Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Hontheim waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 26.06.2026 auf den 02.07.2026, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Besprechungsraum der Kindertagesstätte Hontheim, Schulstraße 16, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 26.06.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 20:30 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen
Ratsmitglied Karl Ant
Ratsmitglied Larissa Diedrich
Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Sabine Gellner
Ratsmitglied Johannes Kampka
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Dieter Millen
Ratsmitglied Jessica Sartoris
Ratsmitglied Patrick Scheid
Ratsmitglied Tobias Scheid
Ratsmitglied Uwe Schommer
Ratsmitglied Reinhold Zeyen
Außerdem anwesend:
Bürgermeister Marcus Heintel
Ortsvorsteherin Silke Simon
Schriftführerin Janine Pickard
Entschuldigt:
2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Kerstin Böhl
Ortsvorsteher und Ratsmitglied Ferdinand Dimmig
Die Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Hontheim war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Der Ortsgemeinderat beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung einstimmig, diese um die Punkte 3 „Vertragsangebot zur kommunalen Beteiligung am Ausbau der Erneuerbaren Energien nach § 6 EEG – Photovoltaik“ und 4 „Pachtangelegenheiten“ zu ergänzen und den bisherigen Punkt 3 „Mitteilungen und Anfragen“ als Punkt 5 zu behandeln. Gleichzeitig wird die Dringlichkeit gem. § 34 VII GemO anerkannt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Hontheim |
| 4. | Friedhof Hontheim - Einsegnungshalle; Fliesenarbeiten; -Auftragsvergabe |
| 5. | Wirtschaftswegebau; Instandsetzungsarbeiten; -Auftragsvergabe |
| 6. | Straßenausbau L 104 - Bertricher Straße; hier: Planwünsche der Gemeinde |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
| 7.1 | Verlängerung der First des Forsteinrichtungswerks zum 30.09.2028 |
| 7.2 | Mitteilung; Ortstermin im Gewerbegebiet mit Vantage Towers (Errichtung Mobilfunkmast) |
| 7.3 | Genehmigungsverfügung 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Hontheim für das Haushaltsjahr 2026 |
| 7.4 | Straßenbeleuchtung Ortseinfahrt Bonsbeuern |
| 7.5 | Begrünung Bonsbeuern und Pflege Löschteich |
| 7.6 | Baumaßnahme Kindertagesstätte |
| 7.7 | Wanderwege |
| 7.8 | Baugebiet "Aufm Spieß" |
| 7.9 | Aufwertung des Platzes an der Bürgerhalle Hontheim |
| 7.10 | Lüftungsanlage Bürgerhalle Hontheim |
| 7.11 | Mitteilung über ADAC Rallye 31.07.-02.08.2026 |
| 7.12 | Nachfrage Baumkontrolle |
| 7.13 | Termin Waldbegehung 17.07.2026 |
| 7.14 | Wegebeschilderung |
| 7.15 | Mitteilung über Erhöhung des Pumpendrucks 07.07.2026 |
| 7.16 | Veröffentlichung der Tagesordnung |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner anwesend.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Hontheim vom 12.03.2026 gab es keine Einwendungen.
3. Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Hontheim
Die derzeitige Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Hontheim datiert aus dem Jahr 2017. Um die Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen, ist die Änderung der Satzung notwendig. Der Satzungsentwurf auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (einschl. Steuerbefreiung für Assistenzhunde) wird mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.
Die Verwaltung verfolgt das Ziel der Digitalisierung. Eine Hundean- und Abmeldung ist bereits heute vollständig digital möglich. Durch die Abschaffung der Hundesteuermarken kann auch der Versand dieser Abgabenbescheide künftig digital über E-Post erfolgen. Beim elektronischen Versand über E-Post werden verwaltungsseitig keine Abgabenbescheide ausgedruckt, kuvertiert und frankiert sondern digital über das System an die deutsche Post versendet. Aktuell werden die Abgabenbescheide zur Hundesteuer bedingt durch die Steuermarken noch vollständig manuell bearbeitet, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.
