Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Reil waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 17.06.2026 auf den 23.06.2026, 18:35 Uhr, zu einer Sitzung in das Dorfgemeinschaftshaus Reil, Schulstraße 26, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 19.06.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 20:46 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender Fachbereichsleiter Frank Koch, Beauftragter gem. § 124 GemO für das Amt des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Reil
CDU Reil
Ratsmitglied Berthold Burg
2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Corinna Dauns, als 2. Ortsbeigeordnete ab Top 5
Ratsmitglied Markus Heßler
Ratsmitglied Georg Mais
Ratsmitglied Klemens Schmitz
SPD Reil
Ratsmitglied Michael Heimes
Ratsmitglied Rüdiger Nilles
Fraktionslose Ratsmitglieder
Ratsmitglied Nicole Schmitt
Ratsmitglied Axel Schnitzius
Außerdem anwesend:
1. Ortsbeigeordnete Elke Schnabel
Bürgermeister Marcus Heintel
Schriftführer Julian Berneck
Entschuldigt:
Ratsmitglied Daniel Burg
Ratsmitglied Lisa Greis
Ratsmitglied Dagmar Barzen
Vor Eintritt in die Tagesordnung erläutert Fachbereichsleiter Frank Koch die Entwicklung in den letzten Tagen. Ortsbürgermeister Matthias Justen hat schriftlich um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zum 17.06.2026 gebeten. Diesem Antrag wurde durch die 1. Ortsbeigeordnete Elke Schnabel entsprochen. Gleichzeitig hat sie die Verwaltung auch im Hinblick auf ihre persönliche Situation um Unterstützung bei der Wahrnehmung der Amtsgeschäfte für die Ortsgemeinde Reil gebeten. In Absprache mit Ihr und der Verwaltung wurde bis zur Ernennung eines neuen Ortsbürgermeisters durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung gem. § 124 GemO der Vorsitzende zum Beauftragten für das Amt des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Reil bestimmt.
Ergänzend weist er darauf hin, dass die Aufgaben des Ortsbürgermeisters nur gemeinsam mit den Ortsbeigeordneten erfüllt werden können. Ziel muss es sein, Reil weiterhin positiv weiter zu entwickeln und voran zu bringen. Ziel der Ortsgemeinde müsse es jedoch auch weiterhin sein, möglichst zeitnah wieder in eigener Verantwortung selbst handlungsfähig zu werden. Hierfür sollen am heutigen Tage entsprechende Weichenstellungen erfolgen
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Änderungswünsche zur Tagesordnung ergaben sich nicht.
Der Ortsgemeinderat Reil war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);hier: Geschwindigkeitsreduzierung in der gesamten Ortslage |
| 4. | Wohnmobilstellplatz - Vorstellung der Planung und Grundsatzbeschluss |
| 5. | Wahl der/des 2. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
| 6. | Kita Reil - Unterhaltungsmaßnahmen |
| 7. | Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Reil |
| 8. | Bildung von steuerlichen Rücklagen für den Betrieb gewerblicher Art (Wohnmobilstellplatz) |
| 9. | Spendenannahme |
| 10. | Bauangelegenheiten Gemarkung Reil, Flur 16, Flurstück 138 (Wirtschaftsweg, Verlängerung "Auf Mühlenrech")Erteilung der Zustimmung auf der Grundlage des § 36 a Baugesetzbuch |
| 11. | Bauangelegenheiten Gemarkung Reil, Flur 18, Flurstück 335 (Auf dem Graben)Erteilung des Einvernehmens auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch |
| 12. | BauwerksprüfungAntrag der SPD-Fraktion |
| 13. | Extensivierung von öffentlichen GrünflächenAntrag der SPD-Fraktion |
| 14. | Wirtschaftswege freihaltenAntrag der SPD-Fraktion |
| 15. | Urwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeistersder Ortsgemeinde Reil;Festsetzung des Wahltermins |
| 16. | Mitteilungen und Anfragen |
| 16.1 | Verlängerung der First des Forsteinrichtungswerks zum 30.09.2028 |
| 16.2 | Bauangelegenheiten |
| 16.3 | Erneuerung der Pflasterflächen der Gehwege im Ortsteil "Heißer Stein"Bekanntgabe einer Eilentscheidung |
| 16.4 | Glasfaserausbau - Sachstand |
| 16.5 | Festplatz Stromanschluss |
| 16.6 | Trinkwasserbrunnen |
| 16.7 | Aufzug DGH Klageverfahren - Sachstand |
| 16.8 | Wahl der Ausschussmitglieder |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde fand von 18.35 – 18.42 Uhr statt. Die Fragen der anwesenden Einwohner wurden vom Vorsitzenden beantwortet.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Einwendungen gegen die Niederschriften der letzten beiden öffentlichen Sitzungen des Ortsgemeinderates wurden nicht erhoben.
3. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
hier: Geschwindigkeitsreduzierung in der gesamten Ortslage
Es wird auf den TOP.-Nr. 9 der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates verwiesen.
Von Seiten der SPD-Fraktion wird beantragt, erneut über die Frage der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortslage von Reil auf 30 km/h zu beraten.
Nach den Regelungen des StVG und der StVO gibt es zwei Regelungen, mit denen die Geschwindigkeit innerhalb einer Ortslage auf die beschriebenen 30 km/h beschränkt werden kann. Dies ist die Einrichtung einer Beschränkung innerhalb einer Zone wegen einer allgemein angenommenen Gefahrenlage und eine streckenbezogene Beschränkung aufgrund einer besonderen Gefahrensituation.
Es wurde auch von Seiten der Verwaltung davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode eine Regelung schafft, nach der innerhalb einer gesamten Ortslage eine Reduzierung der Geschwindigkeit durch eine Zonenbeschränkung auf 30 km/h erfolgen kann und dies dann auch klassifizierte Straßen mit einschließen würde.
Nachdem die gesetzlichen Änderungen erlassen wurden und auch in der Folge die Verwaltungsvorschriften nunmehr vorliegen, ist leider festzustellen, dass die v. g. Annahmen und auch vorab von der Politik erfolgten Äußerungen in der Presse sich nicht erfüllt haben.
Es ist auch weiterhin nicht gestattet, klassifizierte Straßen in einer Zonenbeschränkung auf 30 km/h mit einzubeziehen. Es wäre jedoch zusätzlich möglich, auf einer klassifizierten Straße eine Beschränkung auf 30 km/h für einen bestimmten Streckenabschnitt bei einer besonderen Gefahrenlage vorzunehmen.
Dies bedeutet, dass sofern die Ortsgemeinde eine Beschränkung der Geschwindigkeit durch eine 30 km/h-Zone bei der Verwaltung beantragen würde, diesem Antrag auch entsprochen wird. Dabei würde aber die Zone jeweils am Übergang zu den klassifizierten Straßen enden (vergleiche auch Regelung in der Ortsgemeinde Enkirch), was einen erheblichen Beschilderungsaufwand (mit den entsprechenden Kosten) bedeuten würde.
Innerhalb einer 30 km/h-Zone könnte ein z. Zt. vorhandener verkehrsberuhigter Bereich bestehen bleiben.
Für die klassifizierten Straßen wäre ggf. zu überlegen, ob es besondere Gefahrenstellen gibt, um eine Beschränkung auf 30 km/h rechtfertigen zu können.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt das Anbringen von Schildern mit der Aufschrift: Freiwillig 30 km/h an hoch frequentierten Stellen der Ortslage. Zudem wird das Aufhängen eines Geschwindigkeitsmessgerätes in Betracht gezogen, welches entweder geliehen oder selbst beschafft werden soll. Vorschläge für das Anbringen des Messgerätes sollen mit der örtlichen Ordnungsbehörde abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Wohnmobilstellplatz - Vorstellung der Planung und Grundsatzbeschluss
Für die heutige Sitzung war die Vorstellung eines Konzeptes für die Neugestaltung des Wohnmobilstellplatzes geplant. Aufgrund der kurzfristigen Vakanz der Stelle des Ortsbürgermeisters sowie der kurzfristigen Vorlage des Konzeptes durch das Büro war eine ausreichende Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes nicht möglich. Die Beratung soll in einer der nächsten Sitzungen des Ortsgemeinderates erfolgen. Den Ratsmitgliedern wird der Entwurf der Präsentation des Ing.-Büro zur Vorabinformation zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussfassung:
Der Rat beschließt den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Wahl der/des 2. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Herr Bernd Greis hat mit Schreiben vom 31.03.2026 um seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als 2. Ortsbeigeordneter der Gemeinde Reil gebeten. Diesem Antrag wurde mit Entlassungsverfügung vom 02.04.2026 entsprochen.
