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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 35/2023
Hontheim - amtlich
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​​​​​​​Entwurf der 1. Nachtrags-Doppel-Haushaltssatzung mit -plan 2023+2024 für die Ortsgemeinde Hontheim

Der Entwurf der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Ortsgemeinde Hontheim liegt gem. § 97 (1) GemO zur Einsichtnahme von

Montag, dem 04.09.2023 bis einschließlich Donnerstag, den 21.09.2023

während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtrags-Doppel-Haushaltssatzung, zum 1. Nachtrags-Doppel-Haushaltsplan oder seinen Anlagen können durch die Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung (Fristende: 15.09.2023) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3 (Zimmer 18-21) eingereicht werden.

56841 Traben-Trarbach, den 01.09.2023
Ortsgemeinde Hontheim,
Ilona Lauxen, Ortsbürgermeistern