Die Anschaffung, Verwaltung und der Versand der Hundesteuermarken verursachen Kosten und administrativen Aufwand. Durch den Wegfall können Kosten (Porto, Druck, Material) eingespart sowie Personalaufwand reduziert werden.
Die Überprüfung der steuerlichen Erfassung des Hundes erfolgt über die Daten im Steueramt (Hundeanmeldung), nicht über physische Marken, welche ohnehin selten getragen werden. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen konnten entsprechende Kontrollen in der Vergangenheit bereits nicht durchgeführt werden und sind auch künftig verwaltungsseitig nicht darstellbar.
Eine Identifikation des Hundes ist über den Chip möglich. Die Steuerpflicht bleibt von der Abschaffung der Hundesteuermarke unberührt.
Beschlussfassung:
Der Rat beschließt die Satzungsänderung gemäß vorgelegtem Satzungsentwurf.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Friedhof Hontheim - Einsegnungshalle;
Fliesenarbeiten;
-Auftragsvergabe
In der Einsegnungshalle, auf dem Friedhof Hontheim, sind die alten Bodenfliesen (17 qm) gerissen und weisen großflächige Ausblühungen infolge Feuchteeintritt auf. Eine Instandsetzung in Teilbereichen ist nicht mehr möglich. Daher sollen die Fliesen gänzlich erneuert werden. Die Firma AS Estrich-Fliesen aus Ürzig bietet die Erneuerung des Fliesenbodens inklusiver Feuchtigkeitsschutz für die Einsegnungshalle Hontheim für 3.495,03 Euro Brutto an. Die benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen der allgemeinen Deckungsfähigkeit bereitgestellt.
Beschlussfassung:
Die Ortsgemeinde beschließt die Erneuerung der Bodenfliesen in der Einsegnungshalle Hontheim.
Die benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen der allgemeinen Deckungsfähigkeit bereitgestellt
Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen wird ermächtigt, den Auftrag für die Erneuerung der Bodenfliesen inklusiver Feuchtigkeitsschutz in der Einsegnungshalle Hontheim an die Firma AS Estrich-Fliesen aus Ürzig, zum Angebotspreis für 3.495,03 Euro zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Wirtschaftswegebau;
Instandsetzungsarbeiten;
-Auftragsvergabe
Im Haushaltsplan ist jährlich ein Budget für die Instandsetzung, Sanierung bzw. Ausbau des Wirtschaftswegenetzes veranschlagt. Im Benehmen mit dem Jagdvorstand wird ein jährliches Ausbauprogramm im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festgelegt. Die Firma Junker GmbH aus Niederweiler hat der Ortsgemeinde ein Angebot, mit einer brutto Summe von 17.552,50 Euro, für die in 2026 benötigten Instandsetzungsarbeiten erstellt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Instandsetzungsarbeiten an den Wirtschaftswegen in Hontheim gemäß dem vorliegenden Angebot der Firma Junker GmbH aus Niederweiler zum Preis von 17.552,50 Euro zu vergeben.
Die Unabweisbarkeit der Maßnahme wird wegen der zu erfüllenden Verkehrssicherungspflicht anerkannt. Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln der Jagdpacht.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Straßenausbau L 104 - Bertricher Straße;
hier: Planwünsche der Gemeinde
Auf die bisherige Beratung und Beschlussfassung in der Sache, zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom 12.3.2026, TOP 4, wird hingewiesen. Am 13.4.2026 fand ein erstes Abstimmungsgespräch mit Vertretern des LBM Trier statt. Ortsbürgermeisterin Ilona Lauxen informiert über das Gespräch sowie den Inhalt der nachfolgenden E-Mail-Korrespondenz (12.6.2026). Im Kern hat der LBM Trier mitgeteilt, dass umfangreiche Gestaltungswünsche innerhalb der OD im Straßenausbauprogramm der „freien Strecke“ nicht umgesetzt bzw. finanziert werden können. So hatte die Gemeinde in dem vorgenannten Planungsgespräch angeregt, u.a., aus Fahrtrichtung Bad Bertrich einen Fahrbahnteiler bzw. Verschwenkung zur Geschwindigkeitsreduzierung zu bauen oder auch die Situation der beidseitigen Bushaltestelle zu verbessern, z.B. durch den Neubau einer Querungshilfe bzw. den barrierefreien Ausbau zu prüfen.
