauungsgebietes „im obersten Mühlenflur“ vorab ein Zielabweichungsverfahren bei der SGD Nord durchgeführt werden muss. Erst wenn dieses mit positivem Ergebnis abgeschlossen wurde, kann das Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
Weiterhin wurde durch die Verwaltung vorab Kontakt zur unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich aufgenommen. Bei dem betroffenen Bereich handelt es sich um einen nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (kurz: BNatSchG) gesetzlich geschützten Bereich, eine Flachlandmähwiese der Ausprägung B. Diese ist grundsätzlich geschützt, eine Bebauung ist unter gewissen Umständen jedoch möglich. Die zu bewältigenden Hürden sind jedoch deutlich höher als in anderen Bereichen in der Ortsgemeinde Bausendorf (z.B. im Baugebiet „im obersten Mühlenflur“ oder im beidseitigen Bereich der B49, Ortsausgang in Richtung Kinderbeuern). Unter anderem ist der hier zu schaffende Flächenausgleich wesentlich höher als in anderen Bereichen. Außerdem muss durch ein entsprechend befähigtes Ingenieurbüro eine Alternativen Prüfung durchgeführt werden, warum die Bebauung an dieser Stelle erfolgen soll und warum sie an anderen Stellen nicht möglich ist.
Bei einem Bereich handelt es sich um eine geschützte Streuobstwiese.
Ortsbürgermeister Jäckels erläutert die weitere Planung seitens des Investors. Der Rat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und spricht sich einhellig dafür aus, dass das Projekt weiter verfolgt wird.
Zur Beantwortung von Fragen seitens der anwesenden Einwohner wird die Sitzung von 19:35 Uhr bis 19:40 Uhr unterbrochen.