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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 41/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach vom 19.09.2024

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 12.09.2024 auf den 19.09.2024, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Dorfgemeinschaftshaus Willwerscheid, Zur Burgaß 5, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 13.09.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 19:10 Uhr

Anwesend:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Frank Ewein

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Christian Müllers

Ratsmitglied Vera Reichert

2. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Joachim Weinmann, ab TOP 9 ÖS (18.07 Uhr)

CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roland Bender

Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Desire Beth

Ratsmitglied Ferdinand Dimmig

Ratsmitglied Frank Ehses

Ratsmitglied Knut Georg

Ratsmitglied Sarah Haussmann-Keller

Ratsmitglied Thomas Kaufmann

Ratsmitglied Hans Theodor Schenk

1. Beigeordnete Elke Schnabel als Vorsitzende

Ratsmitglied Katrin Schühlein

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Karl Josef Simon

Ratsmitglied Florian Stroh

FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Bernd Fröhlich

3. Beigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Müllers

Ratsmitglied Rolf Pohl

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.

Ratsmitglied Gerhard Lettl, ab TOP 3 ÖS (17.08 Uhr)

Ratsmitglied Anne Schabinger

FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Heiko Jäckels

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

Außerdem anwesend:

Fachbereichsleiter Frank Thullen

kommissarischer Fachbereichsleiter Jürgen Trarbach

Werkleiter Jens Burch

Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch

Ortsbürgermeister Günther Thörnich

Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe

Entschuldigt:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

Ratsmitglied Anja Bindges

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Mike Ewein

Ratsmitglied Martin Kirst

Ratsmitglied Frank Ames

3. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christoph Groh

Ratsmitglied Klaus Dieter Müllen

2. Beigeordnete und Ratsmitglied Dajana Hermann

3. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Edgar Koch

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

3.

Wahl von Ausschussmitgliedern für den Ausschuss für Digitalisierung, Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energie und Ländliche Mobilität

4.

Stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach;

hier: Ablauf der Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes

5.

Resolution zum Erhalt des Krankenhauses Zell

6.

Fortschreibung des Flächennutzungsplans;

- Aufstellung des Bebauungsplans "Moselvorland" in der Ortsgemeinde Kinheim

- Einleitung des Beteiligungsverfahren

7.

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

Fortschreibung Erneuerbare Energien; hier: Teilfortschreibung "Windenergie"

- Abwägung der Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren

- Vorstellung der aktualisierten Verfahrensunterlagen

- Einleitung des Beteiligungsverfahren

8.

Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

hier: Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Änderung und zum Betrieb der 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen dem Punkt (Pkt.) Bengel und Pünderich (Bauleitnummer [Bl.] 1024) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 9 bis Mast Nr. 13 (Moselkreuzung)

9.

1. Änderungssatzung zur Satzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach über die Erhebung eines Gästebeitrages

10.

Kostenersatz nach § 36 Brand- und Katastrophenschutzgesetz;

hier: Neufassung der Satzung und des Personalkostenersatzes

11.

Zuordnung der Schulbezirke;

hier: Bereich "Sengwald", Kinheim, zur Grundschule Alftal

12.

Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR co. KommWis mbH, Mainz, und den Grundschulen

13.

KIPKI Zuwendung des Landes an die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - weitere Vorgehensweise

14.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

15.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

16.

Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 - 2026 für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Auftragsvergabe

17.

Vorschläge für den Haushaltsplan 2025

18.

Ehrung durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

19.1

Mitteilungen und Anfragen

19.2

Zuwendung des Landes für das HLF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Traben

19.3

Kommunalpolitsche Kurse der Kommunalakademie

19.4

Ersatzbeschaffungen für die Freiwlligen Feuerwehren

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

In der Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 01.07.2024 wurden keine Einwendungen erhoben.

3. Wahl von Ausschussmitgliedern für den Ausschuss für Digitalisierung, Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energie und Ländliche Mobilität

Die Mitglieder der Ausschüsse und Ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenden politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.

Die Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter der übrigen Ausschüsse fand bereits in der letzten Sitzung statt.

Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung wird vom Verbandsgemeinderat darüber hinaus folgender Ausschuss gebildet:

- Ausschuss für Digitalisierung, Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energie und Ländliche Mobilität mit 10 Mitgliedern und je 1 Stellvertreter

(Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Verbandsgemeinderates, der Rest aus wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, entsprechendes gilt auch für die Stellvertreter.)

Die Zahl der Ratsmitglieder nach § 29 Abs. 2 GemO bildet die maßgebende Berechnungsgröße für die Ausschüsse. Die Sitzverteilung der politischen Gruppen entsprechend dem Stärkeverhältnis gemäß Berechnungsverfahren erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Verfahren Sainte-Laque/Schepers).

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl offen und als gemeinsamen Wahlvorschlag vorzunehmen.

Anschließend wählt der Verbandsgemeinderat den Ausschuss wie folgt:

Ausschuss für Digitalisierung, Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energie und Ländliche Mobilität

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Die Vorsitzende 1. Beigeordnete Elke Schnabel hat an der Abstimmung und Wahl gem. § 36 (3) GemO nicht teilgenommen.

4. Stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach;

hier: Ablauf der Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes

Die Amtszeit des stellvertretenden ehrenamtlichen Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach, Herr Anton Boschet, endet mit Ablauf des 25.01.2025.

Der Direktor des Amtsgerichts Bernkastel-Kues, Herr Oliver Emmer, hat mit Schreiben vom 05.07.2024 um Einreichung eines Nachfolgevorschlages bzw. um Mitteilung gebeten, ob Herr Boschet bereit ist, für weitere 5 Jahre als stellvertretender Schiedsmann zur Verfügung zu stehen.

Herr Boschet hat zwischenzeitlich seine Bereitschaft erklärt, für weitere 5 Jahre die Aufgaben des stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach zur Verfügung zu stehen.

Die stellvertretende Schiedsperson wird auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates vom Direktor des Amtsgerichts Bernkastel-Kues ernannt.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Wahl offen vorzunehmen.

Der Verbandsgemeinderat wählt als Vorschlag für weitere 5 Jahre als stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach Herrn Anton Boschet.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22-Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Die Vorsitzende 1. Beigeordnete Elke Schnabel hat an der Abstimmung und Wahl gem. § 36 (3) GemO nicht teilgenommen.

5. Resolution zum Erhalt des Krankenhauses Zell

Das Krankenhaus in Zell ist sowohl für eine Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach als auch für Gäste unserer Region ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Insbesondere für die Stadt Traben-Trarbach und die Ortsgemeinden entlang der Mosel sowie im unteren Alftal ist das Krankenhaus Zell die erste Anlaufstelle insbesondere bei Notfällen aber auch bei verschiedenen weiteren medizinischen Leistungen.

Aus der Presse war zwischenzeitlich zu entnehmen, dass das Krankenhaus sich in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen befindet und der Bestand u.U. gefährdet ist. Durch den Krankenhausträger und politisch Verantwortliche aus dem Landkreis Cochem-Zell wurden Gespräche mit dem Gesundheitsministerium in Mainz mit dem Ziel der Sicherstellung der medizinischen Versorgung für den Versorgungsbereich des Krankenhauses Zell, zu dem auch ein großer Teil der VG Traben-Trarbach gehört, geführt. Insofern wird auch auf die bisherigen Beratungen verwiesen.

Der Verbandsgemeinderat und Stadtrat Zell (Mosel) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.08.2024 eine Resolution mit dem Ziel des Erhalts der Zeller Krankenhauses beschlossen.

Im Hinblick auf die Bedeutung des Krankenhauses auch für die VG Traben-Trarbach soll die Initiative der VG Zell vollinhaltlich unterstützt werden. Gleiches ist durch den VG-Rat Cochem zwischenzeitlich ebenfalls erfolgt.

Sämtliche im Verbandsgemeinderat vertretenden Fraktionen weisen nochmals auf die sehr wichtige Versorgungsfunktion des Klinikums Mittelmosel auch für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach hin und kritisieren die Schließung des Krankenhauses Zell (Klinikum Mittelmosel) und die hierfür verantwortlichen, namentlich Bundes- und Landespolitik, kassenärztliche Vereinigung und den Träger in schärfster Weise. Gleichzeitig bringen sie unmissverständlich Ihre Erwartung an die Verantwortlichen zum Ausdruck, zumindest ein sehr umfassendes ambulantes Angebot sowie eine Rund-Um-die-Uhr- Notfallversorgung zum Ausdruck.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach bestätigt die herausgehobene Bedeutung des Krankenhauses Zell für die Einwohnerinnen und Einwohner der VG Traben-Trarbach und bekräftigt seine Unterstützung für den Erhalt des Krankenhauses. Er schließt sich der Resolution des VG-Rates und Stadtrates Zell an und beschließt ebenfalls die folgende Resolution zum Erhalt des Krankenhauses in Zell:

Der Verbandsgemeinderat Zell (Mosel), der Stadtrat Zell (Mosel) und alle angehörigen Ortsgemeinden verfolgen mit großer Sorge die Schließungswelle kleinerer ländlicher Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz. Pressemeldungen, wonach auch der Krankenhaus-standort Zell (Mosel) gefährdet sein könnte, führen zu einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung und unter den Beschäftigten des Klinikbetriebes.

Obwohl weder die Planung von Krankenhausstandorten, noch deren Trägerschaft in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinden und Gemeinden liegen, setzen wir uns im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Beschäftigten mit aller Kraft für den Erhalt des Klinikums Mittelmosel ein.

Grundsätzlich sind die Sorgen und Ängste der Bevölkerung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums Mittelmosel von allen Akteuren ernst zu nehmen und nicht leichtfertig von der Hand zu weisen.

Wir fordern die politischen Ebenen des Landes und des Bundes auf, ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Klinikstandortes in Zell (Mosel) zu geben und für die Zukunft Planungssicherheit zu gewährleisten. Planungen der zuständigen Stellen dürfen nicht weiter zur Schließung lebensnotwendiger medizinischer Versorgungseinrichtungen im ländlichen Raum führen.

A) Bekenntnis zum Klinikum Mittelmosel

Mit dieser Resolution bekennen wir uns ausdrücklich zum Klinikum Mittelmosel. Das Klinikum hat eine herausragende Bedeutung für die medizinische Versorgung in der Region und ist damit ein wesentlicher, unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das Klinikum sichert für die Menschen der Region die sehr wichtige Grund- und Regelversorgung. Insbesondere ermöglicht das Klinikum lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie etwa die Versorgung von Herzinfarkt- und Schlaganfallpatienten.

In vorangegangenen Gesprächen wurde darüber informiert, dass im Krankenhaus Zell (Mosel) zuletzt jährlich ca. 10.000 Patienten über die Zentrale Notaufnahme versorgt worden sind. Hierzu gehören alle stationären und ambulanten (ca. 6.500) Fälle.

Obwohl ein Teil dieser Fälle dem hausärztlichen Notdienst zuzuweisen sein dürfte, zeigen die Zahlen, dass eine Schließung des Klinikums Mittelmosel nicht nur die stationäre medizinische Grundversorgung, sondern vor allem auch die notfallmedizinische Versorgung einer ganzen Region erheblich gefährden würde. Nicht umsonst hatte das Land Rheinland-Pfalz das Krankenhaus seinerzeit als unverzichtbar eingestuft. Die Daten einer aktuellen Simulation (GKV Klinik Simulator) belegen, dass im Fall einer Schließung über 18.000 Einwohner mehr als 30 Minuten PKW-Fahrzeit benötigen würden, um ein Krankenhaus der Grundversorgung zu erreichen. Gäste der Urlaubsregion sind in den Zahlen nicht eingerechnet.

Durch die deutlich längeren Anfahrtszeiten wäre mithin auch eine Zunahme von lebensbedrohlichen Notfallszenarien zu befürchten.

Gerade für ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen würde dies zu einem Verlust existenzieller und lebenswichtiger Angebote führen. Bereits heute ist absehbar, dass die Altersentwicklung der Gesellschaft zu einem deutlich höheren Bedarf an stationären Behandlungen führen wird. Ebenso wird in einer älter werdenden Gesellschaft die Zahl der Notfalleinsätze stark ansteigen. Der Wegfall von Krankenhausstandorten, die bislang als unverzichtbar eingestuft waren, kann aus unserer Sicht nicht die Antwort auf diese Entwicklung sein.

Das Klinikum Mittelmosel erfüllt nachweislich gerade im Bereich der Notfallversorgung hohe technische Standards. Im Januar 2024 erfolgte die erfolgreiche Rezertifizierung des lokalen Traumazentrums auf höchstem Niveau. Das Traumazentrum im Klinikum Mittelmosel spielt eine entscheidende Rolle in der Notfallversorgung und gewährleistet, dass Patienten mit schweren Verletzungen die schnellst- und bestmöglichste Behandlung erhalten.

Im Mai 2024 wurde im Klinikum Mittelmosel ein neues Herzkatheterlabor in Betrieb genommen. Dieses ermöglicht eine schnellere Durchführung von Behandlungen. Gerade bei zeitkritischen Notfällen wie Herzinfarkten ist dies von großer Bedeutung.

Die Bedeutung der intensivmedizinischen Angebote im Krankenhaus Zell (Mosel) und die Leistungsfähigkeit der Einrichtung wurden in Corona-Zeiten, die bis heute nachwirken, einmal mehr unter Beweis gestellt. Hierfür gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Leitung des Hauses größter Respekt. Während der Pandemie wurden die Beatmungsmöglichkeiten auf der Intensivstation ausgeweitet und zusätzliche Kapazitäten geschaffen, die lebensrettende medizinische Leistungen ermöglichen.

Krankenhäuser haben auch für unsere niedergelassenen Ärzte und alle im Gesundheitswesen arbeitenden Personen eine hohe Anziehungskraft. Mit einem Wegfall des Krankenhausstandortes und dem Verlust weiterer Einrichtungen würde sich die Versorgungssituation in unserer ländlichen Region noch einmal verschärfen.

Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass nach der Schließung des Krankenhauses in Traben-Trarbach und dem reduzierten Betrieb des Krankenhauses in Bernkastel-Kues an der gesamten Mittelmosel, als eine der tourismusstärksten Regionen in Rheinland-Pfalz, kein Krankenhaus mit vergleichbaren Leistungen mehr vorhanden wäre.

Die Bedeutung des Klinikums Mittelmosel und die Sorgen der Bevölkerung zeigen sich auch durch die Annahme der gestarteten Petition für den Erhalt des Klinikums. Innerhalb weniger Tage haben bereits über 4000 Menschen unterzeichnet.

Eine Aufrechterhaltung des stationären Angebotes des Klinikums Mittelmosel in Zell (Mosel) ist daher für uns unabdingbar.

B) Forderungen zur Sicherung des Klinikums

Vor diesem Hintergrund beschließen wir:

1)

Wir fordern die Geschäftsführung des Klinikums Mittelmosel (Alexianer Gruppe / Dernbacher Gruppe / Katharina Kasper ViaSalus GmbH) auf, neben der unbestritten notwendigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung unbedingt den Versorgungsauftrag für die Region und damit die wohnortnahe stationäre medizinische Versorgung im Blick zu behalten.

2)

Wir fordern die Krankenkassen als Kostenträger auf, die auskömmliche Finanzierung von kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum wie hier in Zell (Mosel) sicherzustellen. Hierzu wurde das System der Sicherstellungszuschläge geschaffen. Diese Sicherstellungszuschläge müssen sowohl in ausreichender Höhe als auch zeitnah fließen, damit die Liquidität der Klinik gesichert ist.

Sicherstellungszuschläge sind vorgesehen für Krankenhäuser, die sich zwar aufgrund eines geringen Versorgungsbedarfs nicht kostendeckend aus den regulären Mitteln des Entgeltsystems für Krankenhäuser finanzieren können, aber dennoch für eine flächendeckende Basisversorgung unverzichtbar sind. Diese Voraussetzung ist beim Klinikum Mittelmosel gegeben und auch anerkannt. Der GKV Kliniksimulator bestätigt diese Unverzichtbarkeit der Klinik.

Auch im Hinblick auf die geplante Krankenhausreform der Bundesregierung und der Integration des Sicherstellungszuschlags in die Vorhaltevergütung wird eine Aufstockung der dann geltenden Vorhaltevergütung (Vorhaltevergütung inklusive bisheriger Sicherstellungszuschlag) gefordert.

Es gilt zu beachten, dass die Krankenkassen die Verpflichtung haben, die Beiträge ihrer Mitglieder so einzusetzen, dass in der Grund- und Regelversorgung keine Zwei-Klassen-Versorgung zwischen städtisch und ländlich geprägten Regionen eintritt. Die Bevölkerung im ländlichen Raum hat den gleichen Anspruch auf Zugang zu medizinischen Leistungen in wohnortnaher Entfernung.

3)

Wir fordern die Bundes- und Landespolitik auf, sich dafür einzusetzen, die politisch gesetzten Rahmenbedingungen in der Gesundheitspolitik so zu gestalten, dass kleinere, als unverzichtbar eingestufte Krankenhäuser im ländlichen Raum überlebensfähig sind. Auch mit Blick auf künftige Pandemieszenarien sollte die Standortplanung nicht rein an wirtschaftlichen Aspekten ausgerichtet sein.

4)

Das Klinikum Mittelmosel muss als Klinikum zur Grundversorgung bestehen bleiben. Diese Kliniken verfügen über eine Innere Fachabteilung, eine Basis Chirurgie, eine Intensivstation mit 6 Betten und eine Notaufnahme. Wichtig für den Standort Zell (Mosel) ist eine Notaufnahme, die 24/7 besetzt ist. Nur dann liegt der für unsere Region so wichtige Rund-um-die-Uhr Auftrag vor. Die bewährten Angebote der Notfallversorgung (Herzkatheterlabor, Traumazentrum) müssen ebenfalls Bestand haben.

5)

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für den Erhalt des Klinikums Mittelmosel einzusetzen. Eine Schließung der Einrichtung würde allen erklärten Zielsetzungen, den ländlichen Raum zu stärken, zuwiderlaufen. Das Klinikum ist eines der größten Arbeitgeber und – wie bereits mehrfach erläutert – eine der wichtigsten Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Gesundheitsversorgung unserer Region. Eine Schließung des Klinikums ließe Auswirkungen auf den Bestand weiterer zentraler Versorgungsangebote befürchten und würde somit die mittelzentrale Funktion der Stadt Zell (Mosel) in Frage stellen.

6)

Es wird an die Ärzteschaft der Region appelliert, im Interesse der Aufrechterhaltung der stationären Versorgung die Vorteile und das Angebot des Klinikums Mittelmosel zu nutzen. Kooperationsmöglichkeiten sollten im Interesse des Klinikums, der niedergelassenen Ärzte sowie der Patienten intensiv geprüft werden.

7)

Auch an die Träger der beiden Krankenhäuser in Zell (Mosel) und Cochem werden aufgefordert, Möglichkeiten der Kooperationen beider Häuser verstärkt zu prüfen um Synergieeffekte auszuloten. Jedoch auch kreisübergreifende Kooperationen mit den Krankenhäusern in Simmern und Wittlich sollten überdacht werden, um hier gemeinschaftlich eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

8)

Die Verantwortlichen der Kassenärztlichen Vereinigung tragen eine Verantwortung für die medizinische Versorgung der Menschen in unserer Region. Hierfür ist es wichtig, alle sich bietenden Möglichkeiten wohlwollend und zukunftsorientiert zu prüfen und zu begleiten. Wir fordern Sie auf, gegebenenfalls auch neue Wege zu prüfen, zu entwickeln und Möglichkeiten wahrzunehmen. Dies ist auch im Sinne der Ärzteschaft der gesamten Region.

9)

Es erfolgt eine Unterstützung der Überlegungen zu einer besseren Verzahnung von stationären, ambulanten und sektorenübergreifenden Angeboten. Hier sollten alle Beteiligten zu Gesprächen bereit sein. Konzepte müssen jedoch auch finanziell von den zuständigen Stellen mitgetragen werden um damit den Erhalt des Klinikums Mittelmosel zu sichern.

10)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Schließung des Klinikums Mittelmosel auch bedeutende negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Zell hätte. Im Falle der Schließung würde sich die Attraktivität der Region sowohl für die Gewinnung neuer (als auch für den Verbleib vorhandener) Fachkräfte für alle Wirtschaftsbereiche dramatisch verschlechtern.

11)

Alle Beteiligten der Resolution erklären sich solidarisch mit den im Klinikum tätigen Menschen. Die Ärzte, Pflegekräfte und alle anderen Mitarbeiter haben all die Jahre mit großem Engagement sehr gute und kompetente Arbeit für die Patienten geleistet und den guten Ruf der Einrichtung begründet. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom Klinikum Mittelmosel wird daher Respekt und Anerkennung für die bisher geleistete und noch zu erbringende Arbeit entgegengebracht.

12)

In diesem Sinne wird die Geschäftsführung aufgefordert, einen engen Kontakt mit den Mitarbeitern zu pflegen und diese kontinuierlich über Planung und eintretende Entwicklungen zu informieren. Verbunden damit ist die Forderung nach dem Erhalt aller Arbeitsplätze am Standort.

Zusammenfassend werden an alle Verantwortlichen beim Träger, der Politik und den Kostenträgern aufgefordert, eine Strategie für den Erhalt des Klinikums Mittelmosel zu entwickeln und sich für den Erhalt einzusetzen. Eine negative Entscheidung steht im Widerspruch zu dem Ziel, eine wohnortnahe und qualitativ anspruchsvolle Versorgung der Menschen durch vernetzte ambulante und stationäre Angebote zu sichern.

Abschließend stellen alle Beteiligten fest, dass sie all ihre politische Kraft zum Erhalt des Klinikums Mittelmosel in Zell (Mosel) einsetzen werden.

Die Resolution wird unterstützt und mitgetragen von den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern der verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden.

Ergänzungen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach:

Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und die Stadt Traben-Trarbach unterstützen uneingeschränkt die vorstehende Resolution. Das Klinikum Mittelmosel hat ebenfalls und nicht allein für die an die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) grenzenden Gemeinden und die Versorgungsbedarfe der Bevölkerung eine wichtige Bedeutung, sondern auch darüber hinaus. Der Versorgungsbedarf endet nicht an (Verbands-) Gemeinde- oder Kreisgrenzen, deshalb müssen diese Erfordernisse unabhängig davon betrachtet werden.

Ergänzend dazu wird diese Resolution vollinhaltlich auf das in der Stadt Traben-Trarbach liegende und ebenfalls vom Träger geführte „Anna-Henrietten-Stift“ ausgeweitet und auch dessen weiterer Betrieb und Ausfinanzierung gefordert.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans;

- Aufstellung des Bebauungsplans "Moselvorland" in der Ortsgemeinde Kinheim

- Einleitung des Beteiligungsverfahren

Es wird auf die bisherigen Beratungen im Verbandsgemeinderat verwiesen, zuletzt am 14.03.2024 (TOP 14).

Zwischenzeitlich wurden sowohl die Planunterlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans „Moselvorland“ (separates Verfahren der Ortsgemeinde Kinheim) sowie die Planunterlagen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch das beauftragte Büro Plan Lenz aus Winterspelt erarbeitet (diese lagen dem Rat zur Sitzung vor).

Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung kann auf das frühzeitige Beteiligungsverfahren bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans verzichtet werden, da es sich bei dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Kinheim um eine reine Freiflächenplanung ohne Aufbauten handelt. Der nächste Verfahrensschritt zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist somit die Durchführung des formalen Beteiligungsverfahren gemäß § 2 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2 sowie § 3 Absatz 2 BauGB.

Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert dem Verbandsgemeinderat unter Bezugnahme auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss die vorliegenden Planungen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Durchführung des formalen Beteiligungsverfahrens gemäß § 2 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2 sowie § 3 Absatz 2 BauGB und beauftragt die Verwaltung dieses durchzuführen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den erstellten Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungsverfahren anzuerkennen. Der Planentwurf war als Anlage beigefügt.

Begründung einschließlich Umweltbericht werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

Fortschreibung Erneuerbare Energien; hier: Teilfortschreibung "Windenergie"

- Abwägung der Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren

- Vorstellung der aktualisierten Verfahrensunterlagen

- Einleitung des Beteiligungsverfahren

Mit dem Flächennutzungsplan -Teilfortschreibung Windenergie- sollen die Ziele zum Ausbau der Windenergienutzung umgesetzt werden. Dabei sollen im Rahmen einer flächendeckenden Standortuntersuchung diejenigen Standorte für Windenergieanlagen ausgewählt werden, die im Hinblick auf die städtebauliche Verträglichkeit, die Raum- und die Umweltverträglichkeit am besten für die Windenergienutzung geeignet sind.

Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen wird verwiesen, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 28.09.2023, in der unter anderem die Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (teilweise) stattfand. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Begründung einschließlich Umweltbericht noch nicht vollständig vor.

Zwischenzeitlich wurden durch das Planungsbüro BGHPlan aus Trier und die Verbandsgemeindeverwaltung die eingegangenen und zu berücksichtigenden Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren in die Unterlagen für die Durchführung des formalen Beteiligungsverfahren eingearbeitet. Weiterhin wurde für diesen nächsten Verfahrensschritt die erforderliche Begründung einschließlich Umweltbericht erstellt. Diese zuvor genannten Unterlagen werden dem Rat von Herrn Sautter vom Büro BGHPlan vorgestellt und erläutert.

Der Beschluss über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens wurde bereits in der zuvor genannten Sitzung des Verbandsgemeinderates gefasst und muss daher nicht noch einmal beschlossen werden.

Der Verbandsgemeinderat wird über die im Zuge der v.g. Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt und werden dem Verbandsgemeinderat bekanntgegeben.

Dipl. Geograph Sauter erläutert dem Verbandsgemeinderat die sich aus dem Umweltbericht ergebenden geringfügigen Änderungen. Auch weist er darauf hin, dass für das vorliegende Planwerk ein Zielabweichungsverfahren von der regionalen Raumplanung notwendig ist, da die Fortschreibung im Hinblick auf die Nutzung regenerativer Energien bisher nicht rechtskräftig erfolgt ist. Fragen der Ratsmitglieder werden zu deren Zufriedenheit beantwortet.

Beschlussfassung:

a) Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (Seite 60 der Abwägungstabelle) folgende Abwägung:

„Vollständiger Verzicht auf die Teilflächen A-5, D und E (s. Karte 4)

• randliche Reduzierung der Teilfläche A-1 und Reduzierung der Teilfläche I um ca. 10% (s. Karte 4)

• Im Hinblick auf die aktuellen Bestrebungen der Stadt Wittlich, WEA auf benachbarten Flächen im Stadtgebiet Wittlich zu ermöglichen, wird im aktuellen Planungs- und Verfahrensstand an den Teilflächen B-1 und C trotz der konfliktträchtigen Lage innerhalb des Vogelschutzgebietes weiterhin festgehalten.

• Den Empfehlungen des Umweltberichtes wird gefolgt und die in Karte 1 zum Umweltbericht abgegrenzten Teilflächen xB, xC-1 und xG-6 (insgesamt ca. 9 ha) werden ausgeschlossen und nicht mehr als Flächen für Windenergie weiterverfolgt.“

b) Anschließend beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig zur Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier (Seite 85 der Abwägungstabelle) folgende Abwägung:

„Die in der Stellungnahme enthaltenen Hinweise werden im FNP-Verfahren und im Umweltbericht berücksichtigt.

Es erfolgt keine Änderung der Planabgrenzung.“

c) Der Verbandsgemeinderat beschließt nach Beratung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen sowie die in der Abwägungstabelle dargestellten Abwägungsvorschläge (Handlungsempfehlungen) des Planungsbüros und der Verwaltung die Verfahrensunterlagen in der vorgelegten Form.

Die in den Abwägungstabellen enthaltenen jeweiligen Abwägungsvorschläge (Handlungsempfehlungen) werden berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die städtebauliche Begründung in der vorliegenden Fassung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt den vorliegenden Umweltbericht.

Des Weiteren beschließt der Verbandsgemeinderat, dass die Offenlage auf der Grundlage der vorgestellten/vorliegenden Unterlagen durchgeführt werden soll. Im Zuge dieses Verfahrens ist zunächst ein Zielabweichungsverfahren (SGD Nord) durchzuführen und eine Landesplanerische Stellungnahme zu beantragen (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich).

Abstimmungsergebnis:

Mit 15-Ja einstimmig angenommen

Die 1, Beigeordnete Elke Schnabel sowie die Ratsmitglieder Heiko Jäckels, Marc Schiffels, Christian Knappstein, Frank Ewein, Karl Josef Simon, Roland Bender, Desire Beth und Thomas Kaufmann haben an der Beratung und Beschlussfassung sowie die Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe und Günther Thörnich gem. § 22 GemO nicht mitgewirkt und sich im für die Zuhörer vorgesehen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.

Am Anschluss an die Beschlussfassung gibt Fachbereichsleiter Frank Koch über den Sachstand bezüglich der unmittelbar bevorstehenden Vermarktung der gemeindeeigenen Flächen

9. 1. Änderungssatzung zur Satzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach über die Erhebung eines Gästebeitrages

Der Verbandsgemeinderat hat durch Satzung die Einführung eines Gästebeitrages zum 01.03.2024 für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beschlossen. Auf die diesbezüglichen Beratungen wird verwiesen.

Mit der Erhebung des Gästebeitrages wurde auch die verbandsgemeindeeinheitliche Gästekarte (Mollie guestcard) herausgegeben, die den Gästen in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach eine Vielzahl von touristischen Angeboten kostenfrei oder vergünstigt zur Verfügung stellt.

Im Rahmen der Beschlussfassung wurde einhellig auch ein kostenloses ÖPNV-Angebot gefordert, welches bisher aufgrund fehlender Refinanzierungsmöglichkeit über den Gästebeitrag nicht Gegenstand der Gästekarte war. Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung ein Entwurf für die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vor, nach dem die erhebenden Gemeinden auch Aufwendungen für ein über das eigene Gebiet hinausgehendes ÖPNV-Angebot über den Gästebeitrag refinanzieren können.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird im Verlauf der 2. Jahreshälfte 2024 gerechnet.

Mit dem Verkehrsverbund Trier (VRT) wurden in der Vergangenheit intensive Gespräche/Verhandlungen über eine entsprechende vertragliche Regelung geführt. Ein entsprechender Vertragsentwurf liegt inzwischen vor und ist Gegenstand der Beratungen in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung. Mit dem Abschluss dieses Vertrages wird dann ein in der Gästekarte inkludiertes ÖPNV-Angebot ohne weitere zusätzliche Kosten enthalten sein. Das Angebot bezieht sich auf den gesamten Bereich des VRT. Zusätzlich wird noch die Bahnverbindung nach Cochem sowie die Busverbindung nach Bullay (beides Ziele im Bereich des VRM) damit abgedeckt sein.

Die Einführung soll zur Saison 1 zum 01.04.2025 erfolgen.

Um dieses Angebot im Rahmen der Gästekarte machen zu können, ist eine Neukalkulation des Gästebeitrages notwendig. Um die Beherbergungsbetriebe vor Beginn der neuen Saison 2025 rechtzeitig über die absehbaren Änderungen zu informieren, sollte vor dem Beschluss einer 1. Änderungssatzung, die nach entspr. Änderung des KAG erfolgen sollte, die Eckpunkte für die zukünftige Erhebung des Gästebeitrages durch den VG-Rat festgelegt werden.

Zu diesen Eckpunkten gehören insbesondere:

-

Beginn der Aufnahme des ÖPNV-Angebotes

-

Beitragspflicht für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (für Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres ist die Nutzung des ÖPNV kostenlos)

-

Beitragshöhe

Im Rahmen der intensiven Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses wurde auf Vorschlag der Verwaltung folgende Empfehlung auf der Grundlage der bestehenden Kalkulation unter Berücksichtigung der durch die Ausweitung der Gästekarte auf ein ÖPNV-Angebot eintretenden Mehraufwand formuliert:

Unter der Annahme, dass bis zum 31.03.2025 eine entsprechende Gesetzesänderung des KAG rechtswirksam erfolgt ist, soll das ÖPNV-Angebot ab dem 01.04.2025 (Saison 1) in die Gästekarte aufgenommen und im Beitrag mit abgerechnet werden.

Der Gästebeitrag für voll Beitragspflichtige (ab dem vollendetem 16. Lebensjahr) soll ab dem 01.04.2025 in der

Saison 1 auf

1,10 €

und

Saison 2 auf

1,50 €

pro Übernachtung festgesetzt werden.

Der Gästebeitrag für Kinder vom vollendetem 6. bis zum vollendetem 16. Lebensjahr soll ab dem 01.04.2025 in der

Saison 1 auf

0,80 €

und

Saison 2 auf

0,80 €

pro Übernachtung festgesetzt werden.

Die Erträge, die über den Aufwand für das ÖPNV-Angebot hinausgehen, sollen in Gänze einer Eintrittsreduzierung für die Moseltherme und dem Freibad Kröver Reich für diese Personengruppe zu Gute kommen.

Für Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres besteht weiterhin Beitragsfreiheit.

Fachbereichsleiter Frank Koch erläutert dem Verbandsgemeinderat den derzeitigen Sachstand. Mit der heutigen Beschlussfassung soll insbesondere eine frühzeitige Information der Beherbergungsbetriebe ermöglicht werden.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung für die nächste Sitzungsrunde unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden abgabenrechtlichen Änderung eine Neukalkulation sowie einen Entwurf für eine 1. Änderungssatzung zu erstellen.

Der Gästebeitrag soll für voll Beitragspflichtige (ab dem vollendetem 16. Lebensjahr) soll ab dem 01.04.2025 in der

Saison 1 auf

1,10 €

und

Saison 2 auf

1,50 €

pro Übernachtung festgesetzt werden.

Der Gästebeitrag für Kinder vom vollendetem 6. bis zum vollendetem 16. Lebensjahr soll ab dem 01.04.2025 in der

Saison 1 auf

0,80 €

und

Saison 2 auf

0,80 €

pro Übernachtung festgesetzt werden.

Die Erträge, die über den Aufwand für das ÖPNV-Angebot hinausgehen, sollen in Gänze einer Eintrittsreduzierung für die Moseltherme und dem Freibad Kröver Reich für diese Personengruppe zu Gute kommen.

Gleichzeitig sollen redaktionelle Änderungen/Ergänzungen, die sich im bisherigen Erhebungsverfahren ergeben ebenfalls Gegenstand der Satzungsänderung sein.

Abstimmungsergebnis:

Mit 25-Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Kostenersatz nach § 36 Brand- und Katastrophenschutzgesetz;

hier: Neufassung der Satzung und des Personalkostenersatzes

Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz von Rheinland-Pfalz (LBKG) zuletzt auch im Bereich des Kostenersatzes (§ 36) novelliert, sodass nunmehr auch die Satzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zur Erhebung des Kostenersatzes der geänderten Rechtslage angepasst werden muss.

Der vorgelegte Entwurf der Neufassung entspricht der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass im Rahmen der v. g. Novellierung u. a. auch die Berechnung der Stundensätze für Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge vereinfacht wurde. Das Ministerium des Innern und für Sport beabsichtigt derzeit noch eine Rechtsverordnung über die Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge nach § 36 Abs. 10 LBKG zu erlassen. Im Moment wird insoweit von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach empfohlen, diese Rechtsverordnung abzuwarten, bevor eine entsprechende Anpassung der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz erfolgt.

Davon unabhängig ist die Festsetzung in Bezug auf den Personalkostenersatz, welcher z. Zt. 39,70 EUR je Einsatzstunde beträgt. Dieser könnte entsprechend der gesetzlichen Regelungen nunmehr auf 45,22 EUR angehoben und festgesetzt werden und basiert sodann auf den durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensten aus dem Jahr 2023 zzgl. zulässiger Zuschläge.

Fachbereichsleiter Jürgen Trarbach erläutert dem Verbandsgemeinderat den Sachstand. Aus dem Rat werden Hinweise im Hinblick auf die Anpassung der Satzung auch auf die veränderte Fahrzeugausstattung gemacht. Gleichzeitig wird unter Bezugnahme auf die bisherigen Beratungen im Brandausschuss nochmals um einen Sachstand hinsichtlich der Erhebung von Kostenersätzen angefragt. Verwaltungsseitig wird der umfassende Kalkulationsaufwand erläutert und nochmals das Abwarten auf eine mögliche landesweite Regelung begründet.

Beschlussfassung:

Die Verwaltung schlägt vor, die vorgelegte Satzung zu beschließen und gleichzeitig den Personalkostenersatz auf zukünftig 45,22 EUR je Einsatzstunde festzusetzen.

Außerdem beauftragt der Verbandsgemeinderat die Verwaltung, für die kommende Sitzung des Brandausschusses einen Bericht über die derzeitige Abrechnungssituation vorzulegen.

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, einen Sachstand hinsichtlich einer landesweiten Regelung zur Ermittlung der Kostenersätze in Erfahrung zu bringen. Gleichzeitig soll in der kommenden Sitzungsrunde eine mögliche Anpassung der Satzung für Kostenersätze der neu hinzugekommenen Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation rechtlich geprüft, Kostensätze ermittelt und in einer weiteren Änderungssatzung berücksichtigt werden.

Dabei soll auch der Kostenersatz für Fehlalarme privater Brandmeldeanlage überprüft und an die tatsächliche Ausrückepraxis angepasst werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 25 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

11. Zuordnung der Schulbezirke;

hier: Bereich "Sengwald", Kinheim, zur Grundschule Alftal

Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den Grundschulen erfolgt über Schulbezirke, welche in der Regel die Bereiche von ganzen Gemeinden umfassen und dann zu einer Grundschule (in der Regel die nächst gelegene) zugeordnet werden.

Aufgrund der Zuordnung zu Schulbezirken und dann zu bestimmten Grundschulen ergeben sich dann auch rechtliche Konsequenzen u. a. im Rahmen der Schülerbeförderung und eines möglichen Beförderungsanspruches.

Nunmehr wurde festgestellt, dass die Kinder aus dem Bereich „Sengwald“, Kinheim, zwar die Grundschule Alftal besuchen, jedoch tatsächlich über die Ortsgemeinde Kinheim, zu dem der Bereich „Sengwald“ gehört, der Grundschule Kröv zugeordnet wurden.

In der Vergangenheit haben die Kinder aus dem Bereich „Sengwald“ immer die Grundschule Alftal besucht, da diese aufgrund der topografischen Verhältnisse viel näher liegt und besser erreicht werden kann, als die Grundschule Kröv.

Von Seiten der Verwaltung besteht nunmehr die Absicht, die rechtlichen Verhältnisse bezüglich der Erreichbarkeit der nächstgelegenen Grundschule den tatsächlichen Bedarfen anzupassen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Antrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zu stellen, die Schulbezirke der Grundschule Alftal und Kröv so anzupassen, dass die Kinder aus dem Bereich „Sengwald“, Kinheim, dem Bezirk der Grundschule Alftal zugeschlagen werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 25 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

12. Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR co. KommWis mbH, Mainz, und den Grundschulen

Bisher konnte die Schulverwaltungssoftware „Edoosys“ von Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung gepflegt und gewartet werden. Neue Anforderungen an die Schulverwaltungssoftware machen dies jedoch nicht länger möglich. Für die neuste Version von Edoosys werden Windows-Server mit Windows-Server-Lizenzen benötigt. Zudem wird der Aufwand für die Pflege der Schulsoftware immer größer.

In Zukunft soll Edoosys daher, wie bei anderen Verwaltungen auch, in einem Rechenzentrum bei der Kommunalen Datenzentrale Mainz (KDZ) gehostet und gepflegt werden. Für die Arbeiten in den Grundschulen verändert sich, bis auf den Login, nichts.

Die Kosten für das Hosting belaufen sich auf 281,- € netto jährlich je Benutzer bei einer Mindestabnahmepflicht von fünf Jahren. In unseren fünf Grundschulen haben wir insgesamt 11 Benutzer.

Die Gesamtkosten betragen rd. 3.091,- € netto pro Jahr. Dafür kann auf den Aufbau eigener Schulserver mit Serverlizenzen verzichtet werden.

Zur Beauftragung gehört die Unterzeichnung einer Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR co. KommWis mbh, Mainz, und der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach.

Beschlussfassung:

Bürgermeister Marcus Heintel wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR co. KommWis mbh, Mainz, und der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zu unterzeichnen und den Auftrag ausführen zu lassen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 25 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

13. KIPKI Zuwendung des Landes an die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - weitere Vorgehensweise

Durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität wurden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) Finanzmittel in Höhe von 502.677,88 € bewilligt.

Die Förderung hat zum Ziel Mittel für die Umsetzung von kommunalen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen zur Verfügung zu stellen.

Insgesamt sind 5 Teilprojekte bewilligt:

Teilprojekt 1: Umstellung der Leuchtmittel auf LED in den Verwaltungsgebäuden mit 10.000 €

In diesem Teilprojekt sollen die Leuchtmittel in den Standorten (Rathaus Trarbach, Brückenstraße und Kröv) der Verbandsgemeindeverwaltung auf LED umgerüstet werden. Wegen der Eigentumsverhältnisse der Liegenschaften wird ein Teil der Förderung an die Stadt Traben-Trarbach weitergeleitet, da diese die Maßnahmen als Eigentümer von zwei Liegenschaften umsetzen wird.

Teilprojekt 2: Lüftungsanlage Turnhalle Grundschule Kinderbeuern mit 192.000 €

Die Lüftungsanlage in der Grundschule Kinderbeuern soll erneuert werden und dabei mit einer Wärmerückgewinnung versehen werden. Die aktuell nur gemindert funktionsfähige Anlage soll demontiert und durcheine moderne Anlage mit Wärmerückgewinnung ersetzt werden. Begleitende Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind unter anderem Abluftventilatoren in den Duschräumen, Aufbau eines Schaltschrankes, Anbindung an Bestandskanäle, Anpassung/Verlegung von Elektroverdrahtung sowie dem Anbau einer Einhausung.

Die Gesamtausgaben liegen nach aktuellen Erwartungen bei 217.000 €.

Teilprojekt 3: Stromspeicher Grundschule Traben-Trarbach mit 40.000 €

Die Grundschule Traben-Trarbach verfügt über eine PV Dachanlage. Zur Erhöhung des Eigenverbrauchs sollen Stromspeicher aufgestellt werden. Eine abschließende Dimension des Speichers ist noch nicht festgestellt, es wird jedoch von einer Speicherkapazität von 20-40 kWh ausgegangen.

Eine Verbindung mit dem benachbarten Gebäude der freiwilligen Feuerwehr soll zur Erhöhung des Eigenverbrauchs beitragen. Die erwarteten Gesamtkosten belaufen sich auf 60.000 €.

Teilprojekt 4: Umstellung der Beleuchtung auf LED in Grundschulen der Verbandsgemeinde mit 242.444,88 €

Im Rahmen der Förderung soll in den Grundschulen Enkirch, Reil und Kröv eine Umrüstung auf LED Beleuchtung erfolgen. Geplant ist dabei die komplette Umstellung des Leuchtensystems. In diesem Zusammenhang werden die Leuchten vollständig ersetzt und ein Steuerungssystem installiert welches eine Steuerung in Abhängigkeit von Lichtintensität und Bewegung ermöglicht.

Die geschätzten Kosten liegen bei 257.040 €

Sollten nach den Arbeiten in den Grundschulgebäuden Enkirch, Reil und Kröv noch Restmittel zur Verfügung stehen, würden die Standorte Traben-Trarbach und Kinderbeuern/Bausendorf noch umgerüstet. Hier würde voraussichtlich nur ein Tausch der Leuchtmittel erfolgen.

Teilprojekt 5: Abdeckung des Außenbeckens der Moseltherme mit 18.233,00 €.

Über das Außenbecken der Moseltherme gehen jährlich ca. 923 MWH an Wärme verloren. Aktuell wird durch die Heizsysteme eine Leistung von ca. 126.000 kWh erbracht um den Verlust auszugleichen. Eine Abdeckung soll den Wärmeverlust um 40-50 % reduzieren. Die Maßnahme wird auf ca. 61.000 € Gesamtkosten geschätzt. Die Umsetzung des Projektes obliegt den VG Werken als Betriebsführer. Insgesamt wird zum aktuellen Zeitpunkt mit Kosten von 605.040 € für alle Teilprojekte gerechnet.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat stimmt grundsätzlich für die Umsetzung der aus dem KIPKI Förderantrag resultierenden Maßnahmen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen, sofern sie nicht bereits im laufenden Haushalt veranschlagt wurden, in den Haushaltsplan 2025 eingestellt werden.

Die die Förderung übersteigenden Kosten der Teilprojekte 2 - 4 in Höhe von voraussichtlich 59.595,12 € werden seitens der Verbandsgemeinde getragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die Teilprojekte 2 bis 4 sowie die Bauleistung für das Teilprojekt 1, nach Freigabe durch die Stadt, auszuschreiben. Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, die entsprechenden Planungs- und Bauaufträge, auf der Grundlage der Vergabeempfehlung, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltungen einstimmig angenommen

14. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

Auf die Beratungen unter Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.

Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt. Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.

Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.

Beschlussfassung:

Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Wasserwerk zum 31.12.2022 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 32.782.546,04 € ab, wobei ein Jahresverlust in Höhe von 3.558,27 € entstanden ist. Der Verlust ist nicht ausgabewirksam.

Der Werkausschuss beschließt, den Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31. Dezember 2022 dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung zu empfehlen.

Darüber hinaus empfiehlt der Werkausschuss den eingetretenen Jahresverlust 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Werkausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2022 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen 1 Befangenheit einstimmig angenommen

Der 3. Beigeordnete und Ratsmitglied Wilhelm Müllers hat an der Beratung und Beschlussfassung gem. § 22 GemO nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.

15. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

Auf die Beratungen unter Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.

Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt. Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.

Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.

Beschlussfassung:

Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserwerk zum 31.12.2022 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 47.867.501,68 € ab, wobei ein Jahresgewinn in Höhe von 296.733,47 € entstanden ist.

Der Werkausschuss beschließt, den Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31. Dezember 2022 dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung zu empfehlen.

Darüber hinaus empfiehlt der Werkausschuss den eingetretenen Jahresgewinn 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Werkausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2022 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen 1 Befangenheit einstimmig angenommen

Der 3. Beigeordnete und Ratsmitglied Wilhelm Müllers hat an der Beratung und Beschlussfassung gem. § 22 GemO nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.

16. Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 - 2026 für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Auftragsvergabe

Gemäß § 27 EigAnVO und § 89 GemO Rheinland-Pfalz ist der Jahresabschluss nach den geltenden Bestimmungen zu prüfen. Hierfür ist nach der Landesverordnung über die Prüfung der kommunalen Einrichtungen vom 22.07.1991 (GVBl. S. 331) ein Abschlussprüfer zu bestellen.

Die Bestellung eines Prüfers obliegt nach § 4 der Betriebssatzung dem Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Werkausschusses. Hierbei soll der beauftragte Prüfungszeitraum mindestens drei und höchsten sechs Jahre betragen.

Die Prüfung der Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke wurde in den vergangenen Jahren von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen, Boppard, vorgenommen.

Die o.g. Prüfungsgesellschaft hat ein Angebot über 8.300,00 € netto/jährlich für den Betriebszweig Wasserwerk und über 9.200,00 € netto/jährlich für den Betriebszweig Abwasserwerk incl. der jeweils erforderlichen Entgeltbescheinigungen für die Förderanträge beim Ministerium und den Abrechnungen für die Entwässerung der Straßenflächen bei den Straßenbaulastträgern vorgelegt. In den Preisen ist auch die Teilnahme an den Schlussbesprechungen enthalten.

Bisher haben die Prüfungen 7.300,00 € netto, Bereich Wasser bzw. 7.800,00 € netto, Bereich Abwasser, gekostet.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen, Boppard mit der Durchführung der angebotenen Prüfungen der Jahresabschlüsse der Jahre 2024 – 2026 zum Angebotspreis von 8.300,00 €/netto/Jahr (Betriebszweig Wasserversorgung) und 9.200,00 €/netto/Jahr (Betriebszweig Abwasserbeseitigung) zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 25 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

17. Vorschläge für den Haushaltsplan 2025

Gem. § 97 (1) GemO soll der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres (01.01.) der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Im vorläufigen Sitzungsplan 2024 sind hierfür zum Ende des Jahres entsprechende Sitzungstermine vorgesehen.

Damit evtl. erforderliche und noch nicht vorhandene Pläne und Kostenberechnungen rechtzeitig erstellt und im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden können, wird um Vorschläge, die über die laufenden/üblichen Veranschlagungen im Haushaltsplan hinausgehen, für den Haushaltsplan 2025 gebeten.

Aus dem VG-Rat wir um eine Übersicht hinsichtlich der bisher noch nicht Anspruch genommenen Haushaltsmittel für Investitionen gebeten.

Verwaltungsseitig wird eine Zurverfügungstellung zugesagt.

18. Ehrung durch die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Nach Prüfung durch die Verbandgemeindeverwaltung werden, im Rahmen der Ehrungsordnung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, folgende Personen für die „Hohe Auszeichnung“ der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach anlässlich des „Ehrenabends“ am 15.11.2024 vorgeschlagen:

Vorname

Name

Ort

Ehrung

Markus

Benz

Bausendorf

hohe Auszeichnung

Desire

Beth

Kröv

hohe Auszeichnung

Berthold

Burg

Reil

hohe Auszeichnung

Friedhelm

Caspari

Enkirch

hohe Auszeichnung

Ralf

Cullmann

Traben-

Trarbach

hohe Auszeichnung

Ferdinand

Dimmig

Hontheim-

Krinkhof

hohe Auszeichnung

Kurt

Haag

Traben-

Trarbach

hohe Auszeichnung

Rene

Henn

Lötzbeuren

hohe Auszeichnung

Mechtilde

Kerschdorfer

Kinder-

beuern

hohe Auszeichnung

Eugen

Klein

Kröv

hohe Auszeichnung

Michael

Koch

Bengel

hohe Auszeichnung

Georg

Mais

Reil

hohe Auszeichnung

Andreas

Michel

Tr.-Tr. -

Kautenbach

hohe Auszeichnung

Dieter

Millen

Hontheim

hohe Auszeichnung

Karl-Heinz

Müller

Kröv-Kövenig

hohe Auszeichnung

Daniel

Peifer-Weiß

Bengel

hohe Auszeichnung

Hannelore

Reuter-George

Traben-

Trarbach

hohe Auszeichnung

Johannes

Rieth

Kinheim

hohe Auszeichnung

Holger

Schell

Irmenach

hohe Auszeichnung

Marc

Schiffels

Bausendorf

hohe Auszeichnung

Peter

Schmitz

Willwerscheid

hohe Auszeichnung

Heinz Adolf

Schütz

Enkirch

hohe Auszeichnung

Rainer

Schwind

Kinderbeuern-Hetzhof

hohe Auszeichnung

Harald

Steffens

Reil

hohe Auszeichnung

Sigrid

Steffens

Bausendorf

hohe Auszeichnung

Kurt

Thiesen

Enkirch

hohe Auszeichnung

Günther

Thörnich

Willwerscheid

hohe Auszeichnung

Christian

Wedertz

Irmenach

hohe Auszeichnung

Eckehard

Wehe

Kröv-Kövenig

hohe Auszeichnung

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach beschließt die „Hohen Auszeichnungen“ gemäß vorstehender Auflistung.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Die Ratsmitglieder Desire Beth, Ferdinand Dimmig und Marc Schiffels haben an der Beratung Beschlussfassung nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.

19.1. Mitteilungen und Anfragen

19.2. Zuwendung des Landes für das HLF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Traben

Mit Bescheid vom 09.08.2024 wurde der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach aus Mitteln der Feuerschutzsteuer eine Zuweisung für die Neubeschaffung des HLF 20 für die Feuerwehr Traben i.H.v. 123.000 € bei zuwendungsfähigen Kosten von 325.000 € bewilligt.

19.3. Kommunalpolitische Kurse der Kommunalakademie

Die Vorsitzende verweist auf die mit der Einladung zur heutigen Sitzung übersandten Ausschreibung von Kursen der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz.

Anmeldungen sollten über die Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommen werden.

19.4. Ersatzbeschaffungen für die Freiwilligen Feuerwehren

Ratsmitglied Karl Josef Simon fragt hinsichtlich von Ersatzbeschaffungen für die Feuerwehren an. Aus Reihen der Wehrleute sei ihm berichtet worden, dass Ersatzbeschaffung mit tlw. erheblichen Verzögerungen erst erfolgen. Verwaltungsseitig wird eine Prüfung zugesagt.