Der Entwurf der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Ortsgemeinde Kinheim liegt gem. § 97 (1) GemO zur Einsichtnahme von
Montag, dem 05.09.2022 bis einschließlich Mittwoch, den 21.09.2022
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtrags-Doppel-Haushaltssatzung, zum 1. Nachtrags-Doppel-Haushaltsplan oder seinen Anlagen können durch die Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung (Fristende: 16.09.2022) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3 (Zimmer 18-21) eingereicht werden.