Entsprechend sind Wahlen erforderlich.
Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der Beigeordneten bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen. Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw).
Nachdem durch die SPD-Fraktion verlautbart wurde, keinen Ortsbeigeordneten stellen zu wollen, wird von der CDU-Fraktion für das Amt der 2. Ortsbeigeordneten Ratsmitglied Corinna Dauns vorgeschlagen. Andere Vorschläge ergaben sich nicht.
Die Wahl der 2. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
| Abgebebene Stimmen: | 9 |
| Ungültige Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 2 |
| Gültige Stimmen: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
Damit ist Ratsmitglied Corinna Dauns somit für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zur 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Reil gewählt. Die Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass sie die Wahl annimmt.
Nunmehr ernannte der Vorsitzende Frank Koch, als bestellter Beauftragter für das Amt des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Reil, Frau Corinna Dauns zur 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Reil, in dem er die Ernennungsurkunde verlas und der Gewählten die Urkunde aushändigte. Anschließend wurde sie um 19:09 Uhr vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
6. Kita Reil – Unterhaltungsmaßnahmen
In der Kindertagesstätte Reil ist ein größerer Unterhaltungsstau über die Jahrzehnte hinweg entstanden. Derzeit sind folgende Gewerke davon besonders betroffen:
1. Beleuchtungssituation
Die vorhandene Beleuchtung innerhalb der Kindertagesstätte weist unterschiedliche Beleuchtungsstärken (Lux-Werte) auf. Es bestehen Zweifel daran, ob die für die jeweiligen Nutzungsbereiche vorgegebenen Beleuchtungswerte eingehalten werden. In einzelnen Räumen ist die Ausleuchtung erkennbar unzureichend, während andere Bereiche eine überhöhte Beleuchtungsstärke aufweisen. Dies kann sowohl die Aufenthaltsqualität als auch die Nutzbarkeit der Räumlichkeiten beeinträchtigen.
2. Zustand des Bodenbelags
Der Bodenbelag in der Kindertagesstätte befindet sich in einem deutlich verschlissenen Zustand. Die Abnutzung zeigt sich unter anderem durch tiefe Kratzer, dauerhafte Druckstellen sowie stark beanspruchte und abgenutzte Versiegelungen mit entsprechendem Glanzverlust. Der vorhandene Verschleiß beeinträchtigt sowohl das optische Erscheinungsbild als auch die Dauerhaftigkeit und Funktionalität der Bodenflächen.
3. Fenster, Fensterbänke und Gebäudehülle
Die Fenster und insbesondere die Fensterbänke sind insbesondere infolge wiederkehrender Schlagregenbelastung stark beansprucht und teilweise erheblich beschädigt. Darüber hinaus weist der Bereich unterhalb der Fenster eine unzureichende oder fehlende Dämmung auf. Zusätzlich wurden Schäden am Außenputz im Bereich des Gebäudesockels festgestellt
Ob und inwieweit bspw. das Dach, die Heizung, die Elektrik und/oder Trockenbauelemente ebenfalls in größerem Umfang unterhalten werden müssen ist fraglich, da hier derzeit keine sichtbaren Schäden erkennbar sind.
