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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 35/2026
Diefenbach - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Diefenbach vom 25.06.2026

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Diefenbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 17.06.2026 auf den 25.06.2026, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in das Dorfgemeinschaftshaus Diefenbach, Dorfstraße, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 19.06.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 21:08 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Julian Jeske

Ratsmitglied Jessica Beringer

Ratsmitglied Rudolf Condne

Ratsmitglied Dieter Debald

Ratsmitglied Pia Debald

Ratsmitglied Stefan Schmidt

Ratsmitglied Michael Tietz

Außerdem anwesend:

Bürgermeister Marcus Heintel

Schriftführerin Selina Kuhn

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Diefenbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

4.

Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

5.

Wahl der/des 2. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

6.

Erste Änderungssatzug zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Diefenbach

7.

Umsetzung RZN

8.

Verwendung Dorfbudget

9.

Mitteilungen und Anfragen

9.1 Verlängerung der First des Forsteinrichtungswerks zum 30.09.2028

9.2 Müllabfuhr Bergweg

9.3 Mulchauftrag

9.4 Ausschreibung Gemeindearbeiter

9.5 Oberflächenentwässerung

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Eine Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 26.03.2026 werden nicht erhoben.

3. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Herr Julian Jeske hat sein Ratsmandat aufgrund seiner Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Diefenbach am 05.02.2026 verloren.

Als Ersatzperson gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde Herr Dieter Debald in den Ortsgemeinderat Diefenbach berufen.

Herr Debald hat mit Schreiben vom 12.02.2026 schriftlich erklärt, dass er die Wahl annehme.

Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Ortsgemeinde Diefenbach das Ratsmitglied Dieter Debald durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO - Treuepflicht, § 22 GemO - Ausschließungsgründe und § 30 GemO - Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.

4. Wahl der/des 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der bisherige 1. Ortsbeigeordnete Julian Jeske wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 05.02.2026 zum Ortsbürgermeister gewählt.

Entsprechend ist ein neuer 1. Ortsbeigeordneter zu wählen. In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 05.02.2026 wurde Herr Marc Heckelmann zum 1. Ortsbeigeordneten gewählt. Aufgrund der irrtümlichen Nichtausweisung des Tagesordnungspunktes bei Bekanntmachung der Tagesordnung war die Wahl an diesem Tag nicht zulässig. Folglich muss der Punkt erneut beraten und entschieden, sowie eine daraus resultierende Ernennung vorgenommen werden.

Auf § 39 Abs. 1 GemO - Beschlussfähigkeit wird hingewiesen. Demnach ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn bei der Beschlussfassung mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder anwesend ist. Im Falle der Wahl der Beigeordneten ruht das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters als Vorsitzenden. Die gesetzliche Zahl beträgt somit sechs Ratsmitglieder, die Beschlussfähigkeit liegt dann bei vier Ratsmitgliedern. In der Sitzung am 26.03.2026 war der Gemeinderat demnach beschlussunfähig. Wird der Gemeinderat wegen Beschlussunfähigkeit zum zweiten Male zur Verhandlung über denselben Gegenstand eingeladen, so ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der Beigeordneten bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen. Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw).

Für das Amt des 1. Ortsbeigeordneten wird durch Stefan Schmidt Dieter Debald vorgeschlagen.

Die Wahl des 1. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen: 6

gültige Stimmen: 6

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 2

Stimmenthaltungen: 1

Damit ist Dieter Debald für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zur/m 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Diefenbach gewählt. Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass sie/er die Wahl annimmt.

Nunmehr ernennt Ortsbürgermeister Julian Jeske Dieter Debald zum 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Diefenbach, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und der/m Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird sie/er vereidigt und in sein Amt eingeführt

Abstimmungsergebnis:

Mit 3 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung angenommen

5. Wahl der/des 2. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Auf die bisherigen Beratungen, zuletzt in der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 25.03.2026, wird verwiesen.

Auf § 39 Abs. 1 GemO - Beschlussfähigkeit wird hingewiesen. Demnach ist der Gemeinderat

beschlussfähig, wenn bei der Beschlussfassung mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der

Ratsmitglieder anwesend ist. Im Falle der Wahl der Beigeordneten ruht das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters als Vorsitzenden. Die gesetzliche Zahl beträgt somit sechs Ratsmitglieder,

die Beschlussfähigkeit liegt dann bei vier Ratsmitgliedern. In der Sitzung am 26.03.2026 war der Gemeinderat demnach nicht beschlussfähig. Wird der Gemeinderat wegen Beschlussunfähigkeit zum zweiten Male zur Verhandlung über denselben Gegenstand eingeladen, so ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der Beigeordneten bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen. Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw).

Für das Amt der/s 2. Ortsbeigeordneten erfolgen keine Wahlvorschläge.

Beschlussfassung:

Durch das Fehlen eines Wahlvorschlags beschließt der Ortsgemeinderat den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja- Stimmen einstimmig angenommen

6. Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Ortsgemeinde Diefenbach

Die derzeitige Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Diefenbach datiert aus dem Jahr 2017. Um die Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen, ist die Änderung der Satzung notwendig. Der Satzungsentwurf auf Basis der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (einschl. Steuerbefreiung für Assistenzhunde) wird mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.

