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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 4/2025
Bausendorf - amtlich
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Jagdgenossenschaft Bausendorf

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Am 11. Februar 2025 um 18:00 Uhr, findet im Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Bausendorf statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung/Eröffnung durch den Jagdvorsteher

2.

Feststellen der Stimmrechte

3.

Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2023

a. Beschlussfassung Rechenschaftsbericht

b. Beschlussfassung Entlastung Vorstand

4.

Beschlussfassung über den Doppelhaushaltsplan für die Jagdjahre 2025 und 2026

5.

Neuwahlen des Jagdvorstandes für die Amtszeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030

a. Jagdvorsteher

b. 1. Beisitzer und stellvertretender Jagdvorsteher

c. 2. Beisitzer und Kassierer

d. Stellvertretender 1. Beisitzer

e. Stellvertretender 2. Beisitzer

6.

Maßnahmen Wegebau und Instandhaltung

7.

Informationen des Jagdvorstandes gem. § 6 LJVO

8.

Verschiedenes

Zu der Versammlung sind alle Jagdgenossinnen/-en (Grundstücks-eigentümer) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Bausendorf eingeladen. Jagdgenossinnen/-en auf deren Grundstücken die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, haben kein Stimmrecht. Dies betrifft die Grundstücke, welche mit Gebäuden zum Aufenthalt von Menschen bebaut sind oder auch Hofräume und Hausgärten, welche unmittelbar an die Bebauung angrenzen (i.d.R. also die Ortslagen).

Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Den Nachweis des Grundeigentums hat die/der Jagdgenossin/-e zu erbringen (z.B. durch Grundbuch- auszüge oder sonstige geeignete Unterlagen). Das Genossenschaftskataster gilt als Stimmliste.

Einzeleinladungen an die Grundstückseigentümer ergehen nicht!

Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Bausendorf liegt in der Zeit vom 27.01.2025 - 10.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach, Zimmer 3/4, während der Dienststunden zur Einsicht durch die Jagdgenossen aus.

Bausendorf, den 17.01.2025
Markus Klasen, Jagdvorsteher