Der Vorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt. Im Hinblick auf die Beleuchtungssituation soll auch ein mögliches Sponsoring vorab geprüft werden.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Beauftragten der Ortsgemeinde Reil zur Einleitung der notwendigen Maßnahmen. Die Verwaltung oder ein externes Büro sollen mit der Erstellung einer Kostenschätzung beauftragt werden. Vorher berät der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung über die Thematik und spricht eine Ausführungsempfehlung an den Beauftragten aus.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Reil
Die derzeitige Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Reil datiert aus dem Jahr 2017. Um die Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen, ist die Änderung der Satzung notwendig. Der Satzungsentwurf auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (einschl. Steuerbefreiung für Assistenzhunde) wird mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.
Die Verwaltung verfolgt das Ziel der Digitalisierung. Eine Hunde An- und Abmeldung ist bereits heute vollständig digital möglich. Durch die Abschaffung der Hundesteuermarken kann auch der Versand dieser Abgabenbescheide künftig digital über E-Post erfolgen. Beim elektronischen Versand über E-Post werden verwaltungsseitig keine Abgabenbescheide ausgedruckt, kuvertiert und frankiert, sondern digital über das System an die deutsche Post versendet. Aktuell werden die Abgabenbescheide zur Hundesteuer bedingt durch die Steuermarken noch vollständig manuell bearbeitet, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.
Die Anschaffung, Verwaltung und der Versand der Hundesteuermarken verursachen Kosten und administrativen Aufwand. Durch den Wegfall können Kosten (Porto, Druck, Material) eingespart sowie Personalaufwand reduziert werden.
Die Überprüfung der steuerlichen Erfassung des Hundes erfolgt über die Daten im Steueramt (Hundeanmeldung), nicht über physische Marken, welche ohnehin selten getragen werden. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen konnten entsprechende Kontrollen in der Vergangenheit bereits nicht durchgeführt werden und sind auch künftig verwaltungsseitig nicht darstellbar.
Eine Identifikation des Hundes ist über den Chip möglich. Die Steuerpflicht bleibt von der Abschaffung der Hundesteuermarke unberührt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die erste Satzungsänderung gemäß dem in der Sitzung vorgelegtem Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Bildung von steuerlichen Rücklagen für den Betrieb gewerblicher Art (Wohnmobilstellplatz)
Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG i.v.m. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c und § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen Gewinne eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Eine Kapitalertragssteuerpflicht entsteht jedoch nicht, soweit die Gewinne im BgA verbleiben und für künftige Investitionen als Rücklagen vorgetragen werden. Dieser Beschluss muss 8 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst sein (zum 31.08.).
Der Gewinn des Wirtschaftsjahres 2025, in der nach Feststellung des Jahresabschlusses endgültigen Höhe, wird den Rücklagen des BgA zugeführt.
Die Rücklagen werden zweckgebunden für anstehende Investitionen, sowie zur Deckung umfangreicher Erhaltungsaufwendungen gebildet.
Dieser Beschluss gilt gleichermaßen für alle künftigen Wirtschaftsjahre, bis er durch einen abweichenden Beschluss geändert oder aufgehoben wird.
Beschlussfassung:
Der Gewinn 2025 des Wohnmobilstellplatzes der Ortsgemeinde Reil wird gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 1 EstG der steuerlichen Rücklage zugeführt.
Gleiches gilt für etwaige Gewinne aller folgenden Wirtschaftsjahre.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. Spendenannahme
Der Ortsgemeinde Reil wurde/n folgende Spende/n angeboten:
| Spender | Betrag | Spende/ Zusage vom | Spenden-empfänger | Spenden-zweck | Beziehungsverhältnis |
| Erdarbei-ten Jörg Altenweg | 103,20 € | 05.05.2026 | Ortsgemeinde Reil | f. Spiel-geräte Kinder-garten | Ansässiger Betrieb |
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Gemeinderat, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der o.g. Spenden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10. Bauangelegenheiten Gemarkung Reil, Flur 16, Flurstück 138 (Wirtschaftsweg, Verlängerung "Auf Mühlenrech")
Erteilung der Zustimmung auf der Grundlage des § 36 a Baugesetzbuch
Die Bauherren stellen die Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Seminarraum und Garage auf dem Grundstück Gemarkung Reil Flur 16, Flurstück 138 (Lage: Unten auf Mühlenrech). Errichtet werden soll das Objekt mit einem Kellergeschoss, sowie einem Erd- und einem Obergeschoss. Das Vorhaben liegt im Außenbereich der Gemarkung Reil gemäß § 35 Baugesetzbuch und Tatbestände nach diesem Paragraphen die das Vorhaben genehmigungsfähig machen sind nicht erkennbar.