Der LBM hat mitgeteilt, dass sich dies aufgrund der örtlichen (topografischen) Verhältnisse und Grundstücksgrenzen nicht umsetzen lässt und auch auf Grund neuer haushälterischen Randbedingungen der finanzielle Rahmen dies nicht hergibt. Darüber hinaus weist der LBM daraufhin, dass der ÖPNV eine kommunale Aufgabe ist und somit auch Planung und Bau von Bushaltestellen in der Bauträgerschaft der Kommune liegen. Das Land fördert den barrierefreien Ausbau. Allerdings wegen der Vorlaufzeiten für Planung und Finanzierung im Zuge des jetzt anstehenden Ausbaus der L104 diese Maßnahme nicht mit ausgeführt werden könne.
Der LBM Trier sieht im jetzigen Planungsstadium vor,
| - | die L104 ausschließlich im Bestand zu sanieren, |
| - | den Rückbau der Bushaltebucht, Busse sollen zukünftig auf der Fahrbahn halten, |
| - | für den vorhandenen Gehweg auf freier, landeseigener Fläche gibt es folgende Optionen: |
| a) Der Gehweg wird im Zuge der Sanierung zurückgebaut. | |
| b) Die Ortsgemeinde sieht die Notwendigkeit des Erhalts des Gehweges. In diesem Fall wird der Straßenbaulastträger den Gehweg im Zuge der Sanierung letztmalig ertüchtigen. Im Anschluss übernimmt die Ortsgemeinde die Baulast und Unterhaltungspflicht des Gehwegs. |
Die Umsetzung der Maßnahmen ist frühestens für Herbst 2026 vorgesehen.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt die folgenden Punkte:
| - | Der Gemeinderat sieht die Notwendigkeit des Erhalts der Bushaltebucht und spricht sich gegen den geplanten Rückbau aus. |
| - | Der Gemeinderat sieht ebenfalls die Notwendigkeit des Erhalts des Gehweges. Dieser soll durch den Straßenbaulastträger im Zuge der Sanierung letztmalig ertüchtigt werden. Im Anschluss übernimmt die Ortsgemeinde die Baulast und Unterhaltungspflicht des Gehwegs. |
| - | Mit den derzeitigen Planungsinformationen spricht sich der Gemeinderat für eine reine Asphaltdeckensanierung innerhalb der OD aus. |
Gleichwohl bittet der Gemeinderat den LBM zu prüfen, ob nicht doch durch eine bauliche Maßnahme im Fahrbahnbereich aus Fahrtrichtung Bad Bertrich die Möglichkeit besteht eine Geschwindigkeitsreduzierung des Fahrzeugverkehrs zu erreichen. Dies vor dem Hintergrund, dass derzeit wegen den erheblichen Fahrbahnschäden ja eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h besteht. Üblicherweise wird diese nach der Sanierungsmaßnahme aufgehoben. Der Gemeinderat befürchtet, dass dann vielfach mit erhöhter Geschwindigkeit in die Ortslage eingefahren wird und dann möglicherweise Gefahrensituationen im Bereich des Kinderspielplatzes, Bushaltestelle bzw. Ein-/Ausfahrt Bürgerhalle u. Feuerwehr unvermeidbar werden. Hilfsweise sollte mindestens ein Geschwindigkeitstrichter (70 km/h – 50 km/h) vor der Ortslage eingerichtet werden.
