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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 40/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 05.09.2024

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 29.08.2024 auf den 05.09.2024, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 30.08.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 18:58 Uhr

Anwesend:

Bürgermeister Marcus Heintel

SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Beatrix Kimnach, in Vertretung von Martin Kirst

Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann

CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Desire Beth, bis TOP. 2 NÖS (18.30 Uhr)

Ausschussmitglied (RM) Ferdinand Dimmig

Ausschussmitglied (RM) Frank Ehses

Ausschussmitglied (RM) Knut Georg

FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Rolf Pohl, bis TOP. 3 NÖS (18.50 Uhr)

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.

Ausschussmitglied (RM) Anne Schabinger

FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT

Ausschussmitglied (RM) Heiko Jäckels

Ausschussmitglied (RM) Marc Schiffels

Außerdem anwesend:

1. Beigeordnete Elke Schnabel

2. Beigeordnete Dajana Hermann

3. Beigeordneter Wilhelm Müllers

Ratsmitglied Frank Ewein

Ratsmitglied Thomas Kaufmann

1. Ortsbeigeordneter Christian Franzen

Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe

Fachbereichsleiter Frank Thullen

Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch

Entschuldigt:

Ausschussmitglied (RM) Martin Kirst wurde vertreten durch Beatrix Kimnach

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung eines Ausschussmitgliedes

2.

Wahl von Ausschussmitgliedern für den Ausschuss für Digitalisierung, Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energie und Ländliche Mobilität

3.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

4.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

5.

Fortschreibung des Flächennutzungsplans;

- Aufstellung des Bebauungsplans "Moselvorland" in der Ortsgemeinde Kinheim

- Einleitung des Beteiligungsverfahren

6.

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Fortschreibung Erneuerbare Energien

hier: Teilfortschreibung "Windenergie"

- Abwägung der Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren

- Vorstellung der aktualisierten Verfahrensunterlagen

- Einleitung des Beteiligungsverfahren

7.

Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

hier: Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Änderung und zum Betrieb der 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen dem Punkt (Pkt.) Bengel und Pünderich (Bauleitnummer [Bl.] 1024) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 9 bis Mast Nr. 13 (Moselkreuzung)

8.

1. Änderungssatzung zur Satzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach über die Erhebung eines Gästebeitrages

9.

Kostenersatz nach § 36 Brand- und Katastrophenschutzgesetz

hier: Neufassung der Satzung und des Personalkostenersatzes

10.

Spendenannahme

11.

Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR co. KommWis mbH, Mainz, und den Grundschulen

12.

Ehrung durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

13.

Mitteilungen und Anfragen

13.1 Stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach

hier: Ablauf der Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes

13.2 Zuordnung der Schulbezirke

hier: Bereich "Sengwald", Kinheim, zur Grundschule Alftal

13.3 "Kipki-Zuwendungen des Landes an die Verbandgsgemeinde Traben-Trarbach

Weitere Vorgehensweise

13.4 Landeszuwendung für das HLF 20 der Feuerwehr Traben

13.5 Resolution zum Erhalt des Krankenhauses Zell

13.6 Müllanlandungen durch Moselhochwasser

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung eines Ausschussmitgliedes

Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach das neu gewählte Ausschussmitglied Anne Schabinger durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO - Treuepflicht, § 22 GemO - Ausschließungsgründe und § 30 GemO - Rechte und Pflichten der Ausschussmitglieder hin.

2. Wahl von Ausschussmitgliedern für den Ausschuss für Digitalisierung, Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energie und Ländliche Mobilität

Die Mitglieder der Ausschüsse und Ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenden politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.

Die Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter der übrigen Ausschüsse fand bereits in der letzten Sitzung statt.

Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung wird vom Verbandsgemeinderat darüber hinaus folgender Ausschuss gebildet:

- Ausschuss für Digitalisierung, Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energie und Ländliche Mobilität mit 10 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

(Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Verbandsgemeinderates, der Rest aus wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, entsprechendes gilt auch für die Stellvertreter.)

