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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 36/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift

-öffentlicher Teil-

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach

vom 01.07.2024

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 24.06.2024 auf den 01.07.2024, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in die Weinbrunnenhalle "Kröver Nacktarsch", Moselweinstraße 35, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 28.06.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 18:50 Uhr

Anwesend:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Anja Bindges  — bis TOP. 2 zugleich als 2. Beigeordnete

Ratsmitglied Frank Ewein

Ratsmitglied Mike Ewein

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach

Ratsmitglied Martin Kirst

Ratsmitglied Christian Müllers

Ratsmitglied Vera Reichert

2. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Joachim Weinmann

CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Frank Ames

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roland Bender

Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Desire Beth

Ratsmitglied Ferdinand Dimmig —  Ratsmitglied ab TOP. 3 der öffentlichen Sitzung

Ratsmitglied Frank Ehses

Ratsmitglied Knut Georg

Ratsmitglied Christoph Groh

Ratsmitglied Sarah Haussmann-Keller

Ratsmitglied Thomas Kaufmann

Ratsmitglied Klaus Dieter Müllen

Ratsmitglied Hans Theodor Schenk

Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Elke Schnabel  —  ab TOP. 3 als 1. Beigeordnete

Ratsmitglied Katrin Schühlein

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Karl Josef Simon

Ratsmitglied Florian Stroh

FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Bernd Fröhlich

3. Beigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Müllers

Ratsmitglied Rolf Pohl

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.

Ratsmitglied Gerhard Lettl

FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT

Ratsmitglied Dajana Hermann

Ratsmitglied Heiko Jäckels

Ratsmitglied Christian Knappstein

Ratsmitglied Edgar Koch

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

Außerdem anwesend:

1. Beigeordneter Eugen Klein

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher

Ortsbürgermeister Hans-Peter Heck

1. Ortsbeigeordneter Christian Franzen

Stadtbürgermeister Patrice Christian Roger Langer

Ortsbürgermeister Rainer Schwind

Fachbereichsleiter Frank Thullen

kommissarischer Fachbereichsleiter Jürgen Trarbach

Werkleiter Jens Burch

Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch

Entschuldigt:

Ratsmitglied Anne Schabinger

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Zunächst begrüßt Bürgermeister Marcus Heintel die neugewählten und bisherigen Ratsmitglieder, Orts- und Stadtbürgermeister und -beigeordnete zur heutigen Sitzung ganz herzlich in Kröv und bedankt sich für die Gastfreundschaft am heutigen Tage.

Nunmehr begrüßt Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Desire Beth den VG-Rat herzlich in der Weinbrunnenhalle und wünscht den Beratungen einen guten Verlauf.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

2.

Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt- 1. Beigeordnete/r- 2. Beigeordnete/r- 3. Beigeordnete/r

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach

4.

Beratung und Beschlussfassung über die VII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

5.

Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse

a) Haupt- und Finanzausschuss

b) Werkausschuss

c) Schulträgerausschuss

d) Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe

e) Bäderausschuss

f) Rechnungsprüfungsausschuss

g) Ausschuss für Jugend und Soziales

6.

Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirats der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

7.

Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Tourismuszweckverbandes "Moselregion Traben-Trarbach-Kröv"

8.

Wahl der Vertreter der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in die Gremien

a) Planungsgemeinschaft Region Trier

b) Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel

c) Zweckverband Hunsrück I

d) Abwasserverband Pünderich

9.

Wahl und Ernennung eines Behindertenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

10.

Mitteilungen und Anfragen

10.1

Ausbaumaßnahme der L 105 von der B 53 zum Reiler Hals

10.2

Partnerschaft mit Ruanda;Einrichtung einer Schulküche

10.3

Landeszuweisung an die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für mobile Jugendpflege

10.4

Notarztstandort Traben-Trarbach

10.5

Bewilligung einer Zuweisung aus dem Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

10.6

Fraktionsvorsitzende des Verbandsgemeinderates

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach die neu gewählten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO – Treuepflicht, § 22 GemO – Ausschließungsgründe und § 30 GemO – Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.

2. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

- 1. Beigeordnete/r

- 2. Beigeordnete/r

- 3. Beigeordnete/r

Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der Beigeordneten bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen.

Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw.).

Zunächst bestimmt Bürgermeister Marcus Heintel die Ratsmitglieder Katrin Schühlein und Heiko Jäckels zu Wahlhelfern.

