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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 31/2026
Traben-Trarbach - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Stadtrates Traben-Trarbach vom 22.06.2026

Die Mitglieder des Stadtrates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 17.06.2026 auf den 22.06.2026, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Bürgersaal des alten Rathauses Traben, Bahnstraße 22, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 19.06.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 20:00 Uhr

Anwesend:

Stadtbürgermeister Patrice Christian Roger Langer

CDU Stadt Traben-Trarbach

Ratsmitglied Bernd Bockelmann

Ratsmitglied Sarah Haussmann-Keller

Ratsmitglied Lutz Kaefer

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Andreas Michel

Ratsmitglied Martin Müllers

Ratsmitglied Jochen Niedersberg

Ratsmitglied Harald Peifer

SPD Stadt Traben-Trarbach

Ratsmitglied Carsten Augustin

Ratsmitglied Anja Bindges

Ratsmitglied Cora Ehses

ab TOP 2

Ratsmitglied Gerd Huesgen

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach

Ratsmitglied Sven Weinmann

FWG Stadt Traben-Trarbach

Ratsmitglied Ulrike Boor

Ratsmitglied Jürgen Kullmann

Ratsmitglied Jonas Müllen

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Stadt Traben-Trarbach

Ratsmitglied Matthias Heuser

Ratsmitglied Gerhard Lettl

Außerdem anwesend:

2. Stadtbeigeordneter Hans-Joachim Weinmann 

3. Stadtbeigeordneter Edgar Koch 

Bürgermeister Marcus Heintel 

Schriftführer Michael Klingel 

Entschuldigt:

Ratsmitglied Sascha Mursall 

Ratsmitglied Nils Georg 

Ratsmitglied Carsten Polch 

Ratsmitglied Siegfried Schaper 

1. Stadtbeigeordneter Ralf Cullmann 

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Stadtrat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Stadtrates

3.

Spendenannahme

4.

Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Traben-Trarbach

5.

Sanierung und Erweiterung Kita "Schatzinsel" Traben

Sachstandsmitteilung und Erteilung Vergabeermächtigung

6.

Generalsanierung Mittelmoselmuseum;

-Sachstandsbericht

-weitere Gutachten und Planungsleistungen zur Beantragung von Fördermittel

7.

Städtebauförderung;

Programm "Lebendige Zentren - Aktive Stadt"

-städtebauliche Beratungsleistungen und Fördermittelbewirtschaftung

hier: Maßnahmen aus Kosten- u. Finanzierungsplan (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept-ISEK)

8.

Bauangelegenheiten Gemarkung Trarbach, Flur 32, Flurstück 56 (Schottstraße)

Erteilung der Zustimmung auf der Grundlage des § 36 a Baugesetzbuch

9.

Personal für Einlass- und Sicherheitskontrollen sowie Parkplatz-Dienste zum Mosel-Wein-Nachts-Markt 2026/2027

10.

Grünanlagen in der Stadt Traben-Trarbach - Baumpflanzungen

11.

Entwicklung der Freizeitfläche in Wolf

12.

Herstellung einer Beleuchtung auf dem LBM-Parkplatz an der Moselpromenade in Trarbach; Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

13.

Bildung eines Arbeitskreises Wärmeplanung (Quartierskonzept) Schaffung eines Informationsbüros vor Ort

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

14.

Mitteilungen und Anfragen

14.1

Mitgliederzahl des Ortsbeirates Wolf

14.2

Überprüfung der Luftqualität

14.3

Internet-Anschluss "Haus der Ikonen"

14.4

Hafensatzung

14.5

Besuch beim Haupt- und Finanzausschuss

14.6

Übergabe Wasserspielplatz

14.7

Besuch des Landrats

14.8

Ehrenbürgerschaft

14.9

Abschlussfeiern

14.10

Flurbereinigungsverfahren

14.11

Instandsetzungsarbeiten Friedhof Traben

14.12

Hochwasserschutz- und Starkregenkonzept

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde hat stattgefunden. Die Fragen der Bürger wurden beantwortet.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Stadtrates

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Stadtrates wurden keine Einwendungen erhoben.