Die Zahl der Ratsmitglieder nach § 29 Abs. 2 GemO bildet die maßgebende Berechnungsgröße für die Ausschüsse. Die Sitzverteilung der politischen Gruppen entsprechend dem Stärkeverhältnis gemäß Berechnungsverfahren erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Verfahren Sainte-Laque/Schepers).

Der Vorsitzende verweist auf die inzwischen in Kraft getretene Änderung der Hauptsatzung und bittet die Fraktionen, sofern nicht bereits geschehen, der Verwaltung vorab ihre Vorschläge für die Wahl des Ausschusses in der kommenden Sitzung des Verbandsgemeinderates mitzuteilen.

3. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

Auf die Beratungen unter Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.

Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt. Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.

Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.

Beschlussvorschlag des Werkausschusses für den VG-Rat:

Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Wasserwerk zum 31.12.2022 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 32.782.546,04 € ab, wobei ein Jahresverlust in Höhe von 3.558,27 € entstanden ist. Der Verlust ist nicht ausgabewirksam.

Der Werkausschuss beschließt, den Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31. Dezember 2022 dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung zu empfehlen.

Darüber hinaus empfiehlt der Werkausschuss den eingetretenen Jahresverlust 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Werkausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2022 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.

In der heutigen Sitzung erfolgt keine Beschlussempfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss.

4. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

Auf die Beratungen unter Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.

Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt. Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.

Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.

Beschlussvorschlag des Werkausschusses für den VG-Rat:

Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserwerk zum 31.12.2022 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 47.867.501,68 € ab, wobei ein Jahresgewinn in Höhe von 296.733,47 € entstanden ist.

Der Werkausschuss beschließt, den Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31. Dezember 2022 dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung zu empfehlen.

Darüber hinaus empfiehlt der Werkausschuss den eingetretenen Jahresgewinn 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Werkausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2022 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.

In der heutigen Sitzung erfolgt keine Beschlussempfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss.

5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans;

- Aufstellung des Bebauungsplans "Moselvorland" in der Ortsgemeinde Kinheim

- Einleitung des Beteiligungsverfahren

Es wird auf die bisherigen Beratungen im Verbandsgemeinderat verwiesen, zuletzt am 14.03.2024 (TOP 14).

Zwischenzeitlich wurden sowohl die Planunterlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans „Moselvorland“ (separates Verfahren der Ortsgemeinde Kinheim) sowie die Planunterlagen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch das beauftragte Büro Plan Lenz aus Winterspelt erarbeitet.

Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung kann auf das frühzeitige Beteiligungsverfahren bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans verzichtet werden, da es sich bei dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Kinheim um eine reine Freiflächenplanung ohne Aufbauten handelt. Der nächste Verfahrensschritt zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist somit die Durchführung des formalen Beteiligungsverfahren gemäß § 2 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2 sowie § 3 Absatz 2 BauGB.

Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert dem Ausschuss den derzeitigen Planungsstand.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Durchführung des formalen Beteiligungsverfahrens gemäß § 2 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2 sowie § 3 Absatz 2 BauGB und beauftragt die Verwaltung dieses durchzuführen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den erstellten Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungsverfahren anzuerkennen. Der Planentwurf war als Anlage beigefügt.

Begründung einschließlich Umweltbericht werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

Fortschreibung Erneuerbare Energien; hier: Teilfortschreibung "Windenergie"

- Abwägung der Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren

- Vorstellung der aktualisierten Verfahrensunterlagen

- Einleitung des Beteiligungsverfahren

Mit dem Flächennutzungsplan -Teilfortschreibung Windenergie- sollen die Ziele zum Ausbau der Windenergienutzung umgesetzt werden. Dabei sollen im Rahmen einer flächendeckenden Standortuntersuchung diejenigen Standorte für Windenergieanlagen ausgewählt werden, die im Hinblick auf die städtebauliche Verträglichkeit, die Raum- und die Umweltverträglichkeit am besten für die Windenergienutzung geeignet sind.

Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen wird verwiesen, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 28.09.2023, in der unter anderem die Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (teilweise) stattfand. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Begründung einschließlich Umweltbericht noch nicht vollständig vor.

Zwischenzeitlich wurden durch das Planungsbüro BGHPlan aus Trier und die Verbandsgemeindeverwaltung die eingegangenen und zu berücksichtigenden Anregungen, Hinweise und Stellungnahme aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren in die Unterlagen für die Durchführung des formalen Beteiligungsverfahren eingearbeitet. Weiterhin wurde für diesen nächsten Verfahrensschritt die erforderliche Begründung einschließlich Umweltbericht erstellt. Diese zuvor genannten Unterlagen werden dem Rat von Herrn Sautter vom Büro BGHPlan vorgestellt und erläutert.

Der Beschluss über die Einleitung der Beteiligungsverfahrens wurde bereits in der zuvor genannten Sitzung des Verbandsgemeinderates gefasst und muss daher nicht noch einmal beschlossen werden.

Der Verbandsgemeinderat wird über die im Zuge der v.g. Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt und werden dem Verbandsgemeinderat bekanntgegeben.

Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert dem Ausschuss umfassend den derzeitigen Verfahrensstand und die weiteren Schritte. Fragen der Ausschussmitglieder werden zu deren Zufriedenheit beantwortet.

Anschließend gibt Fachbereichsleiter Frank Koch noch einen kurzen Überblick über die derzeit laufenden Vorbereitungen zur Vermarktung der gemeindlichen Flächen. Die erste Ausschreibung von Flächen ist noch im September 2024 vorgesehen. Die weiteren Flächen sollen zeitnah nach Möglichkeit noch im Verlauf des Jahres 2024 ausgeschrieben werden.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt nach Beratung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen sowie die in der Abwägungstabelle dargestellten Abwägungsvorschläge (Handlungsempfehlungen) des Planungsbüros und der Verwaltung in der vorgelegten Form.

Die in den Abwägungstabellen enthaltenen jeweiligen Abwägungsvorschläge (Handlungsempfehlungen) werden berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die städtebauliche Begründung in der vorliegenden Fassung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt den vorliegenden Umweltbericht.

Des Weiteren beschließt der Verbandsgemeinderat, dass die Offenlage auf der Grundlage der vorgestellten/vorliegenden Unterlagen durchgeführt werden soll. Im Zuge dieses Verfahrens ist zunächst ein Zielabweichungsverfahren (SGD Nord) durchzuführen und eine Landesplanerische Stellungnahme zu beantragen (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich).

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Die Ausschussmitglieder Desire Beth, Heiko Jäckels, Marc Schiffels und Hans-Joachim Weinmann haben an der Beratung und Beschlussfassung sowie die weiteren Sitzungsteilnehmer Frank Ewein, Wolfgang Scheibe, Elke Schnabel sowie Thomas Kaufmann haben an der Beratung nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Bereich des Sitzungssaales aufgehalten.

7. Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

hier: Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Änderung und zum Betrieb der 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen dem Punkt (Pkt.) Bengel und Pünderich (Bauleitnummer [Bl.] 1024) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 9 bis Mast Nr. 13 (Moselkreuzung)

Der Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit Schreiben vom 06.08.2024 von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) mitgeteilt, dass diese im Rahmen des o.g. Planfeststellungsverfahrens (beantragt durch die Westnetz GmbH) bis zum 09.10.2024 eine Stellungnahme bzw. Einwendungen gegen den Plan erheben kann.

