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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 36/2023
Amtlicher Teil
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Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan 2023 für die Verbandsgemeinde Trarbach-Trarbach

Der Entwurf der 1.Nachtragshaushaltssatzung mit -plan für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach liegt gem. § 97 (1) GemO zur Einsichtnahme von

Montag, dem 11.09.2023 bis einschließlich Montag, den 25.09.2023

während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der 1.Nachtragshaushaltssatzung, zum Nachtragshaushaltsplan oder seinen Anlagen können durch die Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung (Fristende: 22.09.2023) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3 (Zimmer 18-21) eingereicht werden.

56841 Traben-Trarbach, den 08.09.2023
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Marcus Heintel, Bürgermeister