Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Willwerscheid waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 28.08.2024 auf den 03.09.2024, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in das Dorfgemeinschaftshaus Willwerscheid, Zur Burgaß 5, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 30.08.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 20:49 Uhr
| Anwesend: | |
| Ortsbürgermeister Günther Thörnich | |
| Ratsmitglied Lydia Duckart | zugleich als 2. Ortsbeigeordnete ab TOP 3 der öffentlichen Sitzung |
| Ratsmitglied Frank Herres | |
| Ratsmitglied Amy Lutz | |
| 1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Georg Schiefer | |
| Ratsmitglied Katja Schiefer-Balling | |
| Christa Schuh-Daus | als Ratsmitglied ab TOP 3 der öffentlichen Sitzung |
Außerdem anwesend:
| Bürgermeister Marcus Heintel |
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| Auszubildender Philipp Dick |
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| Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch |
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Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Willwerscheid war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Auf Antrag von Ortsbürgermeister Günther Thörnich beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig, die Tagesordnung zur heutigen Sitzung dahingehend zu ändern, dass die TOP 7. Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder und TOP 8. Mitteilungen und Anfragen getauscht abgehandelt werden.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
| 3. | Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt - 1. Beigeordnete/r - 2. Beigeordnete/r |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Willwerscheid |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die IV. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Willwerscheid |
| 6. | Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für den zu bildenden Rechnungsprüfungsausschuss |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
| 7.1 | Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppel-Haushaltssatzung mit -plan 2024+2025 |
| 8. | Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder |
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Ortsgemeinde Willwerscheid die neu gewählten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO – Treuepflicht, § 22 GemO – Ausschließungsgründe und § 30 GemO – Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.
2. Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Für die Wahl des Ortsbürgermeisters anl. der Kommunalwahlen am 09.06.2024 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht, somit hat die Wahl nicht stattgefunden.
Gemäß § 53 Abs. 2 GemO wird in diesem Fall der Bürgermeister durch den Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der geschäftsführende Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl des Bürgermeisters bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen.
Zu Beginn des Abstimmungsvorgangs gab der Vorsitzende Hinweise für die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmkabine, vorbereitete Stimmzettel, Schreibgerät usw.).
Zunächst werden durch Ortsbürgermeister Günther Thörnich die Ratsmitglieder Lydia Duckart und Amy Lutz als Wahlhelfer für die TOP. 2 und 3 bestimmt.
Nunmehr wird von Ratsmitglied Lydia Duckart Ratsmitglied und bisheriger Ortsbürgermeister Günther Thörnich für die Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters vorgeschlagen. Weitere Vorschläge erfolgen nicht. Den Vorsitz übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete Georg Schiefer.
Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
abgegebene Stimmen: — 6
Stimmenthaltungen: — 0
ungültige Stimmen: — 0
gültige Stimmen: — 6
Ja-Stimmen: — 6
Nein-Stimmen: — 0
Damit ist der bisherige Ortsbürgermeister Günther Thörnich für die Dauer der Wahlperiode zur/m Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Willwerscheid gewählt.
Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt.
Nunmehr ernennt der 1. Ortsbeigeordne Georg Schiefer den bisherigen Ortsbürgermeister Günter Thörnich zum neuen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Willwerscheid, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Aufgrund der Wiederwahl wird auf die Vereidigung und Amtseinführung gem. § 54 (1) 2 GemO verzichtet.
Aufgrund seiner Wiederwahl als Ortsbürgermeister scheidet Günther Thörnich gem. § 5 (4) KWG als Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat aus.
Als nächste Bewerberin nach dem Wahlergebnis der Kommunalwahl vom 09.06.2024 rückt Frau Christa Schuh-Daus in den Gemeinderat nach. Die anwesende Frau Schuh-Daus erklärt gegenüber dem Wahlleiter Ortsbürgermeister Günther Thörnich schriftlich, dass sie die Wahl annehme. Nunmehr verpflichtet Ortsbürgermeister Günther Thörnich Frau Schuh-Daus als neues Ratsmitglied gem. § 30 (2) GemO auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
- 1. Beigeordnete/r
- 2. Beigeordnete/r
Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 GemO in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung gewählt. Gewählt werden können nur Personen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende die einschlägigen Bestimmungen der Wahl der Beigeordneten bekannt. Dabei wurde auf die Bestimmungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO besonders hingewiesen.
