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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 41/2022
Kinheim - amtlich
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Grabschmuck an der Urnenwand

Die Grabstätten an der Urnenwand sind pflegeleichte Urnengrabstätten, die in der Regel keinen Grabschmuck haben sollen. Die Ortsgemeinde Kinheim hat in den letzten Jahren das Aufstellen von Grablichtern, Grabschmuck und Blumengebinden an den beiden Stufen neben der Treppe zur Urnenwand toleriert. Dadurch hat das Ausmaß der dort abgestellten Grablichter, Engel und Blumenschalen immer mehr zugenommen. Vor allem werden dort regelmäßig Grableuchten von aufgelassenen Grabstätten abgestellt.

Um die Vielzahl an Grableuchten und Grabschmuck etwas zu reduzieren, darf künftig in dem Bereich an der Urnenwand pro Urnenkammer eine Grableuchte und ein Grabschmuckelement aufgestellt werden. Ab sofort müssen daher alle dort aufgestellten Grablampen oder Grabschmuckelemente mit dem Namen des Eigentümers und dem Namen des entsprechenden Verstorbenen gekennzeichnet werden, damit die Objekte zugeordnet werden können. Die Angehörigen sind gebeten die Kennzeichnung in der nächsten Zeit vorzunehmen. Nicht gekennzeichnete Gegenstände werden zum 28. Oktober 2022 durch die Friedhofsverwaltung entfernt und für kurze Zeit hinter der Leichenhalle deponiert werden. Die Eigentümer können ihr Objekt dann dort abholen.

Christian Franzen,
Erster Beigeordneter