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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 38/2023
Enkirch - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Enkirch vom 04.09.2023

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 29.08.2023 auf den 04.09.2023, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Gemeindehauses in Enkirch, Brunnenplatz 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 01.09.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 20:40 Uhr

Anwesend:

Vorsitzender Roland Bender

Stv. Ausschussmitglied (RM) Daniel Immich in Vertretung von Friedhelm Caspari

Ausschussmitglied (RM) Stefani Franz

Ausschussmitglied (RM) Frank Ewein

Ausschussmitglied (RM) Knut Georg

Ausschussmitglied (RM) Hans Theodor Schenk

Ausschussmitglied (RM) Christoph Groh

Stv. Ausschussmitglied (RM) Dieter Bautz in Vertretung von Marco Kettermann

Außerdem anwesend:

Ratsmitglied Horst Bauer

Ratsmitglied Daniel Mentges

3. Ortsbeigeordneter Heinz Adolf Schütz

Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel und Schriftführer Sebastian Schneider

Entschuldigt:

Ausschussmitglied (RM) Friedhelm Caspari wurde vertreten durch Daniel Immich

Ausschussmitglied (RM) Marco Kettermann wurde vertreten durch Dieter Bautz

1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari

2. Ortsbeigeordneter Kurt Thiesen

Bürgermeister Marcus Heintel

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Haupt- und Finanzausschuss Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

2.

Mitteilungen und Anfragen

2.1

Bauangelegenheiten

2.2

Willys Fernreisentreffen 2023

2.3

Baumaßnahmen der VG-Werke

2.4

Glasfaserausbau

2.5

Tampengartener Weg Restausbau

2.6

Kita Enkirch

2.7

Sponheimer Straße

2.8

Ratsweinschenke

2.9

Landankauf durch die Gemeinde

2.10

Allgemeinarztpraxis für Enkirch

3.

6. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Enkirch

4.

1. Satzungsänderung zur Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Enkirch (Beitragshebesatz-Satzung) für das Erhebungsjahr 2021

5.

7. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Enkirch

6.

Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Enkirch (Beitragshebesatzsatzung) für das Erhebungsjahr 2023

7.

Zuschuss zum Weinfest Enkirch

8.

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Enkirch;Aufstellung eines Bebauungsplans "Im Weingarten"1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (kurz: BauGB)2. Planungsauftrag

9.

Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 41, Flurstück 1 (Moselvorgelände, Wohnmobilstellplatz)Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

10.

Vorschläge für den Haushaltsplan 2024

Öffentliche Sitzung

1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden keine Einwendungen erhoben.

2. Mitteilungen und Anfragen

2.1. Bauangelegenheiten

Auf der Grundlage des § 4 a der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Enkirch wurde durch den Ortsbürgermeister zu nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch erteilt.

Die Verwaltung wird gebeten, die Flurstücksnummer nochmals zu überprüfen.

2.2. Willys Fernreisentreffen 2023

Ortsbürgermeister Roland Bender berichtet über die folgenden Mitteilungen (2.2 bis 2.10):

Die Welt zu Gast in Enkirch!

Bereits zum 7. mal seit 2016 fand Europas größtes Fernreisemobiltreffen im Moselvorgelände in Enkirch statt.

Rund 1.000 Fernreisemobile mit mehr als 3000 Gästen feierten friedlich und harmonisch fast eine ganze Woche lang.

Keine Streitigkeiten, kein Vandalismus, kein unnötiger Müll, es geht auch so!

Monatelange Vorbereitungen und Organisation sind die Grundlage für eine solch große Veranstaltung. Bei der heutigen Abschlussbesprechung lobten die Organisatoren des Veranstaltungsteams insbesondere die Mitarbeit der Gemeindeangestellten von Bauhof, Verwaltung und der Tourist-Info.

Auch die sehr große Akzeptanz und Weltoffenheit der Enkircher Bürgerinnen und Bürger wurde herausgestellt. Die Veranstalter bedanken sich auch bei den teilnehmenden Enkircher Vereinen, den Winzern, den Enkircher Geschäften, der Gastronomie und den Gewerbetreibenden und hoffen die Veranstaltung auch in den kommenden Jahren in Enkirch durchführen zu können.

Ich habe zugesagt dies im Gemeinderat zu besprechen.

