Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Diefenbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 02.07.2024 auf den 11.07.2024, 20:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Dorfgemeinschaftshaus Diefenbach, Dorfstraße, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 05.07.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 21:15 Uhr
Anwesend:
| Ortsbürgermeister Dieter Debald | |
| Ratsmitglied Jessica Beringer | |
| Ratsmitglied Rudolf Condne | |
| 1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Pia Debald | 2. Ortsbeigeordnete bis TOP 31. Ortsbeigeordnete ab TOP 3 |
| Ratsmitglied Julian Jeske | 2. Ortsbeigeordneter ab TOP 3 |
| Ratsmitglied Stefan Schmidt | |
| Ratsmitglied Michael Tietz |
Außerdem anwesend:
| Bürgermeister Marcus Heintel | |
| Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch |
Entschuldigt:
| 1. Ortsbeigeordneter Marc Heckelmann | bis TOP 3 |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Diefenbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Neuwahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Diefenbach; Bestätigung des Wahltermins |
| 3. | Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt - 1. Beigeordnete/r - 2. Beigeordnete/r |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Diefenbach |
| 5. | Wahl der Ausschussmitglieder für den zu bildenden Rechnungsprüfungsausschuss |
| 6. | Mitteilungen und Anfragen |
| 6.1 | Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppel-Haushaltssatzung mit -plan 2024+2025 |
| 6.2 | Neuwahl des Ortsbürgermeisters und weitere Entwicklung in der Ortsgemeinde Diefenbach |
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Ortsgemeinde Diefenbach die neu gewählten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO – Treuepflicht, § 22 GemO – Ausschließungsgründe und § 30 GemO – Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.
2. Neuwahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Diefenbach;
Bestätigung des Wahltermins
Aufgrund des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Diefenbach am 09.06.2024 ist eine Wiederholungswahl notwendig. Gem. § 53 Abs. 1 GemO i.V.m. § 60 Abs. 4 KWG hat die Wiederholungswahl innerhalb von drei Monaten nach der Wahl stattzufinden. In Absprache mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist die Wiederholungswahl nunmehr auf Sonntag, den 08.09.2024, festgesetzt worden. Eine evtl. notwendig werdende Stichwahl hat innerhalb von 21 Tagen nach der ersten Wahl zu erfolgen. Der Tag für eine mögliche Stichwahl wurde auf Sonntag, den 22.09.2024, festgesetzt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat Diefenbach stimmt der v.g. Terminfestsetzung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich für die Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Diefenbach auf den 08.09.2024 und als Termin für eine evtl. notwendige Stichwahl auf den 22.09.2024 zu.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Ortsbürgermeister Dieter Debald hat an der Beschlussfassung gem. § 36 (3) 2 GemO nicht teilgenommen.
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
- 1. Beigeordnete/r
- 2. Beigeordnete/r
Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der Beigeordneten bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen.
Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw.).
Anschließend werden durch Ortsbürgermeister Dieter Debald die Ratsmitglieder Jessica Beringer und Michael Tietz zu Wahlhelfern bestimmt.
1. Ortsbeigeordnete/r
Für das Amt der/s 1. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied Rudolf Condne Ratsmitglied Pia Debald vorgeschlagen. Ratsmitglied Jessica Beringer schlägt weiterhin das Ratsmitglied Julia Jeske vor.
Die Wahl der/s 1. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
abgegebene Stimmen: — 6
ungültige Stimmen: — 0
gültige Stimmen: — 6
für Pia Debald — 4
für Julian Jeske — 2
Damit ist Ratsmitglied Pia Debald für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zur 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Diefenbach gewählt. Die Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass sie die Wahl annimmt.
Nunmehr ernennt Ortsbürgermeister Dieter Debald Ratsmitglied Pia Debald zur 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Diefenbach, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und der Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird sie vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
2. Ortsbeigeordnete/r
Für das Amt des 2. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied Janine Beringer Ratsmitglied Julian Jeske vorgeschlagen.
Die Wahl des 2. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
abgegebene Stimmen: — 6
ungültige Stimmen: — 0
gültige Stimmen: — 6
Ja-Stimmen: — 4
Nein-Stimmen: — 2
Damit ist Ratsmitglied Julia Jeske für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zum 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Diefenbach gewählt. Die/Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt.
Nunmehr ernennt Ortsbürgermeister Dieter Debald Ratsmitglied Julian Jeske zum 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Diefenbach, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird er vereidigt und in sein Amt eingeführt.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Diefenbach
Gem. § 37 GemO beschließt der Gemeinderat im Rahmen der Bestimmungen der Gemeindeordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung gilt für die Wahlzeit des Gemeinderates.
Nach der Neuwahl hat der Ortsgemeinderat über die Geschäftsordnung neu zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung des Gemeinderates. Kommt die Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung nicht innerhalb eines halben Jahres zustande, gilt die seitens des Ministeriums des Innern und für Sport erlassene Mustergeschäftsordnung.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport in der derzeit gültigen Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Wahl der Ausschussmitglieder für den zu bildenden Rechnungsprüfungsausschuss
Die Mitglieder der Ausschüsse und Ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenden politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.
Gemäß § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung wird vom Gemeinderat der Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern (Mitglieder nur aus der Mitte des Gemeinderates) gebildet.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl offen und als gemeinsamen Wahlvorschlag durchzuführen.
Anschließend wählt der Ortsgemeinderat einstimmig den Rechnungsprüfungsausschuss wie folgt:
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| Mitglied |
|
| |
| Lfd.- Nr. | Fraktion | Name | Vorname | Status |
| 1 | Beringer | Jessica | RM | |
| 2 | Schmidt | Stefan | RM | |
| 3 | Tietz | Michael | RM | |
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
Ortsbürgermeister Dieter Debald hat an der Beschlussfassung gem. § 36 (3) 2 GemO nicht teilgenommen.
6. Mitteilungen und Anfragen
6.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppel-Haushaltssatzung mit -plan 2024+2025
Ortsbürgermeister Dieter Debald teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Doppel-Haushaltssatzung für das Doppel-Haushaltsjahr 2024 + 2025 mit.
6.2. Neuwahl des Ortsbürgermeisters und weitere Entwicklung in der Ortsgemeinde Diefenbach
Fachbereichsleiter Frank Koch erläutert dem Ortsgemeinderat das weitere Procedere hinsichtlich der Wiederholungswahl für das Amt des Ortsbürgermeisters. Zwischenzeitlich wurde die Wiederholungswahl für den 08.09.2024 entsprechend den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes bekannt gemacht. Wahlvorschläge können bis Montag, 22.07.2024, 18.00 Uhr beim Wahlleiter bzw. der (Verbands-) Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Für den 25.07.2024 ist die Wahlausschusssitzung vorgesehen, in der über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden wird. Sofern mindestens ein Wahlvorschlag zugelassen wird, findet am 08.09.2024 eine Wiederholungswahl statt. Sollte kein Wahlvorschlag zugelassen werden, erfolgt die Wahl des Ortsbürgermeisters in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates durch die Ratsmitglieder.
In der nunmehrigen Aussprache hinsichtlich der weiteren Entwicklung in der Ortsgemeinde und im Ortsgemeinderat weist er darauf hin, dass er beim Ortsgemeinderat eine Vorbildfunktion für eine gedeihliches und gutes Zusammenleben in der Ortsgemeinde sieht. Diesbezüglich wird verwaltungsseitig auch angeboten, mögliche Gespräche usw. zu begleiten bzw. auch zu moderieren.
Der gesamte Ortsgemeinderat ist einhellig der Auffassung, in einen entsprechenden Dialog einzutreten.