3. Spendenannahme

Der Stadt Traben-Trarbach wurde folgende Spende angeboten:

Spender

Betrag

Spende/

Zusage vom

Spenden-empfänger

Spenden-zweck

Beziehungs-verhältnis

Boote Polch GmbH & Co. KG

Kletterpyramide i.W.v.

17.429,34 €

12.05.

2026

Stadt Traben-Trarbach

f. Kinder

u. Familien

Ansässiger Betrieb

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Stadtrat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Stadtrat Traben-Trarbach beschließt die Spende anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 19 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Traben-Trarbach

Die derzeitige Hundesteuersatzung der Stadt Traben-Trarbach datiert aus dem Jahr 2017. Um die Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen, ist die Änderung der Satzung notwendig. Der Satzungsentwurf auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (einschl. Steuerbefreiung für Assistenzhunde) wird mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.

Die Verwaltung verfolgt das Ziel der Digitalisierung. Eine Hundean- und Abmeldung ist bereits heute vollständig digital möglich. Durch die Abschaffung der Hundesteuermarken kann auch der Versand dieser Abgabenbescheide künftig digital über E-Post erfolgen. Beim elektronischen Versand über E-Post werden verwaltungsseitig keine Abgabenbescheide ausgedruckt, kuvertiert und frankiert, sondern digital über das System an die deutsche Post versendet. Aktuell werden die Abgabenbescheide zur Hundesteuer bedingt durch die Steuermarken noch vollständig manuell bearbeitet, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.

Die Anschaffung, Verwaltung und der Versand der Hundesteuermarken verursachen Kosten und administrativen Aufwand. Durch den Wegfall können Kosten (Porto, Druck, Material) eingespart sowie Personalaufwand reduziert werden.

Die Überprüfung der steuerlichen Erfassung des Hundes erfolgt über die Daten im Steueramt (Hundeanmeldung), nicht über physische Marken, welche ohnehin selten getragen werden. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen konnten entsprechende Kontrollen in der Vergangenheit bereits nicht durchgeführt werden und sind auch künftig verwaltungsseitig nicht darstellbar.

Eine Identifikation des Hundes ist über den Chip möglich. Die Steuerpflicht bleibt von der Abschaffung der Hundesteuermarke unberührt.

Beschlussvorschlag/Beschlussfassung:

Der Rat beschließt die Satzungsänderung gemäß vorgelegtem Satzungsentwurf.

Abstimmungsergebnis:

Mit 19 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Sanierung und Erweiterung Kita "Schatzinsel" Traben

Sachstandsmitteilung und Erteilung Vergabeermächtigung

Auf die Beratungen, Mitteilungen und Beschlüsse vorangegangener Sitzungen wird verwiesen.

Zwischenzeitlich wurden der Bauantrag eingereicht und Förderanträge gestellt.

Zur Einhaltung des Bewilligungszeitraumes im EFRE-Förderprogramm ist der Baubeginn im Altbauteil (1. Bauanschnitt) im September vorgesehen. Die ersten Bauleistungen sind somit in Kürze auszuschreiben und die Bauaufträge voraussichtlich in der Sommer-Sitzungspause zu vergeben.

Zur Gewährleistung des geplanten Baubeginns sowie einer zügigen Fortführung der Gesamtbaumaßnahme in der Kita Schatzinsel wird verwaltungsseitig empfohlen, den Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Vergabe aller Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, entsprechend den Vergabeempfehlungen, zu ermächtigen.

Beschlussfassung:

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und ermächtigt den Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Vergabe der Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zur Sanierung und Erweiterung der Kita Schatzinsel, entsprechend den Vergabeempfehlungen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 19 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Generalsanierung Mittelmoselmuseum;

-Sachstandsbericht

-weitere Gutachten und Planungsleistungen zur Beantragung von Fördermittel

Das Mittelmosel-Museum ist in einer denkmalgeschützten ehemaligen Barockvilla aus den Jahren um 1750 untergebracht. Es handelt sich um einen mächtigen, neunachsigen Barockbau mit Mansardendach. Der Bau in unmittelbarer Nähe zum Moselufer und Eingang zur Altstadt Trarbachs hat einen unverwechselbar städtebauprägenden Charakter. Im Inneren ist die ursprüngliche Raumaufteilung weitestgehend erhalten. Ebenfalls erhalten sind Teile der originalen Innenausstattung.