Die Verwaltung verfolgt das Ziel der Digitalisierung. Eine Hundean- und Abmeldung ist bereits heute vollständig digital möglich. Durch die Abschaffung der Hundesteuermarken kann auch der Versand dieser Abgabenbescheide künftig digital über E-Post erfolgen. Beim elektronischen Versand über E-Post werden verwaltungsseitig keine Abgabenbescheide ausgedruckt, kuvertiert und frankiert sondern digital über das System an die deutsche Post versendet. Aktuell werden die Abgabenbescheide zur Hundesteuer bedingt durch die Steuermarken noch vollständig manuell bearbeitet, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.

Die Anschaffung, Verwaltung und der Versand der Hundesteuermarken verursachen Kosten und administrativen Aufwand. Durch den Wegfall können Kosten (Porto, Druck, Material) eingespart sowie Personalaufwand reduziert werden.

Die Überprüfung der steuerlichen Erfassung des Hundes erfolgt über die Daten im Steueramt (Hundeanmeldung), nicht über physische Marken, welche ohnehin selten getragen werden. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen konnten entsprechende Kontrollen in der Vergangenheit bereits nicht durchgeführt werden und sind auch künftig verwaltungsseitig nicht darstellbar.

Eine Identifikation des Hundes ist über den Chip möglich. Die Steuerpflicht bleibt von der Abschaffung der Hundesteuermarke unberührt.

Beschlussfassung:

Der Rat beschließt die Satzungsänderung gemäß vorgelegtem Satzungsentwurf.

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen

7. Umsetzung RZN

Ortsbürgermeister Julian Jeske unterbreitet den Vorschlag, die verfügbaren Mittel für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses einzusetzen.

Da nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen um Fenster und die Tür gemeinsam auszutauschen, wurde ein erstes Angebot für eine neue Haustür eingeholt. Dieses liegt nun mehr vor.

Das Angebot über 4264,00 € stimmt mit den Ansprüchen der Fördermaßnahmen überein und würde entsprechend in Gänze gefördert werden.

Rudolf Condne merkt in dem Zusammenhang an, dass ein Gegenangebot eingeholt werden sollte.

8. Verwendung Dorfbudget

Das Dorfbudget besteht aus jährlich 1500,00 € für Gemeinden mit unter 1000 Einwohnern.

Für die erste Idee - der Anschaffung eines Pelletofens - liegt noch kein Angebot vor.

Weiterhin soll hier mit dem zuständigen Schornsteinfeger geklärt werden, wie hoch die Kosten für einen Umbau wären.

9.1. Verlängerung der First des Forsteinrichtungswerks zum 30.09.2028

Durch den Ortsgemeinderat wurde Ende 2025 beschlossen, die Neuerstellung des auslaufenden Forsteinrichtungswerks durch private Sachverständige vornehmen zu lassen.

Das bestehende Forsteinrichtungswerk hat eine reguläre Gültigkeit bis zum 30.09.2027.

Die planmäßige Neuerstellung kann zu dem Stichtag nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund wurde gem. § 1 LWaldGDVO Rheinland-Pfalz eine Verlängerung des gültigen Planungszeitraumes um ein Jahr, vom 30.09.2027 auf den 30.09.2028, durch das Forstamt Traben-Trarbach vorgenommen. Die Ausschreibung erfolgt demnach für die Neuerstellung zum Stichtag 01.10.2028.

Der Ortsgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

9.2. Müllabfuhr Bergweg

Ortsbürgermeister Julian Jeske erläutert die von der ART gesetzten Vorgaben für eine Müllabfuhr im Bergweg. Beispielsweise benötigt ein Fahrzeug der Abfallentsorgung eine Fahrbahnbreite von 9,5 m, außerdem muss eine Wendemöglichkeit gegeben sein. Beide Voraussetzungen sind nicht gegeben bzw. wären nur mit einem erhöhten Mehraufwand umzusetzen.

Seitens des Ortsgemeinderats besteht kein Interesse das Thema weiter zu verfolgen.

9.3. Mulchauftrag

Ortsbürgermeister Julian Jeske hat einen Auftrag zum Mulchen vergeben. Sollte sich während des Mulchens ergeben, dass mehr als die beauftragten Stunden benötigt werden, wird für den weiteren Teil ein Ratsbeschluss nötig sein.

9.4. Ausschreibung Gemeindearbeiter

In naher Zukunft soll die Stelle eines Gemeindearbeiters für die Ortsgemeinde Diefenbach ausgeschrieben werden. Hierfür wird sich Ortsbürgermeister Julian Jeske an die Personalabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung wenden.

9.5. Oberflächenentwässerung

Um das Thema der Oberflächenentwässerung voran zu bringen werden Vorschläge gesammelt. Ortsbürgermeister Julian Jeske schlägt u.a. die Möglichkeit vor, einen zugeschütteten Graben in Eigenleistung auszuheben und für weitere Hilfe Aufträge zu vergeben.