Die Westnetz GmbH beabsichtigt einen Ersatzneubau des Mastes Nr. 1011 der Bl. 1024; eine Demontage der Masten Nr. 10, Nr. 11 und Nr. 12 der Bl.1024, sowie eine Neubeseilung von Mast Nr. 9 bis Mast Nr. 1011 und Mast Nr. 1011 bis Mast Nr. 13 (Länge ca. 1,3 km; Startpunkt: Flur 26, Flurstück-Nr. 30, Gemarkung Reil). Zudem sind neben den beschriebenen Projektbestandteilen alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zu Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, im o.g. Anhörungsverfahren keine Stellungnahme abzugeben und keine Einwendungen gegen den Plan zu erheben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. 1. Änderungssatzung zur Satzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach über die Erhebung eines Gästebeitrages

Der Verbandsgemeinderat hat durch Satzung die Einführung eines Gästebeitrages zum 01.03.2024 für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beschlossen. Auf die diesbezüglichen Beratungen wird verwiesen.

Mit der Erhebung des Gästebeitrages wurde auch die verbandsgemeindeeinheitliche Gästekarte (Mollie guestcard) herausgegeben, die den Gästen in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach eine Vielzahl von touristischen Angeboten kostenfrei oder vergünstigt zur Verfügung stellt.

Im Rahmen der Beschlussfassung wurde einhellig auch ein kostenloses ÖPNV-Angebot gefordert, welches bisher aufgrund fehlender Refinanzierungsmöglichkeit über den Gästebeitrag nicht Gegenstand der Gästekarte war. Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung ein Entwurf für die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vor, nach dem die erhebenden Gemeinden auch Aufwendungen für ein über das eigene Gebiet hinausgehendes ÖPNV-Angebot über den Gästebeitrag refinanzieren können.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird im Verlauf der 2. Jahreshälfte 2024 gerechnet.

Mit dem Verkehrsverbund Trier (VRT) wurden in der Vergangenheit intensive Gespräche/Verhandlungen über eine entsprechende vertragliche Regelung geführt. Ein entsprechender Vertragsentwurf liegt inzwischen vor und ist Gegenstand der Beratungen in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung. Mit dem Abschluss dieses Vertrages wird dann ein in der Gästekarte inkludiertes ÖPNV-Angebot ohne weitere zusätzliche Kosten enthalten sein. Das Angebot bezieht sich auf den gesamten Bereich des VRT. Zusätzlich wird noch die Bahnverbindung nach Cochem sowie die Busverbindung nach Bullay (beides Ziele im Bereich des VRM) damit abgedeckt sein.

Die Einführung soll zur Saison 1 zum 01.04.2025 erfolgen.

Um dieses Angebot im Rahmen der Gästekarte machen zu können, ist eine Neukalkulation des Gästebeitrages notwendig. Um die Beherbergungsbetriebe vor Beginn der neuen Saison 2025 rechtzeitig über die absehbaren Änderungen zu informieren, sollte vor dem Beschluss einer 1. Änderungssatzung, die nach entspr. Änderung des KAG erfolgen sollte, die Eckpunkte für die zukünftige Erhebung des Gästebeitrages durch den VG-Rat festgelegt werden.

Zu diesen Eckpunkten gehören insbesondere:

-

Beginn der Aufnahme des ÖPNV-Angebotes

-

Beitragspflicht für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (für Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres ist die Nutzung des ÖPNV kostenlos)

-

Beitragshöhe

Bürgermeister Marcus Heintel und Fachbereichsleiter Frank Koch geben dem Ausschuss einen Überblick über den derzeitigen Sachstand. Aufgrund der sich abzeichnenden Änderung des KAG besteht nunmehr seitens der Verbandsgemeinde die Möglichkeit der Aufnahme eines ÖPNV-Angebotes in die Gästekarte. Auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation soll das neue Angebot dann voraussichtlich ab dem 01.04.2025 (sog. Gästebeitragssaison 1) mit aufgenommen werden. Zur Refinanzierung ist die Anpassung des Gästebeitrages ab diesem Zeitpunkt notwendig.

