Der Ortsgemeinderat Bausendorf hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende VII. Satzungsänderung zur Hauptsatzung vom 15. März 1995 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 3 Absatz 2 Satz 2 (Ausschüsse des Gemeinderats) wird wie folgt geändert:
Die folgenden Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Gemeinderats und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet:
Haupt- und Finanzausschuss
Bauausschuss
Ausschuss für Klimaschutz- und Ressourcenschonung
Inkrafttreten
Diese VIII. Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.