Im Außenbereich sind Vorhaben nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist. Das betreffende Grundstück liegt weder an einer Erschließungsstraße, sondern an einem Wirtschaftsweg, noch ist eine wasser- und abwassertechnische Erschließung vorhanden. Diese Anlagen müssten gemäß Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke auf Kosten der Antragsteller hergestellt werden. Ebenso sind städtebauliche Verträge abzuschließen (§ 11 Baugesetzbuch) was die Regelung der verkehrstechnischen Erschließung und Löschwasserversorgung angeht (Erschließungsvertrag mit Kostenübernahmeerklärung), d.h. keine Erschließung heißt auch kein anwendbarer „Bauturbo“.
Auf der Grundlage des im Rahmen des „Bauturbos“ neu eingeführten und am 30.10.2025 in Kraft getretenen § 246e Baugesetzbuch (befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau) und hier den § 246e Absatz 3 Baugesetzbuch, wäre das Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfähig. Der § 246e BauGB ist jedoch nur zur Schaffung von Wohnraum anzuwenden der im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungsstrukturen steht (Entfernung max. von einer geordneten Bebauung 100 m). Das geplante Objekt liegt ca. 90 m von der Ortslage entfernt.
Erforderlich für die Durchführung des Vorhabens ist die Zustimmung der Gemeinde auf der Grundlage des § 36a Baugesetzbuch, diese dient der Wahrung der kommunalen Planungshoheit.
Die Herausforderung für die Gemeinden besteht hier in der Hauptsache darin, die Entscheidung über die Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch im Allgemeinen und hier im Besonderen zum vorliegenden Antrag, vor dem Hintergrund sinnvoller städtebaulicher Entwicklung- und Ordnungsvorstellungen zu treffen um ausufernde Bauweisen mit zukunftsweisender Wirkung (Folgeanträge) zu vermeiden.
In der Ortslage Reil sind rd. 35 freie Baulücken in der Ortslage Reil zuzüglich 19 freie Bauplätze im Baugebiet „Auf dem Graben“ vorhanden.
Die Abweichung von Vorschriften des Baugesetzbuches die durch die Anwendung der Vorschriften des § 246e Baugesetzbuch möglich gemacht werden, sind u.a. nur dann möglich, wenn man die Würdigung nachbarlicher Interessen in Betracht zieht, z.B. das Rücksichtnahmegebot durch das Heranrücken der geplanten Bebauung an eine gewerbliche landwirtschaftliche Nutzung. Dies ist beim hier geplanten Objekt gegeben. Öffentliche Belange, wie auch der Natur- und Landschaftsschutz dürfen nicht gefährdet werden.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Antrag des Bauherrn stattzugeben. Dies steht unter dem Vorbehalt des vorherigen Abschlusses von Erschließungsverträgen zur vertraglichen Regelung der Kostenübernahme.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen 1 Enthaltung einstimmig angenommen
11. Bauangelegenheiten Gemarkung Reil, Flur 18, Flurstück 335 (Auf dem Graben)
Erteilung des Einvernehmens auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch
Die Bauherrin stellt die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei (3) Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung Reil, Flur 18, Flurstück 335 (Auf dem Graben). Das geplante Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Reil „Auf dem Graben“ und wird bauplanungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch beurteilt.
Das geplante Vorhaben soll terrassenförmig in das Grundstück hineingebaut werden und weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bauplanungsrechtlich als auch bauordnungsrechtlich ab:
Bauplanungsrechtlich:
Die im Bebauungsplan festgesetzte Wandansichtshöhe (WH = sichtbare Wandhöhe des vom Erdanschluss bis zur Traufe aufgehenden Mauerwerks) von 7,0 m um geplant 2,20 m überschritten. Die Begründung ist die topographische Lage des Grundstückes das von der Erschließungsstraße aus sehr stark abfällt.