Die durch diese Veranstaltung und die Fernreisemobile verursachten Kosten werden vom Veranstalter getragen, dazu gehören u.a. Strom- und Wasserverbrauch, Müllentsorgung, Wiederherstellung eventueller Schäden an der Wiesenfläche usw.

Darüber hinaus wird von Mittwoch bis Sonntag ein Festbetrag für die Miete der von den Fernreisemobiltreffen genutzten Flächen an die Gemeinde gezahlt.

Einzelhandel, Winzer, Gastronomie, sonstige Gewerbetreibende profitieren von der Veranstaltung, ein Mehrwert für den ganzen Ort.

In der nächsten Sitzung werden wir das Thema im Gemeinderat besprechen.

Willys Fernreisetreffen soll auch im Jahre 2024 auf dem Gelände in Enkirch stattfinden.

2.3. Baumaßnahmen der VG-Werke

Die Baumaßnahmen im Bereich Hostert und Zeppwingert gehen dem Ende entgegen.

Nach Auskunft der bauausführenden Firma ist die Wiederherstellung der Fahrbahnoberfläche und damit die Freigabe der zurzeit noch gesperrten Straßenabschnitte für die letzte Septemberwoche vorgesehen.

2.4. Glasfaserausbau

Nach einigen Wochen Stillstand wurde von der UGG nun eine andere Firma für die Baumaßnahmen im Ortsbereich Enkirch beauftragt. Die Firma Blitz aus der Pfalz hat mit den Arbeiten im Ahringstal begonnen und soll nun sukzessive die Arbeiten ausführen. Ich war bereits mehrfach zur Baubeobachtung an den Örtlichkeiten.

Die noch fehlenden Bereiche im Ortskern sollen zeitnah folgen.

2.5. Tampengartener Weg Restausbau

Nach dem Beschluss des Ortsgemeinderates den bisher unbefestigten Wirtschaftsweg zwischen der Asbachstraße und dem Haus Schütz mit einer Bitumendecke auszubauen, wurden die Arbeiten vor einigen Tagen abgeschlossen.

2.6. Kita Enkirch

Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen, haben wir nach der Übernahme der Trägerschaft von einem kirchlichen Zweckverband zur Ortsgemeinde nach und nach das Gebäude saniert und modernisiert. Wir können das neue Kita-Gesetz ohne große Probleme im baulichen Bereich umsetzen. „Finanzielle Klimmzüge“ bleiben uns durch die vorausschauende Organisation der Liegenschaft erspart. Die Sommerferien wurden dazu genutzt den 60 Jahre alten Terrassenbereich zu erneuern.

Durch die steigende Kinderzahl musste von der Kita-Leitung in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und der Ortsgemeinde eine neue Betriebserlaubnis erarbeitet und beantragt werden.

Die Genehmigung durch das Landesjugendamt liegt nun vor.

2.7. Sponheimer Straße

Die jahrelangen Bemühungen zum Ausbau der Sponheimer Straße haben sich schlussendlich gelohnt. Zum 31.07.2023 wurden die Ausbauarbeiten größtenteils abgeschlossen. Wir verfügen endlich über eine vernünftige Ortsdurchfahrt in Richtung Starkenburg.

Zur Zeit wird die Fahrbahn im Bereich zwischen Starkenburg und Hödeshof erneuert. Anschließend zwischen Enkirch und Starkenburg. Der zeitliche Ablauf lässt sich aufgrund der schwierigen Gegebenheiten auf dem Streckenabschnitt nicht eingrenzen.

2.8. Ratsweinschenke

Die bisherigen Pächter der Ratsweinschenke haben zum 30.11.2023 gekündigt.

Die Ortsgemeinde sucht nun einen Nachpächter.

2.9. Landankauf durch die Gemeinde

Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder Grundstücke und Gebäude angekauft. Den Kindergarten mit Tersteegenhaus, die Gebäude Kirchstraße 3, wo viele unserer Asylbewerber Wohnraum finden. Zusätzlich zahlreiche, auch kleineren wald- und landwirtschaftlichen Flächen zur Wiederaufforstung, Flächen zur Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes, Grundstücke im Tampengarten zur Parkraumerweiterung, Baureife Flächen im Ahringstal, Grundstücke zur Ausweisung zur Ausweisung eines neuen Baugebietes und vieles mehr. Diese Käufe werden mittel- und langfristig unsere Bilanzen verbessern.

