Die Mitglieder des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 13.07.2021 auf den 22.07.2021, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in die Weinbrunnenhalle "Kröver Nacktarsch", Moselweinstraße 35, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 16.07.2021 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung Einwendungen nicht erhoben werden.
Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Ende der Sitzung: 18:00 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel
Ausschussmitglied (RM) Rüdiger Nilles
Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann
Ausschussmitglied (RM) Dirk Reichert
Ausschussmitglied (RM) Kai Uwe Schühlein
Ausschussmitglied (RM) Klaus Dieter Müllen
Ausschussmitglied (RM) Walter Klink
Ausschussmitglied (sachkundige Bürgerin) Dorothea Brendle
Ausschussmitglied (RM) Gerhard Lettl
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Jörg Spier
Beschäftigtenvertreter Frank Pohl
Beschäftigtenvertreter Achim Knod
Außerdem anwesend:
1. Beigeordneter Eugen Klein
2. Beigeordnete Anja Bindges
3. Beigeordneter Wilhelm Müllers
Schriftführer Jens Burch
Fachbereichsleiter Hajo Neumes
Manfred Christ
Entschuldigt:
Ausschussmitglied (RM) Roland Bender
Beschäftigtenvertreter Wolfgang Löwen
Beschäftigtenvertreter Andreas Römer
Tagesordnung | |
Öffentliche Sitzung | |
1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses |
2. | Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-TrarbachRückbau der Altanlagen Vergabe der Ingenieurleistungen |
3. | Neufassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung - |
4. | Neufassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - |
5. | Neufassung der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - |
6. | Neufassung der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung - |
7. | Neufassung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach |
8. | Mitteilungen und Anfragen |
8.1 | nächste Sitzung des Werkausschusses |
8.2 | Rückblick Hochwasser |
8.3 | Maßnahmen Moseltherme |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses
Einwendungen gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 17.06.21 werden nicht erhoben.
2. Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach
Rückbau der Altanlagen
Vergabe der Ingenieurleistungen
Im Rahmen der Gesamtausschreibung zu den Ausschreibungen der Fernleitungen etc. wurde der Rückbau der Altanlagen nicht mit ausgeschrieben. Weil Abrissarbeiten gem. HOAI auch einen eigenen Teilbereich darstellen, hätte eine gemeinsame Ausschreibung keine Vorteile gehabt.
Es wurden drei Angebote über die erforderlichen Ingenieurleistungen eingeholt. Als anrechenbaren Kosten für den Abriss werden 470.000,00 € angenommen.
Nach Prüfung der Angebote ergibt sich nachfolgende Bieterreihenfolge:
Nr. 1: | ||
Ingenieurbüro: Becker | Gesamtsumme | % (Basis Mindestb.) |
Bad Neuenahr | ||
– Ahrweiler | 66.123,54 | 100,00 |
73.545,57 | 111,23 | |
77.131,64 | 116,65 |
Es wird empfohlen, das mindestbietende Ingenieurbüro Becker, Bad Neuenahr – Ahrweiler, mit den Ingenieurleistungen für den Abbruch der Altanlagen zur beauftragen.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, das mindestbietende Ingenieurbüro Becker, Bad Neuenahr – Ahrweiler, mit den Ingenieurleistungen für den Abbruch der Altanlagen, zum Angebotspreis von 66.123,54 €/brutto, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung
- Entgeltsatzung Wasserversorgung -
Die bisherige Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung – Entgeltsatzung Wasserversorgung – vom 27.11.2014 in der Fassung vom 30.09.2019 wurde analog der damals geltenden Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz durch den Verbandsgemeinderat beschlossen.
Aufgrund etlicher Änderungen der Rechtsauffassungen der Verwaltungsgerichte und analog zu den mittlerweile ergangenen Gerichtsentscheidungen hat der Gemeinde- und Städtebund die jeweilige Mustersatzung geändert und angepasst.
Es muss auch künftig davon ausgegangen werden, dass die jeweiligen Satzungen bei Bedarf den aktuellen Urteilen angepasst werden müssen.
Aus der vorgelegten Aufstellung kann die bisherige Fassung und der Entwurf der neuen Fassung von o.g. Satzung entnommen werden. Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung erfolgt.
Beschlussempfehlung:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung – Entgeltsatzung Wasserversorgung – zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung
- Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung -
Die bisherige Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – vom 27.11.2014 in der Fassung vom 30.09.2019 wurde analog der damals geltenden Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz durch den Verbandsgemeinderat beschlossen.
