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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 33/2022
Irmenach - amtlich
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Öffentliche Bekanntmachung

Entwurf der 1. Nachtrags-Doppel-Haushaltssatzung mit -plan 2021+2022 für die Ortsgemeinde Irmenach

Der Entwurf der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Ortsgemeinde Irmenach liegt gem. § 97 (1) GemO zur Einsichtnahme von Montag, dem 29.08.2022 bis einschließlich Dienstag, den 13.09.2022

während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtrags-Doppel-Haushaltssatzung, zum 1. Nachtrags-Doppel-Haushaltsplan oder seinen Anlagen können durch die Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung (Fristende: 09.09.2022) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3 (Zimmer 18-21) eingereicht werden.

56841 Traben-Trarbach, den 26.08.2022
Ortsgemeinde Irmenach,
Ingo Noack, Ortsbürgermeister