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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 39/2022
Burg - amtlich
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Bekanntmachung

über den 1. Nachtrag zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Burg vom 11.07.2022 in Form der Betriebsartentabelle 2020

Änderung der Betriebsartentabelle

Diese Betriebsartentabelle als Anlage zur Tourismusbeitragsatzung entfaltet nur Gültigkeit für das Erhebungsjahr 2020. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Traben-Trarbach, den 15.09.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Marcus Heintel
Bürgermeister