1. Beigeordnete/r

Für das Amt der/s 1. Beigeordneten wird durch Ratsmitglied Desire Beth Ratsmitglied Elke Schnabel vorgeschlagen.

In diesem Zusammenhang verweist der Fraktionssprecher des SPD-Fraktion Hans Joachim Weinmann seitens seiner Fraktion auf die gute und gedeihliche Zusammenarbeit in der vorangegangenen Wahlperiode. Diese sei u.a. auch durch die paritätische Besetzung der Beigeordneten nach dem Wahlergebnis begründet worden. Bedauerlicherweise habe man sich zu Beginn dieser Wahlperiode leider nicht auf die Fortsetzung dieses Procederes verständigen können, sondern es habe vielmehr eine Absprache zwischen CDU, FWG und FDP zur Besetzung der Beigeordneten gegeben.

Die Wahl der 1. Beigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen:

31

ungültige Stimmen:

0

gültige Stimmen:

31

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

8

Damit ist Ratsmitglied Elke Schnabel für die Dauer der Wahlperiode des Verbandsgemeinderates zur 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gewählt. Die Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass sie die Wahl annimmt.

Nunmehr ernennt Bürgermeister Marcus Heintel Ratsmitglied Elke Schnabel zur 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und der Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird sie vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

Bürgermeister Marcus Heintel hat an der Beschlussfassung gem. § 36 (3) 2 GemO nicht teilgenommen.

Anschließend legt die 1. Beigeordnete Elke Schnabel ihr Mandat im Verbandsgemeinderat nieder. Als nächster Bewerber für den Wahlvorschlag der CDU wurde Ferdinand Dimmig aus Hontheim benannt. Er erklärt auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass er die Berufung in den Verbandsgemeinderat annimmt. Bürgermeister Marcus Heintel verpflichtet Ferdinand Dimmig als Ratsmitglied gem. § 30 (2) GemO und weist ihn auf seine Rechte und Pflichten insbesondere gem. § 20 bis 22 und 30 GemO hin.

2. Beigeordnete/r

Für das Amt der/s 2. Beigeordneten wird durch Ratsmitglied Marc Schiffels Ratsmitglied Dajana Hermann vorgeschlagen.

Die Wahl der 2. Beigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen:

31

ungültige Stimmen:

0

gültige Stimmen:

31

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

8

Damit ist Ratsmitglied Dajana Herrmann für die Dauer der Wahlperiode des Verbandsgemeinderates zur 2. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gewählt. Die Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass sie die Wahl annimmt.

Nunmehr ernennt Bürgermeister Marcus Heintel Dajana Hermann zur 2. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und der Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird sie vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

Bürgermeister Marcus Heintel hat an der Beschlussfassung gem. § 36 (3) 2 GemO nicht teilgenommen.

3. Beigeordnete/r

Für das Amt der/s 3. Beigeordneten wird durch Ratsmitglied Rolf Pohl Ratsmitglied und bisheriger 3. Beigeordnete Wilhelm Müllers vorgeschlagen.

Die Wahl des 3. Beigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmen:

31

ungültige Stimmen:

0

gültige Stimmen:

31

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

8

Damit ist Ratsmitglied Wilhelm Müllers für die Dauer der Wahlperiode des Verbandsgemeinderates zum 3. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gewählt. Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt.

Nunmehr ernennt Bürgermeister Marcus Heintel Ratsmitglied Wilhelm Müllers zum 3. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Da es sich um eine Wiederwahl handelt entfallen gem. § 54 (1) GemO Vereidigung und Amtseinführung.

Bürgermeister Marcus Heintel hat an der Beschlussfassung gem. § 36 (3) 2 GemO nicht teilgenommen.

3. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach

Gem. § 37 GemO beschließt der (Verbands-) Gemeinderat im Rahmen der Bestimmungen der Gemeindeordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung gilt für die Wahlzeit des Gemeinderates.

Nach der Neuwahl hat der Verbandsgemeinderat über die Geschäftsordnung neu zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung des Gemeinderates. Kommt die Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung nicht innerhalb eines halben Jahres zustande, gilt die seitens des Ministeriums des Innern und für Sport erlassene Mustergeschäftsordnung.

Der Verbandsgemeinderat in seiner vorangegangenen Wahlzeit die Mustergeschäftsordnung mit geringfügigen Ergänzungen als Geschäftsordnung beschlossen.

