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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 40/2023
Burg - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) vom 18.09.2023

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 11.09.2023 auf den 18.09.2023, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Burg (Mosel), Schulstraße 8, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 15.09.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 21:00 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher

Ratsmitglied Jens Amann

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Christ

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Peter Meurer

Ratsmitglied Christoph Müller

Ratsmitglied Lothar Nahlen

Ratsmitglied Helmut Schmidt

Ratsmitglied Manfred Schorn

Außerdem anwesend:

Bürgermeister Marcus Heintel

Schriftführerin Hannah Michel

Entschuldigt:

atsmitglied Patrick Franzen

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Mitteilungen und Anfragen

3.1

Förderprogramm "KIPKI"

3.2

Kooperationsvertrag Glasfaserausbau

3.3

Ehrungsordnung

3.4

Straßenreparaturen

3.5

Einfriedung Spielplatz

3.6

Sitzungsgelder

3.7

Reinigung gemeindeeigener Liegenschaften

3.8

Glockenturm

3.9

Heckenschnitte

3.10

Mosel-Höhen-Radweg

3.11

Funkmast

4.

6. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Burg (Mosel)

5.

1. Satzungsänderung zur Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Burg (Mosel) (Beitragshebesatz-Satzung) für das Erhebungsjahr 2021

6.

7. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Burg (Mosel)

7.

Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Burg (Mosel) (Beitragshebesatzsatzung) für das Erhebungsjahr 2023

8.

barrierefreie Herstellung der Friedhofswege

9.

Widmung von Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr

10.1

Bauangelegenheiten Gemarkung Burg Flur 3, Flurstücke 211 und 231 (Mettlacher-Hof-Straße)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

10.2

Bauangelegenheiten Gemarkung Burg, Flur 16, Flurstück 67 (Moselstraße)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

11.

Vorschläge für den Doppelhaushaltsplan 2024 und 2025

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner erkundigte sich nach dem Stand der Starkregenkonzepte. Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass die Starkregenkonzepte durch das Ingenieurbüro Reihsner erstellt werden. Außerdem wurde angefragt, ob die Ortsgemeinde für den Notfall eines Starkregens oder Hochwassers vorbereitet ist. Der Ortsbürgermeister erläuterte, dass die Ortsgemeinde Maßnahmen aus dem Starkregenkonzept umsetzen wird, die auf Liegenschaften der Ortsgemeinde selbst erforderlich sind. Darüber hinaus sollen die Anwohner von gefährdeten privaten Liegenschaften selbst zusätzliche Vorsorgemaßnahmen treffen.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Ratsmitglied Lothar Nahlen teilte mit, dass unter TOP 5 der Ortsgemeinderatssitzung vom 26.06.2023 ein falsches Abstimmungsergebnis protokolliert wurde.

Der Ortsgemeinderat schlägt vor, das Abstimmungsergebnis auf 3 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu korrigieren.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

3. Mitteilungen und Anfragen

3.1. Förderprogramm "KIPKI"

Der Vorsitzende erläutert den Ratsmitgliedern die bei der Verbandsgemeinde eingereichten Maßnahmen.

3.2. Kooperationsvertrag Glasfaserausbau

Die Ratsmitglieder werden über eine weitere Möglichkeit des Glasfaserausbaus informiert. Die Kreisverwaltung bietet das Graue-Flecken-Programm an, bei welchem eine 90 % Förderquote erwartet wird. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Ortsgemeinde schriftlich um die Aufhebung des Kooperationsvertrages mit der Deutschen Glasfaser gebeten hat, um an dem Graue-Flecken-Programm teilzunehmen.

3.3. Ehrungsordnung

Verwaltungsseitig wurde die Ortsgemeinde darauf hingewiesen, eine Ehrungsordnung zu erstellen. Diese regelt unter anderem die Gratulationen und Präsente zu Geburtstagen und Jubilaren, sowie Nachrufe. Der 2. Ortsbeigeordnete Peter Meurer wird beauftragt eine Ehrungsordnung für die nächste Ortsgemeinderatssitzung zu erarbeiten.