Das Gebäude befindet sich in einem baulich teilweise desolaten Zustand. Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Brandschutzmaßnahmen müssen durchgeführt werden. Die Darbietung der Ausstellungsgegenstände entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Bereits seit Jahren wird ein Sanierungskonzept erarbeitet/fortgeschrieben und Fördermöglichkeiten gesucht.

Der Vorsitzende erläutert dem Gremium, welche die Planungsleistungen und Gutachten zur Beantragung von Fördermittel sowie eine mögliche Bauumsetzung noch erforderlich sind.

Beschlussfassung:

Der Stadtrat ermächtigt den Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten, die für die Beantragung der Fördermittel erforderlichen Planungsleistungen in Auftrag zu geben. Haushaltsmittel sind im laufenden Haushaltsjahr entsprechend veranschlagt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 19 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Städtebauförderung;

Programm "Lebendige Zentren - Aktive Stadt"

-städtebauliche Beratungsleistungen und Fördermittelbewirtschaftung

hier: Maßnahmen aus Kosten- u. Finanzierungsplan (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept-ISEK)

Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassung in der Sache, zuletzt in der Sitzung des

Stadtrates am 27.04.2026, wird hingewiesen.

Frau Biwer vom Büro BBP aus Kaiserslautern erläuterte dem Ausschuss für Sanierung, Straßenbau, Verkehr und Klima der Stadt Traben-Trarbach die weitere Vorgehensweise, die nächsten Projektschritte und Hinweise zu einzelnen Maßnahmen im genehmigten Städtebauförderprogramm.

Es ist vorgesehen, unmittelbar nach den Sommerferien eine zentrale Informations- und Auftaktveranstaltung für die Öffentlichkeit durchzuführen. Anschließend soll im ersten Mittwoch im Monat eine Sprechstunde mit Frau Biewer vom Büro BBP stattfinden. Der Ort für die Sprechstunde mit Frau Biewer wird noch eruiert.

Aufgrund der aktuellen Straßenbaumaßnahme an der L 187 im Stadtteil Trarbach wird im Jahr 2027 die Maßnahmen für das Moselvorgelände im Stadtteil Traben vorgezogen.

Beschlussfassung:

Das Gremium nahm die Ausführungen des Vorsitzenden zur Kenntnis. Es erfolgte keine Beschlussfassung.

8. Bauangelegenheiten Gemarkung Trarbach, Flur 32, Flurstück 56 (Schottstraße)

Erteilung der Zustimmung auf der Grundlage des § 36 a Baugesetzbuch

Der Bauherr stellt die Bauvoranfrage für die geplante Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung Trarbach Flur 32, Flurstück 56 (Schottstraße). Das geplante Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage und wird bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage zulässig, wenn es sich auch nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Für die Bewertung, ob sich die Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die nähere Umgebung einfügt, ist sowohl die konkrete Größe der Grundfläche des in Frage stehenden Vorhabens als auch seine räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung relevant.

Demnach wäre das Vorhaben wie geplant nicht genehmigungsfähig, da das Gebäude ca. 12,0 m von der Straße weg in das Grundstück hinein geplant ist, weil die Zufahrt zu den erforderlichen Stellplätzen, die oberhalb der vorhandenen Bebauung auf der Parzelle 55 liegen, vor dem geplanten Objekt verläuft.

Auf der Grundlage des im Rahmen des „Bauturbos“ neu eingeführten und am 30.10.2025 in Kraft getretenen § 34 Absatz 3 b Baugesetzbuch, ist für das geplante Vorhaben die Zustimmung der Stadt Traben-Trarbach auf der Grundlage des § 36 a Baugesetzbuch erforderlich.

Der § 34 Absatz 3 b Baugesetzbuch lockert das Einfügungsgebot für die Neuerrichtung von Wohnbauvorhaben.