Alle anderen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen werden eingehalten.
Bauordnungsrechtlich:
Das Gebäude soll entgegen der im Bebauungsplan festgesetzten Dachform (geneigte Dächer, Pultdächer) ein Flachdach erhalten. Die Dacheindeckung ist mit einer entsprechenden Flachdachabdichtung mit Kiesbelag geplant.
Alle anderen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden eingehalten.
Gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch kann eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden, wenn die Abweichung mit den Darstellungen des Bebauungsplans vereinbar ist und die öffentlichen Belange nicht beeinträchtigt werden und die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind.
Dies ist beim beantragten Vorhaben als gegeben anzusehen.
Beschlussfassung:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben und die Zustimmung zur Erteilung der erforderlichen Befreiungen seitens der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als zuständige -Untere Bauaufsichtsbehörde-.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
12. Bauwerksprüfung
Antrag der SPD-Fraktion
Die VGV wird beauftragt die technischen Bauwerke der Ortsgemeinde Reil erfassen zu lassen und in ein Bauwerksbuch aufzunehmen. z.B. Europabrücke Mullay, Einlaufbauwerke Wirtschaftswege.
Anschließend sind die Bauwerke entsprechend der einschlägigen Vorschriften auf ihren Zustand zu prüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
Die Bauwerksprüfung dient der Überwachung und Erhaltung der baulichen Sicherheit. Sie umfasst die regelmäßige, systematische Untersuchung von Gebäuden, Brücken und Ingenieurbauwerken auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Ziel ist es, Schäden frühzeitig zu erkennen, um Instandsetzungen zu planen und Haftungsrisiken für Eigentümer zu minimieren.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Umfang der betroffenen Bauwerke zu ermitteln und die für diese Aufgaben erforderlichen Kosten zu ermitteln.
Beschlussergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
13. Extensivierung von öffentlichen Grünflächen
Antrag der SPD-Fraktion
Die öffentlichen Grünflächen in der Gemeinde werden in der Vegetationsperiode intensiv gemäht. Eine Extensivierung der Mahd ist auf einzelnen Flächen möglich und aus Gründen der Ökologie und des Ortsbildes notwendig.
Wir beantragen nochmals diese Thematik im Bauausschuss zu behandeln und werden hierzu entsprechende Vorschläge machen.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beauftragt den Bauausschuss, sich im ersten Quartal 2027 mit der Extensivierung der gemeindlichen Grünflächen zu befassen und die Ergebnisse sowie Empfehlungen an den Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
14. Wirtschaftswege freihalten
Antrag der SPD-Fraktion
Einige Wirtschaftswege in der Gemarkung wachsen aufgrund der aufgegebenen Bewirtschaftung der privaten Flächen immer weiter zu. Die Wege werden als Wanderwege gerne genutzt und es ist aus unterschiedlichen Gründen wünschenswert eine Verbuschung zu verhindern.
Wir beantragen auch dieses Anliegen im Bauausschuss zu behandeln und über Lösungen zu sprechen.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beauftragt auch hier den Bauausschuss, sich im ersten Quartal 2027 mit der Thematik der Verbuschung von Wirtschaftswegen zu befassen und eine Empfehlung hinsichtlich einer Priorisierung und der weiteren Vorgehensweise dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
15. Urwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Reil;
Festsetzung des Wahltermins
Ortsbürgermeister Mathias Justen wurde gem. Antrag 17.06.2026 mit Wirkung zum 18.06.2026 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Reil entlassen.
Gemäß § 53 (5) GemO soll die Wahl ehrenamtlicher Ortsbürgermeister/innen spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen. Zu beachten ist hierbei, dass nach § 60 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) grundsätzlich auch die binnen 21 Tagen nach der ersten Wahl gegebenenfalls notwendige Stichwahl innerhalb dieses Zeitfensters terminiert sein soll.
