Die Mitglieder des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 11.07.2023 auf den 19.07.2023, 16:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 14.07.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 17:06 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel
Ausschussmitglied (RM) Rüdiger Nilles
Ausschussmitglied (RM) Dirk Reichert
Stv. Ausschussmitglied (RM) Hans Theodor Schenk, in Vertretung von Roland Bender
Ausschussmitglied (RM) Walter Klink
Ausschussmitglied (sachkundige Bürgerin) Dorothea Brendle
Ausschussmitglied (RM) Gerhard Lettl
Außerdem anwesend:
Beschäftigtenvertreter Frank Pohl
Beschäftigtenvertreter Wolfgang Löwen
Beschäftigtenvertreter Achim Knod
Beschäftigtenvertreterin Iris Bindges
1. Beigeordneter Eugen Klein
2. Beigeordnete Anja Bindges
3. Beigeordneter Wilhelm Müllers, ab Top 3
Werkleiter und Schriftführer Jens Burch
Ratsmitglied Erwin Haussmann als Vertreter der Stadt Traben-Trarbach
stellvertretender Werkleiter Andreas Römer
Entschuldigt:
Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann
Ausschussmitglied (RM) Kai Uwe Schühlein
Ausschussmitglied (RM) Klaus Dieter Müllen
Ausschussmitglied (RM) Roland Bender wurde vertreten durch Hans Theodor Schenk
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Jörg Spier
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Bürgermeister Heintel um Erweiterung der Tagesordnung. Unter Punkt 7 soll über folgendes beraten werden: „Kanalisations- und Wasserleitungsarbeiten im Mühlenweg, Stadtteil Trarbach, Beauftragung eines Nachtrages.“ Der bisherige Punkt 7 wird Punkt 8: Der Erweiterung der Tagesordnung wird zugestimmt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses |
| 2. | Strombezug der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach für die Mittelspannungsanschlüsse ab dem 01.01.2024, Bekanntgabe einer Eilentscheidung |
| 3. | Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise Auftragsvergabe |
| 4. | Abwasserpumpwerk Wispelt Ersatzbeschaffung von zwei Pumpen und Rohrleitungsarbeiten Auftragsvergabe |
| 5. | Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein Los 4, Heizungsanlage Auftragsvergabe |
| 6. | Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein Los 5, Lüftungsanlage Auftragsvergabe |
| 7. | Kanalisations- und Wasserleitungsarbeiten im "Mühlenweg", Stadtteil Trarbach Nachtrag der bauausführenden Firma Blümling, Sohren |
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
| 8.1 | Tauchbeckenkühlung Moseltherme |
| 8.2 | nächste Bäderausschusssitzung |
| 8.3 | Rohrbrüche in der Straße "Hostert", Ortsgemeinde Kröv |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses
Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 24.05.2023 werden nicht erhoben.
2. Strombezug der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach für die Mittelspannungsanschlüsse ab dem 01.01.2024,
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Für die Niederspannungsanschlüsse der VG-Werke bestehen seit dem 01.01.2023 neue Stromlieferverträge.
Für die Mittelspannungsanschlüsse bestehen noch Lieferverträge bis zum 31.12.2023. Diese sind ab dem 01.01.2024 neu auszuschreiben. Die Ausschreibung soll wie in den Vorjahren durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erfolgen. Die Umsetzung erfolgt über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH.
Mit der Teilnahme ist keine eigene Ausschreibung für die Stromlieferung mehr erforderlich.