Mit der Zustimmung der Stadt kann im konkreten Fall vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abgewichen werden, wenn das Vorhaben der Errichtung eines Wohngebäudes dient und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Nachbarschaftliche Belange umfassen alle Interessen der Nachbarn, die durch ein Bauvorhaben berührt werden können. Im Kern geht es um die Wahrung eines friedlichen Zusammenlebens und die Vermeidung von unzumutbaren Beeinträchtigungen.

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange gem. § 35 Abs. 3 BauGB (nicht abschließende Aufzählung) ist nicht erkennbar.

Beschlussfassung:

Der Stadtrat trifft zum beabsichtigten Bauvorhaben keine abschließende Entscheidung. Vielmehr soll bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates eine detailliertere Planung vorgelegt werden. Aus dieser sollen Ansichten des Wohngebäudes und der Geländeverlauf (Steigung/Gefälle) ersichtlich sein. Die Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung nach § 36a BauGB wird auf die nächste Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 15 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich angenommen

9. Personal für Einlass- und Sicherheitskontrollen sowie Parkplatz-Dienste zum Mosel-Wein-Nachts-Markt 2026/2027

Wie bereits im vergangenen Jahr soll auch für den Mosel-Wein-Nachts-Markt 2026/2027 erneut ein Eintrittsgeld erhoben werden. Ziel der Beauftragung ist es, einen kontrollierten Einlass an den Kellern sicherzustellen sowie die an- und abfahrenden PKWs und Busse aktiv, geordnet und strukturiert zu lenken.

Darüber hinaus soll das eingesetzte Personal in diesem Jahr verstärkt zur Gewährleistung der Besuchersicherheit beitragen. Hierzu werden die Kräfte unter anderem als Räumungshelfer geschult. Infolge dieser erweiterten Aufgaben wurden sowohl die Dienstzeiten (bis 19:00 Uhr) als auch die Anzahl der Dienste erhöht. Auf Wunsch der Kreisverwaltung werden zudem am Keller 2 zwei Kontrolleure eingesetzt, da die dortigen Treppenanlagen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial darstellen.

Neu vorgesehen ist außerdem die Funktion eines „ersten Ansprechpartners“ bzw. Springers. Diese Person übernimmt während der Pausenzeiten die Vertretung des Personals und unterstützt insbesondere zu Stoßzeiten gezielt in den jeweiligen Kellern.

Es wurden drei Firmen angefragt. Nach Ablauf der Abgabefrist liegen drei Angebote vor. Die Vergabe erfolgte aufgrund einer vorgegebenen Matrix. Somit erhält die Firma Integra Sicherheitsdienste, die auch schon in den vergangenen Jahren die Einlasskontrollen und Parkplatz-Dienste zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt hat, den Zuschlag.

Der Preis der Firma „Integra Sicherheitsdienste“, gemäß Leistungsbeschreibung, liegt bei 42.101,06 € (netto) bei 1502 Stunden.

Beschlussfassung:

Der Stadtrat beschließt den Auftrag an die Firma „Integra Sicherheitsdienste“ zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 19 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Grünanlagen in der Stadt Traben-Trarbach - Baumpflanzungen

Innerhalb des Stadtgebietes besteht der Bedarf in einem größeren Umfang Bäume zu pflanzen. Von Seiten der KfW Bank wird ein Förderprogramm bereitgestellt bei welchem die Stadt Traben-Trarbach einen Zuschuss von bis zu 80 % erhalten könnte.

Entsprechend der Haushaltsplanung wurde mit Kosten in Höhe von 40.000 € gerechnet.

Beschlussfassung:

Der Stadtrat stimmt für eine Beantragung von Fördermitteln bei der KfW Bank um einen Zuschuss für die Pflanzung von Bäumen zu erhalten. Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt die entsprechend erforderlichen Unterlagen zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 18 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich angenommen

11. Entwicklung der Freizeitfläche in Wolf

Es wird verwiesen auf die bisherigen Beratungen.

