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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 39/2023
Burg - amtlich
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Bekanntmachung der 1. Satzungsänderung

zur Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag (Beitragshebesatz-Satzung) der Ortsgemeinde Burg (Mosel) vom 25.09.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 18.09.2023 folgende Satzungsänderung zur Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag vom 29.11.2021 beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel 1

§ 1 Satz 2 wird wie folgt ersetzt:

Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) beträgt für das Erhebungsjahr 2021 6,0 % und wird für endgültig bestimmt.

Burg (Mosel), den 25.09.2023
gez.
(Rudolf Bucher)
Ortsbürgermeister

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Traben-Trarbach, den 26.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
gez.
(Marcus Heintel)
Bürgermeister