Verwaltungsseitig wurde auf dieser Grundlage folgender Vorschlag für eine Anpassung des Gästebeitrages erarbeitet:

Unter der Annahme, dass bis zum 31.03.2025 eine entsprechende Gesetzesänderung des KAG rechtswirksam erfolgt ist, soll das ÖPNV-Angebot ab dem 01.04.2025 (Saison 1) in die Gästekarte aufgenommen und im Beitrag mit abgerechnet werden.

Der Gästebeitrag für voll Beitragspflichtige (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) soll ab dem 01.04.2025 in der

Saison 1 auf  —  1,10 € und

Saison 2 auf  —  1,50 € pro Übernachtung festgesetzt werden.

Der Gästebeitrag für Kinder vom vollendetem 6. bis zum vollendetem 16. Lebensjahr Beitragspflichtige soll ab dem 01.04.2025 in der

Saison 1 auf  —  0,80 € und

Saison 2 auf  —  0,80 € pro Übernachtung festgesetzt werden.

Die Erträge, die über den Aufwand für das ÖPNV-Angebot hinausgehen, sollen in Gänze einer Eintrittsreduzierung für die Moseltherme und dem Freibad Kröver Reich für diese Personengruppe zu Gute kommen.

Für Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres besteht weiterhin Beitragsfreiheit.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung für die nächste Sitzungsrunde unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden abgabenrechtlichen Änderung eine Neukalkulation sowie einen Entwurf für eine 1. Änderungssatzung zu erstellen.

Unter der Annahme, dass bis zum 31.03.2025 eine entsprechende Gesetzesänderung des KAG rechtswirksam erfolgt ist, soll das ÖPNV-Angebot ab dem 01.04.2025 (Saison 1) in die Gästekarte aufgenommen und im Beitrag mit abgerechnet werden.

Der Gästebeitrag für voll Beitragspflichtige (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) soll ab dem 01.04.2025 in der

Saison 1 auf  —  1,10 € und

Saison 2 auf  —  1,50 € pro Übernachtung festgesetzt werden.

Der Gästebeitrag für Kinder/Jugendliche vom vollendetem 6. bis zum vollendetem 16. Lebensjahr Beitragspflichtige soll ab dem 01.04.2025 in der

Saison 1 auf  —  0,80 € und

Saison 2 auf  —  0,80 € pro Übernachtung festgesetzt werden.

Die Erträge, die über den Aufwand für das ÖPNV-Angebot hinausgehen, sollen in Gänze einer Eintrittsreduzierung für die Moseltherme und dem Freibad Kröver Reich für diese Personengruppe zu Gute kommen.

Für Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres besteht weiterhin Beitragsfreiheit.

Gleichzeitig sollen redaktionelle Änderungen/Ergänzungen, die sich im bisherigen Erhebungsverfahren ergeben, ebenfalls Gegenstand der Satzungsänderung sein.

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, die Beherbergungsbetriebe zeitnah über die geplanten Änderungen zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Kostenersatz nach § 36 Brand- und Katastrophenschutzgesetz;

hier: Neufassung der Satzung und des Personalkostenersatzes

Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz von Rheinland-Pfalz (LBKG) zuletzt auch im Bereich des Kostenersatzes (§ 36) novelliert, sodass nunmehr auch die Satzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zur Erhebung des Kostenersatzes der geänderten Rechtslage angepasst werden muss.

Der vorgelegte Entwurf der Neufassung entspricht der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass im Rahmen der v. g. Novellierung u. a. auch die Berechnung der Stundensätze für Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge vereinfacht wurde. Das Ministerium des Innern und für Sport beabsichtigt derzeit noch eine Rechtsverordnung über die Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge nach § 36 Abs. 10 LBKG zu erlassen. Im Moment wird insoweit von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach empfohlen, diese Rechtsverordnung abzuwarten, bevor eine entsprechende Anpassung der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz erfolgt.

