Titel Logo
Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 33/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Rechtsverordnung nach § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) für die Ortsgemeinde Kinheim

Aufgrund des § 12 und § 14 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. S. 40) wird für die Ortsgemeinde Kinheim folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Für die Ortsgemeinde Kinheim wird folgender Sonntag als Marktsonntag festgelegt: 01.09.2024

§ 2

Die Festsetzung des Marktsonntages am 02.06.2024 wird aufgehoben.

§ 3

Die Marktveranstaltung ist in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

56841 Traben-Trarbach, den 05.08.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
- als Örtliche Ordnungsbehörde -
gez.
(Marcus Heintel)
Bürgermeister