Am Dienstag, den 20. Oktober 2026 um 18:30 Uhr, findet im Bürgerhaus Kinderbeuern, Dorfstraße 17, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Kinderbeuern statt.
Um vorherige Anmeldung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Frau R. Trossen, Tel: 06541-708224 oder per E-Mail an Trossen.R@vgtt.de wird gebeten.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung/Eröffnung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Feststellen der Stimmrechte |
| 3. | Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2022 |
| a. Beschlussfassung Rechenschaftsbericht | |
| b. Beschlussfassung Entlastung Vorstand | |
| 4. | Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2023 |
| a. Beschlussfassung Rechenschaftsbericht | |
| b. Beschlussfassung Entlastung Vorstand | |
| 5. | Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2024 |
| a. Beschlussfassung Rechenschaftsbericht | |
| b. Beschlussfassung Entlastung Vorstand | |
| 6. | Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2025 |
| a. Beschlussfassung Rechenschaftsbericht | |
| b. Beschlussfassung Entlastung Vorstand | |
| 7. | Beschlussfassung über den Doppelhaushaltsplan für die Jagdjahre 2025 und 2026 |
| 8. | Beschlussfassung über den Doppelhaushaltsplan für die Jagdjahre 2027 und 2028 |
| 9. | Maßnahmen Wegebau und Instandhaltung |
| 10. | Informationen des Jagdvorstandes gem. § 6 LJVO |
| 11. | Verschiedenes |
Zu der Versammlung sind alle Jagdgenossinnen/-en (Grundstücks-eigentümer) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Kinderbeuern eingeladen.
Jagdgenossinnen/-en auf deren Grundstücken die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, haben kein Stimmrecht. Dies betrifft die Grundstücke, welche mit Gebäuden zum Aufenthalt von Menschen bebaut sind oder auch Hofräume und Hausgärten, welche unmittelbar an die Bebauung angrenzen (i.d.R. also die Ortslagen).
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Den Nachweis des Grundeigentums hat die/der Jagdgenossin/-e zu erbringen (z.B. durch Grundbuchauszüge oder sonstige geeignete Unterlagen). Das Genossenschaftskataster gilt als Stimmliste.
Einzeleinladungen an die Grundstückseigentümer ergehen nicht!
Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Kinderbeuern liegt in der Zeit vom 05.10.2026 – 19.10.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach, Zimmer 3/4, während der Dienststunden zur Einsicht durch die Jagdgenossen aus.