Titel Logo
Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 32/2024
Bausendorf - amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bausendorf vom 04.07.2024

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 27.06.2024 auf den 04.07.2024, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 28.06.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 19:20 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Hans-Peter Heck

als Vorsitzender bis TOP 2 der Öffentlichen Sitzung

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Heiko Jäckels

als Ortsbürgermeister und Vorsitzender ab TOP 3 der Öffentlichen Sitzung

Ratsmitglied Alexander Bastgen

Ratsmitglied Dajana Hermann

Ratsmitglied Andreas Kiesgen

Ratsmitglied Christian Knappstein

zusätzlich als 1. Ortsbeigeordneter ab TOP. 4 der öffentlichen Sitzung

Ratsmitglied Peter Linden

Ratsmitglied Jörg Ludwig

Ratsmitglied Jens Neumann

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Tim Neumann

Ratsmitglied Alexa Roth

Ratsmitglied Josef Schäfer

Ratsmitglied Jürgen Schäfer

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

Ratsmitglied Nadine Schmitt

Ratsmitglied Dirk Steinmetz

Außerdem anwesend:

Bürgermeister Marcus Heintel

Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch

Entschuldigt:

Ratsmitglied Nina Steffens

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

2.

Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt

3.

Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

- 1. Beigeordnete/r

- 2. Beigeordnete/r

4.

Ernennung des Ortsvorstehers

5.

Wahl der/s stellvertretenden Ortsvorsteherin/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Bausendorf

7.

Beratung und Beschlussfassung über die VII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bausendorf

8.

Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse

a) Haupt- und Finanzausschuss

b) Rechnungsprüfungsausschuss

c) Bauausschuss

d) Ausschuss für Klimaschutz und Ressourcenschonung

9.

Spendenannahme

10.

Mitteilungen und Anfragen

10.1

Abschluss verschiedener baulicher Maßnahmen in der Ortsgemeinde

10.2

Quartierskonzept in der Ortsgemeinde Bausendorf

11.

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Ortsgemeinde Bausendorf die neu gewählten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO – Treuepflicht, § 22 GemO – Ausschließungsgründe und § 30 GemO – Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.

2. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt

Die Wahl des Ortsbürgermeisters am 09. Juni 2024 brachte folgendes Ergebnis:

Von den insgesamt 690 gültigen Stimmen stimmten für den Bewerber Heiko Jäckels 590 Wählerinnen und Wähler (85,5 %) und mit Nein 100 Wählerinnen und Wähler (14,5 %).

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 festgestellt, dass damit der Bewerber Heiko Jäckels mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit gewählt ist. Der Bewerber Heiko Jäckels hat erklärt, dass er die Wahl annehme.

Der urgewählte Ortsbürgermeister Heiko Jäckels ist gemäß § 54 GemO in der konstituierenden Sitzung des neugewählten Ortsgemeinderates zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen.

Der amtierende Ortsbürgermeister Hans-Peter Heck händigte dem neu gewählten Ortsbürgermeister Heiko Jäckels die Ernennungsurkunde aus, vereidigte ihn und führte ihn in sein Amt gemäß § 54 Abs. 1 und 2 GemO ein.

3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

- 1. Beigeordnete/r

- 2. Beigeordnete/r

Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der Beigeordneten bekannt.

Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen. Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw.).

Vor Eintritt in das Wahlverfahren werden die Ratsmitglieder Dajana Herrmann und Josef Schäfer durch den Vorsitzenden zu Wahlhelfern gem. § 25 (8) Geschäftsordnung benannt.

1. Ortsbeigeordnete/r

Für das Amt des 1. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied Tim Neumann Ratsmitglied Christian Knappstein vorgeschlagen.

Die Wahl des 1. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen:

14

ungültige Stimmen:

0

gültige Stimmen:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Damit ist Ratsmitglied Christian Knappstein für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zum 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Bausendorf gewählt. Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt.

Nunmehr ernennt Ortsbürgermeister Heiko Jäckels Christian Knappstein zum 1. Orts-beigeordneten der Ortsgemeinde Bausendorf, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird er vereidigt und in sein Amt eingeführt.

2. Ortsbeigeordnete/r

Für das Amt des 2. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied Jörg Ludwig Ratsmitglied Marc Schiffels vorgeschlagen.

Die Wahl des 2. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen:

14

ungültige Stimmen:

0

gültige Stimmen:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Damit ist Ratsmitglied Marc Schiffels für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zum 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Bausendorf gewählt. Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt.

Nunmehr ernennt Ortsbürgermeister Heiko Jäckels Marc Schiffels zum 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Bausendorf, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird er vereidigt und in sein Amt eingeführt.

4. Ernennung des Ortsvorstehers

Die Wahl des Ortsvorstehers am 09. Juni 2024 brachte folgendes Ergebnis:

Von den insgesamt 120 gültigen Stimmen stimmten mit Ja für den Bewerber Tim Neumann 113 Wählerinnen und Wähler (94,2 %) und mit Nein 7 Wählerinnen und Wähler (5,8 %).

Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Bausendorf hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 festgestellt, dass damit der Bewerber Tim Neumann mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit gewählt ist. Der Bewerber Tim Neumann hat erklärt, dass er die Wahl annehme.

Der urgewählte Ortsvorsteher Tim Neumann ist gemäß § 54 GemO in der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen.

Der Ortsbürgermeister Heiko Jäckels händigte dem wiedergewählten Ortsvorsteher Tim Neumann die Ernennungsurkunde aus. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen nach § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO i. V. m. § 76 Abs. 1 Satz 4 GemO Vereidigung und Amtseinführung.

