Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kinheim
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Moselvorland“, Ortsgemeinde Kinheim
Gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. 11. 2017 (BGBl. I. S. 3634) erfolgt folgende Bekanntmachung:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauG. Der vom Ortsgemeinderat Kinheim in der Sitzung am 11.09.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Moselvorland“ - wie im anliegenden Übersichtplan dargestellt -, bestehend aus:
der Planzeichnung, der Begründung, den Textfestsetzungen,
dem Umweltbericht,
der Karte „Biotoptypenbestand“,
der Karte „Erhaltenswerte Einzelbäume“
und dem Bericht zur Erfassung der Brutvögel
liegt in der Zeit vom
vom Montag, dem 03. Februar 2020 bis
zum Dienstag, dem 03. März 2020,
in der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Rathaus, Robert-Schuman-Straße 65, 54536 Kröv, Zimmer A 204, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und zur allgemeinen Information öffentlich aus.
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 11.03.2019 bis 12.04.2019 durchgeführt. Über die in diesem Verfahren eingegangenen Anregungen wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 11.09.2019 beraten und beschlossen.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 03.02.2020 (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle in Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, 54536 Kröv, abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich ist die Einsichtnahme in die Planung auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung unter www.vgtt.de möglich (Rathaus & Politik / Bauamt / Beteiligungsverfahren / Kinheim).
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Entwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Urheber: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Untere Naturschutzbehörde Inhalt: Hinweis auf das Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“.
Hinweis auf die Biotopkartierung Rheinland-Pflaz von 2006 - 2010.
Schutzgut: Boden, Tiere, Pflanzen, Bäume(Arten- und Biotopschutz) Uferbereich / Weiden-Auwald
Urheber: Landesamt für Geologie und Bergbau, Mainz
Inhalt: Radonprognose
Schutzgut: Boden
Urheber: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Trier Inhalt: Überschwemmungsgebiet
Schutzgut: Wasser
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden umweltbezogenen Informationen:
Fachbeitrag Umweltbericht | |
Die Umweltprüfung umfasst die Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen der Planung auf | |
- | Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Vegetation, FFH-Lebensraumtypen, pauschal |
geschützte Biotoptypen, Avifauna), | |
- | Fläche (Siedlungs- und Verkehrsfläche, Freifläche), |
- | Boden (Neuversiegelung, Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichsmaßnahmen), |
- | Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Gewässer, Uferstruktur, Überschwemmungsgebiet, Retentionsraum, Hochwasser Vermeidungs- Minimierungs- Ausgleichsmaßnahmen), |
- | Klima / Luft, |
- | Landschaftsbild und Erholung, |
- | Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit sowie Bevölkerung insgesamt, |
- | Kultur- und sonstige Sachgüter sowie |
- | Wechselwirkungen, |
- | Artenschutzrechtliche Beurteilung der Planung |
Im Umweltbericht sollen die nachteiligen Folgen der Planung für die genannten Schutzgüter zusammengefasst dargestellt werden und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger |
Wirkungen aufgezeigt werden.
Er beschreibt baubedingte Wirkfaktoren (durch die Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten), Anlangen bedingte Wirkfaktoren (von den baulichen Anlagen selbst verursacht), betriebsbedingte Wirkungen (dauerhaft mir der Anlage verbunden) und gibt eine Prognose bei Nichtdurchführung der Planung.
· Karte Biotoptypenbestand
Die Karte stellt die Lage der einzelnen Biotoptypen mit den entsprechenden Planzeichen dar. Zum Beispiel: Fettwiese, Streuobstwiesen, Röhrichtbestand, Hochstaudenflur, Strauchgruppe, Gebüsche, Baumhecke, Weiden-Ufergehölz, etc..
· Karte Erhaltenswerte Einzelbäume
Erhaltenswerte Einzelbäume sind in der Karte mit der Angabe verschiedener Brusthöhendurchmesser dargestellt.
· Fachbeitrag zur Erfassung der Brutvögel im Bereich des Bebauungsplanes
Der Fachbeitrag informiert über die Methoden der durchgeführten Untersuchungen, die Witterungsbedingungen zu den Untersuchungsterminen. Die angetroffenen Vogelarten sind in einer Tabelle gelistet. Zum Beispiel: Amsel, Bachstelze, Gartengrasmücke, Grünfink, Kohlmeise, Stieglitz, etc.. Es wurden insgesamt 31 Vogelarten angetroffen. Es wurde ein Fazit über die planungsrelevanten Arten sowie die Auswirkung möglicher Planungen auf die planungsrelevanten Vogelarten verfasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planungen unterrichten zu lassen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Moselvorland Kinheim“ ist dick umrandet dargestellt.