Desweiteren bittet der Gemeinderat nochmals um Prüfung des Ausführungszeitraums. Der LBM Cochem baut derzeit und wohl noch bis Ende März 2027 die L103 im Streckenabschnitt zwischen Bad Bertrich und Alf (Fabrik) aus. Die L104 ist für diesen Zeitraum als Umleitungsstrecke ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Mitteilungen und Anfragen
7.1. Verlängerung der First des Forsteinrichtungswerks zum 30.09.2028
Durch den Ortsgemeinderat wurde Ende 2025 beschlossen, die Neuerstellung des auslaufenden Forsteinrichtungswerks durch private Sachverständige vornehmen zu lassen.
Das bestehende Forsteinrichtungswerk hat eine reguläre Gültigkeit bis zum 30.09.2027.
Die planmäßige Neuerstellung kann zu dem Stichtag nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund wurde gem. § 1 LWaldGDVO Rheinland-Pfalz eine Verlängerung des gültigen Planungszeitraumes um ein Jahr, vom 30.09.2027 auf den 30.09.2028, durch das Forstamt Traben-Trarbach vorgenommen. Die Ausschreibung erfolgt demnach für die Neuerstellung zum Stichtag 01.10.2028.
Der Ortsgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
7.2. Ortstermin im Gewerbegebiet mit Vantage Towers (Errichtung Mobilfunkmast)
Am 17.06.2026 fand ein Ortstermin im Gewerbegebiet Hontheim an der für die Errichtung eines Mobilfunkmastes vorgesehenen Parzelle Nr. 6/1 in der Flur 40 der Gemarkung Hontheim statt. An dem Termin nahmen neben der Ortsbürgermeisterin und einem Vertreter der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Vertreter der Vantage Towers AG (Projektleitung), des beauftragten Planungsbüros sowie des Generalunternehmers teil. Nach der Inaugenscheinnahme stellten die für das Projekt betroffenen Personen einheitlich fest, dass sich dieser „Alternativstandort“ zum ursprünglich geplanten Standort (Flur 48 Nr. 20, Holzbacherhöchst der Gemarkung Hontheim) besser eignet. Insofern wird nun eine Nutzung bzw. Bebauung dieser (Teil-)Fläche beabsichtigt.
Nach aktuellem Planungsstand wird für die Anlage eine Fläche von rund 400 m² benötigt. Der geplante Funkmast soll eine Höhe von etwa 39 m erreichen.
Im Rahmen des Ortstermins wurde vereinbart, dass unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zunächst die voraussichtlich anfallenden Kosten ermittelt und anschließend dem Kunden Vodafone zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden. Es ist vorgesehen, noch im Jahr 2026 einen Bauantrag für das Vorhaben einzureichen. Sofern die erforderliche Baugenehmigung erteilt wird und alle notwendigen Abstimmungen erfolgreich abgeschlossen werden können, erscheint eine Realisierung des Projekts im Jahr 2028 möglich.
Das Gremium nimmt die vorstehenden Informationen zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
7.3. Genehmigungsverfügung 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushalts-plan der Ortsgemeinde Hontheim für das Haushaltsjahr 2026
Die Vorsitzende informierte darüber, dass die Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung sowie des Nachtragshaushaltsplans erteilt wurde. Im Genehmigungsschreiben wird auf die Einhaltung einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung hingewiesen.
7.4. Straßenbeleuchtung Ortseinfahrt Bonsbeuern
Auf Nachfrage über die Möglichkeit zur Errichtung einer Straßenlaterne an der Ortseinfahrt Bonsbeuern, berichtet die Vorsitzende, dass für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung an der Ortseinfahrt Bonsbeuern außerhalb der Ortslage ein Angebot der Westnetz in Höhe von rund 12.500 EUR vorliegt. Die Maßnahme ist im aktuellen Haushaltsplan nicht veranschlagt und somit kurzfristig nicht umzusetzen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, ergänzend Angebote für autarke Beleuchtungssysteme einzuholen, die unabhängig vom Stromnetz betrieben werden können.