Die Änderungen beliefen sich auf Regelungen für den Ältestenrat (§ 1 a) und der Teilnahme von Orts- und Stadtbürgermeistern an Ausschusssitzungen (§ 30).

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport in der derzeit geltenden Fassung unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

§ 1 a

Ältestenrat

(1) Dem Ältestenrat gehören der Bürgermeister, die Beigeordneten und die Fraktionsvorsitzenden an. Eine Stellvertretung der Fraktionsvorsitzenden ist im Verhinderungsfalle möglich.

(2) Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Verbandsgemeinderates, insbesondere hinsichtlich des Terminplans der Sitzungen des Verbandsgemeinderates und seiner Ausschüsse, der Zusammensetzung der jeweiligen Tagesordnung und der Vereinbarung von Redezeiten.

(3) Für die Sitzungen des Ältestenrates gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entsprechend.

§ 30 Abs.1 wird zudem wie folgt geändert:

Beigeordnete, soweit sie nicht den Vorsitz führen, können an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen; Ratsmitglieder, die einem Ausschuss nicht angehören, und stellvertretende Mitglieder des betreffenden Ausschusses, die dem Rat nicht angehören, können an den Sitzungen als Zuhörer teilnehmen, gleiches gilt für die Ortsbürgermeister sowie den Stadtbürgermeister.

Abstimmungsergebnis:

Mit 32 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Beratung und Beschlussfassung über die VII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Mit den Neuregelungen der Gemeindeordnung anl. der Corona-Pandemie wurde zum einen die Möglichkeit der digitalen öffentlichen Bekanntmachung eröffnet. Danach besteht die Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen elektronisch im Internet zu vollziehen. Neben Fragen der Rechtssicherheit und Kosten werden mit dieser Möglichkeit auch verwaltungsvereinfachende Effekte erzielt. Für eine Umsetzung ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Außerdem sind weitere Änderungen der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgesehen.

Der Entwurf der VII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war als Anlage beigefügt.

Seitens der CDU-Fraktion wird die Beschlussfassung der VII. Satzungsänderung ohne Art. IV (Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf Ausschüsse) beantragt. Die Abstimmung über den seitens des Vorsitzenden eingereichten weitergehenden Antrages wird mit 7- Ja-, 23 Nein-Stimmen bei einer Stimmenthaltung abgelehnt.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die VII. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der zur Sitzung vorliegenden und unter Wegfall des Artikels 4 geänderten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 23 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen mehrheitlich angenommen

Bürgermeister Marcus Heintel hat an der Beschlussfassung gem. § 36 (3) 2 GemO nicht teilgenommen.

5. Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für die zu bildenden Ausschüsse

a)

Haupt- und Finanzausschuss

b)

Werkausschuss

c)

Schulträgerausschuss

d)

Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe

e)

Bäderausschuss

f)

Rechnungsprüfungsausschuss

g)

Ausschuss für Jugend und Soziales

Die Mitglieder der Ausschüsse und Ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenden politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.

Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung werden vom Stadtrat folgende Ausschüsse gebildet:

a)

Haupt- und Finanzausschuss mit 10 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

b)

Werkausschuss mit 10 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter sowie 4 Beschäftigtenvertretern

c)

Schulträgerausschuss mit 10 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

d)

Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe mit 10 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

e)

Bäderausschuss mit 10 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

f)

Rechnungsprüfungsausschuss mit 7 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

g)

Bäderausschuss mit 10 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

(zu a) und f) Mitglieder nur aus der Mitte des Verbandsgemeinderates)

(zu b) bis e) bis g) Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Verbandsgemeinderates, der Rest aus wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde, entsprechendes gilt auch für die Stellvertreter.)

Die Zahl der Ratsmitglieder nach § 29 Abs. 2 GemO bildet die maßgebende Berechnungsgröße für die Ausschüsse. Die Sitzverteilung der politischen Gruppen entsprechend dem Stärkeverhältnis gemäß Berechnungsverfahren erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Verfahren Sainte-Laque/Schepers).

Vor der Wahl des jeweiligen Ausschusses sollte eine Festlegung über einen gemeinsamen Wahlvorschlag sowie das Abstimmungsverhalten (z.B. per Abschluss offene Abstimmung erfolgen).

