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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 35/2025
Amtlicher Teil
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Rechtsverordnung nach § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) für die Ortsgemeinde Bengel

Aufgrund des § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. S. 40) wird für die Ortsgemeinde Bengel folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Für die Ortsgemeinde Bengel wird der 31.08.2025 als Marktsonntag festgelegt.

§ 2

Die Marktveranstaltung ist in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen.

§ 3

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

56841 Traben-Trarbach, den 19.08.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
- als Örtliche Ordnungsbehörde -
gez. Marcus Heintel, Bürgermeister