7.5. Begrünung Bonsbeuern und Pflege Löschteich
Zur Anfrage hinsichtlich einer Kübelbepflanzung wurde mitgeteilt, dass derzeit weder personelle noch finanzielle Kapazitäten für eine Umsetzung zur Verfügung stehen. Private Initiativen zur Begrünung werden seitens der Ortsgemeinde ausdrücklich begrüßt.
Bezüglich der Pflege des Löschteichs wurde mitgeteilt, dass ein Abstimmungsgespräch mit den Verbandsgemeindewerken noch aussteht. In diesem Termin sollen unter anderem die zukünftigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen abgestimmt werden.
7.6. Baumaßnahme Kindertagesstätte
Die Vorsitzende informierte, dass der Abschluss der Baumaßnahme an der Kindertagesstätte voraussichtlich im Herbst erfolgen wird. Im Anschluss ist ein Tag der offenen Tür vorgesehen.
7.7. Wanderwege
Die Vorsitzende berichtete über den aktuellen Sachstand des Projekts zur Überarbeitung der Wanderwege. Die Vorstellung der Ergebnisse ist für den Herbst vorgesehen.
7.8. Baugebiet "Aufm Spieß"
Die Entwürfe für die Werbetafel des Baugebietes befinden sich derzeit in der Ausarbeitung.
7.9. Aufwertung des Platzes an der Bürgerhalle Hontheim
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Aufwertung des Platzes an der Bürgerhalle sollen wie geplant umgesetzt werden. Hierzu zählen unter anderem die Befestigung der Fläche, die Aufstellung eines Automaten, die Ergänzung der Bestuhlung sowie die Errichtung einer E-Ladesäule. Ergänzend regte der Bauausschuss an, auch die Einfahrt zum Platz zu ertüchtigen.
Die Vorsitzende wies ferner darauf hin, dass die Fläche am Feuerwehrhaus aufgrund der noch ausstehenden Planung für das Feuerwehrgerätehaus zunächst nicht in die Maßnahme einbezogen wird.
7.10. Lüftungsanlage Bürgerhalle Hontheim
Die Reparatur der Lüftungsanlage in der Bürgerhalle soll voraussichtlich bis Juli / August abgeschlossen werden. Somit sollte ein reibungsloser Betrieb ab Herbst gewährleistet sein.
7.11. Mitteilung über ADAC-Rallye 31.07.-02.08.2026
Die Vorsitzende informierte über die Durchführung der ADAC-Rallye in der Zeit vom 31.07. bis 02.08.2026.
7.12. Nachfrage Baumkontrolle
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass hinsichtlich der Baumkontrollen bereits Rücksprache mit der Verbandsgemeinde gehalten wurde. Die Durchführung der Kontrollen soll durch die Verbandsgemeinde erfolgen.
7.13. Termin Waldbegang
Der diesjährige Revier- und Waldbegang findet am Freitag, den 17.07.2026 um 16 Uhr statt.
7.14. Wegebeschilderung
Die Umsetzung der Wegebeschilderung erfolgt sukzessive. Gleichzeitig wird der aktuelle Bestand erfasst.
7.15. Mitteilung über Erhöhung des Pumpendrucks 07.07.2026
Es wurde an die für den 07.07.2026 vorgesehene Erhöhung des Pumpendrucks erinnert. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, nach der Umstellung den Wasserdruck in ihren Haushalten eigenständig zu überprüfen.
7.16. Veröffentlichung der Tagesordnung
Ab der nächsten Gemeinderatssitzung wird die Tagesordnung wieder im Mitteilungsblatt veröffentlicht.