1. Ortsbeigeordnete/r
Für das Amt der/s 1. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied Christa Schuh-Daus Ratsmitglied und bisheriger 1. Ortsbeigeordneter Georg Schiefer vorgeschlagen. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
Die Wahl des 1. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
abgegebene Stimmen: — 6
Stimmenthaltungen: — 0
ungültige Stimmen: — 0
gültige Stimmen: — 6
Ja-Stimmen: — 6
Nein-Stimmen: — 0
Damit ist Ratsmitglied Georg Schiefer für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zum 1. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Willwerscheid gewählt. Der Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass er die Wahl annimmt.
Nunmehr ernennt Ortsbürgermeister Günther Thörnich Ratsmitglied Georg Schiefer zum 1. Orts-beigeordneten der Ortsgemeinde Willwerscheid, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und dem Gewählten die Urkunde aushändigt. Aufgrund der Wiederwahl wird auf die Vereidigung und Amtseinführung gem. § 54 (1) 2 GemO verzichtet.
2. Ortsbeigeordnete/r
Für das Amt der 2. Ortsbeigeordneten wird durch Ratsmitglied Lydia Duckart Ratsmitglied Christa Schuh-Daus vorgeschlagen. Ratsmitglied Christa Schuh-Daus erklärt, dass sie für die Wahl nicht zur Verfügung steht und schlägt gleichzeitig Ratsmitglied Lydia Duckart vor. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
Die Wahl der 2. Ortsbeigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 40 GemO in geheimer Abstimmung. Die geheime Wahl erbrachte im ersten Wahlgang folgendes Ergebnis:
abgegebene Stimmen: — 6
Stimmenthaltungen: — 0
ungültige Stimmen: — 0
gültige Stimmen: — 6
Ja-Stimmen: — 6
Nein-Stimmen: — 0
Damit ist Ratsmitglied Lydia Duckart für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates zur 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Willwerscheid gewählt. Die Gewählte erklärte auf Befragen durch den Vorsitzenden, dass sie die Wahl annimmt.
Nunmehr ernennt Ortsbürgermeister Günther Thörnich Ratsmitglied Lydia Duckart zur 2. Orts-beigeordneten der Ortsgemeinde Willwerscheid, in dem er die Ernennungsurkunde verliest und der Gewählten die Urkunde aushändigt. Anschließend wird sie vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Willwerscheid
Gem. § 37 GemO beschließt der Gemeinderat im Rahmen der Bestimmungen der Gemeindeordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung gilt für die Wahlzeit des Gemeinderates.
Nach der Neuwahl hat der Ortsgemeinderat über die Geschäftsordnung neu zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung des Gemeinderates. Kommt die Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung nicht innerhalb eines halben Jahres zustande, gilt die seitens des Ministeriums des Innern und für Sport erlassene Mustergeschäftsordnung.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport in der derzeit gültigen Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Beratung und Beschlussfassung über die IV. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Willwerscheid
Mit den Neuregelungen der Gemeindeordnung anl. der Corona-Pandemie wurde zum einen die Möglichkeit der digitalen öffentlichen Bekanntmachung eröffnet. Danach besteht die Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen elektronisch im Internet zu vollziehen. Neben Fragen der Rechtssicherheit und Kosten werden mit dieser Möglichkeit auch verwaltungsvereinfachende Effekte erzielt. Für eine Umsetzung ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Der Entwurf der IV. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Willwerscheid war der Einladung zur heutigen Sitzung beigefügt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die IV. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Willwerscheid in der in der Anlage beigefügten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter für den zu bildenden Rechnungsprüfungsausschuss
Die Mitglieder der Ausschüsse und Ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenden politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung wird vom Gemeinderat der Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern (Mitglieder nur aus der Mitte des Gemeinderates) gebildet.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl offen und als gemeinsamen Wahlvorschlag durchzuführen. Anschließend wählt der Ortsgemeinderat wie folgt:
Rechnungsprüfungsausschuss
| Mitglied | ||||
| Lfd.- Nr. | Fraktion | Name | Vorname | Status |
| 1 | Herres | Frank | RM | |
| 2 | Schuh-Daus | Christa | RM | |
| 3 | Lutz | Amy | RM | |
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Mitteilungen und Anfragen
7.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppel-Haushaltssatzung mit -plan 2024+2025
Ortsbürgermeister Günther Thörnich teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Doppel-Haushaltssatzung für das Doppel-Haushaltsjahr 2024 + 2025 mit.
8. Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder
Ortsbürgermeister Günther Thörnich verabschiedet die aus dem Ortsgemeinderat ausgeschiedenen Ratsmitglieder und bedankt sich namens des Ortsgemeinde für den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl.