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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Anlage zur Satzung für Kostenersatz und Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 19. September 2024

Anlage

Zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 12. Dezember 2024

Verzeichnis der Kostensätze für Leistungen der Feuerwehr

Traben-Trarbach, den 20.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
(Marcus Heintel)
Bürgermeister

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Traben-Trarbach, den 20.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
(Marcus Heintel)
Bürgermeister