Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 09.09.2025 auf den 15.09.2025, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Gemeindehauses in Enkirch, Brunnenplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 12.09.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 20:55 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Roland Bender
CDU Enkirch
Ausschussmitglied (RM) Anke Bauer
Ausschussmitglied (RM) Knut Georg
Ausschussmitglied (RM) Marco Kettermann
Ausschussmitglied (RM) Hans Theodor Schenk
SPD Enkirch
Ausschussmitglied (RM) Friedhelm Caspari
Ausschussmitglied (RM) Frank Ewein
Ausschussmitglied (RM) Stefani Franz
Außerdem anwesend:
1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari
2. Ortsbeigeordneter Mike Ewein
Ausschussmitglied (RM) Heinz Adolf Schütz
Bürgermeister Marcus Heintel
Schriftführer Sebastian Schneider
Entschuldigt:
3. Ortsbeigeordneter Christoph Groh
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
| 2. | Spendenannahme |
| 3. | Vorschläge für den Haushaltsplan 2026 |
| 4. | Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!" |
| 5. | Änderung in der Finanzierung der Kindertagesstätten im Landkreis Bernkastel-Wittlich |
| 6. | Mitteilungen und Anfragen |
| 6.1 | Bauangelegenheiten |
| 6.2 | Poststelle in Enkirch |
| 6.3 | Erfolgreiches Fernreisetreffen 2025 in Enkirch |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden keine Einwendungen erhoben.
2. Spendenannahme
Der Ortsgemeinde Enkirch wurde folgende Spende angeboten:
| Spender | Betrag | Spende/ Zusage vom | Spendenempfänger | Spendenzweck | Beziehungsverhältnis |
| Nico Caspari | 129,00 € | 27.08.2025 | Ortsgemeinde Enkirch | Weinspende f. Festumzug Bernkastel u. Neustadt | - |
| Roland Bender | 500,00 € | 08.09.2025 | Ortsgemeinde Enkirch | Spielplatz Moselvorgelände | Ortsbürgermeister |
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Ortsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.
Beschlussfassung 1:
Spende Nico Caspari:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Enkirch beschließt die Spende anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Den Vorsitz zur Annahme der Spende von Roland Bender, übernimmt Herr Gerald Caspari.
Beschlussfassung 2:
Spende Roland Bender:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Enkirch beschließt die Spende anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu dieser Beschlussfassung nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:
Ortsbürgermeister Roland Bender
3. Vorschläge für den Haushaltsplan 2026
Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2025 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.
Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2026 gebeten.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, dass eine abschließende Beratung in der kommenden Ortsgemeinderatssitzung stattfinden soll.
4. Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"
Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.
Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.
Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.
Der Ortsgemeinderat befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:
Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“
Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.
| Zentrale Forderungen sind: | |
| - | Finanzielle Eigenständigkeit: |
| Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial- und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen. |
| - | Planungs- und Handlungshoheit: |
| Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur. |
| - | Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes: |
| Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Land gegenüber Arbeitgebern |
Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.
Eine Weiterleitung und Beschlussfassung durch die Ortsgemeinderäte wurde seitens des GStB empfohlen.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Enkirch schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 einstimmig angenommen
5. Änderung in der Finanzierung der Kindertagesstätten im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Der Kreistag Bernkastel-Wittlich hat in seiner Sitzung am 30.06.2025 die Beteiligung der kreisangehörigen Ortsgemeinden, Städte und Gemeinden an den Finanzierungskosten für die Kindertagesstätten neu geregelt. Bisher erfolgte die Finanzierung des Anteiles des Landkreises als örtlicher Träger der Jugendhilfe an den Personalkosten für die Kindertagesstätten über die allgemeine Kreisumlage.
Nunmehr hat der Landkreis eine gesonderte Beteiligung auf der Grundlage des Kindertagesstättengesetzes mittels einer entsprechenden Satzung beschlossen.
Die bisherige finanzielle Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt erfolgte anteilig an den Personalkosten (ca. 10-12 % je nach Angebot/Gruppenstruktur) sowie durch Übernahme der Sach- und Investitionskosten im Rahmen der Bauträgerschaft sowohl für Kindertagesstätten in kommunaler als auch aus kirchlicher Trägerschaft.
Mit der Neuregelung werden durch den Landkreis 100 % der Personalkosten kommunaler und sonstiger freier Träger und 99 % der kirchlichen Träger übernommen. Zusätzlich werden 3,5 % der Personalkosten als sog. Anteil an den notwendigen Kosten (entspricht Anteil an Sachkosten) übernommen.