Davon unabhängig ist die Festsetzung in Bezug auf den Personalkostenersatz, welcher z. Zt. 39,70 EUR je Einsatzstunde beträgt. Dieser könnte entsprechend der gesetzlichen Regelungen nunmehr auf 45,22 EUR angehoben und festgesetzt werden und basiert sodann auf den durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensten aus dem Jahr 2023 zzgl. zulässiger Zuschläge.

Bürgermeister Marcus Heintel erläutert dem Ausschuss den Sachstand. Für die Sitzung des VG-Rates soll eine Sachstandsmitteilung hinsichtlich der Erhebung der Kostenersätze durch die Verwaltung erfolgen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorgelegte Satzung und gleichzeitig den Personalkostenersatz auf zukünftig 45,22 EUR je Einsatzstunde festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Spendenannahme

Der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde folgende Spende angeboten:

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Verbandsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Spenden anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Die 2. Beigeordnete Dajana Herrmann hat an der Beratung nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.

11. Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR co. KommWis mbH, Mainz, und den Grundschulen

Bisher konnte die Schulverwaltungssoftware „Edoosys“ von Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung gepflegt und gewartet werden. Neue Anforderungen an die Schulverwaltungssoftware machen dies jedoch nicht länger möglich. Für die neuste Version von Edoosys werden Windows-Server mit Windows-Server-Lizenzen benötigt. Zudem wird der Aufwand für die Pflege der Schulsoftware immer größer.

In Zukunft soll Edoosys daher, wie bei anderen Verwaltungen auch, in einem Rechenzentrum bei der Kommunalen Datenzentrale Mainz (KDZ) gehostet und gepflegt werden. Für die Arbeiten in den Grundschulen verändert sich, bis auf den Login, nichts.

Die Kosten für das Hosting belaufen sich auf 281,- € netto jährlich je Benutzer bei einer Mindestabnahmepflicht von fünf Jahren. In unseren fünf Grundschulen haben wir insgesamt 11 Benutzer.

Die Gesamtkosten betragen rd. 3.091,- € netto pro Jahr. Dafür kann auf den Aufbau eigener Schulserver mit Serverlizenzen verzichtet werden.

Zur Beauftragung gehört die Unterzeichnung einer Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR co. KommWis mbh, Mainz, und der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

Bürgermeister Marcus Heintel wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR co. KommWis mbh, Mainz, und der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zu unterzeichnen und den Auftrag ausführen zu lassen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

12. Ehrung durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Nach Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung werden, im Rahmen der Ehrungsordnung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, folgende Personen für die „Auszeichnung“ der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgeschlagen:

Nach Prüfung durch die Verbandgemeindeverwaltung werden, im Rahmen der Ehrungsordnung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, folgende Personen für die „Hohe Auszeichnung“ der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach anlässlich des „Ehrenabends“ am 15.11.2024 vorgeschlagen:

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss

a)

beschließt die v.g. „Auszeichnungen“ gemäß o.a. Vorschlag und

b)

empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach die „Hohen Auszeichnungen“ gemäß o.a. Vorschlag.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen zu a) und 8 Ja-Stimmen zu b) jeweils einstimmig angenommen

Ausschussmitglied Beatrice Kimnach hat an der Beratung und Beschlussfassung zu a) und die Ausschussmitglieder Desire Beth, Ferdinand Dimmig und Marc Schiffels haben an der Beratung und Beschlussfassung zu b) nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Bereich des Sitzungssaales aufgehalten.

13. Mitteilungen und Anfragen

13.1. Stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach;

hier: Ablauf der Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes

Die Amtszeit des stellvertretenden ehrenamtlichen Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach, Herr Anton Boschet, endet mit Ablauf des 25.01.2025.