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt vor der jeweiligen Wahl einstimmig, die Wahl offen und als gemeinsamen Wahlvorschlag vorzunehmen.

a) Haupt- und Finanzausschuss

BV)* = Beschäftigtenvertreter gem. § 90 LPersVG

d) Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe

Abstimmungsergebnis:

Mit 31 Ja-Stimmen jeweils einstimmig angenommen

Bürgermeister Marcus Heintel hat an der Beschlussfassung gem. § 36 (3) 2 GemO nicht teilgenommen.

6. Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirats der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 die Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beschlossen. Gem. § 3 (1) dieser Satzung besteht der Seniorenbeirat aus 16 Mitgliedern, die durch den Verbandsgemeinderat entsprechend den Regelungen für die gemeindlichen Ausschüsse gewählt werden. Gleichzeitig soll für jedes Mitglied ein/e Stellvertreter/in gewählt werden.

Gem. § 3 (2) der Satzung soll darauf geachtet werden, dass alle Ortsgemeinden/Ortsteile berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch stellvertretende Mitglieder des Seniorenbeirates auch im Falle im Falle der Teilnahme des ordentlichen Seniorenbeiratsmitgliedes als Zuhörer teilnehmen (§ 30 (3) GeschO des VG-Rates).

Der Vorsitzende gibt dem Verbandsgemeinderat den Wahlvorschlag für die Wahl des Seniorenbeirates bekannt. Ergänz wird dieser Vorschlag noch um den weiterem Vorschlag Herr Klaus Herrig, Flussbach.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt vor der jeweiligen Wahl einstimmig, die Wahl offen und als gemeinsamen Wahlvorschlag vorzunehmen.

Anschließend wählt der Verbandsgemeinderat folgende Personen zum Mitglied des Seniorenbeirates:

Rudolf Brixius, Traben-Trarbach/Wolf

Marietheres Fischer, Kröv

Sabine Franzen, Bausendorf

Christiane Fritz, Irmenach

Klaus Herrig, Flußbach

Jürgen Hey, Traben-Trarbach/Wolf

Hedwig Lebenstedt, Traben-Trarbach/Wolf

Martina Nilles, Enkirch

Hannelore Reuter-George, Traben-Trarbach

Margot Scherrer, Kröv/Kövenig

Elke Schnabel, Reil

Gisela Sherlock, Traben-Trarbach/Wolf

Sigrid Steffens, Bausendorf

Peter Storck, Traben-Trarbach

Ingrid Ströher, Traben-Trarbach

Rainer Trossen, Kröv

Abstimmungsergebnis:

Mit 31 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Bürgermeister Marcus Heintel hat an der Beschlussfassung gem. § 36 (3) 2 GemO nicht teilgenommen.

7. Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Tourismuszweckverbandes "Moselregion Traben-Trarbach-Kröv"

Auf der Grundlage der Verbandsordnung des Tourismuszweckverbandes wurde entsprechend den Regelungen des § 6 (1) und (2) die Stimmenanteile und Mitglieder in der Verbandsversammlung neu berechnet.

Danach besteht die besteht die 21 Mitglieder umfassende Verbandsversammlung des Tourismuszweckverbandes „Moselregion Traben-Trarbach-Kröv“ aus

1 Vertreter/-in der Ortsgemeinde Burg (Mosel),

2 Vertreter/-innen der Ortsgemeinde Enkirch,

1 Vertreter/-in der Ortsgemeinde Kinheim,

4 Vertreter/-in der Ortsgemeinde Kröv,

2 Vertreter/-in der Ortsgemeinde Reil,

1 Vertreter/-in der Ortsgemeinde Starkenburg,

5 Vertreter/-innen der Stadt Traben-Trarbach

5 Vertreter/-in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach,

Gemäß § 6 der Verbandsordnung sind die jeweiligen Bürgermeister/-innen bzw. gesetzlichen Vertreter (z.B. im Falle der Bildung von Geschäftsbereichen der Mitgliedskörperschaften und Übertragung des Bereiches Tourismus auf einen Beigeordneten) geborene Vertreter der Verbandsversammlung. Somit sind für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zusätzlich noch 4, die Stadt Traben-Trarbach 4 (bisher 5), die Ortsgemeinde Kröv noch 3 (bisher 2) und die Ortsgemeinden Enkirch und Reil noch je 1 Mitglied zu wählen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Stimmrecht des Vorsitzenden bei der Wahl gem. § 36 (3) GemO ruht.

Im Falle des Vorhandenseins von Fraktionen wurde sich bisher bei der Wahl an den Regelungen zur Ausschussbesetzung (§ 45 GemO) orientiert.

Zunächst erläutert Fachbereichsleiter Frank Koch dem Verbandsgemeinderat die Veränderung der Mitglieder und Stimmenverhältnisse in der kommenden Wahlzeit auf der Grundlage der Verbandsordnung.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt vor der jeweiligen Wahl einstimmig, die Wahl offen und als gemeinsamen Wahlvorschlag vorzunehmen.

Anschließend wählt der Verbandsgemeinderat folgende Personen zum Mitglied der Verbandsversammlung des Tourismuszweckverbands:

Frank Ames

Frank Ehses

Beatrice Kimnach

Dajana Hermann

Abstimmungsergebnis:

Mit 31 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Bürgermeister Marcus Heintel hat an der Beschlussfassung gem. § 36 (3) 2 GemO nicht teilgenommen.

8. Wahl der Vertreter der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in die Gremien

a) Planungsgemeinschaft Region Trier

b) Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel

c) Zweckverband Hunsrück I

d) Abwasserverband Pünderich

Mit dem Ende der Legislaturperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften (u.a. Verbandsgemeinderäte) endet auch die Wahlzeit der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft der Region Trier und verschiedener Verbandsversammlungen von Zweckverbänden.

a) Die Mitglieder der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft werden vom Kreistag gewählt. Seitens der Verbandsgemeinderäte besteht jedoch die Möglichkeit, Vorschläge für die Mitgliedschaft in der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft zu machen.

Bisher wurde Bürgermeister Marcus Heintel auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates durch den Kreistag als Vertreter für die Regionalvertretung gewählt.

b) Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ist Mitglied beim Zweckverband „Wasserversorgung Eifel-Mosel“ (ZWEM). Insgesamt wird in die Verbandsversammlung je Verbandsmitglied ein Vertreter sowie ein Stellvertreter entsandt. Bisher wurde als Vertreter der Bürgermeister und als Stellvertreter der jeweilige 1. Beigeordnete gewählt. Dabei wurde das Stimmrecht entsprechend der Anteile am Zweckverband der jeweiligen Verbandsgemeinde gewichtet. Nunmehr ist ein Vertreter und ein Stellvertreter zu wählen.

c) Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ist Mitglied im Zweckverband „Wasserwerk Hunsrück I“. Dieser Zweckverband versorgt die Ortsgemeinden Irmenach und Lötzbeuren mit Wasser. Gleichzeitig liefert er Wasser an die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach zur Versorgung der Ortsgemeinde Starkenburg.

Neben dem Bürgermeister werden 2 weitere Vertreter der Verbandsgemeinde Traben- Trarbach zur Verbandsversammlung entsandt. Bisher wurden jeweils immer die beiden gewählten bzw. amtierenden Ortsbürgermeister von Irmenach und Lötzbeuren durch den Verbandsgemeinderat gewählt.

d) Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ist Mitglied im Abwasserzweckverband Pünderich. Der Abwasserzweckverband Pünderich ist mit den Aufgaben der Abwasserbeseitigung der Ortsgemeinden Starkenburg, Enkirch, Burg (Mosel) und Reil betraut. In der Verbandsversammlung stellt die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach insgesamt 7 Vertreter. Mit Ausnahme des gesetzlichen Vertreters „Bürgermeister der Verbandsgemeinde“ sind somit insgesamt noch 6 weitere Mitglieder zu wählen. Bisher wurde in der Regel die Ortsbürgermeister bzw. ein Ortsbeigeordneter der jeweiligen Gemeinden als Vertreter gewählt. Ergänzend sind dann noch zweit weitere Mitglieder zu bestimmen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt vor der jeweiligen Wahl einstimmig, die Wahl offen und als gemeinsamen Wahlvorschlag vorzunehmen.

a) Der Verbandsgemeinderat schlägt einstimmig als Mitglied der Planungsgemeinschaft Bürgermeister Marcus Heintel vor.

b) Der Verbandsgemeinderat wählt als Vertreter in der Verbandsversammlung als auch im Werksausschuss Bürgermeister Marcus Heintel und als Stellvertreter die 1. Beigeordnete Elke Schnabel.

