Mit der „neuen“ Trinkwasserverordnung 2023 wurde in Deutschland die EU-Trinkwasserrichtlinie vom Dezember 2020 umgesetzt. Ein wesentlich neuer Bestandteil dieser Verordnung ist die Risikobetrachtung und Risikobewertung-Risikomanagement.
Ein Punkt dabei ist die Trinkwasserhygiene, auf die insbesondere die Gesundheitsämter ein besonderes Augenmerk legen. In diesen Bereich fällt auch der Betrieb einer Brauchwasseranlage, nicht nur, wenn das Brauchwasser im Gebäude für Toilettenspülung oder Waschmaschine genutzt wird, sondern auch wenn dieses zur Gartenbewässerung genutzt wird. Unter den Begriff Brauchwasser fallen auch Regenwassernutzungsanlagen, Brunnen- und Eigengewinnungsanlagen. Diese müssen gemeldet werden!
Wird das Brauchwasser im Gebäude z. B. für Toilettenspülung, Waschmaschine etc. genutzt, so ist zusätzlich gemäß § 7 Abs. 1 Wasserversorgungssatzung der VG Traben-Trarbach auch ein Antrag auf Teilbefreiung gemäß § 8 Abs. 3 erforderlich.
Es ist uns bewusst, dass die Risiken beim Betrieb einer Brauchwasseranlage im Alltag in den Hintergrund geraten oder, viel schlimmer, verharmlost werden. Daher möchten wir nachfolgend die Gesundheits- und Hygienerisiken nochmals ins Bewusstsein rufen:
Keimwachstum: In Zisternen und Speichern finden Bakterien, Viren und Parasiten einen idealen Nährboden.
Magen-Darm-Erkrankungen: Bei versehentlicher Nutzung als Trinkwasser oder durch Aerosole drohen Infektionen.
Hautinfektionen: Kontakt mit verunreinigtem Wasser kann offene Wunden infizieren - Keim.
Mögliche Fehlerquellen hierfür sind:
Querverbindungen: Fehlerhafte Verbindungen zum Trinkwassernetz lassen Schmutzwasser zurückfließen.
Fehlende Trennung: Wenn Leitungen nicht strikt getrennt und gekennzeichnet sind, droht Verwechslungsgefahr, insbesondere bei Kindern!
Fehlerhafte Nachspeisung: Ohne vorgeschriebenen freien Auslauf (Sicherheitsarmatur) gerät Betriebswasser in den öffentlichen Wasserkreislauf.
Wir möchten heute zum einen nochmals die Gesundheitsrisiken und Gefahrenquellen in Erinnerung rufen, aber auch auf die Anzeigepflicht von Nichttrinkwasseranlagen hinweisen!
Zur Risikoanalyse, insbesondere aber zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene, fordern wir alle Betreiber einer Brauchwasseranlage auf, mittels eines Meldebogens den aktuellen Status der Brauchwasseranlage auf Ihrem Grundstück zu melden!
Den Meldebogen senden wir Ihnen nach einer kurzen Mail an Schiffer.C@vgwtt.de gerne zu.