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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 4/2024
Kinderbeuern - amtlich
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Bekanntmachung der Doppel-Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kinderbeuern für das Doppel-Haushaltsjahr 2024+2025

Der Ortsgemeinderat Kinderbeuern hat am 28.11.2023 auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153), in der z.Zt. gültigen Fassung, folgende Doppel-Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für das Jahr 2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.906.200,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.839.100,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf

67.100,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

89.200,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

13.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

98.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-85.000,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

-4.200,00 €

Festgesetzt werden für das Jahr 2025

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.983.350,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.875.050,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf

108.300,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

123.900,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

13.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

101.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-88.000,00 €

der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

-35.900,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für

2024

2025

zinslose Kredite festgesetzt auf

0,00 €

0,00 €

verzinste Kredite festgesetzt auf

85.000,00 €

88.000,00 €

zusammen auf

85.000,00 €

88.000,00 €.

Kreditaufnahmeermächtigung gem. § 95 Absatz 2 i.V.m. § 103 GemO

Mit der Haushaltssatzung wird der Ortsbürgermeister gleichzeitig ermächtigt, den veranschlagten und genehmigten Kreditbetrag, nach Anfrage der Konditionen bei verschiedenen Banken, bei der günstigst anbietenden Bank aufzunehmen. Gleiche Ermächtigung gilt für die Prolongation von Darlehen. Eines besonderen Beschlusses seitens der Vertretungskörperschaft bedarf es nicht.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2024

2025

1.440.000,00 €

1.630.000,00 €.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

Grundsteuer A

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B

500 v.H.

500 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v.H.

Gemäß § 5 Abs. 1 u. 2 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer werden festgesetzt:

2024

2025

für den 1. Hund

90,00 €

90,00 €

für den 2. Hund

110,00 €

110,00 €

für jeden weiteren Hund

130,00 €

130,00 €

für gefährliche Hunde

300,00 €

300,00 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug -506.469 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023 -397.659 €, zum 31.12.2024 -330.559 € und zum 31.12.2025 -222.259 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 € überschritten sind. Diese Einzelfälle bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gemeinderats.

§ 8

Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

54538 Kinderbeuern, den 26.01.2024
Ortsgemeinde Kinderbeuern
Rainer Schwind, Ortsbürgermeister

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 15.01.2024 Az.: 10.118211/ts mitgeteilt, dass durch den Verstoß gegen das Überschuldungsverbot (§93 Abs. 6 GemO) rechtliche Bedenken gegen die vom Ortsgemeinderat beschlossene Doppel-Haushaltssatzung geltend gemacht werden.

Der Doppel-Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 3 Gem0 zur Einsichtnahme von

Montag, den 29.01.2024 bis

einschließlich Dienstag, den 06.02.2024

während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

56841 Traben-Trarbach, den 26.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Marcus Heintel, Bürgermeister