Das Vorhaben zur Errichtung eines Kleinspielfeldes im Stadtteil Wolf und in Traben sollten zunächst über das Regionale Zukunftsprogramm (Förderprogramm RZN) umgesetzt werden. Bedingt durch die Durchführung einer anderen Maßnahme ist nach alternativen Optionen für die Realisierung des Projektes in Wolf gesucht worden.

Zur Errichtung eines Kleinspielfeldes wurde eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt. Für die dargestellte Planung des Projektes ist mit Kosten von ca. 217.000 € zu rechnen. Da im kleinen Sportstättenförderprogramm die Grenze der förderfähigen Kosten bei 100.000 € liegt könnte nur ein Teil der Maßnahmen in diesem Kontext über das benannte Programm beantragt werden. Die Förderquote liegt bei bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Es wäre somit eine weitere Bezuschussung bei der Kreisverwaltung zu stellen. Dies sollte simultan mit der Beantragung aus dem benannten Programm erfolgen.

Für eine finale Beantragung der einer Förderung wären weitere Unterlagen wie eine nachvollziehbare Kostenaufstellung (bezogen auf den beantragen Teil der Maßnahme – voraussichtlich Erdarbeiten und Kunstrasenfläche), Nutzungskonzepte, Stellungnahmen von Nutzern und der Kommunalaufsicht erforderlich. Die Fristsetzung zur Einreichung liegt für das Jahr 2026 am 30. Juni.

In der derzeitigen Planung liegt der Fokus auf der Errichtung einer Kleinsportanlage, weitere Punkte welche den sozialen Treffpunkt neben dem Sportbetreffen müssten separat beantragt werden.

Beschlussfassung:

Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich einer Kostenfinanzierung durch Fördermittel, die Beschaffung eines Soccer Courts für den Standort in Wolf. Dabei soll es sich um ein Komplettsystem handeln (inklusive Banden, Spielfeldbelag etc.) Die Kosten für Beschaffung und erfolgende Arbeiten sollen (inklusive Erdarbeiten) den Anforderungen des kleinen Sportstättenförderprogramm entsprechen. Falls andere Förderprogramme genutzt werden können, sind die Anforderungen von diesen zu beachten. Die räumliche Abmessung des Soccer Courts soll eine Entwicklung der übrigen Fläche zu einem Mehrgenerationenplatz grundsätzlich zulassen. Der Stadtbürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt einen Förderantrag einzureichen. Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt diesen Antrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 18 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

12. Herstellung einer Beleuchtung auf dem LBM-Parkplatz an der Moselpromenade in Trarbach; Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Stadt Traben-Trarbach hat einen Antrag zur Einrichtung eines zusätzlichen Strahlers an der Trarbacher Uferpromenade gestellt, um für die Benutzer mehr Sicherheit zu schaffen.

Beschlussfassung:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Einrichtung eines zusätzlichen Strahlers unter der Brücke in Richtung Enkirch möglich ist. Sollte noch eine Zustimmung oder Ähnliches seitens des Landesbetrieb Mobilität Trier wegen der Nähe zur B 53 erforderlich sein, soll diese eingeholt und die Vorgehensweise mit dem LBM abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 19 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

13. Bildung eines Arbeitskreises Wärmeplanung (Quartierskonzept) Schaffung eines Informationsbüros vor Ort

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag auf Bildung eines Arbeitskreises hinsichtlich einer Wärmeplanung (Quartierskonzept) und Schaffung eines Informationsbüros vor Ort gestellt.

Beschlussfassung:

Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat aufgrund der bisher gezeigten Erfahrungen keinen Arbeitskreis zu bilden. Vielmehr sollen die Eigentümer und Interessenten an Frau Biwer vom Büro BBP aus Kaiserslautern verwiesen werden. Frau Biwer soll die jeweiligen Personen dann an die entsprechenden Stellen verweisen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 19 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

14. Mitteilungen und Anfragen

Auf die Mitteilungen und Anfragen im Haupt- und Finanzausschuss vom 08.06.2026 wird verwiesen.

