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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 32/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues

Telefon: 06531 - 9560, Telefax: 06531 - 956103, Internet: www.dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 11026-HA10.2.

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kröv

Ladung

zur Bekanntgabe des durch Nachtrag 2 geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin

über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes

I. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Kröv, Landkreis Bernkastel-Wittlich wird den Beteiligten der durch Nachtrag 2 geänderte Flurbereinigungsplan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794), am

Dienstag, den 22.08.2023,

von 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr

im DLR Mosel, Zimmer 312,

Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues

bekannt gegeben. Der durch Nachtrag 2 geänderte Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des DLR Mosel werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (siehe Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen. Jeder vom Nachtrag 2 betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan zugestellt. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter.

II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag 2 geänderten Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt auf

Dienstag, den 22.08.2023,

von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr

im DLR Mosel, Sitzungssaal,

Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues

zu dem die von diesem Nachtrag betroffenen Beteiligten hiermit geladen werden. Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag 2 geänderten Flurbereinigungsplan müssen die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses - entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 22.08.2023 schriftlich, in elektronischer Form nach §3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel,

Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues

eingegangen sein.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR Mosel oder sonstigen Stellen haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen. Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung) amtlich beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei. Vollmachtsvordrucke können bei dem DLR in Bernkastel-Kues in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht ebenfalls im Internet unter www.dlr-mosel.rlp.de/ à Direkt zu (siehe rechts) à Bodenordnungsverfahren à V.Nr. 11026 oder Verfahrensname Kröv à 4. Bekanntmachungen zum Download zur Verfügung. Liegt dem DLR Mosel bereits eine entsprechende Vollmacht vor, so ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich, da die einmal erteilte Vollmacht für das gesamte Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gilt.

Im Auftrag
gez. Jens Gillmann