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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 32/2024
Enkirch - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Enkirch vom 09.07.2024

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 02.07.2024 auf den 09.07.2024, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Bürgersaal "Alte Schule" in Enkirch, Am Wochenmarkt 15, Eingang Schulhof, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 05.07.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 19:35 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Roland Bender

CDU Enkirch

Ratsmitglied Anke Bauer

Ratsmitglied Knut Georg

Ratsmitglied Marie Holderbaum

Stimmrecht ab Annahme Ratsmandat TOP 3

Ratsmitglied Marco Kettermann

Ratsmitglied Marco Pfaul

Ratsmitglied Uwe Pieper

Ratsmitglied Hans Theodor Schenk

Ratsmitglied Heinz Adolf Schütz

Ratsmitglied Sandra Schütz

SPD Enkirch

Ratsmitglied Andrea Bauer

Stimmrecht ab Annahme Ratsmandat TOP 3

Ratsmitglied Friedhelm Caspari

Ratsmitglied Frank Ewein

Ratsmitglied Stefani Franz

Ratsmitglied Max Hill

Ratsmitglied Daniel Mentges

Außerdem anwesend:

1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari

Niederlegung Ratsmandat und Stimmrecht zu TOP 3

3. Ortsbeigeordneter Christoph Groh

Niederlegung Ratsmandat und Stimmrecht zu TOP 3

2. Ortsbeigeordnete Mike Ewein

Niederlegung Ratsmandat und Stimmrecht zu TOP 3

Bürgermeister Marcus Heintel

Schriftführer Sebastian Schneider

Fachbereichsleiter Frank Koch

Entschuldigt:

Ratsmitglied Katja Schütz

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

2.

Ernennung des Ortsbürgermeisters

3.

Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

- 1. Beigeordnete/r

- 2. Beigeordnete/r

- 3. Beigeordnete/r

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Enkirch

5.

Beratung und Beschlussfassung über die IX. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Enkirch

6.

Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse

a) Haupt- und Finanzausschuss

b) Rechnungsprüfungsausschuss

c) Bau- und Entwicklungsausschuss

d) Wald-, Weinbau- und Naturausschusse) Tourismusausschuss

7.

Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Starkenburger Fels"

8.

Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Tourismuszweckverbandes "Moselregion Traben-Trarbach-Kröv"

9.

Mitteilungen und Anfragen

9.1

Bescheid des Entschuldungsfonds

9.2

Ankauf eines Toiletten-Containers

9.3

Reparatur des Camping-Butlers

9.4

Sachstand Glasfaserausbau

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Ortsgemeinde Enkirch die neu gewählten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO – Treuepflicht, § 22 GemO – Ausschließungsgründe und § 30 GemO – Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.

Beschlussfassung:

entfällt

2. Ernennung des Ortsbürgermeisters

Die Wahl des Ortsbürgermeisters am 09. Juni 2024 brachte folgendes Ergebnis:

Von den insgesamt 792 gültigen Stimmen stimmten mit Ja für den Bewerber Roland Bender 608 Wählerinnen und Wähler (76,8 %) und mit Nein 184 Wählerinnen und Wähler (23,2 %).

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 festgestellt, dass damit der Bewerber Roland Bender mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit gewählt ist. Der Bewerber Roland Bender hat erklärt, dass er die Wahl annehme.

Der urgewählte Ortsbürgermeister Roland Bender ist gemäß § 54 GemO in der konstituierenden Sitzung des neugewählten Ortsgemeinderates zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen.

Der 1. Ortsbeigeordnete Gerald Caspari händigte dem wiedergewählten Ortsbürgermeister Roland Bender die Ernennungsurkunde aus. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen nach § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO Vereidigung und Amtseinführung.

Beschlussfassung:

entfällt

3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

- 1. Beigeordnete/r

- 2. Beigeordnete/r

- 3. Beigeordnete/r

Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der Beigeordneten bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen.

Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw.).

1. Ortsbeigeordnete/r

Für das Amt des 1. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied Knut Georg Herr Gerald Caspari vorgeschlagen.

Die Wahl des 1. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen: 15

Stimmenthaltungen: -

ungültige Stimmen: -

gültige Stimmen: 15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: -

Damit ist Herr Gerald Caspari für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zum 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Enkirch gewählt. Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt.