Für die Wahl ehrenamtlicher Ortsbürgermeister/innen bestimmt gemäß § 60 (2) Satz 1 KWG i. V. m. § 118 (1) 1 Satz 1 GemO die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als zuständige Aufsichtsbehörde den Wahltag. Von Gesetztes wegen ist eine Beteiligung der Kommune im Rahmen der Festsetzung des Wahltermins nicht explizit vorgesehen, allerdings wird der Ortsgemeinde in diesem Zusammenhang ein Vorschlagsrecht zuerkannt. Zur Ausübung dieses Vorschlagsrecht ist regelmäßig ein Beschluss des Ortsgemeinderates herbeizuführen.
Unter Beachtung der vorgenannten Vorschriften besteht die Möglichkeit die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters am 13.09.2026 durchzuführen. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat signalisiert, diesem Vorschlag zu entsprechen. Als Terminvorschlag für eine eventuelle Stichwahl wird der 27.09.2026 vorgeschlagen.
Der Vorsitzende erläutert dem Ortsgemeinderat den weiteren Ablauf. Nach entsprechender Festsetzung des Wahltages durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wird voraussichtlich in der 27. KW die Wahlbekanntmachung mit Nennung des Wahltages und der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bei der Gemeindeverwaltung bzw. Wahlleiter (Beauftragter gem. § 124 GemO für das Amt des Ortsbürgermeisters) erfolgen. Diese sind bis spätestens bis Montag, 27.07.2026, 18.00 Uhr beim Wahlleiter oder der VG-Verwaltung einzureichen. Die entsprechenden Vordrucke können unter https://www.kommunalwahl-rlp.de/oeffentlicher-bereich/parteien-waehlergruppen/ heruntergeladen werden.
In der gleichen Woche (voraussichtlich 29.07.2026) findet dann eine Sitzung des Wahlausschusses statt, in der über die Zulassung/Nichtzulassung der Wahlvorschläge entschieden wird. Sollten kein Wahlvorschlag zugelassen werden, erfolgt anschließend eine Wahl des Ortsbürgermeister für die restliche Wahlzeit durch den Ortsgemeinderat. Die wäre dann ab Anfang August 2026 möglich.
Sofern mindestens ein Wahlvorschlag zugelassen wurde, erfolgt die Wahl am 13.09.2026. Sofern ein Bewerber die erforderliche Mehrheit erhält könnte dies der Wahlausschuss voraussichtlich am Montag, am 14.09.2026 feststellen. In der planmäßigen Sitzung am 15.09.2026 könnte dann der neugewählte Ortsbürgermeister ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt werden.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat Reil schlägt der Kommunalaufsicht, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Termin für die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin / des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Reil den 13.09.2026 vor. Eine mögliche Stichwahl soll am 27.09.2026 stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
16. Mitteilungen und Anfragen
16.1. Verlängerung der First des Forsteinrichtungswerks zum 30.09.2028
Durch den Ortsgemeinderat wurde Ende 2025 beschlossen, die Neuerstellung des auslaufenden Forsteinrichtungswerks durch private Sachverständige vornehmen zu lassen.
Das bestehende Forsteinrichtungswerk hat eine reguläre Gültigkeit bis zum 30.09.2027.
Die planmäßige Neuerstellung kann zu dem Stichtag nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund wurde gem. § 1 LWaldGDVO Rheinland-Pfalz eine Verlängerung des gültigen Planungszeitraumes um ein Jahr, vom 30.09.2027 auf den 30.09.2028, durch das Forstamt Traben-Trarbach vorgenommen. Die Ausschreibung erfolgt demnach für die Neuerstellung zum Stichtag 01.10.2028.