2.10. Allgemeinarztpraxis für Enkirch

Nach Aufgabe der beiden Arztpraxen vor einigen Monaten/Jahren haben wir ständig in den verschiedenen Netzwerken nach einem/r Allgemeinarzt/ärztin gesucht.

Vor einigen Wochen meldete sich eine Interessentin bei mir und wir versuchen seitdem die bürokratischen und genehmigungsrechtlichen Dinge voranzutreiben. Bei einigen Institutionen waren und sind weiterhin dicke Bretter zu bohren um unser Vorhaben umsetzen zu können. Aktuell sind wir bei der Planung der Praxisräume und der Antragstellung.

3. 6. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Enkirch

Auf die bisherige Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 06.12.2021 wird verwiesen.

Durch das zeitweilige Ausbleiben des regulär erwarteten Tourismus im Coronajahr 2021 muss eine Überprüfung des „Vorteilssatzes“ nach § 3 Abs. 3 und § 3a Abs. 3 i. V. m. der Anlage 1 zur TBS wegen durchgreifender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse vorgenommen werden.

Gemäß einer Statistik des statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz ergab sich für den Landkreis Bernkastel-Wittlich (Zahlen aus dem Landkreis mangels Statistiken für die VG TT verwandt) im Jahr 2021 gegenüber 2018 und 2019 ein Rückgang bei den Gästen von -50,52 %, bei den Übernachtungszahlen von -44,35 %, im Durchschnitt zwischen 2018 und 2019 zu 2021 also ein Rückgang im Tourismusbereich im Landkreis in Höhe von ca. 47 %.

Resultierend aus einer Verzerrung des bestehenden Vorteilsgefüges unter den Beitragspflichtigen ist jedoch keine gleichmäßige Minderung der Vorteilssätze quer über alle Branchengruppen (A-F) vorzunehmen.

Während bei der Branchengruppe A, deren Geschäft ausschließlich in Touristenbeherbergung besteht, der Vorteilssatz naturgemäß unverändert bleiben muss, waren in einigen übrigen Branchengruppen Einbrüche und Minderungen zu verzeichnen.

Diejenigen Branchen (Betriebsart A), an die sich das Öffnungsverbot gerichtet hat, erzielten im Shutdown-Zeitraum überhaupt keinen Umsatz, weder mit Touristen noch mit Einheimischen.

Daher ist bei diesen Betriebsarten die Verhältnisrechnung zwischen touristischem und nicht-touristischem Umsatz de facto allein auf den übrigen Teil des Jahres 2021 konzentriert. Das bedeutet im Ergebnis, dass bei ihnen der Vorteilssatz potenziell nicht zu mindern ist.

Demgegenüber wirkt sich bei denjenigen Branchen, die ihren Geschäftsbetrieb auch im Shutdown-Zeitraum weiterführen dürfen, der Shutdown anders aus.

Da diese Betriebe weiterhin am örtlichen Wirtschaftsleben teilnehmen, entfällt im Shutdown-Zeitraum nicht der Umsatz schlechthin, sondern nur der Umsatz mit Touristen.

Da somit die Berechnung des tourismusbedingten Anteils eine „breitere“ Bezugsgröße - den ganzjährigen Umsatz - hat, wirkt sich die Corona-Krise hier, im Gegensatz zu den o. g. öffnungsverbotsunterworfenen Branchen, auf den tourismusbedingten Anteil am Gesamtumsatz (jedoch nicht in allen Betriebsarten) evtl. mindernd aus.

Sämtliche Branchengruppen (Betriebsarten A bis F) wurden in Bezug auf die Höhe der Vorteilssätze überprüft, die o. g. Verzerrung des Vorteilsgefüges wurde bei der Neukalkulation der Vorteilssätze für das Erhebungsjahr 2021 aufgrund von Corona in der beigefügten Betriebsartentabelle berücksichtigt.

Unter Normalbedingungen des Wirtschaftslebens wurde - von der Rechtsprechung gebilligt - als Datengrundlage für die Gewinnsätze in der Anlage zur TBS die bei Beginn des Erhebungsjahres jeweils aktuellste veröffentlichte Fassung der Richtsatzsammlung verwendet.

Der Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es jedoch, auch die Gewinnsätze in der Anlage 1 zur TBS für das Jahr 2021 nachträglich und rückwirkend zu ändern und zwar in Form der „Richtsatzsammlung 2021“.

Die Richtsatzsammlung 2021 vom Bundesministerium der Finanzen ist seit dem 28.11.2022 veröffentlicht und wurde in der beigefügten Betriebsartentabelle berücksichtigt.

Die Maßstabskomponenten Vorteilssatz und Gewinnsatz werden gem. § 3a Abs. 3 und Abs. 4 der TBS für das Erhebungsjahr 2021 für endgültig bestimmt.

Die Satzungsänderung in Form der den Ausschuss- und Ratsmitgliedern übermittelten Anlage 1, Betriebsartentabelle, entfaltet nur Gültigkeit für das Erhebungsjahr 2021. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Aufgrund von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO ist der Ausschuss nicht mehr beschlussfähig. Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Ratssitzung am 18.09. vertagt.

4. 1. Satzungsänderung zur Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Enkirch (Beitragshebesatz-Satzung) für das Erhebungsjahr 2021

Auf die bisherige Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung am 06.12.2021 wird verwiesen.

In dieser erfolgte die Beschlussfassung eines vorläufigen Hebesatzes für das Erhebungsjahr 2021 mit der Maßgabe, dass nach Vorliegen der endgültigen Bemessungsgrundlagen eine Prüfung der Kalkulation und eine erneute Beratung über den Hebesatz 2021 durch den Ortsgemeinderat erfolgen wird.

Die Umsätze der Beitragspflichtigen für das Erhebungsjahr 2021 liegen mittlerweile vor. Außerdem wurden die Vorteils- und Gewinnsätze in der Betriebsartentabelle (Anlage 1 zur TBS) im Rahmen der 6. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung an die Corona-Lage angepasst.

Die tourismusbedingten Aufwendungen auf Basis des Rechnungsergebnisses 2021 unter Berücksichtigung der Lockdown-Phase 2021 wurden gem. den Ausschuss- und Ratsmitgliedern übermittelten Kalkulation ermittelt.

Aufgrund der vorliegenden endgültigen Bemessungsgrundlagen und einer notwendig gewordenen Neukalkulation des Tourismusbeitrages für das Erhebungsjahr 2021 wurde ein Hebesatz für 2021 von 18,6 % ermittelt.

Der vorläufig kalkulierte und bisher nicht angewandte Hebesatz lt. Ratsbeschluss vom 06.12.2021 betrug 10,5 %.

Aufgrund der echten Rückwirkung kann somit auch nur dieser Hebesatz von 10,5 % endgültig festgesetzt werden.

Die Festlegung erfolgt im Rahmen der Beitragshebesatzsatzung, welche den Ratsmitgliedern vor der Sitzung zugegangen ist.

Die Vorausleistungen für 2021, die nunmehr abzurechnen sind, wurden mit einem Hebesatz von 17,41 % auf Basis des letzten abgerechneten Jahres 2019 festgesetzt.

Die Beitragshebesatzsatzung bedarf folgender Änderung:

In § 1 der Beitragshebesatzsatzung (Beitragssatz für den Tourismusbeitrag) vom 06.12.2021 wird Satz 2 wie folgt ersetzt:

Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) beträgt für das Erhebungsjahr 2021 10,5 % und wird für endgültig bestimmt.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat den folgenden Beschluss:

In § 1 der Beitragshebesatzsatzung (Beitragssatz für den Tourismusbeitrag) vom 06.12.2021 wird Satz 2 wie folgt ersetzt:

Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) beträgt für das Erhebungsjahr 2021 10,5 % und wird für endgültig bestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. 7. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Enkirch

In einer Mitteilung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom Februar 2023 wurde darauf hingewiesen, dass bei diversen Paragraphen der Tourismusbeitragssatzung Neufassungen, bzw. Anpassungen erforderlich sind.

Nachfolgende Paragraphen der Tourismusbeitragssatzung erhalten folgende Neufassung, bzw. es wird folgender Satz eingefügt:

In § 3 Abs. 2 Satz 6 wird folgender Satz angefügt:

Für das Erhebungsjahr 2023 ist, unbeschadet der in Satz 4 enthaltenen Sonderregelungen, der Umsatz des Vorjahres maßgeblich.