Aufgrund etlicher Änderungen der Rechtsauffassungen der Verwaltungsgerichte und analog zu den mittlerweile ergangenen Gerichtsentscheidungen hat der Gemeinde- und Städtebund die jeweilige Mustersatzung geändert und angepasst.
Es muss auch künftig davon ausgegangen werden, dass die jeweiligen Satzungen bei Bedarf den aktuellen Urteilen angepasst werden müssen.
Aus der vorgelegten Aufstellung kann die bisherige Fassung und der Entwurf der neuen Fassung von o.g. Satzung entnommen werden. Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung erfolgt.
Beschlussempfehlung:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5. Neufassung der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
- Allgemeine Wasserversorgungssatzung -
Die bisherige Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung – der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 20.09.2018 wurde analog der damals geltenden Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz durch den Verbandsgemeinderat beschlossen.
Aufgrund etlicher Änderungen der Rechtsauffassungen der Verwaltungsgerichte und analog zu den mittlerweile ergangenen Gerichtsentscheidungen hat der Gemeinde- und Städtebund die jeweilige Mustersatzung geändert und angepasst.
Es muss auch künftig davon ausgegangen werden, dass die jeweiligen Satzungen bei Bedarf den aktuellen Urteilen angepasst werden müssen.
Aus der vorgelegten Aufstellung kann die bisherige Fassung und der Entwurf der neuen Fassung von o.g. Satzung entnommen werden. Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung erfolgt.
Beschlussempfehlung:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung – der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6. Neufassung der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung
- Allgemeine Entwässerungssatzung -
Die bisherige Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung – der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 14.10.2014 wurde analog der damals geltenden Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz durch den Verbandsgemeinderat beschlossen.
Aufgrund etlicher Änderungen der Rechtsauffassungen der Verwaltungsgerichte und analog zu den mittlerweile ergangenen Gerichtsentscheidungen hat der Gemeinde- und Städtebund die jeweilige Mustersatzung geändert und angepasst.
Es muss auch künftig davon ausgegangen werden, dass die jeweiligen Satzungen bei Bedarf den aktuellen Urteilen angepasst werden müssen.
Aus der vorgelegten Aufstellung kann die bisherige Fassung und der Entwurf der neuen Fassung von o.g. Satzung entnommen werden. Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung erfolgt.
Beschlussempfehlung:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung – der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
7. Neufassung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach
Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 28.05.2020 beschlossen, ab dem 01.01.2022 die Werkleitung der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach neu zu besetzen.
Hierzu ist eine Anpassung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach erforderlich.
Die Neufassung der Betriebssatzung ab dem 01.01.2022 wurde vorgelegt. Die geänderten Passagen gegenüber der bisherigen Fassung sind in gesondert Schrift dargestellt.
Beschlussempfehlung:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Neufassung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke gem. vorgelegten Entwurf ab dem 01.01.2022.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
8. Mitteilungen und Anfragen
8.1. nächste Sitzung des Werkausschusses
Die nächste Sitzung des Werkausschusses wird in der 37. oder 38. KW/21 stattfinden.
8.2. Rückblick Hochwasser
Bürgermeister Heintel berichtet über ein heute stattgefundenes Gespräch mit betroffenen Anliegern, der Feuerwehr, der Stadt, den VG-Werken und der Verwaltung.
Von der Feuerwehr wurde eine missverständliche Mitteilung am Abend des 15.07.21 an die Bevölkerung übermittelt. Künftig sind die Mitteilungen mit der Verwaltung und den VG-Werken abzustimmen.
Die Pumpen der VG-Werke werden erst dann abgestellt, wenn ein Überlaufen der Mosel über die Hochwasserschutzwand erfolgt.
Die während des Hochwassers festgestellten Undichtigkeiten am Hochwassertor und der Mauer entlang der B53 und sind schnellstmöglich von den Verantwortlichen zu beseitigen.
Aus der Mitte des Ausschusses wird die Anschaffung von mobilen Pumpen für die Feuerwehr vorgeschlagen.
Von der Werkleitung wird mitgeteilt, dass im Pumpwerk vorgesehen ist Messeinrichtungen für die Ermittlung der tatsächlich von den Pumpen geförderten Wassermengen zu installieren.
8.3. Maßnahmen Moseltherme
Aus der Mitte des Ausschusses wird der Wunsch geäußert die in der letzten Werkausschusssitzung beschlossenen Maßnahmen möglichst CO²-neutral durchzuführen.