| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 54470 Bernkastel-Kues, 15.07.2025 |
| DLR Mosel | Görresstraße 10 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06531 9560 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungs-verfahren Kinheim | Telefax: 06531 956103 |
| Aktenzeichen:11118-HA5.1. | E-Mail: Internet:www.dlr.rlp.de |
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung (§ 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz) und zum Planwunschtermin
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Kinheim ist die Ermittlung der eingebrachten Grundstückswerte abgeschlossen. Die Wertermittlung ist in der Weise erfolgt, dass der Wert der Grundstücke eines Teilnehmers im Verhältnis zu dem Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt wurde.
Jeder Beteiligte erhält postalisch einen Auszug ("Nachweis des alten Bestandes"), auf dem alle im Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke, inklusive Bewertung, aufgelistet sind.
Am 19.08.2025 (in der Zeit von 8:00 - 16:00 Uhr, Tourist-Information Kinheim, Harelbekeplatz 1, 54538 Kinheim)
haben Sie die Möglichkeit, sich über die Wertermittlungsergebnisse zu informieren. Eine entsprechende Übersichtskarte mit der Einstufung der Flurstücke (Ergebnisse der Wertermittlung) kann im Internet (www.dlr-mosel.rlp.de à „Direkt zu“ à Bodenordnungsverfahren à 11118 Kinheim à 5. Karten) abgerufen werden.
Am 20.08.2025 (10:00 Uhr, in der Sucellushalle, Königsstraße 41, 54538 Kinheim)
wird eine kurze Informationsveranstaltung (Anhörungs- und Erläuterungstermin) stattfinden, in der die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert werden.
Einwendungen gegen die Wertermittlungsergebnisse können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder bis zum 20.09.2025 schriftlich vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht. Erst hiergegen ist es möglich, Widerspruch zu erheben.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, die Bewertung der Land- und Geldabfindung sowie die Festsetzung der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Die Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens haben daher die Möglichkeit, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Flurbereinigungsgebietes einzusehen. Dies ist von Bedeutung, da die Landabfindung auch in einer Lage erfolgen kann, in der bisher noch kein Altbesitz vorhanden war (ausgenommen die Flurstücke der bebauten Ortslage).
Wenn Sie keine Einwendungen gegen die Wertermittlungsergebnisse erheben wollen, ist das Erscheinen im Anhörungs- und Erläuterungstermin am 20.08.2025 (10:00 Uhr) nicht erforderlich.
Planwunschtermin
Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, entweder schriftlich (hierzu bitte das beiliegende Formular benutzen) oder in einem persönlichen Gespräch (bitte telefonisch einen Termin vereinbaren) seine Abfindungswünsche (Planwünsche) vorzubringen.
Sollte der Nachweis des Alten Bestandes falsche Eigentumsverhältnisse enthalten, bitten wir Sie, uns eine Kopie des Nachweises der korrekten Eigentumsverhältnisse zuzusenden (z. B. Erbscheine, öffentliche Testamente, Erbverträge, notarielle Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge mit Auflassung, Zuschlagsbeschlüsse bei Zwangsversteigerungen, Ausschlussurteile im Aufgebotsverfahren, Enteignungsbeschlüsse, sowie Auszüge aus Grundbuch und Kataster).
Hinweis:
Jeder Beteiligte kann sich grundsätzlich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss jedoch seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Die Unterschrift des Vollmachtgebers ist amtlich zu beglaubigen.
Vollmachtsvordrucke können im Internet (www.dlr-mosel.rlp.de à „Direkt zu“ à Bodenordnungsverfahren à 11118 Kinheim à 4. Bekanntmachungen) heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Fahrtkosten und sonstige Auslagen zur Wahrnehmung von Terminen können nicht erstattet werden.