Die Ausschreibungskonzeption beinhaltet folgende, wesentliche Eckpunkte:
| - | Gebündelte Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025. an. Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich. |
| - | Das Entgelt beträgt 180 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 15 Euro. Sollte die Durchführung der Ausschreibung noch vor der Vergabebekanntmachung gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt bei vorzeitiger Stornierung des Auftrags. (Alle Beträge netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) |
| - | Die Stromlieferung wird im offenen Verfahren (§ 15 Abs. 1 VgV) nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss des dazu eigens eingerichteten Vergabegremiums. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande. |
| - | Die Ausschreibung erfolgt – wie bisher – in Form einer sogenannten strukturierten Beschaffung, allerdings mit einigen Modifikationen aufgrund der Erfahrungen aus dem Krisenjahr 2022. Unverändert wird der Strompreis für das jeweilige Lieferjahr nicht zu einem Stichtag gebildet, sondern die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung auf Grundlage einer Preisindizierung an einer Vielzahl von Stichtagen (rd. 45 Tage im Jahr 2023 für das Lieferjahr 2024 und rund 180 Tag im Jahr 2024 für das Lieferjahr 2025.). Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. |
| - | Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gilt eine Mehr- und Mindermengenregelung, die gegenüber bisher deutlich enger gefasst wurde. Als Vertragsmenge (kWh) wird die Summe der prognostizierten jährlichen Abnahmemengen der einzelnen Abnahmestellen verstanden. Der vertraglich festgelegte Lieferpreis gilt für eine tatsächliche Verbrauchsmenge von 95 bis 105 % der Vertragsmenge (bisher: 80 bis 110). Unter- oder überschreitet die tatsächliche Verbrauchsmenge diese Mengenschranken, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer zu viel beschaffte Mengen am Spotmarkt verkauft und bei einer Unterdeckung die fehlenden Mengen am Spotmarkt nachbeschafft. |
| - | Es werden wieder mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet, nach Bedarf erfolgt eine Zuschlags- oder Loslimitierung. Hierüber wird abschließend nach Eingang aller Aufträge entschieden. |
| - | Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet. |
Da die nächste Werkausschusssitzung erst am 19.07.2023 stattfindet, die Frist zur Beauftragung / Bevollmächtigung des Gemeinde- und Städtebundes aber bereits am 16.06.2023 abläuft, ist die Beauftragung / Bevollmächtigung im Rahmen einer Eilentscheidung herbeizuführen.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit wird im Benehmen mit den Beigeordneten gemäß § 48 Gem0 folgende Eilentscheidung getroffen:
| 1. | Der Werkausschuss nimmt die vorgelegte Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Der Werkleiter wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach ab dem 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Werkausschuss bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach vorzunehmen. |
| 4. | Die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach verpflichten sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichten sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| - | Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
| - | Lieferung mit Normalstrom (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium: Angebotspreis). Dies gilt für alle betroffenen Abnahmestellen. |
Die Zustimmung der Beigeordneten Klein, Bindges und Müllers wurde erteilt.
Die Mitglieder des Werkausschusses wurden bereits per E-Mail vom 12.06.23 über die Eilentscheidung informiert.
Beschlussfassung:
Die getroffene Eilentscheidung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.
Einwendungen hiergegen werden nicht erhoben.
3. Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise
Auftragsvergabe
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben.
15 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 12.06.2023, 10:00 Uhr 7 Angebote in elektronischer Form vor.
Die Bindefrist endet am 28.07.2023.
Zum Verfahrensstand:
Die Mitteilungen über die Nichtberücksichtigung nach § 4 der „Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen“ an die unterlegenen Bieter wurden am 21.06.2023 versendet. Mit diesem Datum beginnt eine 7-tägige Wartefrist, innerhalb derer die unterlegenen Bieter Rechtsmittel gegen die Wertungsentscheidung einlegen können. Der Auftrag konnte somit frühestens am 29.06.2023 erteilt werden.
Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Anlässlich der hohen Differenz zwischen Kostenprognose und tatsächlichen Bieterangeboten hat das ausschreibende Ingenieurbüro die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Das zur Bezuschlagung vorgeschlagene Angebot erfüllt die Voraussetzungen zur Angebotsannahme.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt den Auftrag an die mindestbietende Firma Hubert Wax GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 66740 Saarlouis gemäß Angebot vom 07.06.2023 zu einem Ge-samtbetrag von 298.686,43 € (brutto, incl. 19% MwSt.) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Abwasserpumpwerk Wispelt
Ersatzbeschaffung von zwei Pumpen und Rohrleitungsarbeiten
Auftragsvergabe
Das Abwasser des Ortsteils Wispelt, Ortsgemeinde Hontheim, wird aus dem Abwasserpumpwerk Wispelt über eine Druckleitung in die Kanalisation von Hontheim gepumpt und fortlaufend zur Kläranlage Hontheim geleitet.
Die Pumpen im Pumpwerk sind ca. 30 Jahre alt und sanierungsbedürftig. Außerdem sind die vorhandenen Rohrleitungen marode.
Intern wurde abgestimmt, dass die zwei Abwasserpumpen von einem Pumpenlieferanten bezogen und die erforderliche Montage der Rohrleitungen durch eigenes Personal durchgeführt wird.
Die Abwasserpumpen wurden bei drei Firmen angefragt. Es wurden zwei Angebote abgegeben.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
| • | Die Firma Xylem Water Solutions, Langenhagen, hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. |
| • | Die Bietereignung kann unterstellt werden, da die Firma bereits in der Vergangenheit als Materiallieferant für die VG-Werke tätig war. |
| • | Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. |
Preisspiegel (brutto, inkl. 19 % MwSt):
Die Aufwendungen für die Anpassung der Rohrleitungen belaufen sich auf ca. 15.000,00 €.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, die mindestbietende Fa. Xylem Water Solution, Langenhagen, mit der Lieferung der zwei Abwasserpumpen zum Angebotspreis von 35.900,62 €/brutto, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5. Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein
Los 4, Heizungsanlage
Auftragsvergabe
Die o.g. Arbeiten befinden sich derzeit in der Ausschreibungsphase.
Die Submission wird in der Sommerpause erfolgen.
Da die nächste Sitzung des Werkausschusses bzw. Verbandsgemeinderates erst wieder im September 2023 terminiert ist, die Arbeiten aber aufgrund des vorliegenden Förderbescheides, eigentlich bis zum 30.09.23 abgeschlossen und abgerechnet sein müssen (Verlängerungsantrag ist gestellt, Antwort steht noch aus), sind diese schnellstmöglich zu vergeben.
Insofern sollten nach Auswertung der eingereichten Angebote und Vorlage der Vergabeempfehlung, der Bürgermeister bzw. der Werkleiter mit der Auftragsvergabe beauftragt werden.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, dass der Bürgermeister bzw. der Werkleiter nach Auswertung der eingereichten Angebote und Vorlage der Vergabeempfehlung zu Los 4 (Heizungsanlage) die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vornehmen können.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6. Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein
Los 5, Lüftungsanlage
Auftragsvergabe
Die o.g. Arbeiten befinden sich derzeit in der Ausschreibungsphase.
Die Submission wird in der Sommerpause erfolgen.
Da die nächste Sitzung des Werkausschusses bzw. Verbandsgemeinderates erst wieder im September 2023 terminiert ist, die Arbeiten aber aufgrund des vorliegenden Förderbescheides, eigentlich bis zum 30.09.23 abgeschlossen und abgerechnet sein müssen (Verlängerungsantrag ist gestellt, Antwort steht noch aus), sind diese schnellstmöglich zu vergeben.
Insofern sollten nach Auswertung der eingereichten Angebote und Vorlage der Vergabeempfehlung, der Bürgermeister bzw. der Werkleiter mit der Auftragsvergabe beauftragt werden.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, dass der Bürgermeister bzw. der Werkleiter nach Auswertung der eingereichten Angebote und Vorlage der Vergabeempfehlung zu Los 5 (Lüftungsanlage) die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vornehmen können.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
7. Kanalisations- und Wasserleitungsarbeiten im "Mühlenweg", Stadtteil Trarbach
Nachtrag der bauausführenden Firma Blümling, Sohren
Die Fa. Blümling, Sohren, ist mit den Arbeiten beauftragt. Im Rahmen der Arbeiten wurde festgestellt, dass die vorgefundene Bodenqualität nicht der entsprach, die bei den im Vorfeld der Arbeiten durchgeführten Bodenproben festgestellt wurde. Insofern war für diese, nicht im ursprünglichen LV enthaltenen Leistungen, ein Nachtragsangebot abzugeben. Unabhängig davon beinhaltet der Nachtrag verschiedene Leistungen zum Einbau von Formstücken für die Verlegung der Kanalisation und Wasserversorgung und Materialien zur Angleichung.
