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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 34/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der II. Satzungsänderung zur Satzung der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR vom 24.07.2025

Die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach hat aufgrund der §§ 24 und 86a der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der Satzung der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR folgende 2. Satzungsänderung beschlossen. Die Bekanntgabe erfolgt nach Zustimmung aller Träger der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR durch eben diese.

Artikel I

§ 1 Rechtsform, Name, Sitz, Stammkapital, Wirkungsbereich

§ 1 Abs 1. Satz 2 erhält folgende Fassung

Träger der Anstalt sind:

- die Ortsgemeinde Bausendorf

- die Ortsgemeinde Bengel

- die Ortsgemeinde Burg

- die Ortsgemeinde Diefenbach

- die Ortsgemeinde Enkirch

- die Ortsgemeinde Flußbach

- die Ortsgemeinde Hontheim

- die Ortsgemeinde Irmenach

- die Ortsgemeinde Kinderbeuern

- die Ortsgemeinde Kinheim

- die Ortsgemeinde Kröv

- die Ortsgemeinde Lötzbeuren

- die Ortsgemeinde Reil

- die Ortsgemeinde Starkenburg

- die Ortsgemeinde Willwerscheid

- die Stadt Traben-Trarbach

- die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach.

§ 1 Abs 5 erhält folgende Fassung

Das Stammkapital beträgt 17.000 €

§ 1 Abs 6 erhält folgende Fassung

Die Beteiligung aller kommunalen Gebietskörperschaften aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ist zulässig. Die Aufnahme weiterer öffentlicher Träger ist zulässig. Ein Aufnahmeverfahren beginnt mit einem Aufnahmeantrag. Einem entsprechenden Aufnahmeantrag müssen mindestens 2/3 der Mitglieder des Verwaltungsrates zustimmen. Der Verwaltungsrat legt einen Katalog der Aufnahmebedingungen mit einer 2/3 Mehrheit fest. Die Bestimmungen nach § 7 Abs 3 bleiben unberührt.

Artikel II

§ 2 Aufgaben der Anstalt

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung

(1) Die in § 1 genannten Träger übertragen der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR folgende Aufgaben:

1.

Die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR als gemeinsame kommunale Anstalt dient dem Ziel der Mitwirkung bei der Umsetzung der Ziele der kreisweiten Energie Bernkastel - Wittlich - Anstalt des öffentlichen Rechts. Die EBW - AöR verfolgt den öffentlichen Zweck der Energiegewinnung, Energieerzeugung und Energieversorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Die in § 1 genannten Träger übertragen der kommunalen Anstalt folgende Teilaufgaben: Planung, Projektierung, Realisierung, Erwerb, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Gebiet der Trägergemeinden.

2.

Die Verwaltung und Ausführung des Solidarpaktes für Erneuerbare Energien der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

3.

Der Organisation einer gemeinsamen Vermarktung von kommunalen Liegenschaften an Dritte im Rahmen von Projekten zur Erzeugung von Energie aus Erneuerbaren Energien

4.

Unterstützung oder Durchführung von Projekten der Träger im Bereich von Erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie der Digitalisierung.

§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung

Die Anstalt kann nach § 86 a Abs. 3 GemO unter Abänderung dieser Satzung weitere Aufgaben übernehmen. Die Übertragung bedarf der Zustimmung aller kommunaler Träger.

§ 2 Abs. 5 erhält folgende Fassung

Die Anstalt wird ermächtigt, zur Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit anderen kommunalen Gebietskörperschaften und anderen Anstalten zusammenzuarbeiten. Die Anstalt darf auch Teile der Aufgabe selbst oder die Durchführung der Aufgabe auf eine andere Anstalt / ein anderes Unternehmen übertragen.

Artikel III

§ 6 Verwaltungsrat

§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Der Verwaltungsrat besteht aus 17 Mitgliedern: dem Vorsitzenden Mitglied und dessen Stellvertreter sowie weiteren 15 weiteren stimmberechtigten Mitgliedern. Auf jeden Träger entfällt ein Mitglied.

Artikel IV

§ 19 Inkrafttreten

§ 19 erhält folgende ergänzende Fassung

(3) Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Traben-Trarbach, den 24.07.2025

EGTT - AöR

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

gez.

gez.

Malte Ortner - Vorstand

Marcus Heintel - Bürgermeister

Ortsgemeinde Bausendorf

Ortsgemeinde Bengel

gez.

gez.

Heiko Jäckels

Ortsbürgermeister

Karl-Josef Simon

Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Burg

Ortsgemeinde Diefenbach

gez.

gez.

Rudolf Bucher

Ortsbürgermeister

Dieter Debald

Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Enkirch

die Ortsgemeinde Flußbach

gez.

gez.

Roland Bender

Ortsbürgermeister

Wolfgang Scheibe

Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Hontheim

Ortsgemeinde Irmenach

gez.

gez.

Ilona Lauxen

Ortsbürgermeisterin

Christian Wedertz

Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Kinderbeuern

Ortsgemeinde Kinheim

gez.

gez.

Rainer Schwind

Ortsbürgermeister

Christian Franzen

Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Kröv

Ortsgemeinde Lötzbeuren

gez.

gez.

Desire Beth

Ortsbürgermeisterin

Thomas Barth

Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Reil

Ortsgemeinde Starkenburg

gez.

gez.

Mathias Justen

Ortsbürgermeister

Jörg Emmerich

Ortsbürgermeister

Stadt Traben-Trarbach

Ortsgemeinde Willwerscheid

gez.

gez.

Patrice Langer

Stadtbürgermeister

Günter Thörnich

Ortsbürgermeister

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Traben-Trarbach, den 19.08.2025
EGTT - AöR
Malte Ortner, Vorstand