3.4. Straßenreparaturen

Ein Ratsmitglied erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand der Straßenreparaturen innerhalb der Ortslage. Der Vorsitzende teilte mit, dass die Arbeiten innerhalb der Ortslage durch die Fa. Pantenburger Tiefbau abgeschlossen sind. Lediglich ein Schlagloch in der Kirchstraße sei noch durch die Fa. Telekom zu beheben.

3.5. Einfriedung Spielplatz

Bereits in der Ortsgemeinderatssitzung vom 04.10.2022 wurde über die Einfriedung des Spielplatzes am Moselvorgelände beraten. Nach Prüfung teilte die Verwaltung dem Ortsbürgermeister am 20.10.2022 per Mail mit, dass eine Einfriedung von Spielplätzen grundsätzlich nicht erforderlich sei, soweit sich der Spielplatz nicht in der Nähe von Straßen, Parkflächen, Gleisen, tiefen Wasserläufen oder Ähnlichem befindet. Dies ist in DIN 18034:2012-02 geregelt.

3.6. Sitzungsgelder

Ratsmitglied Manfred Schorn erkundigte sich nach der Verwendung der Sitzungsgelder. In der Sitzung vom 04.10.2022 erklärte Herr Schorn, dass sein Sitzungsgeld dem Zukunfts-Check-Dorf, Projekt „Dorfmitte“, zu Gute kommen soll. Bisher erhielt das Projekt keine Gelder. Die Verwaltung wird um Prüfung und Mitteilung gebeten.

3.7. Reinigung gemeindeeigener Liegenschaften

Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder auf Anfrage darüber, dass eventuell eine Reinigungskraft für die gemeindeeigenen Liegenschaften eingestellt werde.

3.8. Glockenturm

Im letzten Jahr wurde die alte Schulglocke samt einer Holzkonstruktion und einem Fundament vor dem Bürgerhaus aufgestellt. Aus der Mitte des Rates wurde angefragt, wann eine Verschönerung, beispielsweise ein Anstrich, erfolgen soll. Die Ratsmitglieder werden dazu aufgerufen, Verschönerungsmaßnahmen vorzuschlagen.

3.9. Heckenschnitte

In Teilen der Ortslage sind Straßen teilweise verkehrsgefährdend durch Hecken überwachsen. Im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde soll ein Aufruf zum Heckenschnitt nach dem 01. November mit Fristsetzung veröffentlicht werden. Sollten die Hecken bis zum Ende der Frist nicht geschnitten worden sein, sollen die Eigentümer durch den Ortsbürgermeister angesprochen oder angeschrieben werden.

3.10. Mosel-Höhen-Radweg

Bereits in der Sitzung vom 26.06.2023 unter TOP 3. 6. erkundigten sich die Gemeinderatsmitglieder nach dem Streckenverlauf des Mosel-Höhen-Radweges, da sie nicht über das Vorhaben informiert wurden. Der Ortsgemeinderat bittet nochmals um Mitteilung und Sachstandsanzeige.

3.11. Funkmast

Der 1. Ortsbeigeordnete erkundigte sich nach dem Bau des Funkmastes. Der Vorsitzende erläuterte den Sachstand.

4. 6. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Burg (Mosel)

Auf die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 29.11.2021 wird verwiesen.

Durch das zeitweilige Ausbleiben des regulär erwarteten Tourismus im Coronajahr 2021 muss eine Überprüfung des „Vorteilssatzes“ nach § 3 Abs. 3 und § 3a Abs. 3 i. V. m. der Anlage 1 zur TBS wegen durchgreifender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse vorgenommen werden.

Gemäß einer Statistik des statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz ergab sich für den Landkreis Bernkastel-Wittlich (Zahlen aus dem Landkreis mangels Statistiken für die VG TT verwandt) im Jahr 2021 gegenüber 2018 und 2019 ein Rückgang bei den Gästen von -50,52 %, bei den Übernachtungszahlen von -44,35 %, im Durchschnitt zwischen 2018 und 2019 zu 2021 also ein Rückgang im Tourismusbereich im Landkreis in Höhe von ca. 47 %.

Resultierend aus einer Verzerrung des bestehenden Vorteilsgefüges unter den Beitragspflichtigen ist jedoch keine gleichmäßige Minderung der Vorteilssätze quer über alle Branchengruppen (A-F) vorzunehmen.

Während bei der Branchengruppe A, deren Geschäft ausschließlich in Touristenbeherbergung besteht, der Vorteilssatz naturgemäß unverändert bleiben muss, waren in einigen übrigen Branchengruppen Einbrüche und Minderungen zu verzeichnen.

Diejenigen Branchen (Betriebsart A), an die sich das Öffnungsverbot gerichtet hat, erzielten im Shutdown-Zeitraum überhaupt keinen Umsatz, weder mit Touristen noch mit Einheimischen.

Daher ist bei diesen Betriebsarten die Verhältnisrechnung zwischen touristischem und nicht-touristischem Umsatz de facto allein auf den übrigen Teil des Jahres 2021 konzentriert. Das bedeutet im Ergebnis, dass bei ihnen der Vorteilssatz potenziell nicht zu mindern ist.

Demgegenüber wirkt sich bei denjenigen Branchen, die ihren Geschäftsbetrieb auch im Shutdown-Zeitraum weiterführen dürfen, der Shutdown anders aus.

Da diese Betriebe weiterhin am örtlichen Wirtschaftsleben teilnehmen, entfällt im Shutdown-Zeitraum nicht der Umsatz schlechthin, sondern nur der Umsatz mit Touristen.

Da somit die Berechnung des tourismusbedingten Anteils eine „breitere“ Bezugsgröße – den ganzjährigen Umsatz – hat, wirkt sich die Corona-Krise hier, im Gegensatz zu den o. g. öffnungsverbotsunterworfenen Branchen, auf den tourismusbedingten Anteil am Gesamtumsatz (jedoch nicht in allen Betriebsarten) evtl. mindernd aus.

Sämtliche Branchengruppen (Betriebsarten A bis F) wurden in Bezug auf die Höhe der Vorteilssätze überprüft, die o. g. Verzerrung des Vorteilsgefüges wurde bei der Neukalkulation der Vorteilssätze für das Erhebungsjahr 2021 aufgrund von Corona in der beigefügten Betriebsartentabelle berücksichtigt.

Unter Normalbedingungen des Wirtschaftslebens wurde – von der Rechtsprechung gebilligt – als Datengrundlage für die Gewinnsätze in der Anlage zur TBS die bei Beginn des Erhebungsjahres jeweils aktuellste veröffentlichte Fassung der Richtsatzsammlung verwendet.

Der Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es jedoch, auch die Gewinnsätze in der Anlage 1 zur TBS für das Jahr 2021 nachträglich und rückwirkend zu ändern und zwar in Form der „Richtsatzsammlung 2021“.

Die Richtsatzsammlung 2021 vom Bundesministerium der Finanzen ist seit dem 28.11.2022 veröffentlicht und wurde in der beigefügten Betriebsartentabelle berücksichtigt.

Die Maßstabskomponenten Vorteilssatz und Gewinnsatz werden gem. § 3a Abs. 3 und Abs. 4 der TBS für das Erhebungsjahr 2021 für endgültig bestimmt.

Die Satzungsänderung in Form der Anlage 1, Betriebsartentabelle, entfaltet nur Gültigkeit für das Erhebungsjahr 2021. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) beschließt die 6. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung in Form der Anlage 1, Betriebsartentabelle, für das Erhebungsjahr 2021 in vorliegender Form.

Die Maßstabskomponenten Vorteilssatz und Gewinnsatz werden gem. § 3a Abs. 3 und Abs. 4 der TBS für das Erhebungsjahr 2021 für endgültig bestimmt.

Die Satzungsänderung in Form der Anlage 1, Betriebsartentabelle, entfaltet nur Gültigkeit für das Erhebungsjahr 2021. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Die gem. § 22 GemO ausgeschlossenen Ratsmitglieder Wilhelm Christ, Peter Meurer, Christoph Müller, Manfred Schorn und der Ortsbürgermeister Rudolf Bucher haben an der Beratung nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.