Die baubegleitende Analyse des aufgefundenen Bodenmaterials hat deutliche Abweichungen zur Vorerkundung aufgewiesen. Das vorgefundene Bodenmaterial musste als Boden-Bauschutt-Gemisch deklariert werden, da hier größere Bauschutt-Bestandteile ersichtlich waren.
Des Weiteren hat die Haufwerksbeprobung gezeigt, dass das Material einen erhöhten Bleianteil enthält. Dies hatte eine Einstufung des Bodenmaterials in die Klasse Z2, DK0 zur Folge. Die Ergebnisse der repräsentativen Mischproben aus der Vorerkundung haben eine Einstufung in Z.1.1/ Z0*, DK0 ergeben. Auf Grund der unvorhergesehenen Abweichungen wurde die Entsorgung des Aushubmaterials deutlich aufwendiger.
Der Gesamtforderungsbetrag des Nachtragsangebotes beläuft sich auf 40.502,32 € netto ohne Prüfung.
Die Einheitspreise wurden auf Grundlage des Hauptangebotes geprüft und sind für die auszuführenden Leistungen gerechtfertigt.
Einzelne Positionen des Nachtrags sind entfallen, da die Leistungen Bestandteil des Hauptangebotes sind.
Nach Prüfung des beauftragten Ingenieurbüros Reihsner, Wittlich, beläuft sich das Nachtragsangebots auf 38.309,72 € (netto) = 45.588,58 €/brutto.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, die Firma Blümling, Sohren, mit den zusätzlichen Arbeiten aus dem Nachtragsangebot 2 zum geprüften Angebotspreis von 45.588,58 €/brutto, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
8. Mitteilungen und Anfragen
8.1. Tauchbeckenkühlung Moseltherme
Aus der Mitte des Ausschusses wird angefragt wann mit der Reparatur der Tauchbeckenkühlung zu rechnen ist. Hierauf antwortet Werkleiter Burch, dass die erforderliche Pumpe bereits angeschafft wurde. Derzeit wird abgeklärt inwieweit das in den Leitungen vorhandene Glykol wiederverwendet werden kann. Sollte dies der Fall sein, lässt sich die Instandsetzung wirtschaftlich darstellen. Anderenfalls werde die Kühlung im Rahmen der energetischen Maßnahmen in ca. 3 Monaten erneuert.
8.2. nächste Bäderausschusssitzung
Die nächste Sitzung des Bäderausschusses wird wahrscheinlich am 5. Oktober 2023 stattfinden.
8.3. Rohrbrüche in der Straße "Im Hostert", Ortsgemeinde Kröv
Aus der Mitte des Ausschusses wird angefragt, inwieweit die Erneuerung der Wasserleitung in der Straße „Im Hostert“, in der Ortsgemeinde Kröv vorgesehen sei. In der letzten Zeit wurden dort vermehrt Rohrbrüche festgestellt.
Hierzu antwortet Werkleiter Burch, dass in dieser Straße die Wasserleitung noch aus PVC besteht. Für die noch unbebauten Grundstücke wurden seinerzeit bereits Hausanschlüsse rausgelegt. Diese stehen unter Druck. Durch die einhergehende Materialermüdung kommt es zu den besagten Rohrbrüchen.
Für das nächste Jahr ist in dem besagten Bereich die Erneuerung der Wasserleitung vorgesehen.