c) Neben dem Bürgermeister werden als weitere Vertreter der Verbandsgemeinde Traben- Trarbach zur Verbandsversammlung des Zweckverbands Hunsrück I 2. Ortsbeigeordneter Christian Wedertz und Ortsbürgermeister Thomas Barth gewählt.

d) Neben dem Bürgermeister werden als weitere Vertreter der Verbandsgemeinde Traben- Trarbach zur Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Pünderich die Ortsbürgermeister Jörg Emmerich, Roland Bender, Rudolf Bucher und Matthias Justen sowie Gerald Caspari und Dagmar Barzen gewählt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 31 Ja-Stimmen jeweils einstimmig angenommen

Bürgermeister Marcus Heintel hat an der Beschlussfassung gem. § 36 (3) 2 GemO nicht teilgenommen.

9. Wahl und Ernennung eines Behindertenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Der Verbandsgemeinderat hat mit dem 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach das Ehrenamt eines Behindertenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach eingerichtet.

Gem. § 3a der Hauptsatzung und den §§ 18, 40 GemO ist nunmehr der Behindertenbeauftragte für die Legislaturperiode 2024 bis 2029 durch den Verbandsgemeinderat zu wählen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt vor der Wahl einstimmig, die Wahl offen vorzunehmen.

Anschließend wählt der Verbandsgemeinderat die bisherige Behindertenbeauftragte Renate Braband auch für die Wahlperiode 2024/2029 zur Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach.

Die Ernennung soll in der kommenden Sitzung des Verbandsgemeinderates stattfinden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 31 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Bürgermeister Marcus Heintel hat an der Beschlussfassung gem. § 36 (3) 2 GemO nicht teilgenommen.

10. Mitteilungen und Anfragen

10.1. Ausbaumaßnahme der L 105 von der B 53 zum Reiler Hals

Der Vorsitzende, Bürgermeister Marcus Heintel gibt dem Verbandsgemeinderat eine E-Mail des Landesbetriebs Mobilität bekannt, wonach in der Zeit vom 02.08. bis 31.10.2024 der Ausbau der L 105 von der B 49 zum Reiler Hals erfolgen soll und hierfür eine Vollsperrung mit Umleitungsverkehr notwendig wird.

10.2. Partnerschaft mit Ruanda;

Einrichtung einer Schulküche

Bürgermeister Heintel informiert den VG-Rat über ein Kooperationsprojekt der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in Ruanda zur Errichtung einer Schulküche. Eine weitere Beratung wird in der kommenden Sitzungsrunde erfolgen.

10.3. Landeszuweisung an die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für mobile Jugendpflege

Gem. Bewilligungsbescheid vom 02.04.2024 wurde der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach auch für das Jahr 2024 eine Zuweisung für mobile Jugendarbeit i.H.v. 18.420 € bewilligt.

10.4. Notarztstandort Traben-Trarbach

Bürgermeister Heintel gibt den Inhalt eines Schreibens der für den Rettungsdienst im ehemaligen Bereich des Regierungsbezirks Trier zuständigen Kreisverwaltung Trier-Saarburg vom 26.03.2024 bekannt, wonach man auch nach Beendigung des Engagements der Rettungswache Traben-Trarbach von ausreichend Kapazitäten durch die Standorte Wittlich und Bernkastel-Kues ausgeht. Das Schreiben wurde als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügt.

10.5. Bewilligung einer Zuweisung aus dem Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde lt. Mitteilung von Bürgermeister Heintel aus „KIPKI-Mitteln“ eine Zuweisung i.H.v. 502.677,88 gem. Bescheid vom 26.03.2024 für verschiedene Klimaschutzmaßnahmen bewilligt. Der Durchführungszeitraum wurde bis zum 30.06.2026 festgesetzt.

10.6. Fraktionsvorsitzende des Verbandsgemeinderates

Seitens der Fraktionen im Verbandsgemeinderat wurde folgende Fraktionssprecher incl. Stellvertreter benannt:

CDU-Fraktion:

Desire Beth, Stellvertreter Knut Georg, Frank Ehses

SPD-Fraktion:

Hans-Joachim Weinmann, Stellvertreter Beatrice Kimnach, Martin Kirst

FWG-Fraktion:

Marc Schiffels, Stellvertreter Heiko Jäckels

FDP-Fraktion:

Rolf Pohl, Stellvertreter Bernd Fröhlich

Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen:

Anne Schabinger, Stellvertreter Gerhard Lettl