Aufgrund des § 12 und § 14 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. S. 40) wird für die Ortsgemeinde Kinheim folgende Rechtsverordnung erlassen:
Für die Ortsgemeinde Kinheim wird folgender Sonntag als Marktsonntag festgelegt: 01.09.2024
Die Festsetzung des Marktsonntages am 02.06.2024 wird aufgehoben.
Die Marktveranstaltung ist in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
56841 Traben-Trarbach, den 05.08.2024