Nunmehr ernennt Ortsbürgermeister Roland Bender Herrn Gerald Caspari zum 1. Orts-beigeordneten der Ortsgemeinde Enkirch, indem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Vereidigung und Amtseinführung entfallen wegen Wiederwahl.

2. Ortsbeigeordnete/r

Für das Amt der/s 2. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied Frank Ewein Herr Mike Ewein vorgeschlagen.

Die Wahl der/s 2. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen: 15

Stimmenthaltungen: -

ungültige Stimmen: 3

gültige Stimmen: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: -

Damit ist Herr Mike Ewein für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zur/m 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Enkirch gewählt.

Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt.

Nunmehr ernennt Ortsbürgermeister Roland Bender Herrn Mike Ewein zum 2. Orts- beigeordneten der Ortsgemeinde Enkirch, indem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird er vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Gleichzeitig gibt Herr Mike Ewein per Schreiben bekannt, sein Ratsmandat niederzulegen.

Anschließend wird die anwesende Frau Andrea Bauer als Ratsmitglied verpflichtet.

3. Ortsbeigeordnete/r

Für das Amt der/s 3. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied Knut Georg Herr Christoph Groh vorgeschlagen.

Die Wahl der/s 3. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen: 15

Stimmenthaltungen: -

ungültige Stimmen: -

gültige Stimmen: 15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: -

Damit ist Herr Christoph Groh für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zum 3. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Enkirch gewählt.

Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt.

Nunmehr ernennt Ortsbürgermeister Roland Bender Herrn Christoph Groh zum 3. Orts- beigeordneten der Ortsgemeinde Enkirch, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird er vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Gleichzeitig gibt Herr Christoph Groh per Schreiben bekannt, sein Ratsmandat niederzulegen.

Anschließend wird die anwesende Frau Marie Holderbaum als Ratsmitglied verpflichtet.

Beschlussfassung:

entfällt.

Ortsbürgermeister Roland Bender hat gem. § 36 Abs. 3 GemO an den v.g. Wahlen nicht teilgenommen.

4. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Enkirch

Gem. § 37 GemO beschließt der Gemeinderat im Rahmen der Bestimmungen der Gemeindeordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung gilt für die Wahlzeit des Gemeinderates.

Nach der Neuwahl hat der Ortsgemeinderat über die Geschäftsordnung neu zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung des Gemeinderates. Kommt die Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung nicht innerhalb eines halben Jahres zustande, gilt die seitens des Ministeriums des Innern und für Sport erlassene Mustergeschäftsordnung.

Aufgrund der Vereinheitlichung des Sitzungsdienstes innerhalb der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wird von einer Anpassung des § 19 Abs. 3 b), bisher Anfragen am Anfang der Sitzung zu beantworten, abgesehen. Nunmehr erfolgt die Umsetzung der Mustergeschäftsordnung Anfragen am Ende der Sitzung zu beantworten.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport in der derzeit gültigen Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Beratung und Beschlussfassung über die IX. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Enkirch

Mit den Neuregelungen der Gemeindeordnung anl. der Corona-Pandemie wurde zum einen die Möglichkeit der digitalen öffentlichen Bekanntmachung eröffnet. Danach besteht die Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen elektronisch im Internet zu vollziehen. Neben Fragen der Rechtssicherheit und Kosten werden mit dieser Möglichkeit auch verwaltungsvereinfachende Effekte erzielt. Für eine Umsetzung ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Außerdem soll ein weiterer Ausschuss für Jugend und Kultur gebildet werden.

Der Entwurf der IX. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Enkirch ist den Ratsmitgliedern zugegangen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die IX. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Enkirch in der vorliegenden Form. Allerdings soll § 9a ersatzlos gestrichen werden.

Die Verwaltung wird gebeten, die Satzungsänderung mit diesem Protokoll an die Ratsmitglieder zu übersenden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse

a) Haupt- und Finanzausschuss

b) Rechnungsprüfungsausschuss

c) Bau- und Entwicklungsausschuss

d) Wald-, Weinbau- und Naturausschuss

e) Tourismusausschuss

Die Mitglieder der Ausschüsse und Ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenden politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.

Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung werden vom Gemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:

a)

Haupt- und Finanzausschuss mit 7 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

b)

Rechnungsprüfungsausschuss mit 7 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

(zu a) und b) Mitglieder nur aus der Mitte des Gemeinderates)

c)

Bau- und Entwicklungsausschuss mit 11 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

d)

Wald-, Weinbau- und Naturausschuss mit 11 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

e)

Tourismusausschuss mit 11 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

(zu c) bis e) Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates, der Rest auswählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, entsprechendes gilt auch für die Stellvertreter.)

Die Zahl der Ratsmitglieder nach § 29 Abs. 2 GemO bildet die maßgebende Berechnungsgröße für die Ausschüsse. Die Sitzverteilung der politischen Gruppen entsprechend dem Stärkeverhältnis gemäß Berechnungsverfahren erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Verfahren Sainte-Laque/Schepers).

a) Haupt- und Finanzausschuss

Haupt- und Finanzausschuss

Mitglied

Stellvertreter

Lfd.- Nr.

Fraktion

Name

Vorname

Status

Fraktion

Name

Vorname

Status

1

SPD

Ewein

Frank

RM

SPD

Mentges

Daniel

RM

2

SPD

Caspari

Friedhelm

RM

SPD

Hill

Max

RM

3

SPD

Franz

Stefani

RM

SPD

Schütz

Katja

RM

4

CDU

Georg

Knut

RM

CDU

Holderbaum

Marie

RM

5

CDU

Schenk

Theo

RM

CDU

Pieper

Uwe

RM

6

CDU

Kettermann

Marco

RM

CDU

Schütz

Heinz Adolf

RM

7

CDU

Bauer

Anke

RM

CDU

Schütz

Sandra

RM

Auf einstimmigen Beschluss des Ortsgemeinderates erfolgt die Wahl gemäß § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung und „en bloc“. Die Wahl selbst erfolgt einstimmig entsprechend dem Beschlussvorschlag. Auf Befragen des Ortsbürgermeisters erklären die Anwesenden, dass sie die Wahl annehmen.

b) Rechnungsprüfungsausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

Mitglied

Stellvertreter

Lfd.- Nr.

Fraktion

Name

Vorname

Status

Fraktion

Name

Vorname

Status

1

SPD

Ewein

Frank

RM

SPD

Franz

Stefani

RM

2

SPD

Mentges

Daniel

RM

SPD

Schütz

Katja

RM

3

SPD

Hill

Max

RM

SPD

Caspari

Friedhelm

RM

4

CDU

Georg

Knut

RM

CDU

Pieper

Uwe

RM

5

CDU

Schütz

Heinz Adolf

RM

CDU

Schenk

Theo

RM

6

CDU

Bauer

Anke

RM

CDU

Schütz

Sandra

RM

7

CDU

Kettermann

Marco

RM

CDU

Holderbaum

Marie

RM

Auf einstimmigen Beschluss des Ortsgemeinderates erfolgt die Wahl gemäß § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung und „en bloc“. Die Wahl selbst erfolgt einstimmig entsprechend dem Beschlussvorschlag. Auf Befragen des Ortsbürgermeisters erklären die Anwesenden, dass sie die Wahl annehmen.

c) Bau- und Entwicklungsausschuss

Bau- und Entwicklungsausschuss

Mitglied

Stellvertreter

Lfd.- Nr.

Fraktion

Name

Vorname

Status

Fraktion

Name

Vorname

Status

1

SPD

Caspari

Friedhelm

RM

SPD

Bauer

Andrea

RM

2

SPD

Mentges

Daniel

RM

SPD

Hill

Max

RM

3

SPD

Ewein

Frank

RM

SPD

Schütz

Katja

RM

4

SPD

Thiesen

Kurt

SB

SPD

5

SPD

Schwarzer

Gereon

SB

SPD

Beucher

Steffen

SB

6

CDU

Georg

Knut

RM

CDU

Schenk

Theo

RM

7

CDU

Pfaul

Marco

RM

CDU

Schütz

Heinz Adolf

RM

8

CDU

Kettermann

Marco

RM

CDU

Bauer

Anke

RM

9

CDU

Pieper

Uwe

RM

CDU

Weber

Thorsten

SB

10

CDU

Hausmann

Ralf

SB

CDU

Greis

Sebastian

SB

11

CDU

Klimantat

Michel

SB

CDU

Münker

Anne

SB

Auf einstimmigen Beschluss des Ortsgemeinderates erfolgt die Wahl gemäß § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung und „en bloc“. Die Wahl selbst erfolgt einstimmig entsprechend dem Beschlussvorschlag. Auf Befragen des Ortsbürgermeisters erklären die Anwesenden, dass sie die Wahl annehmen.

d) Wald-, Weinbau- und Naturausschuss

Wald-, Weinbau- und Naturausschuss

Mitglied

Stellvertreter

Lfd.- Nr.

Fraktion

Name

Vorname

Status

Fraktion

Name

Vorname

Status

1

SPD

Caspari

Friedhelm

RM

SPD

Bauer

Andrea

RM

2

SPD

Ewein

Frank

RM

SPD

Schütz

Katja

RM

3

SPD

Hill

Hill

RM

SPD

Mentges

Daniel

RM

4

SPD

Immich

Daniel

SB

SPD

Spier

Achim

SB

5

SPD

Beucher

Steffen

SB

SPD

Schwarzer

Gereon

SB

6

CDU

Schenk

Theo

RM

CDU

Georg

Knut

RM

7

CDU

Kettermann

Marco

RM

CDU

Pieper

Uwe

RM

8

CDU

Schütz

Heinz Adolf

RM

CDU

Schütz

Sandra

RM

9

CDU

Pfaul

Marco

RM

CDU

Pfaul

Bernd

SB

10

CDU

Klimantat

Michel

SB

CDU

Linhard

Marius

SB

11

CDU

Hausmann

Ralf

SB

CDU

Weber

Thorsten

SB

Auf einstimmigen Beschluss des Ortsgemeinderates erfolgt die Wahl gemäß § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung und „en bloc“. Die Wahl selbst erfolgt einstimmig entsprechend dem Beschlussvorschlag. Auf Befragen des Ortsbürgermeisters erklären die Anwesenden, dass sie die Wahl annehmen.

e) Tourismusausschuss

Tourismusausschuss

Mitglied

Stellvertreter

Lfd.- Nr.

Fraktion

Name

Vorname

Status

Fraktion

Name

Vorname

Status

1

SPD

Ewein

Frank

RM

SPD

Hill

Max

RM

2

SPD

Schütz

Katja

RM

SPD

Bauer

Andrea

RM

3

SPD

Franz

Stefani

RM

SPD

Mentges

Daniel

RM

4

SPD

Immich

Daniel

SB

SPD

Spier

Achim

SB

5

SPD

Weißgerber-Franz

Doris

SB

SPD

Lenssen

Ralf

SB

6

CDU

Pieper

Uwe

RM

CDU

Kettermann

Marco

RM

7

CDU

Schütz

Heinz Adolf

RM

CDU

Schenk

Theo

RM

8

CDU

Schütz

Sandra

RM

CDU

Georg

Knut

RM

9

CDU

Holderbaum

Marie

RM

CDU

Münker

Anne

SB

10

CDU

Fritsch

Patrik

SB

CDU

Linhard

Marius

SB

11

CDU

Bauer

Horst

SB

CDU

Greis

Sebastian

SB

Auf einstimmigen Beschluss des Ortsgemeinderates erfolgt die Wahl gemäß § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung und „en bloc“. Die Wahl selbst erfolgt einstimmig entsprechend dem Beschlussvorschlag. Auf Befragen des Ortsbürgermeisters erklären die Anwesenden, dass sie die Wahl annehmen.

Ortsbürgermeister Roland Bender hat gem. § 36 Abs. 3 GemO an den v.g. Wahlen nicht teilgenommen.

7. Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Starkenburger Fels"

Gemäß Verbandsordnung besteht die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Starkenburger Fels“ aus

1 Vertreter/-in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach,

4 Vertreter/-innen der Ortsgemeinde Enkirch,

1 Vertreter/-in der Ortsgemeinde Starkenburg,

5 Vertreter/-innen der Stadt Traben-Trarbach

Gemäß § 4 der Verbandsordnung sind die jeweiligen Bürgermeister/-innen der Mitgliedskörperschaften geborene Vertreter der Verbandsversammlung. Somit sind für die Stadt Traben-Trarbach zusätzlich noch 4 und die Ortsgemeinde Enkirch noch 3 Mitglieder zu

wählen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Stimmrecht des Vorsitzenden bei der Wahl gem. § 36 (3) GemO ruht.