Der Direktor des Amtsgerichts Bernkastel-Kues, Herr Oliver Emmer, hat mit Schreiben vom 05.07.2024 um Einreichung eines Nachfolgevorschlages bzw. um Mitteilung gebeten, ob Herr Boschet bereit ist, für weitere 5 Jahre als stellvertretender Schiedsmann zur Verfügung zu stehen.

Herr Boschet hat zwischenzeitlich seine Bereitschaft erklärt, für weitere 5 Jahre die Aufgaben des stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach zur Verfügung zu stehen.

Eine entsprechende Wahl soll in der kommenden Sitzung des Verbandsgemeinderates stattfinden.

13.2. Zuordnung der Schulbezirke;

hier: Bereich "Sengwald", Kinheim, zur Grundschule Alftal

Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den Grundschulen erfolgt über Schulbezirke, welche in der Regel die Bereiche von ganzen Gemeinden umfassen und dann zu einer Grundschule (in der Regel die nächst gelegene) zugeordnet werden.

Aufgrund der Zuordnung zu Schulbezirken und dann zu bestimmten Grundschulen ergeben sich dann auch rechtliche Konsequenzen u. a. im Rahmen der Schülerbeförderung und eines möglichen Beförderungsanspruches.

Nunmehr wurde festgestellt, dass die Kinder aus dem Bereich „Sengwald“, Kinheim, zwar die Grundschule Alftal besuchen, jedoch tatsächlich über die Ortsgemeinde Kinheim, zu dem der Bereich „Sengwald“ gehört, der Grundschule Kröv zugeordnet wurden.

In der Vergangenheit haben die Kinder aus dem Bereich „Sengwald“ immer die Grundschule Alftal besucht, da diese aufgrund der topografischen Verhältnisse viel näher liegt und besser erreicht werden kann, als die Grundschule Kröv.

Von Seiten der Verwaltung besteht nunmehr die Absicht, die rechtlichen Verhältnisse bezüglich der Erreichbarkeit der nächstgelegenen Grundschule den tatsächlichen Bedarfen anzupassen.

In der Sitzung des VG-Rates soll eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung erfolgen.

13.3. "Kipki-Zuwendungen des Landes an die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

Weitere Vorgehensweise

Der Vorsitzende, Bürgermeister Heintel, verweist auf die Bewilligung der „Kipki“-Mittel an die Verbandsgemeinde. Um eine zeitnahe und fristgerechte Verwendung der Mittel sicherzustellen ist eine Beratung der weiteren Vorgehensweise in der Sitzung des VG-Rates vorgesehen.

13.4. Landeszuwendung für das HLF 20 der Feuerwehr Traben

Mit Bescheid vom 09.08.2024 wurde der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach aus Mitteln der Feuerschutzsteuer eine Zuweisung für die Neubeschaffung des HLF 20 für die Feuerwehr Traben eine Zuweisung i.H.v. 123.000 € bei zuwendungsfähigen Kosten von 325.000 € bewilligt.

13.5. Resolution zum Erhalt des Krankenhauses Zell

Unter Bezugnahme auf die Sitzung des Ältestenrates und die erfolgten Informationen an die Ratsmitglieder soll in der kommenden Sitzung des VG-Rates eine Resolution zum Erhalt des Krankenhauses Zell (Mosel) erfolgen. Diesbezüglich verweist er auf den übersandten Text der Resolution der VG Zell sowie seinen Ergänzungsvorschlag.

13.6. Müllanlandungen durch Moselhochwasser

Bürgermeister Heintel verweist auf die bisherigen Berichte über erhebliche Müllanlandungen nach Moselhochwassern. Derzeit verbleiben sowohl die Aufräumarbeiten und die Kosten bei den Moselanliegern und damit meistens die Anrainer-Gemeinden. Inzwischen wurde die Problematik beim GStB-RP und dem deutschen Städte- und Gemeindebund thematisiert. Letzterer hat sich nunmehr aufgrund seiner Initiative an die Bundesregierung zwecks einer Regulierung im Bundeswasserstraßengesetz gewandt.