In § 7 wird das Absatzkennzeichen (2) an folgender Stelle im Text eingefügt:

(2) Werden keine Angaben gemacht oder besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Angaben unrichtig oder unvollständig sind, kann die …………

In § 9 wird folgender Absatz 2 angefügt:

(2) Die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach darf sich diese Daten von den dort genannten Stellen übermitteln lassen und ist befugt, diese zu den in Absatz 1 genannten Zwecken nach Maßgabe der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Des Weiteren ist eine geänderte Betriebsartentabelle ab dem Erhebungsjahr 2023 zu beschließen, da in 2023 sämtliche Corona Schutzmaßnahmen entfallen sind und die Corona Pandemie keine nennenswerten Auswirkungen mehr auf das Wirtschaftsleben hat.

Folgende Betriebsart erhält eine neue Bezeichnung:

Betriebsart FC09: Immobilienvermittlung und -verwaltung (außer an wechselnde Gäste)

Dieser Betriebsart wird der Zusatz „-und -verwaltung“ zugefügt. Eine Änderung des Vorteils- und Gewinnsatzes ist damit nicht verbunden.

Die geänderte Betriebsartentabelle ab 2023 ist als Anlage beigefügt. Sie entspricht im Hinblick auf die Vorteils- und Gewinnsätze den Prozentsätzen aus dem Jahr 2019 (vor Corona) und wird hiermit für vorläufig bestimmt.

Die Satzungsänderung incl. der den Ausschuss und Ratsmitgliedern übermittelten Anlage 1, Betriebsartentabelle, entfaltet Gültigkeit ab dem Erhebungsjahr 2023. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Die Verwaltung wird gebeten drei Beispielberechnungen für die Tourismusbeitragskalkulation zu erstellen. Aufgrund von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO ist der Ausschuss nicht mehr beschlussfähig. Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Ratssitzung am 18.09. vertagt.

6. Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Enkirch (Beitragshebesatzsatzung) für das Erhebungsjahr 2023

Aufgrund der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 und einer vorläufigen Neu-Kalkulation ist der Beschluss eines aktualisierten, vorläufigen Hebesatz 2023 notwendig.

Die Festsetzung erfolgt im Rahmen der Beitragshebesatz-Satzung. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt.

Im Hinblick auf die Maßstäbe für die Beitragsbemessung werden verwaltungsseitig voraussichtlich Ende 2023, Anfang 2024 die Umsätze für die Beitragserhebung für das Jahr 2022 bei den Beitragspflichtigen abgefragt werden.

Nach Vorliegen der endgültigen Bemessungsgrundlagen für den Tourismusbeitrag 2023 wird eine Prüfung der vorliegenden Kalkulation und in jedem Fall eine erneute Beratung über den Hebesatz 2023 durch den Ortsgemeinderat erfolgen. Erst nach der abschließenden Beratung und Beschlussfassung über den Hebesatz für das Jahr 2023 wird dann die endgültige Veranlagung für den Tourismusbeitrag 2023 durchgeführt werden.

Seit dem Jahr 2020 werden die Vorausleistungen mit einem vorläufigen Hebesatz i. H. v. 17,41 % festgesetzt.

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Ratssitzung am 18.09. vertagt

7. Zuschuss zum Weinfest Enkirch

Vom 15.09. bis 17.09.2023 findet das Weinfest im Herbst statt.

Seitens der Ortsgemeinde Enkirch ist vorgesehen, der Festgemeinschaft einen Zuschuss zur Veranstaltung zu zahlen. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Veranstaltung mit einem Zuschuss von 3.000 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Enkirch;

Aufstellung eines Bebauungsplans "Im Weingarten"

1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (kurz: BauGB)

2. Planungsauftrag

1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB.

Aufgrund der anhaltenden Nachfrage in der Ortsgemeinde Enkirch besteht weiterhin ein Bedarf an Bauland. Damit dieser zukünftig gedeckt werden kann, ist es notwendig, dass die Ortsgemeinde neues Bauland ausweist, da der Bedarf mithilfe der bestehenden Gebiete sowie den Baulücken innerhalb der Ortsgemeinde nicht gedeckt werden kann. Diese befinden sich größtenteils in privater Hand und stehen dem Markt somit nicht zur Verfügung.

Die Ausweisung der Bauflächen soll im Bereich „Im Weingarten“ erfolgen. Dieser liegt oberhalb des bestehenden Baugebiets „Kenterpfad-Fieber“ und schließt unmittelbar an das bestehende Baugebiet „Fieber“ an.