Der Ortsgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
16.2. Bauangelegenheiten
Auf der Grundlage des § 3 a der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Reil wurde durch den Ortsbürgermeister zu den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben das Einvernehmen auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch erteilt:
| • | BR51.2026 | Gemarkung Reil | Flur 3, Flurstück 523/1 (Zehntstraße) |
|
|
| Nutzungsänderung Einfamilienhaus zu Ferienhaus |
| • | BR54.2026 | Gemarkung Reil | Flur 3, Flurstück 2258/620 (Moselstraße) |
|
|
| Nutzungsänderung Abstellraum zu einem Verkaufsstand für Waffeln und Eis |
| • | BR69.2026 | Gemarkung Reil | Flur 2, Flurstück 380/2 (Bergstraße) |
|
|
| Errichtung Edelstahlkamin |
| • | BR70.2026 | Gemarkung Reil | Flur 16, Flurstück 109 (Bergstraße) |
|
|
| Umbau Einfamilienhaus zu Mehrfamilienhaus mit vier WE; Anbau Erschließungskern und Balkone |
| • | BR71.2026 | Gemarkung Reil | Flur 16, Flurstück 111 (Bergstraße) |
|
|
| Neubau Wohnhaus mit Keller |
16.3. Erneuerung der Pflasterflächen der Gehwege im Ortsteil "Heißer Stein"
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Die getroffene Eilentscheidung wird von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen. Einwendungen hiergegen werden nicht erhoben.
16.4. Glasfaserausbau – Sachstand
Der Glasfaserausbau innerhalb der Gemeinde ist am 29.04.2026 gestartet. Zunächst wird der Ortsteil „Heißer Stein“ erschlossen. Anschließend erfolgt die Anbindung der Ortslage in insgesamt 4 Bauabschnitten. Zur Lagerung von Baumaterialen etc. wird der Parkplatz oberhalb des Sportplatzes vollständig benötigt. Darüber hinaus wird die Fläche rechts neben dem Imbiss am Wohnmobilstellplatz ebenfalls als Lagerplatz in Anspruch genommen. Diese Flächen stehen damit während der Bauphase für ihre gewöhnliche Nutzung nicht zur Verfügung.
Die Gesamtdauer des Glasfaserausbaus kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Ein Zeitplan besteht nicht, da der Baufortschritt innerhalb der Ortslage aufgrund der Gegebenheiten stark variieren kann.
16.5. Festplatz Stromanschluss
Der Sachstand zum Stromanschluss ist unverändert. Derzeit steht eine mögliche Förderzusage noch aus. Erst wenn die Finanzierung des Vorhabens aus Mitteln des RZN sichergestellt ist, können weitere Schritte folgen. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende bekannt, dass auf den Antrag der Ortsgemeinde zwischenzeitlich für den sog. Multicourts incl. Bouleplatz durch die ADD die zuwendungsfähigen Kosten in volle Höhe mit 99.200 € festgestellt wurde und daher eine Förderung aus Landesmitteln i.H.v. 49.600 € in Aussicht gestellt wurde. Ergänzend wurde durch den Landkreis eine zusätzliche Förderung im Rahmen des kleinen Sportprogrammes avisiert. Sobald diese Förderungen finalisiert sind, kann die Umnutzung der RZN-Mittel beantragt und nach erfolgter Bewilligung umgesetzt werden.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass aus seiner Sicht bei beantragter Bewilligung eine optimale Nutzung der vorhandenen Fördermöglichkeiten durch die Ortsgemeinde erfolgt.
16.6. Trinkwasserbrunnen
Der Hausanschluss für den Trinkwasserbrunnen wurde hergestellt. Die Deutsche Post hat bislang noch nicht den Briefkasten versetzt. An das Versetzten wurde schon mehrfach erinnert. Ein Angebot zum Anschließen des Trinkbrunnens liegt zwischenzeitlich vor.
16.7. Aufzug DGH Klageverfahren – Sachstand
Auf die entsprechende Nachfrage aus dem Ortsgemeinderat wird in der nächsten Sitzung des Ortgemeinderates berichtet.
16.8. Wahl der Ausschussmitglieder
Bedingt durch Fraktionsaustritte innerhalb des Ortsgemeinderates, müssen die Mitglieder der einzelnen Ausschüsse der Ortsgemeinde Reil neu gewählt werden. Die Neuwahlen sollen im Rahmen der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates stattfinden.