5. Wahl der/s stellvertretenden Ortsvorsteherin/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Die/Der stellvertretende Ortsvorsteher/in wird vom Ortsgemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorstehers/in bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen. Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw.).

Für das Amt der/s stellvertretenden Ortsvorstehers/in wird durch Ratsmitglied Jörg Ludwig Ratsmitglied Peter Linden vorgeschlagen.

Die Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen:

14

ungültige Stimmen:

0

gültige Stimmen:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Damit ist Ratsmitglied Peter Linden für die Dauer der Wahlperiode des Ortsbeirates zum stellvertretenden Ortsvorsteher des Ortsteils Olkenbach gewählt.

Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt.

Nunmehr ernennt Ortsbürgermeister Heiko Jäckels Peter Linden zum stellvertretenden Ortsvorsteher, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird er vereidigt und in sein Amt eingeführt.

6. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Bausendorf

Gem. § 37 GemO beschließt der Gemeinderat im Rahmen der Bestimmungen der Gemeindeordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung gilt für die Wahlzeit des Gemeinderates.

Nach der Neuwahl hat der Ortsgemeinderat über die Geschäftsordnung neu zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung des Gemeinderates. Kommt die Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung nicht innerhalb eines halben Jahres zustande, gilt die seitens des Ministeriums des Innern und für Sport erlassene Mustergeschäftsordnung.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport in der derzeit gültigen Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Beratung und Beschlussfassung über die VII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bausendorf

Mit den Neuregelungen der Gemeindeordnung anl. der Corona-Pandemie wurde zum einen die Möglichkeit der digitalen öffentlichen Bekanntmachung eröffnet. Danach besteht die Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen elektronisch im Internet zu vollziehen. Neben Fragen der Rechtssicherheit und Kosten werden mit dieser Möglichkeit auch verwaltungsvereinfachende Effekte erzielt. Für eine Umsetzung ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Zur Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben und zur Entlastung des Ortsbürgermeisters besteht die Möglichkeit, sog. Geschäftsbereiche für Beigeordnete zu bilden, in denen der jeweilige Beigeordnete als ständiger Vertreter des Ortsbürgermeisters die Ortsgemeinde nach außen vertritt und im Rahmen der rechtlichen Regelungen Entscheidungsbefugnis hat. Auch hierzu ist eine Regelung in der Hauptsatzung notwendig. Der anliegende Entwurf der Hauptsatzung eröffnet diese Möglichkeit, eine Umsetzung ist aufgrund der Formulierung „ … bis zu …“ jedoch nicht zwingend.

Nach dem Inkrafttreten der VII. Satzungsänderung können in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates entsprechende Geschäftsbereiche gebildet werden.

Außerdem sind Anpassungen hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Gemeinderates, von Ausschüssen sowie der Beigeordneten geplant.

Der Entwurf der VII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bausendorf ist in der Anlage beigefügt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die VII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bausendorf in der in der Anlage beigefügten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 12 Ja-Stimmen 3 Nichtteilnahme einstimmig angenommen

Ortsbürgermeister Heiko Jäckels hat gem. § 36 (3) GemO an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Der 1. Ortsbeigeordneter Christian Knappstein und der 2. Ortsbeigeordnete Marc Schiffels haben an der Beratung gem. § 22 GemO nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.

8. Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse

a) Haupt- und Finanzausschuss

b) Rechnungsprüfungsausschuss

c) Bauausschuss

d) Ausschuss für Klimaschutz und Ressourcenschonung

Die Mitglieder der Ausschüsse und Ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenden politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.

Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung werden vom Gemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:

a) Haupt- und Finanzausschuss mit 7 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

b) Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

(zu a) und b) Mitglieder nur aus der Mitte des Gemeinderates)

c) Bauausschuss mit 7 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

d) Ausschuss für Klimaschutz und Ressourcenschonung mit 7 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

(zu c) und d) Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates, der Rest auswählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, entsprechendes gilt auch für die Stellvertreter.)

Die Zahl der Ratsmitglieder nach § 29 Abs. 2 GemO bildet die maßgebende Berechnungsgröße für die Ausschüsse. Die Sitzverteilung der politischen Gruppen entsprechend dem Stärkeverhältnis gemäß Berechnungsverfahren erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Verfahren Sainte-Laque/Schapers).

Der Ortsgemeinderat hat die Wahl der Ausschussmitglieder von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt. Die Wahl soll in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates erfolgen.

9. Spendenannahme

Der Ortsgemeinde Bausendorf wurde folgende Spende angeboten:

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Ortsgemeinderat, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bausendorf beschließt die Spenden anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Mitteilungen und Anfragen

10.1. Abschluss verschiedener baulicher Maßnahmen in der Ortsgemeinde

Ortsbürgermeister Heiko Jäckels informiert den Ortsgemeinderat über den Abschluss verschiedener baulicher Maßnahmen in der Ortsgemeinde in der jüngeren Vergangenheit.

10.2. Quartierskonzept in der Ortsgemeinde Bausendorf

Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass der Ortsgemeinde Bausendorf mit Bescheid vom 29.04.2024 eine Zuweisung i.H.v. 9.750 € zur Erstellung eines Quartierskonzeptes bewilligt wurde.

11. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Heiko Jäckels verabschiedet die aus dem Rat ausgeschiedenen Mitglieder sowie Ortsbürgermeister Hans-Peter Heck bedankt sich im Namen der Ortsgemeinde bei Ihnen für Ihren Einsatz für die Ortsgemeinde.

Anschließend überreicht Bürgermeister Marcus Heintel noch langjährigen Ratsmitgliedern die Dankurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.