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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der VG-Werke Traben-Trarbach

Bruttoentgelte Wasserversorgung

Aufgrund der Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung vom 12.11.2021 (BGBl. I, Seite 4921) müssen für alle einmaligen und laufenden Entgelte, die der Mehrwertsteuerberechnung unterliegen, die Bruttopreise veröffentlicht werden.

In Vollzug dieser Vorgabe werden die Bruttoentgelte der Wasserversorgung, die von dieser Verordnung betroffen sind, für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt veröffentlicht:

Durch diese Veröffentlichung wird lediglich dem gesetzlichen Erfordernis Rechnung getragen, ohne dass eine Veränderung der Beitragshöhen hierdurch eintritt, denn die gesetzliche Mehrwertsteuer war auch bisher den Nettobeträgen hinzuzurechnen.

Kröv, 16. Januar 2025
Verbandsgemeindewerke
Traben-Trarbach
Burch
Werkleiter