Der Vorsitz wurde durch das älteste anwesende Ratsmitglied Helmut Schmidt geführt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 3 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. 1. Satzungsänderung zur Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Burg (Mosel) (Beitragshebesatz-Satzung) für das Erhebungsjahr 2021

Auf die bisherige Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung am 29.11.2021 wird verwiesen.

In dieser erfolgte die Beschlussfassung eines vorläufigen Hebesatzes für das Erhebungsjahr 2021 mit der Maßgabe, dass nach Vorliegen der endgültigen Bemessungsgrundlagen eine Prüfung der Kalkulation und eine erneute Beratung über den Hebesatz 2021 durch den Ortsgemeinderat erfolgen wird.

Die Umsätze der Beitragspflichtigen für das Erhebungsjahr 2021 liegen mittlerweile vor. Außerdem wurden die Vorteils- und Gewinnsätze in der Betriebsartentabelle (Anlage 1 zur TBS) im Rahmen der 6. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung an die Corona-Lage angepasst.

Die tourismusbedingten Aufwendungen auf Basis des Rechnungsergebnisses 2021 unter Berücksichtigung der Lockdown-Phase 2021 wurden gem. beiliegender Kalkulation ermittelt.

Aufgrund der vorliegenden endgültigen Bemessungsgrundlagen und einer notwendig gewordenen Neukalkulation des Tourismusbeitrages für das Erhebungsjahr 2021 wird der endgültige Hebesatz für 2021 auf 6 % festgesetzt.

Die Festlegung erfolgt im Rahmen der Beitragshebesatzsatzung, welche den Ratsmitgliedern vor der Sitzung zugegangen ist.

Der vorläufig kalkulierte und bisher nicht angewandte Hebesatz lt. Ratsbeschluss vom 29.11.2021 betrug 9,8 %.

Die Vorausleistungen für 2021, die nunmehr abzurechnen sind, wurden mit einem Hebesatz von 9,48 % auf Basis des letzten abgerechneten Jahres 2019 festgesetzt.

Die Beitragshebesatzsatzung bedarf folgender Änderung:

In § 1 der Beitragshebesatzsatzung (Beitragssatz für den Tourismusbeitrag) vom 29.11.2021 wird Satz 2 wie folgt ersetzt:

Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) beträgt für das Erhebungsjahr 2021 6 % und wird für endgültig bestimmt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) beschließt die 1. Satzungsänderung zur Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag in beigefügter Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. 7. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Burg (Mosel)

In einer Mitteilung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom Februar 2023 wurde darauf hingewiesen, dass bei diversen Paragraphen der Tourismusbeitragssatzung Neufassungen, bzw. Anpassungen erforderlich sind.

Nachfolgende Paragraphen der Tourismusbeitragssatzung erhalten folgende Neufassung, bzw. es wird folgender Satz eingefügt:

In § 3 Abs. 2 Satz 6 wird folgender Satz angefügt:

Für das Erhebungsjahr 2023 ist, unbeschadet der in Satz 4 enthaltenen Sonderregelungen, der Umsatz des Vorjahres maßgeblich.

In § 3 a wird folgender Absatz angefügt:

(5) Für die Beitragsfestsetzung gilt § 6 Abs. 3 a.

In § 7 wird das Absatzkennzeichen (2) an folgender Stelle im Text eingefügt:

(2) Werden keine Angaben gemacht oder besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Angaben unrichtig oder unvollständig sind, kann die …………

In § 9 wird folgender Absatz 2 angefügt:

(2) Die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach darf sich diese Daten von den dort genannten Stellen übermitteln lassen und ist befugt, diese zu den in Absatz 1 genannten Zwecken nach Maßgabe der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Des Weiteren ist eine geänderte Betriebsartentabelle ab dem Erhebungsjahr 2023 zu beschließen, da in 2023 sämtliche Corona Schutzmaßnahmen entfallen sind und die Corona Pandemie keine nennenswerten Auswirkungen mehr auf das Wirtschaftsleben hat.

