Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Lötzbeuren waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 17.06.2026 auf den 24.06.2026, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in die Gemeindehalle Lötzbeuren, kleiner Saal, Oberstraße 42, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 19.06.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 21:05 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Thomas Barth
Ratsmitglied Eckhard Bonn
Ratsmitglied Miriam Hahn
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Dominik Henn
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Rene Henn
Ratsmitglied Julia Scherer
Außerdem anwesend:
Bürgermeister Marcus Heintel
Verwaltungsfachangestellte Hannah Michel
Schriftführer Philipp Dick
Entschuldigt:
Ratsmitglied Christian Albers
Ratsmitglied Roberto Lindner
Ratsmitglied Sebastian Wagner
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Lötzbeuren war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Neufassung der Friedhofssatzung |
| 4. | III. Satzungsänderung zur Friedhofsgebührensatzung |
| 5. | Erste Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Lötzbeuren |
| 6. | Bauarbeiten an der Kindertagesstätte Lötzbeuren |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
| 7.1 | Straßenbauliche Investitionsmaßnahmen |
| 7.2 | Wassergebühren |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.03.2026 wurden keine Einwendungen erhoben.
3. Neufassung der Friedhofssatzung
Das Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz wurde Ende 2025/Anfang 2026 umfangreich novelliert. Um den neuen Vorgaben zu entsprechen, soll die von 2006 stammende Friedhofssatzung aufgehoben und eine neue erlassen werden. Weiterhin soll die Möglichkeit zur Bestattung in Erdrasengrabstätten in die neue Satzung aufgenommen werden.
Der Entwurf wurde anhand der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (Stand 15.03.2026) ausgearbeitet und war dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Friedhofssatzung in der vorgelegten Fassung mit folgenden Änderungen:
| • | § 14: Der letzte Absatz wird gestrichen. |
| • | § 19 Abs. 2 Buchstabe c Nr. 1: Stehende Grabmäler sind zulässig. |
| • | § 19 Abs. 2 Buchstabe c Nr. 2: Die zulässigen Maße liegender Grabmäler werden von 0,40 m × 0,40 m auf 0,40 m × 0,60 m erhöht. |
| • | § 19 Abs. 2 Buchstabe c Nr. 3: Für Grabmäler mit schräger Stütze werden die zulässigen Maße ebenfalls von 0,40 m × 0,40 m auf 0,40 m × 0,60 m erhöht. |
Die Verwaltung wird beauftragt die Bekanntmachung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. III. Satzungsänderung zur Friedhofsgebührensatzung
Um Gebühren für die neuen Grabarten abrechnen zu können, muss die Anlage zur Gebührensatzung entsprechend angepasst werden. Neben der Aufnahme von neuen Gebühren, werden die bestehenden Gebühren ebenfalls angepasst um den Haushaltserfordernissen näher zu entsprechen.
Die III. Satzungsänderung war der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die III. Satzungsänderung zu Friedhofsgebührensatzung in der vorgelegten Fassung mit der Ergänzung, dass bei den Grabräumungsgebühren ein weiterer Gebührentatbestand für Reihengrabstätten ab dem 5. Lebensjahr aufgenommen wird.
Die Verwaltung wird beauftragt die Bekanntmachung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Erste Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Lötzbeuren
Die derzeitige Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Lötzbeuren datiert aus dem Jahr 2017. Um die Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen, ist die Änderung der Satzung notwendig. Der Satzungsentwurf auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (einschl. Steuerbefreiung für Assistenzhunde) wird mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.
Die Verwaltung verfolgt das Ziel der Digitalisierung. Eine Hundean- und -abmeldung ist bereits heute vollständig digital möglich. Durch die Abschaffung der Hundesteuermarken kann auch der Versand dieser Abgabenbescheide künftig digital über E-Post erfolgen. Beim elektronischen Versand über E-Post werden verwaltungsseitig keine Abgabenbescheide ausgedruckt, kuvertiert und frankiert, sondern digital über das System an die deutsche Post versendet. Aktuell werden die Abgabenbescheide zur Hundesteuer bedingt durch die Steuermarken noch vollständig manuell bearbeitet, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.
Die Anschaffung, Verwaltung und der Versand der Hundesteuermarken verursachen Kosten und administrativen Aufwand. Durch den Wegfall können Kosten (Porto, Druck, Material) eingespart sowie Personalaufwand reduziert werden.
Die Überprüfung der steuerlichen Erfassung des Hundes erfolgt über die Daten im Steueramt (Hundeanmeldung), nicht über physische Marken, welche ohnehin selten getragen werden. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen konnten entsprechende Kontrollen in der Vergangenheit bereits nicht durchgeführt werden und sind auch künftig verwaltungsseitig nicht darstellbar.
Eine Identifikation des Hundes ist über den Chip möglich. Die Steuerpflicht bleibt von der Abschaffung der Hundesteuermarke unberührt.
Im Rahmen der Beratung sprachen sich die Ratsmitglieder dafür aus, zusätzliche Hundekotbeutelspender anzuschaffen und an geeigneten Orten zu installieren. Weiterhin wurde angeregt, die regelmäßige Leerung der vorhandenen Restmülleimer sicherzustellen, um ein Überlaufen der Behälter zu vermeiden.
Beschlussfassung:
Der Rat beschließt die Satzungsänderung gemäß vorgelegtem Satzungsentwurf.
Zusätzlich sollen vier Mülleimer sowie vier Hundekotbeutelspender beschafft und an geeigneten Standorten innerhalb der Gemeinde aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Bauarbeiten an der Kindertagesstätte Lötzbeuren
Über den aktuellen Stand der Bauarbeiten an der Kindertagesstätte wurde seitens des Vorsitzenden berichtet.
Der Umzug in die neuen Räumlichkeiten ist für den 16. und 17.07.2026 vorgesehen und soll in Eigenregie erfolgen. Die Küche ist bereits eingebaut. Im Bereich der Photovoltaikanlage sind die Solarspeicher sowie die Wechselrichter vorhanden. Die Solarmodule fehlen derzeit noch; deren Lieferung wird innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen erwartet. Die Klimaanlage ist weitgehend installiert. Im Rahmen der Beratung wurde die Frage nach dem Abschluss entsprechender Wartungsverträge aufgeworfen. Zudem ist eine Einweisung in die Bedienung der Anlage vorgesehen.
Mit der Endreinigung des Gebäudes wurde die Firma Begani Gebäudereinigung beauftragt.
7. Mitteilungen und Anfragen
7.1. Straßenbauliche Investitionsmaßnahmen
Der Zweckverband Wasserwerk Hunsrück I haben angefragt, ob seitens der Ortsgemeinde Lötzbeuren Investitionsmaßnahmen geplant sind. Seitens der Ortsgemeinde sind keine straßenbaulichen Investitionsmaßnahmen im kommenden Jahr geplant.
7.2. Wassergebühren
Der Zweckverband Wasserwerk Hunsrück I hat beschlossen, den Wasserpreis von 1,70 € auf 1,90 € je Kubikmeter zu erhöhen.