Die ca. 2,09 ha große Fläche umfasst die folgenden Grundstücke in der Gemarkung Enkirch (siehe hierzu die umrandete Fläche in der Anlage):

Flur 33, Flurstücke: 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 515/1 teilweise, 516/4, 517

sowie

Flur 35, Flurstücke: 1, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 49, 50, 52, 53, 211, 213, 214 teilweise, 215, 216 teilweise.

Bei den 2,09 ha handelt es sich um die Bruttofläche des gesamten Gebiets einschließlich der Erschließungsanlagen, die reine Wohnbaufläche wird ca. 1,5 ha betragen.

Aus diesem Grund wurde bereits der Sammelfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeindeverwaltung Traben Trarbach zur Darstellung von Wohnbauflächen zugestimmt. Hierbei handelt es sich jedoch um ein separates Verfahren, das parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geführt wird.

In der Sammelfortschreibung werden neben der Ortsgemeinde Enkirch in weiteren Gemeinden der Verbandsgemeinde Baugebiete ausgewiesen oder zurückgenommen, bzw. einem anderen Zweck zugeführt. Die Flächen für die Baugebiete werden im Rahmen eines Flächentauschs mit nicht benötigten Wohnflächen der Stadt Traben-Trarbach bzw. durch Eigentausch (Enkirch) getauscht, sodass es bei allen betroffenen Gemeinden sowie der Stadt nicht zu einer Überschreitung der Schwellenwerte kommt im Rahmen der Wohnbauflächenentwicklung innerhalb des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeindeverwaltung Traben Trarbach.

2. Durch die Verwaltung wurden sieben Planungsbüros zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Vier Angebote wurden bei der Verwaltung eingereicht. Nach Prüfung und Wertung ist das gemeinsame Angebot der beiden Planungsbüros Planung1 aus 54516 Wittlich und Högner Landschaftsarchitektur aus 54518 Minheim mit einem Angebotspreis von 26.538,62 € brutto das wirtschaftlichste.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat den folgenden Beschluss:

1. Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat gemäß § 2 Absatz 1 BauGB den Bebauungsplan „Im Weingarten“ zur Ausweisung von Wohnbauflächen aufzustellen. Die ca. 2,09 ha große und geplante Wohnbaufläche umfasst die folgenden Grundstücke in der Gemarkung Enkirch:

Flur 33, Flurstücke: 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 515/1 teilweise, 516/4, 517

sowie

Flur 35, Flurstücke: 1, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 49, 50, 52, 53, 211, 213, 214 teilweise, 215, 216 teilweise.

Weiterhin wird die Verwaltung damit beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

2. Der Ortsgemeinderat beschließt die Vergabe des Planungsauftrages an die beiden Planungsbüros Planung1 aus 54516 Wittlich und Högner Landschaftsarchitektur aus 54518 Minheim zum Angebotspreis von 26.538,62 € brutto.

Im Haushalt für das Jahr 2023 ist ein Betrag in Höhe von 25.000 € eingestellt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 41, Flurstück 1 (Moselvorgelände, Wohnmobilstellplatz)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Der Bauherr plant auf dem Grundstück Gemarkung Enkirch Flur 41, Flurstück 1 im Moselvorgelände die Errichtung bzw. Aufstellung eines Wein-Warenautomaten. Das Vorhaben liegt im Außenbereich der Gemarkung Enkirch und wird bauplanungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch beurteilt. Ein Vorhaben nach § 35 Baugesetz ist schon deswegen nicht genehmigungsfähig, wenn es gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 „öffentlichen Belangen entgegensteht“. Der Aufstellung eines derartigen Automaten widerspricht dem Jugendschutz. Genehmigung solcher Automaten erfolgen derzeit nur am Ort der Leistung und auch dort nur mit Einschränkungen. Weiterhin liegt das Vorhaben im Überschwemmungsgebiet der Mosel. Aus den vorgenannten Gründen kann eine Genehmigung für den Weinautomaten auch in Absprache mit der Bauaufsichtsbehörde nicht in Aussicht gestellt werden.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat den folgenden Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt das Einvernehmen herzustellen.

Es soll eine Verpachtung analog zu dem angrenzenden Metzger-Automaten in die Wege geleitet werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Vorschläge für den Haushaltsplan 2024

Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2023 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.

Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2024 gebeten.

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Ratssitzung am 18.09. vertagt.