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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 33/2022
Amtlicher Teil
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Hinweis zur Waldbrandgefahr

Bei anhaltender Trockenheit steigt in den Sommermonaten die Gefahr von Waldbränden. Im Bereich der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach meldet der Deutsche Wetterdienst aktuell die zweithöchste Gefahrenstufe. Daher ist es nun oberstes Ziel, die Entstehung von Waldbränden zu vermeiden.

Aus diesem Grund weisen wir auf Folgendes hin:

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In den Wäldern besteht absolutes Rauchverbot, außerdem darf kein offenes Feuer angezündet oder verwendet werden.

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Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.

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Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze.

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Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über die Notrufnummer 112 und wenn möglich, mit der Angabe eines nahegelegenen Rettungspunktes.

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Zur Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes verbieten die Ortsgemeinden im Rahmen ihres Hausrechts vorübergehend die Nutzung von Grill- oder Feuerstellen, die sich im Wald oder in dessen näherer Umgebung befinden.

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Generell empfehlen wir auch auf private Feuerstellen zu verzichten.