Die Vorteilssätze wurden entsprechend geprüft und wieder auf den „Normalzustand“ vor Corona angepasst.

Folgende Betriebsart muss neu in die Betriebsartentabelle aufgenommen werden:

Betriebsart: FC07 (Grafik-Design)

Derzeit kann eine Einstufung nur in der sog. „Auffangbetriebsart“ FC19 (sonstige Dienstleistungsangebote an örtliche Unternehmen für Bedarf von Touristen (z.B. Desinfektion und Schädlingsbekämpfung, Lohnunternehmer, Weinlabor, selbstständige Köche, Musiker, Tontechniker etc.)) erfolgen.

Da es sich um eine neu aufzunehmende Betriebsart handelt, ist neben dem Gewinnsatz (26 %) auch der Vorteilssatz zu beschließen. Seitens der Verwaltung wird ein Vorteilssatz von 6 % vorgeschlagen.

Folgende Betriebsart erhält eine neue Bezeichnung:

Betriebsart FC09: Immobilienvermittlung und -verwaltung (außer an wechselnde Gäste)

Dieser Betriebsart wird der Zusatz „-und -verwaltung“ zugefügt. Eine Änderung des Vorteils- und Gewinnsatzes ist damit nicht verbunden.

Die geänderte Betriebsartentabelle ab 2023 ist als Anlage beigefügt. Sie entspricht im Hinblick auf die Vorteils- und Gewinnsätze den Prozentsätzen aus dem Jahr 2019 (vor Corona) und wird hiermit für vorläufig bestimmt.

Die Satzungsänderung incl. der Anlage 1, Betriebsartentabelle, entfaltet Gültigkeit ab dem Erhebungsjahr 2023. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) beschließt die 7. Satzungsänderung zur Tourismusbeitragssatzung incl. der Anlage 1, Betriebsartentabelle, ab dem Erhebungsjahr 2023 in vorliegender Form.

Die Satzungsänderung incl. der Anlage 1, Betriebsartentabelle, entfaltet Gültigkeit ab dem Erhebungsjahr 2023. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Die gem. § 22 GemO ausgeschlossenen Ratsmitglieder Wilhelm Christ, Peter Meurer, Christoph Müller, Manfred Schorn und der Ortsbürgermeister Rudolf Bucher haben an der Beratung nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.

Der Vorsitz wurde durch das älteste anwesende Ratsmitglied Helmut Schmidt geführt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 3 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Burg (Mosel) (Beitragshebesatzsatzung) für das Erhebungsjahr 2023

Aufgrund der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 und einer vorläufigen Neu-Kalkulation ist der Beschluss eines aktualisierten, vorläufigen Hebesatz 2023 notwendig.

Die Festsetzung erfolgt im Rahmen der Beitragshebesatz-Satzung. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt.

Im Hinblick auf die Maßstäbe für die Beitragsbemessung werden verwaltungsseitig voraussichtlich Ende 2023, Anfang 2024, die Umsätze für die Beitragserhebung für das Jahr 2022 bei den Beitragspflichtigen abgefragt werden.

Nach Vorliegen der endgültigen Bemessungsgrundlagen für den Tourismusbeitrag 2023 wird eine Prüfung der vorliegenden Kalkulation und in jedem Fall eine erneute Beratung über den Hebesatz 2023 durch den Ortsgemeinderat erfolgen. Erst nach der abschließenden Beratung und Beschlussfassung über den Hebesatz für das Jahr 2023 wird dann die endgültige Veranlagung für den Tourismusbeitrag 2023 durchgeführt werden.

Seit dem Jahr 2020 werden die Vorausleistungen mit einem vorläufigen Hebesatz i. H. v. 9,48 % festgesetzt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinde Burg (Mosel) beschließt die Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag in der beigefügten Form.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. barrierefreie Herstellung der Friedhofswege

Auf die bisherigen Beratungen in der Angelegenheit, zuletzt in der Ortsgemeinderatssitzung vom 26.06.2023, TOP 3.3, wird Bezug genommen.

Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Ortsbürgermeister und der Verbandsgemeindeverwaltung wurde festgestellt, dass aufgrund der Höhenunterschiede ohne Liftanlagen kein barrierefreier Zugang nach DIN 18040-1 hergestellt werden kann.

Für einen barrierefreien Zugang darf das Längsgefälle max. 6 % betragen, wenn in Abständen von max. 10 m Zwischenpodeste mit einem Längsgefälle von max. 3 % angeordnet werden. Hieraus ergibt sich beispielsweise zur Überbrückung von nur ca. 0,65 m Höhenunterschied bereits eine benötigte Weglänge von mehr als 12 m.

Von einer stufenfreien Zuwegung, wie im Entwurf der Gemeinde vorgesehen, wird von Seiten der Verwaltung abgeraten. Die Gefälleausbildung würde überschlägig mehr als 25 % betragen. Somit besteht die Gefahr, dass Rollstuhlfahrer diesen Weg hinunterfahren, den Rückweg jedoch ggf. nicht mehr bewältigen können.

Sollte die Ortsgemeinde an einer stufenfreien Zuwegung oder einem barrierefreien Zugang mittels Plattformlift festhalten, wird eine Höhenvermessung sowie eine Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung durch ein Ing.- Büro empfohlen.

Die Kostenprognose zur Herstellung einer stufenfreien Zuwegung, beläuft sich auf ca. 58.000 € zzgl. Honorarkosten.

Die Kostenprognose zur Herstellung eines Plattformlifts inkl. Stromversorgung und Tiefenerdung, beläuft sich auf ca. 38.000 € zzgl. Honorarkosten. Es ist zu beachten, dass mit jährlichen Wartungskosten in Höhe von ca. 1.500 € zu rechnen ist.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt das Vorhaben, aufgrund der starken Hanglage und den daraus resultierenden Problemen bei der barrierefreien Erschließung, zu verwerfen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig angenommen

9. Widmung von Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr

Straßen erhalten den Charakter einer öffentlichen Verkehrsanlage, in dem der Straßenbaulastträger die entsprechende Widmung im Sinne des § 36 Landestraßengesetz (LStrG) verfügt. Die Widmung ist innerhalb des Rechtssystems das zentrale Rechtsinstitut und unerlässliche Voraussetzung zur Entstehung einer „öffentlichen Straße“ im Rechtssinne. Gemäß § 1 Abs. 2 und § 36 LStrG erlangen Straßen, Wege und Plätze den Öffentlichkeitsstatus durch einen förmlichen Widmungsakt. Dieser ist nach § 36 Abs. 3 LStrG öffentlich bekannt zu machen.

Der Widmung kommt u.a. auch für das Ausbaubeitragsrecht eine ganz besondere Bedeutung zu, weil erst durch die Widmung, wie bereits erwähnt, eine öffentliche Verkehrsanlage (z.B. Straße) entsteht und deshalb u.a. erst nach dieser erfolgten Widmung eine dementsprechende Beitragspflicht und Beitragsveranlagung stattfinden kann.

Bei der Vorbereitung zur Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge wurde durch die Verwaltung festgestellt, dass ein Nachweis der Widmung von Straßen, die häufig schon Jahre oder Jahrzehnte tatsächlich als öffentliche Straße existieren, in vielen Fällen nicht erbracht werden kann. Betroffen sind vorwiegend solche Straßen, die bereits vor dem Inkrafttreten des LStrG im Jahr 1963 vorhanden waren aber auch solche, die erst später hergestellt, aber nicht gewidmet wurden. Heute erfolgt in der Regel eine Widmung nach erstmaliger Herstellung einer Verkehrsanlage.

Nach Abgleich der Unterlagen schlägt die Verwaltung daher vor, aus Gründen der Rechtssicherheit, die formelle Widmung für die im Anhang benannten Straßenzüge zu beschließen. Es handelt sich hierbei um zum Anbau bestimmte Straßen innerhalb der Ortslage. Aufgrund des Alters und des Zustandes der Straßen ist davon auszugehen, dass es sich um fertiggestellt Straßen handelt, für die bisher eine Öffentlichkeit angenommen wurde. Einschränkungen hinsichtlich der Benutzbarkeit der Verkehrsanlagen bestehen nicht.

