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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 33/2026
Traben-Trarbach - amtlich
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Hinweise zur Reinigung der Straßenränder, Einläufe und Rinnen

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

angesichts der langanhaltenden Trockenheit ist davon auszugehen, dass bei zu erwartenden Starkregenereignissen der Boden die Wassermengen möglicherweise nicht sofort aufnehmen kann. Oberflächliches Abfließen ist wahrscheinlich und kann zu erheblichen Problemen führen.

Im Rahmen der Gewährleistung einer sicheren und funktionsfähigen Kanalisation weisen wir darauf hin, dass regelmäßige Reinigungsarbeiten an Straßenrändern, Einläufen und Rinnen unverzichtbar sind.

Durch das Entfernen von Erdreich, Blättern und anderen Ablagerungen wird eine möglichst sichere Ableitung des Oberflächenwassers auch bei Regenfällen und Starkregenereignissen gewährleistet und Überschwemmungen oder größere Schäden vorgebeugt.

Gerade bei Starkregenereignissen kann dies zu Schäden führen, die durch regelmäßiges Reinigen der Sinkkästen verhindert werden könnten.

Auf nachstehenden Auszug der Satzung wird hingewiesen:

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Traben-Trarbach vom 28.11.1997

§ 4 Umfang der Straßenreinigung

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere

  1. das Säubern der Straßen,
  2. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder dem Wasserabfluss störenden Gegenständen.
PAt. Langer, Bürgermeister der Stadt Traben-Trarbach