14.1. Mitgliederzahl des Ortsbeirates Wolf

In der Sitzung des Ortsbeirates Wolf vom 20.04.2026 wurde Frau Beatrix Kimnach zur Ortsvorsteherin des Ortsbezirkes Wolf gewählt und ernannt. Sie verliert somit gem. § 5 Absatz 4 KWG ihr Mandat als gewähltes Mitglied im Ortsbeirat.

Da keine Ersatzperson nach § 45 KWG i. V. m. § 66 KWO vorhanden ist, verringert sich die Zahl der Mitglieder abweichend von der Hauptsatzung der Stadt Traben-Trarbach von 7 auf 6 (+ Ortsvorsteherin).

14.2. Überprüfung der Luftqualität

Die Stadt Traben-Trarbach wurde seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier aufgefordert, die Luftqualität im Luftkurort Traben-Trarbach in Form einer Vorbeurteilung der Luftqualität überprüfen zu lassen. Die Frist hierfür beträgt 5 Jahre nach dem letzten amtlichen Gutachten durch einjährige Messreihe. Dieses wurde mit Schreiben vom 28.12.2021 an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier übersandt.

Hierzu wurde der Deutsche Wetterdienst mit Schreiben vom 04.05.2026 um Übersendung eines Leistungsangebotes für die Vorbeurteilung der Luftqualität gebeten. Das Angebot vom 06.05.2026 beläuft sich auf 2.213,40 € brutto zzgl. voraussichtlicher Reisekosten i. H. v. 315,00 € und wurde zwischenzeitlich durch den Bürgermeister, Marcus Heintel im Auftrag der Stadt angenommen.

Über das Ergebnis wird die Verwaltung entsprechend informieren.

14.3. Internet-Anschluss "Haus der Ikonen"

Seit November 2006 übernahm der Förderverein vereinbarungsgemäß die Kosten des Telefonanschlusses für das Haus der Ikonen. Seither wurde der Anschluss auf Internettelefonie (VOIP) umgestellt. Der Förderverein hat der Verwaltung nun mitgeteilt, dass die künftige Übernahme der Kosten aufgrund finanzieller Engpässe nicht mehr möglich sei. Demnach werden die Kosten nun von der Stadt Traben-Trarbach getragen.

14.4. Hafensatzung

Zur Klarstellung zu diesem Thema teilte der Vorsitzende folgendes nachrichtlich mit:

Mosel ist europäische Binnenwasserstraße – Berufsschifffahrt hat Vorrang

Die Mosel ist eine bedeutende europäische Binnenwasserstraße und Teil des internationalen Wasserstraßennetzes. Ihre primäre Aufgabe ist die Gewährleistung eines sicheren und leistungsfähigen Verkehrs für die Güter- und Fahrgastschifffahrt. Sie ist kein Freizeitgewässer, dessen Nutzung sich vorrangig an lokalen oder touristischen Interessen orientiert.

Grundsätzlich ist die Berufsschifffahrt auf der Mosel nicht an kommunal festgelegte An- und Ablegezeiten gebunden. Fahrpläne, Schleusenzeiten, Wasserstände, Sicherheitsanforderungen sowie betriebliche Erfordernisse machen flexible An- und Ablegevorgänge notwendig. Die maßgeblichen Regelungen ergeben sich aus dem Schifffahrtsrecht und den Vorgaben der zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsbehörden.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Stadt Traben-Trarbach über keinen eigenen Schiffsanleger beziehungsweise einen Hafen verfügt.

Ohne eine eigenen Schiffsanleger oder eine Hafenanlage bestehen daher keine rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Hafensatzung, mit der An- und Ablegezeiten für die Berufsschifffahrt verbindlich geregelt werden könnten. Die Zuständigkeiten auf der Bundeswasserstraße Mosel liegen nicht bei der Kommune.

Vor diesem Hintergrund ist die mit der Reederei Viking getroffene Vereinbarung ausdrücklich als freiwilliges Entgegenkommen und Ergebnis eines konstruktiven Dialogs zu verstehen. Die vereinbarten Regelungen (kein An-und Ablegemanöver zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr) beruhen auf gegenseitiger Rücksichtnahme und gehen über bestehende rechtliche Verpflichtungen hinaus. Es handelt sich um eine Goodwill-Vereinbarung, die das Bemühen aller Beteiligten um ein verträgliches Miteinander unterstreicht.

