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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 31/2026
Starkenburg - amtlich
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Niederschrift

-öffentlicher Teil-

über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Starkenburg

vom 17.06.2026

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Starkenburg waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 11.06.2026 auf den 17.06.2026, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeindehaus Starkenburg, Burenstraße 13, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 12.06.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 22:02 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Jörg Emmerich

Ratsmitglied Julia Kaefer

Ratsmitglied Marco Kettermann

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Daniel Lenssen

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Andreas Schütz

Ratsmitglied Sara Weirich

Außerdem anwesend:

Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Sachgebietsleiter Steffen Beck, zugleich Schriftführer

Entschuldigt:

Ratsmitglied Marco Reichert 

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Starkenburg war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Spendenannahme

4.

Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Starkenburg

5.

Bauangelegenheiten Gemarkung Starkenburg, Flur 3, Flurstück 47 (Wirtschaftsweg Lage "Höhdörner")

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

6.

Instandsetzungsarbeiten Wirtschaftswege, Flur 4, Bachweg, Flurstück 158/0 sowie Flur 4, Bachweg, Flurstück 134/0

7.

Mitteilungen und Anfragen

7.1

Sachstand Windkraft

7.2

Verteilerkasten

7.3

Jugendraum

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde fand von 19:32 Uhr bis 19:35 Uhr statt. Auftretende Fragen wurden zur Zufriedenheit beantwortet.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11.03.2026 werden nicht erhoben.

3. Spendenannahme

Der Ortsgemeinde Starkenburg wurden folgende Spenden angeboten:

Spender

Betrag

Spende/

Zusage vom

Spendenempfänger

Spendenzweck

Beziehungsverhältnis

Königstagsjugend Starkenburg e.V.

250,00 €

17.04.2026

Ortsgemeinde Starkenburg

Anschaffung Defibrillator

Ansässiger Verein

Karl-Heinz und Anita Mittasch

200,00 €

16.04.2026

Ortsgemeinde Starkenburg

Anschaffung Defibrillator

-

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Ortsgemeinderat, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Starkenburg beschließt die Spenden anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Starkenburg

Die derzeitige Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Starkenburg datiert aus dem Jahr 2017. Um die Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen, ist die Änderung der Satzung notwendig. Der Satzungsentwurf auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (einschl. Steuerbefreiung für Assistenzhunde) wurde mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.

Die Verwaltung verfolgt das Ziel der Digitalisierung. Eine Hundean und -abmeldung ist bereits heute vollständig digital möglich. Durch die Abschaffung der Hundesteuermarken kann auch der Versand dieser Abgabenbescheide künftig digital über E-Post erfolgen. Beim elektronischen Versand über E-Post werden verwaltungsseitig keine Abgabenbescheide ausgedruckt, kuvertiert und frankiert, sondern digital über das System an die deutsche Post versendet. Aktuell werden die Abgabenbescheide zur Hundesteuer bedingt durch die Steuermarken noch vollständig manuell bearbeitet, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.

Die Anschaffung, Verwaltung und der Versand der Hundesteuermarken verursachen Kosten und administrativen Aufwand. Durch den Wegfall können Kosten (Porto, Druck, Material) eingespart sowie Personalaufwand reduziert werden.

Die Überprüfung der steuerlichen Erfassung des Hundes erfolgt über die Daten im Steueramt (Hundeanmeldung), nicht über physische Marken, welche ohnehin selten getragen werden. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen konnten entsprechende Kontrollen in der Vergangenheit bereits nicht durchgeführt werden und sind auch künftig verwaltungsseitig nicht darstellbar.

Eine Identifikation des Hundes ist über den Chip möglich. Die Steuerpflicht bleibt von der Abschaffung der Hundesteuermarke unberührt

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzungsänderung gemäß vorgelegtem Satzungsentwurf.

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Bauangelegenheiten Gemarkung Starkenburg, Flur 3, Flurstück 47 (Wirtschaftsweg Lage "Höhdörner")

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Der Bauherr beantragt die Genehmigung zur Geländeabtragung/ Aufschüttung auf dem Grundstück Gemarkung Starkenburg, Flur 3, Flurstück 47 (Wirtschaftsweg Lage „Höhdörner“). Der Bauherr ist Mitglied in der Berufsgenossenschaft für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und führt den Betrieb im Nebenerwerb mit einer Gesamtfläche von ca. 13,3 ha. U.a. verarbeitet der Bauherr Holz und verkauft es als Brennholz. Das Gelände wurde aufgeschüttet zur Lagerung von Brennholz und zum Abstellen von Pflug, Saatbettkombination und Anhänger. Die Größe des Lagerplatzes beträgt 782,5 qm. Auf dieser Fläche wurden 97,20 cbm abgetragen und 266,3 cbm aufgeschüttet. Die Differenz wurde mit schiefrigem Boden aus einer Ausschachtung aus einem Weinberg aufgeschüttet und eingebaut.

Beschlussfassung:

Nach Beratung beschließ der Ortsgemeinderat das Einvernehmen auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch.

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Instandsetzungsarbeiten Wirtschaftswege, Flur 4, Bachweg, Flurstück 158/0 sowie Flur 4, Bachweg, Flurstück 134/0

Durch den glatten felsigen Untergrund, sowie den abschüssigen Wegverlauf der o. a. Wirtschaftswege, besteht derzeit erhöhte Rutschgefahr/Unfallgefahr bei Nässe. Um die Rutschgefahr zu verringern möchte die Ortsgemeinde die glatten Oberflächen des Felsens in den Bereichen der Wirtschaftswege stellenweise abtragen. Die Kosten der Maßnahme werden auf rund 1.000,00 € geschätzt.

Beschlussfassung:

Die Ortsgemeinde beschließt die Durchführung der Maßnahme.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge zur Umsetzung der Maßnahme, im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel, im Benehmen mit den Beigeordneten zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Mitteilungen und Anfragen

7.1. Sachstand Windkraft

Der Vorsitzende führt aus, dass Mitte/Ende Juli durch die Verwaltung eine Information bzgl. des weiteren Vorgehens in Sachen Windenergie erfolgen soll.

Darüber hinaus ist seitens des DLR ein Termin im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens vorgesehen.

Über das weitere Vorgehen wird berichtet.

7.2. Verteilerkasten

Ortsbürgermeister Emmerich führt aus, dass die Arbeiten bzgl. der Erneuerung des Verteilerkastens im Gemeindehaus angelaufen sind. Der alte Kasten wurde bereits ausgebaut.

Im Zuge der Arbeiten soll auch eine Leitung zum Betrieb des Defibrillators gelegt werden.

Darüber hinaus wird sich dafür ausgesprochen, einen zusätzlichen Starkstromanschluss im Bereich der Kellerfenster einzurichten.

7.3. Jugendraum

Der Vorsitzende berichtet, dass er von Jugendlichen aus der Ortsgemeinde bzgl. einer Reaktivierung des Jugendraums angefragt wurde.

Seitens des Ortsgemeinderates wird zur weiteren Beurteilung der Anfrage angeregt, zunächst Informationen bzgl. Einrichtung und Betriebs eines Jugendraumes bei der Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde einzuholen.