Entsprechend der Zusammensetzung der kommunalen Ausschüsse nach § 45 GemO ergibt

sich für die Benennung der Vertreter der Verbandsversammlung folgendes Vorschlagsrecht:

Stadt Traben-Trarbach:

SPD-Fraktion 1 Mitglied

CDU-Fraktion 2 Mitglied

Bündnis 90/Die Grünen 0 Mitglied

FWG-Fraktion 1 Mitglied

Ortsgemeinde Enkirch:

CDU-Fraktion 2 Mitglieder

SPD-Fraktion 1 Mitglied

Beschlussfassung:

Auf einstimmigen Beschluss des Ortsgemeinderates erfolgt die Wahl gemäß § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung. Seitens der Ortsgemeinde Enkirch werden Theo Schenk, Marco Pfaul und Frank Ewein als Mitglieder in die Verbandsversammlung gewählt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Tourismuszweckverbandes "Moselregion Traben-Trarbach-Kröv"

Auf der Grundlage der Verbandsordnung des Tourismuszweckverbandes wurde entsprechend den Regelungen des § 6 (1) und (2) die Stimmenanteile und Mitglieder in der Verbandsversammlung neu berechnet (siehe Anlage).

Danach besteht die 21 Mitglieder umfassende Verbandsversammlung des Tourismuszweckverbandes „Moselregion Traben-Trarbach-Kröv“ aus

1 Vertreter/-in der Ortsgemeinde Burg (Mosel),

2 Vertreter/-innen der Ortsgemeinde Enkirch,

1 Vertreter/-in der Ortsgemeinde Kinheim,

4 Vertreter/-in der Ortsgemeinde Kröv,

2 Vertreter/-in der Ortsgemeinde Reil,

1 Vertreter/-in der Ortsgemeinde Starkenburg,

5 Vertreter/-innen der Stadt Traben-Trarbach

5 Vertreter/-in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach,

Gemäß § 6 der Verbandsordnung sind die jeweiligen Bürgermeister/-innen bzw. gesetzlichen Vertreter (z.B. im Falle der Bildung von Geschäftsbereichen der Mitgliedskörperschaften und Übertragung des Bereiches Tourismus auf einen Beigeordneten) geborene Vertreter der Verbandsversammlung. Somit sind für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zusätzlich noch 4, die Stadt Traben-Trarbach 4 (bisher 5), die Ortsgemeinde Kröv noch 3 (bisher 2) und die Ortsgemeinden Enkirch und Reil noch je 1 Mitglied zu wählen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Stimmrecht des Vorsitzenden bei der Wahl gem. § 36 (3) GemO ruht.

Im Falle des Vorhandenseins von Fraktionen wurde sich bisher bei der Wahl an den Regelungen zur Ausschussbesetzung (§ 45 GemO) orientiert.

Beschlussfassung:

Auf einstimmigen Beschluss des Ortsgemeinderates erfolgt die Wahl gemäß § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung. Seitens der Ortsgemeinde Enkirch wird Frank Ewein als Mitglied in die Verbandsversammlung des TZV gewählt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Mitteilungen und Anfragen

9.1. Bescheid des Entschuldungsfonds

Bürgermeister Marcus Heintel verweist auf den vorliegenden Bewilligungsbescheid im Rahmen des Programms „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“. Die Ortsgemeinde Enkirch kann sich hierbei über eine Zuwendung in Höhe von 276.815,- € freuen.

9.2. Ankauf eines Toiletten-Containers

Ortsbürgermeister Roland Bender gibt die Eilentscheidung über den Ankauf eines Sanitärcontainers zum Kaufpreis von 2.156,88 € bekannt. Dieser amortisiert sich, durch den Wegfall von Mietkosten für Sanitärcontainern bei Festen und Veranstaltungen, bereits nach einem Jahr.

9.3. Reparatur des Camping-Butlers

Der 1. Ortsbeigeordnete Gerald Caspari gibt die Eilentscheidung über die Reparatur des Camping-Butlers auf dem Wohnmobilstellplatz bekannt. Dieser dient der Reinigung der Chemie-Toiletten der Wohnmobile und musste für rd. 6.000 € Instandgesetzt werden.

9.4. Sachstand Glasfaserausbau

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es mit dem Glasfaserausbau in der Ortslage weitergeht. Die Firma UGG wird im nächsten Schritt mit einem Subunternehmer die Altschäden beheben und anschließend den Endausbau vorantreiben.