Gleichzeitig werden die Gespräche mit der Viva Cruises geführt. Aktuell stehe ich mit der Reederei Viva Cruises in Kontakt, um eine vergleichbare freiwillige Regelung zu erreichen. Ziel ist es, auch hier im Wege der partnerschaftlichen Zusammenarbeit Lösungen zu finden, die sowohl den berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner als auch den betrieblichen Anforderungen der Hotelfahrgastschifffahrt gerecht werden.

Die Bereitschaft der Reedereien, freiwillig auf lokale Belange Rücksicht zu nehmen, verdient Anerkennung. Gleichzeitig sollte berücksichtigt werden, dass aus solchen Vereinbarungen kein rechtlicher Anspruch auf feste An- und Ablegezeiten für die Berufsschifffahrt auf der Mosel abgeleitet werden kann.

Eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der Schifffahrt, des Tourismus, der Anwohnerschaft und der Kommune bleibt das gemeinsame Ziel. Dieses Ziel lässt sich nur durch einen offenen Dialog, gegenseitiges Verständnis und praktikable Lösungen erreichen, die den besonderen Status der Mosel als internationale Wasserstraße berücksichtigen.

14.5. Besuch beim Haupt- und Finanzausschuss

Am 08.06.2026 durfte der Vorsitzende die Schülerinnen und Schüler der Realschule Plus und der FOS im Zuhörerraum des Sitzungssaals Mont Royal im alten Bahnhof begrüßen. Ein politisches Interesse an den Debatten und Aktivitäten der Stadt Traben-Trarbach wird grundsätzlich – und insbesondere von solch jungen Personen – begrüßt.

14.6. Übergabe Wasserspielplatz

Am 10.06.2026 wurde der neu errichtete Wasserspielplatz – im Beisein aller Akteure und Interessenten – feierlich übergaben.

14.7. Besuch des Landrats

Im Rahmen der Bereisung des Landkreises, ist der Landrat Andreas Hackethal am 16.07.2026 um 19 Uhr zu Besuch bei der Stadt Traben-Trarbach. Der Vorsitzende begrüßt eine zahlreiche Teilnahme von Seiten des Gremiums am Besuch des Landrats.

14.8. Ehrenbürgerschaft

Am 23.06.2026 wurde Herr Dieter Müller von Stadtbürgermeister Langer zum Ehrenbürger ernannt.

14.9. Abschlussfeiern

Am 19.06.2026 besuchte der Vorsitzende die Abschlussfeier der Realschule Plus & der FOS sowie die Entlassfeier des Abiturjahrgangs.

14.10. Flurbereinigungsverfahren

Am 11.06.2026 fand um 19:00 Uhr eine Bürger- und Aufklärungsversammlung vom DLR im Bürgersaal, Bahnhofstraße 22 in Traben-Trarbach zum Flurbereinigungsverfahren „Wald“ in der Gemarkung Trarbach statt. Das Flurbereinigungsgebiet erstreckt sich voraussichtlich von der Höhe Wolfer Weg bis zum Schwimmbad. In dieser Versammlung wurden die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten gesprochen.

14.11. Instandsetzungsarbeiten Friedhof Traben

Die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten an der Trauerhalle auf dem Friedhof im Stadtteil Traben werden demnächst beginnen. Entsprechende Mittel sind im laufenden Haushaltsjahr eingestellt.

14.12. Hochwasserschutz- und Starkregenkonzept

Im Rahmen des Hochwasserschutz- und Starkregenkonzeptes soll für die Kautenbach (als Gewässer III. Ordnung) eine Pegelmessstation angeschafft und eingerichtet werden. Die Anschaffung der Messstation wird noch mit rd. 6.500 € für zwei beabsichtigte Messstellen gefördert. Eine Messstation wird im Herbstberger Weg eingerichtet, um ein weiteres Zulaufen der Kautenbach frühzeitig zu erkennen.