Im Gegenzug erhebt der Landkreis von den Gemeinden eine zusätzliche Umlage in Höhe von 19 % der zugrunde liegenden Gesamtkosten. Aufteilungsschlüssel der Umlage ist hier 25 % nach den Einwohnern und 75 % nach der Kinderzahl der jeweiligen Gemeinde.
Anlass dieser Entscheidung war u.a. auch die Neuregelung der Deckung der Personalkosten für Kindertagesstätten auf Landesebene für sämtliche also sowohl kirchliche, freie, als auch kommunale Träger.
Die Satzung wurde rückwirkend zum 01.07.2021 im Kraft gesetzt. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass in Kürze entsprechende Umlageforderungen des Landkreises ab diesem Zeitpunkt erfolgen werden. Verwaltungsseitig wird auf der Grundlage von vorliegenden Probeberechnungen davon ausgegangen, dass mit dieser Neureglung eine in Teilen erhebliche Mehrbelastung der Ortsgemeinden/Stadt erfolgen wird. Die konkret erwarteten finanziellen Auswirkungen für die jeweilige Gemeinde sind weiter unten aufgeführt.
Insofern wird auch auf die Ortsbürgermeisterdienstbesprechung des Landkreises Bernkastel-Wittlich am 21.07.2025 verwiesen.
Zwischenzeitlich hat der Landkreis erste Umlageforderungen mittels Bescheid für das Jahr 2025 festgesetzt. Da bisher eine konkrete Beratung in den Ortsgemeinden nicht möglich war, wurde verwaltungsseitig fristwahrend gegen diese Bescheide Widerspruch eingelegt, da noch einige Fragen hinsichtlich des Berechnungsmodus und des Inkrafttretens abschließend geklärt werden müssen. Gleichzeitig wurde das Ruhen des Verfahrens bis zur abschließenden Klärung der offenen Fragen beantragt. Allerdings hat der Widerspruch bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten keine aufschiebende Wirkung.
Insofern werden die entspr. Zahlungen unmittelbar fällig. Entsprechende Haushaltsmittel sind, sofern eine Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans nicht besteht, außerplanmäßig bereitzustellen.
Mit Bescheid vom 22.07.2025 wurden für das Haushaltsjahr 2025 Abschlagszahlungen auf die Kita-Umlage in Höhe von 129.600 € festgesetzt. Entsprechende Haushaltsmittel waren bisher nicht veranschlagt und müssten demnach außerplanmäßig bereitgestellt werden. Da es sich hierbei um erhebliche außerplanmäßige Aufwendungen handelt, ist die vorherige Zustimmung des Gemeinderates gem. § 100 Abs. 1 GemO erforderlich. Aufgrund der höheren Personal- und Sachkostenzuwendungen, die die Ortsgemeinde vom Landkreis erhält, verbleibt im Haushaltsjahr 2025 planmäßig ein Mehraufwand in Höhe von 13.000 €.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
| a) | Der Ortsgemeinderat stimmt der fristwahrenden Einlegung des Widerspruches bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen zu. Über die finale Durchführung des Widerspruchsverfahrens erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung. |
| b) | Der Ortsgemeinderat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 129.600 € zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die Kita-Umlage des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haushaltsjahr 2025. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Mitteilungen und Anfragen
6.1. Bauangelegenheiten
Auf der Grundlage des § 4 a der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Enkirch wurde durch den Ortsbürgermeister zu den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt:
Der Ortsgemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
6.2. Poststelle in Enkirch
Die Poststelle sowie der Getränkehandel Mahnke werden zum 30.11.2025 geschlossen.
Aktuell bemüht sich der Ortsbürgermeister um den Erhalt einer Poststelle in Enkirch. Es werden viele Gespräche geführt und Ideen beraten.
Die Poststelle gehört mit rund 17.000 Kundenbewegungen pro Jahr zu einer stark frequentierten Poststelle.
6.3. Erfolgreiches Fernreisetreffen 2025 in Enkirch
Der Vorsitzende berichtet, dass das Fernreisetreffen Anfang September wieder ein voller Erfolg war. Mit über 2.000 Gästen waren viele Besucher im Ort. Mit der Organisation und Infrastruktur waren beide Seiten zufrieden. Es gab keinerlei nennenswerte Probleme. Die Organisatoren freuen sich auf die nächste Veranstaltung im Jahr 2026 in Enkirch.