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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 35/2022
Kinheim - amtlich
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Öffentliche Bekanntmachung

Entwurf der 1. Nachtrags-Doppel-Haushaltssatzung mit -plan 2022+2023 für die Ortsgemeinde Kinheim

Der Entwurf der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Ortsgemeinde Kinheim liegt gem. § 97 (1) GemO zur Einsichtnahme von

Montag, dem 05.09.2022 bis einschließlich Mittwoch, den 21.09.2022

während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtrags-Doppel-Haushaltssatzung, zum 1. Nachtrags-Doppel-Haushaltsplan oder seinen Anlagen können durch die Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung (Fristende: 16.09.2022) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3 (Zimmer 18-21) eingereicht werden.

56841 Traben-Trarbach, den 02.09.2022
Ortsgemeinde Kinheim,
Christian Franzen, 1. Ortsbeigeordneter