Durch die Verwaltung wurde eine Übersicht erarbeitet, die alle betroffenen Flure und Flurstücke umfasst und diese zur besseren Übersicht einer entsprechenden Straße zuordnet (siehe Anlage).

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt mit der Verwaltung die Unklarheiten bezüglich der zu widmenden Straßenbereichen zu klären. Außerdem sollen die Abgrenzungen des Innen- und Außenbereiches festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10.1. Bauangelegenheiten Gemarkung Burg Flur 3, Flurstücke 211 und 231 (Mettlacher-Hof-Straße)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Die Bauherrin stellt den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Burg Flur 3, Flurstück 211, (Mettlacher-Hof-Straße). Das Vorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und wird bauplanungsrechtlich nach § 34 beurteilt. Der Begriff unbeplanter Innenbereich umfasst die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einer Gemeinde. Ein Grundstück liegt also im unbeplanten Innenbereich, wenn es in einem Bebauungszusammenhang liegt, der einem Ortsteil angehört. Das Vorhaben wurde bereits schon einmal beantragt und in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 05.12.2022 als Tagesordnungspunkt 9 beraten und basierte damals auf dem positiven Bauvorbescheid der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich BV2019/0735 v. 29.01.2022. Mit Schreiben der Kreisverwaltung BA2022/0921 wurde der Bauantrag jedoch abgelehnt (die Ablehnung ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt).

Bei dem jetzt beantragten Vorhaben sind die Garagen/ Stellplätze bzw. Nebenanlagen nicht auf dem Flurstück 211 selbst, auf dem jetzt nur noch das Haus geplant ist, sondern unterhalb an der Mettlacher-Hof-Straße auf dem Flurstück 392 -siehe Lageplan- geplant. Die geplante zu überbauende Fläche auf der Parzelle 211 reduziert sich dadurch.

Beschlussfassung:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig angenommen

10.2. Bauangelegenheiten Gemarkung Burg, Flur 16, Flurstück 67 (Moselstraße)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Die Bauherren planen auf dem Grundstück Gemarkung Burg Flur 16, Flurstück 67, (Moselstraße), die Errichtung eines Zweifamilienwohnhaues und einer Gartensauna. Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage der Ortsgemeinde Burg und wird bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Im Besonderen wird gemäß § 34 Absatz 1 geprüft, ob sich ein geplantes Vorhaben in die vorhandene Bebauung einfügt. Dies ist der Fall, wenn es sich innerhalb des aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmens hält und die gebotene Rücksicht auf die sonstige, vor allem auf die in seiner unmittelbaren Umgebung vorhandene, Bebauung nimmt. Die geplante Gartensauna -siehe Lageplan- liegt im Überschwemmungsgebiet der Mosel. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Standortes der Sauna, obliegt der Bauaufsichtsbehörde. Ein Stellplatznachweis ist zeichnerisch geführt.

Beschlussfassung:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben zu erteilen, auch wenn der Bau der Gartensauna durch die Bauaufsichtsbehörde abgelehnt wird.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

11. Vorschläge für den Doppelhaushaltsplan 2024 und 2025

Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2023 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.

Hierfür schlägt der Ortsgemeinderat folgende Positionen vor:

  • Sanierung/Instandsetzung der Toilette im Sängerheim  —  20.000,00 €
  • Sanierung/Instandsetzung des Zauns am Sängerheim  —  6.000,00 €
  • Sanierung/Instandsetzung der Toilette im Bauhof  —  5.000,00 €
  • Bau einer Straßenlampe am Parkplatz am Bürgerhaus  —  5.000,00 €
  • Austausch/Instandsetzung der Bänke am Moselvorgelände  —  5.000,00 €
  • Ausstattung der Gemeindearbeiter mit Geräten u. Werkzeugen  —  5.000,00 €
  • Zusätzliche Straßenreparaturen  —  5.000,00 €

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat bittet um Aufnahme der genannten Positionen in den Doppelhaushaltsplan 2024 und 2025.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen